Eine Vollmacht könnte doch auch gehen, (Fahrkarten und Angebote)

martarosenberg, Mittwoch, 02.03.2016, 00:58 (vor 3724 Tagen) @ 462 001

in welcher der bevollmächtigende ziemlich genau beschreibt zu was er bevollmächtigt.

Dann könnte die bevollmächtigte Person die Vollmacht der DB-Person im Reisezentrum vorlegen und für den bevollmächtigenden in dessen Namen ein BC-Abo abschließen.

Also rein zivilrechtlich ist das zulässig. Wieviel Diskussion im Reisezentrum mit sich bringt ist eine andere Frage. Und verpflichtet sind die ja nicht es zu machen, also den BC-Antrag auch anzunehmen.


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