Definition "Umweg"? (Fahrkarten und Angebote)

agw, NRW, Montag, 22.02.2016, 19:43 (vor 3764 Tagen) @ michael_seelze

Aha: Sobald ich also einen Zwischenhalt(= Via) in eine Reiseauskunft eingebe, gilt die ausgegebene Strecke als "Umweg"?! Das kann ja so schon einmal nicht sein, da ich ja auch über die "via Funktion" Zwischenhalte entlang des regulären Laufweges eines Zuges eingeben kann.
Ist es nicht vielmehr so, dass ein Umweg erst dann vorliegt, wenn die Grenze des jeweiligen Fernverkehrsraumes überschritten wird und man diesen Fernverkehrsraum über den gleichbleibenden Flexpreis ermitteln kann (Ausnahme: Flexpreis=Maximalpreis. Aber da sollte ja eine Umwegfahrkarte zu 0 € erhältlich sein)?

Wie du vielleicht im anderen Thread auch schon andeuten wolltest, ist das mit dem "Umwege/Via ausgeschlossen, verkehrsüblicher Weg" eh nicht Teil der Tarifbedingungen. Das ist maximal eine Interpretation der Bedingungen des Socialmedia/Webteams, aber nicht bindend.
In den AGB/BB steht keine Zeile dazu. Es dürften also die normalen Regeln zu Standardfahrkarten gelten. Also man fährt von A nach B immer auf das Ziel zu, ohne Rundfahrten, Querfahrten und Stichstrecken (oder was auch immer jetzt der Wortlaut ist).
Im Prinzip dürften also alle Wege gelten, die man mit einem normalen Flexpreis-Ticket auch fahren darf.


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