FG-Rechte bei Verfrühungen (Fahrkarten und Angebote)

Gambrinus, Donnerstag, 18.02.2016, 10:17 (vor 3770 Tagen)

Hallo zusammen,

ein aktueller Fall von mir führte dazu, dass ich wegen einer Verfrühung keinen Anspruch auf eine Erstattung von 25% haben soll.

Grundsätzlich ist folgendes passiert:
Auf meiner Reisekette wurde ein Anschluss nicht erreicht. Die folgende Fahrtmöglichkeit war exakt eine Stunde später. Der Zug, den ich dann nutzte kam jedoch vier Minuten vor Plan am Ziel an. Das heißt, dass ich am Ende tatsächlich nicht 60 sondern nur 56 Minuten Ankunftsverspätung hatte.

Mit dieser Begründung (Verspätung unter 60 Min) will mir das Servicecenter FG-Rechte nichts erstatten.

Ich befürchte fast, dass das rechtens sein könnte. Es verärgert mich nur immens und ich wollte in die Runde fragen, ob ihr ähnliche Fälle kennt, die möglicherweise nach einer erneuten Prüfung dann doch positiv beschieden werden konnten?

Gruß, Gambrinus!

Deshalb wird das Geschäftsleben immer komplizierter

GUM, Donnerstag, 18.02.2016, 10:25 (vor 3770 Tagen) @ Gambrinus

Nur ein kurzer Hinweis: In vielen Branchen werden Auftragsabwicklung und Geld verdienen für die Unternehmer (und damit auch die Zahlung von Mitarbeitereinkommen) immer schwieriger.

Die Lieferanten werden mit Scheinreklamationen eingedeckt. Du gibst ja selber zu, dass es bei +56 keinen Anspruch auf Erstattung gibt.

Warum denn dann noch mal das Geld des Eisenbahnunternehmens in die Hand nehmen?

Ist mir unverständlich.

--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
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FG-Rechte bei Verfrühungen

Silver, Donnerstag, 18.02.2016, 10:44 (vor 3770 Tagen) @ Gambrinus

Was schlägst Du vor? Kulanz ab Verspätung von

a) 5 Minuten
b) 30 Minuten
c) 50 Minuten
d) 56 Minuten?

Der Gesetzgeber hat 60 Minuten vorgeschrieben. Auch wenn man wegen der ungenauen Zeiterfassung eine gewisse Toleranz einrechnet, muss man irgendwo eine Linie ziehen, die dann aber auch trennscharf ist. Vielleicht kannst Du, wenn es das nächste mal knapp wird, die Notbremse ziehen und so noch ein paar Minuten schinden.

FG-Rechte bei Verfrühungen

Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 18.02.2016, 14:27 (vor 3770 Tagen) @ Silver

Was schlägst Du vor? Kulanz ab Verspätung von

a) 5 Minuten
b) 30 Minuten
c) 50 Minuten
d) 56 Minuten?

Der Gesetzgeber hat 60 Minuten vorgeschrieben. Auch wenn man wegen der ungenauen Zeiterfassung eine gewisse Toleranz einrechnet, muss man irgendwo eine Linie ziehen, die dann aber auch trennscharf ist. Vielleicht kannst Du, wenn es das nächste mal knapp wird, die Notbremse ziehen und so noch ein paar Minuten schinden.

Das dürfte nichts bringen - die eventuell daraus resultierende Strafe dürfte höher sein als der FGR Betrag

FG-Rechte bei Verfrühungen

Berlin-Express, nähe BPHD, Donnerstag, 18.02.2016, 16:27 (vor 3769 Tagen) @ Reservierungszettel

Was schlägst Du vor? Kulanz ab Verspätung von

a) 5 Minuten
b) 30 Minuten
c) 50 Minuten
d) 56 Minuten?

Der Gesetzgeber hat 60 Minuten vorgeschrieben. Auch wenn man wegen der ungenauen Zeiterfassung eine gewisse Toleranz einrechnet, muss man irgendwo eine Linie ziehen, die dann aber auch trennscharf ist. Vielleicht kannst Du, wenn es das nächste mal knapp wird, die Notbremse ziehen und so noch ein paar Minuten schinden.


Das dürfte nichts bringen - die eventuell daraus resultierende Strafe dürfte höher sein als der FGR Betrag

Ab einem Fahrkartenwert von 600€ lohnt sich der ganze Spass.

FG-Rechte bei Verfrühungen

Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 18.02.2016, 17:11 (vor 3769 Tagen) @ Berlin-Express

Was schlägst Du vor? Kulanz ab Verspätung von

a) 5 Minuten
b) 30 Minuten
c) 50 Minuten
d) 56 Minuten?

Der Gesetzgeber hat 60 Minuten vorgeschrieben. Auch wenn man wegen der ungenauen Zeiterfassung eine gewisse Toleranz einrechnet, muss man irgendwo eine Linie ziehen, die dann aber auch trennscharf ist. Vielleicht kannst Du, wenn es das nächste mal knapp wird, die Notbremse ziehen und so noch ein paar Minuten schinden.


Das dürfte nichts bringen - die eventuell daraus resultierende Strafe dürfte höher sein als der FGR Betrag


Ab einem Fahrkartenwert von 600€ lohnt sich der ganze Spass.

Dann müsste es aber schon eine Gruppe sein damit der Wert zustande kommt

FG-Rechte bei Verfrühungen

Berlin-Express, nähe BPHD, Donnerstag, 18.02.2016, 17:34 (vor 3769 Tagen) @ Reservierungszettel

Was schlägst Du vor? Kulanz ab Verspätung von

a) 5 Minuten
b) 30 Minuten
c) 50 Minuten
d) 56 Minuten?

Der Gesetzgeber hat 60 Minuten vorgeschrieben. Auch wenn man wegen der ungenauen Zeiterfassung eine gewisse Toleranz einrechnet, muss man irgendwo eine Linie ziehen, die dann aber auch trennscharf ist. Vielleicht kannst Du, wenn es das nächste mal knapp wird, die Notbremse ziehen und so noch ein paar Minuten schinden.


Das dürfte nichts bringen - die eventuell daraus resultierende Strafe dürfte höher sein als der FGR Betrag


Ab einem Fahrkartenwert von 600€ lohnt sich der ganze Spass.


Dann müsste es aber schon eine Gruppe sein damit der Wert zustande kommt

Laut JeDi reicht schon ein Fahrgast für die 600€ Marke und damit der lohnenden Investition in eine Notbremsung.

http://www.ice-treff.de/index.php?id=378294

FG-Rechte bei Verfrühungen

ICE-TD, Donnerstag, 18.02.2016, 18:04 (vor 3769 Tagen) @ Silver

Vielleicht kannst Du, wenn es das nächste mal knapp wird, die Notbremse ziehen und so noch ein paar Minuten schinden.

Und wenn sich dann einer im Zug auf den Bart legt kannst du die herausgeholte Entschädigung gut anlegen für die eventuellen Schadensersatzleistungen.

FG-Rechte bei Verfrühungen

MFBM, Mannheim, Donnerstag, 18.02.2016, 11:11 (vor 3770 Tagen) @ Gambrinus

Du kannst doch Widerspruch einlegen, dann wird dein Fall nochmal neu, von einem anderen Mitarbeiter geprüft. Anderenfalls wende dich an die Schlichtungsstelle https://soep-online.de. Immerhin hast du deinen ursprünglich gebuchten Anschlusszug nicht erreicht und hast damit gerechnet eine Stunde später am Ziel anzukommen.

FG-Rechte bei Verfrühungen

keksi, Donnerstag, 18.02.2016, 11:47 (vor 3770 Tagen) @ MFBM

Du kannst doch Widerspruch einlegen, dann wird dein Fall nochmal neu, von einem anderen Mitarbeiter geprüft. Anderenfalls wende dich an die Schlichtungsstelle https://soep-online.de. Immerhin hast du deinen ursprünglich gebuchten Anschlusszug nicht erreicht und hast damit gerechnet eine Stunde später am Ziel anzukommen.

Das erkläre mir mal. Er ist schon anders gefahren, damit er nicht zu "spät" ankommt am Ziel. Hat es denn auch erreicht, aber mit "nur" 56 Min Verspätung. Warum sollte er denn noch Geld zurückbekommen. Er hatt freie Zugwahl und hat die Verspätung schon verkürzt. Es zählt die tatsächliche Ankunftszeit, nicht ne "gerechnete"...

Mfg

FG-Rechte bei Verfrühungen

TRAXXP160DE, HBIK, Donnerstag, 18.02.2016, 12:13 (vor 3770 Tagen) @ keksi

Du kannst doch Widerspruch einlegen, dann wird dein Fall nochmal neu, von einem anderen Mitarbeiter geprüft. Anderenfalls wende dich an die Schlichtungsstelle https://soep-online.de. Immerhin hast du deinen ursprünglich gebuchten Anschlusszug nicht erreicht und hast damit gerechnet eine Stunde später am Ziel anzukommen.


Das erkläre mir mal. Er ist schon anders gefahren, damit er nicht zu "spät" ankommt am Ziel. Hat es denn auch erreicht, aber mit "nur" 56 Min Verspätung. Warum sollte er denn noch Geld zurückbekommen. Er hatt freie Zugwahl und hat die Verspätung schon verkürzt. Es zählt die tatsächliche Ankunftszeit, nicht ne "gerechnete"...

Mfg

Ich habe das jetzt so verstanden, dass der letzte Zug der Reisekette nicht erreicht wurde. D.h. am letzten Umsteigebahnhof +60 abgefahren.

Füpr mich stellt sich gerade die Frage, wieviel Verfrühung der Zug eine Stunde eher hatte. Sollte es durch Fahrplanreserven möglich sein, 4 min. eher anzukommen, kann es es ja wohl nicht sein, dass scharfe Fahrweise wie Ausfahren der Hg, scharfes Bremsen, kurze Halte bei der Verspätungsberechnung zu Lasten des Reisenden gewertet werden.

Sollte jeder Zug 3 oder 4 min eher ankommen, wären des tatsächlich +60 und nicht +56 gewesen.

FG-Rechte bei Verfrühungen

wachtberghöhle, Donnerstag, 18.02.2016, 12:24 (vor 3770 Tagen) @ TRAXXP160DE

Ich habe das jetzt so verstanden, dass der letzte Zug der Reisekette nicht erreicht wurde. D.h. am letzten Umsteigebahnhof +60 abgefahren.

So versteh ich das auch.

Füpr mich stellt sich gerade die Frage, wieviel Verfrühung der Zug eine Stunde eher hatte. Sollte es durch Fahrplanreserven möglich sein, 4 min. eher anzukommen, kann es es ja wohl nicht sein, dass scharfe Fahrweise wie Ausfahren der Hg, scharfes Bremsen, kurze Halte bei der Verspätungsberechnung zu Lasten des Reisenden gewertet werden.

Der Großteil der Fahrgäste kam eher an, als geplant. Ich sehe das positiv

Wer zu früh ankommt, zahlt nach. So einfach isses.

Blaschke, Donnerstag, 18.02.2016, 19:50 (vor 3769 Tagen) @ wachtberghöhle

Hallo!

Der Großteil der Fahrgäste kam eher an, als geplant. Ich sehe das positiv.

Wer zu früh da ist, zahlt dann nachträglich noch einen Zuschlag - hierfür wäre es sinnvoll, flächendeckend Bahnsteigsperren einzurichten.

Mit dem eingenommenen Geld der Verfrühungsprämien kann man dann den erhöhten Energieverbrauch des Zuges bezahlen und die Entschädigungen für den hier angegebenen Fall. Somit ist's für die Bahn mit etwas Glück ein Nullsummenspiel und mit noch mehr Glück ein Gewinn.

Wenn dann im nächsten Schritt ALLE Fahrscheine automatisch erfaßt werden und ein Zentralcomputer genau weiß, wer im Zug ist, dann kann dieser Rechner fix ausrechnen, ob es sich für die Bahn lohnt, sich zu beeilen oder nicht (sprich, wie wird das Verhältnis von zusätzlichen Einnahmen zu den Ausgaben sein).


Schöne Grüße von

jörg

FG-Rechte bei Verfrühungen

ICE-TD, Donnerstag, 18.02.2016, 13:01 (vor 3770 Tagen) @ TRAXXP160DE
bearbeitet von ICE-TD, Donnerstag, 18.02.2016, 13:02

Füpr mich stellt sich gerade die Frage, wieviel Verfrühung der Zug eine Stunde eher hatte. Sollte es durch Fahrplanreserven möglich sein, 4 min. eher anzukommen, kann es es ja wohl nicht sein, dass scharfe Fahrweise wie Ausfahren der Hg, scharfes Bremsen, kurze Halte bei der Verspätungsberechnung zu Lasten des Reisenden gewertet werden.

Sollte jeder Zug 3 oder 4 min eher ankommen, wären des tatsächlich +60 und nicht +56 gewesen.

Und deshalb besser energiesparend fahren und nicht vor Plan ankommen, das macht die Fahrgäste glücklicher wie man hier lesen muss, und Arbeitgeber und Umwelt auch.

FG-Rechte bei Verfrühungen

Gambrinus, Donnerstag, 18.02.2016, 13:09 (vor 3770 Tagen) @ TRAXXP160DE

Füpr mich stellt sich gerade die Frage, wieviel Verfrühung der Zug eine Stunde eher hatte. Sollte es durch Fahrplanreserven möglich sein, 4 min. eher anzukommen, kann es es ja wohl nicht sein, dass scharfe Fahrweise wie Ausfahren der Hg, scharfes Bremsen, kurze Halte bei der Verspätungsberechnung zu Lasten des Reisenden gewertet werden.

Sollte jeder Zug 3 oder 4 min eher ankommen, wären des tatsächlich +60 und nicht +56 gewesen.

Die Frage stellte ich mir auch schon. Wenn ich mir allerdings das FG-Formular genauer ansehe, steht da was von geplanter und tatsächlicher Ankunft. Somit wäre es egal, wann der geplante Zug tatsächlich angekommen ist.

Als Fahrgast habe ich aber wohl eher Verständnis dafür, wenn ein Zug am Ausstiegsbahnhof 56 Min. Verspätung hat, dass es keine Erstattung gibt. Verspätungen können sich ja während einer Zugfahrt ständig erhöhen oder vermindern.

Verpasse ich unterwegs einen Anschlusszug und der Folgezug kommt planmäßig exakt 60 Min nach meinem geplanten Zug an, rechne ich in dem Moment, wo mir das klar wird, damit eine Erstattung zu bekommen und ärgere mich dann vielleicht etwas weniger über den verpassten Anschluss, weil ich ja eben mit einer Erstattung erst mal rechnen kann. Vielleicht bemerke ich das auch beim Aussteigen gar nicht, dass der Zug verfrüht angekommen ist, weil ich ja in dem Glauben unterwegs bin, eine Stunde später anzukommen.

Dass 56 Min weniger als 60 Min sind, ist unstrittig. Ich weiß aber auch, dass es bei der Bearbeitung von FGR-Fällen auch Kulanzentscheidungen gibt.
Als Lösung und auch um nicht unnötig Fahrgäste enttäuschen zu müssen, könnte ich mir eine Regelung vorstellen, die besagt, dass der Kulanzfall zur Anwendung kommt, wenn bei Anschlussverlust im Rahmen der Reisekette die zu erwartende - weil fahrplanbasierte - Ankunftsverspätung 60 Min. und länger beträgt.

Gruß, Gambrinus!

Mögliche Kulanzlösung

Bambalouni, Bielefeld / Jena, Donnerstag, 18.02.2016, 14:08 (vor 3770 Tagen) @ Gambrinus

Ich würde als Bahn einfach einen Reisegutschein oder einen Bistrogutschein in Höhe von 5 Euro / 10 Euro / 15 Euro (je nach Fahrpreis) beilegen und darauf verweisen, dass man sich ohne Anerkennung einer Rechtsschuld für die verspätung entschuldigt, aber leider keinen Reisepreis erstatten kann.

Mögliche Kulanzlösung

Gambrinus, Donnerstag, 18.02.2016, 14:16 (vor 3770 Tagen) @ Bambalouni

Ich würde als Bahn einfach einen Reisegutschein oder einen Bistrogutschein in Höhe von 5 Euro / 10 Euro / 15 Euro (je nach Fahrpreis) beilegen und darauf verweisen, dass man sich ohne Anerkennung einer Rechtsschuld für die verspätung entschuldigt, aber leider keinen Reisepreis erstatten kann.

Wäre für mich persönlich vollkommen OK, wenn der Bistrogutschein den von mir erwarteten Erstattungsbetrag erreicht!

FG-Rechte bei Verfrühungen

bergische_bahn, Donnerstag, 18.02.2016, 13:05 (vor 3770 Tagen) @ Gambrinus

Es kann so viele nachvollziehbare Ungerechtigkeiten geben, aber ich denke, man sollte hier einfach die Regel > oder >=60 Minuten bezogen auf die geplante Ankunftszeit akzeptieren.

Man kann ja über eine Verschärfung diskutieren und fordern, die Grenze aus genau diesem Grund auf 50 Minuten zu reduzieren, aber weitere Einzelfallentscheidungen sollte man hier ignorieren.

FG-Rechte bei Verfrühungen

agw, NRW, Donnerstag, 18.02.2016, 13:54 (vor 3770 Tagen) @ bergische_bahn

Es kann so viele nachvollziehbare Ungerechtigkeiten geben, aber ich denke, man sollte hier einfach die Regel > oder >=60 Minuten bezogen auf die geplante Ankunftszeit akzeptieren.

Man kann ja über eine Verschärfung diskutieren und fordern, die Grenze aus genau diesem Grund auf 50 Minuten zu reduzieren, aber weitere Einzelfallentscheidungen sollte man hier ignorieren.

Reichen denn 50 Minuten? Die Bahn will ja die Puffer direkt vor die Problemknoten schieben. Vielleicht kommt dann mal ein Zug super durch und ist deswegen in Frankfurt 11 Minuten zu früh?

Also besser auf 45 Minuten setzen! :-)

Die grundsätzliche Frage ist ja, ob man die Entschädigung aushändigen möchte, wenn man bei einem Stundentakt mit dem nächsten, pünktlichen Zug fahren musste.
Da schienen die Urteile dahin zugehen, dass dann ausgezahlt werden sollte. Die 56 Minuten sind einfach nur ein seltener Spezialfall, aber sollten mit der Kulanzregelung abgedeckt sein.

Bei einer Verspätung von 56 Minuten eines Zuges (nicht Anschlusses) würde man wohl tatsächlich sagen müssen: "Pech" gehabt.

FG-Rechte bei Verfrühungen

Bambalouni, Bielefeld / Jena, Donnerstag, 18.02.2016, 14:06 (vor 3770 Tagen) @ Gambrinus


Grundsätzlich ist folgendes passiert:
Auf meiner Reisekette wurde ein Anschluss nicht erreicht. Die folgende Fahrtmöglichkeit war exakt eine Stunde später. Der Zug, den ich dann nutzte kam jedoch vier Minuten vor Plan am Ziel an. Das heißt, dass ich am Ende tatsächlich nicht 60 sondern nur 56 Minuten Ankunftsverspätung hatte.

Dieses Problem kenne ich. Dank Bahncard 100 wollte ich in solchen Fällen immer zu einem weiteren Zug umsteigen, den ich leider nicht erreicht habe. Wenn ich also von Bielefeld nach Hannover +55 Minuten Verspätung habe - dann gebe ich eben an ich wollte weiter nach Göttingen und habe damit mit ziemlich großer Sicherheit die 60 Minuten voll, weil ich ja auch hier auf einen neuen Anschlusszug warten musste.

Klappt aber natürlich nur mit der 100er und mit manchen Monatskarten.

FG-Rechte bei Verfrühungen

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 18.02.2016, 14:24 (vor 3770 Tagen) @ Bambalouni

Klappt aber natürlich nur mit der 100er und mit manchen Monatskarten.

...und ist zumindest nahe am Betrug.

--
Weg mit dem 4744!

FG-Rechte bei Verfrühungen

ICE4711, Donnerstag, 18.02.2016, 14:24 (vor 3770 Tagen) @ Bambalouni

Du kreuzt in dem Formular übrigens explizit an, dass du wahrheitsgemäße Angaben gemacht hast. Für mich grenzt das schon hart an Betrug?!

FG-Rechte bei Verfrühungen

indy3, Donnerstag, 18.02.2016, 14:42 (vor 3770 Tagen) @ ICE4711

Du kreuzt in dem Formular übrigens explizit an, dass du wahrheitsgemäße Angaben gemacht hast. Für mich grenzt das schon hart an Betrug?!

Das wundert mich gar nicht. Bei der Unzahl an Rechtsverstößen und moralisch fragwürdigen Handeln von 'Eliten' allerseits in Deutschland, wer kann da noch erwarten, dass ein BC100-Inhaber sein Fahrgastrechteformular stets korrekt ausfüllt. Der Ehrliche ist am Ende dann wohl mal doppelt der Dumme: Erstens hat er mit seinen stets peinlich ausgefüllten Formularen in der Summe weniger erstattet bekommen und zweitens muss er dann noch darunter leiden, wenn zukünftig mal der Prozess der FGR-Erstattungen überarbeitet wird, um so Falschangaben zu verhindern. Wenn es denn möglich ist. Es gibt ja auch die Möglichkeit anzugeben, dass man eine Fahrt nicht angetreten hätte wegen der Verspätung...

FG-Rechte bei Verfrühungen

brandenburger, Perleberg, Donnerstag, 18.02.2016, 14:54 (vor 3770 Tagen) @ ICE4711

Es grenzt nicht, es ist nicht nahe, es ist.

FG-Rechte bei Verfrühungen

Gambrinus, Donnerstag, 18.02.2016, 15:12 (vor 3770 Tagen) @ brandenburger

Es grenzt nicht, es ist nicht nahe, es ist.

So isses!

FG-Rechte bei Verfrühungen

indy3, Freitag, 19.02.2016, 08:21 (vor 3769 Tagen) @ Gambrinus

Es grenzt nicht, es ist nicht nahe, es ist.


So isses!

Im Zweifel einfach sagen man ist Flüchtling, dann kann man ja sowieso gratis fahren, verstehe ich.

FG-Rechte bei Verfrühungen

Gambrinus, Samstag, 20.02.2016, 10:23 (vor 3768 Tagen) @ indy3

Im Zweifel einfach sagen man ist Flüchtling, dann kann man ja sowieso gratis fahren, verstehe ich.

Dann gibt´s aber auch keine Erstattung aus FG-Rechten weil 25% von null ist null. Somit bringt das auch nicht´s :-)

ein schönes WE wünscht
Gambrinus

FG-Rechte bei Verfrühungen

bahnerausleidenschaft, Samstag, 20.02.2016, 10:32 (vor 3768 Tagen) @ indy3

Es grenzt nicht, es ist nicht nahe, es ist.


So isses!


Im Zweifel einfach sagen man ist Flüchtling, dann kann man ja sowieso gratis fahren, verstehe ich.

Woher hast du den Blödsinn?

FG-Rechte bei Verfrühungen

indy3, Montag, 22.02.2016, 09:12 (vor 3766 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Es grenzt nicht, es ist nicht nahe, es ist.


So isses!


Im Zweifel einfach sagen man ist Flüchtling, dann kann man ja sowieso gratis fahren, verstehe ich.


Woher hast du den Blödsinn?

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/fluechtlinge-bahn-befoerdert-fluechtlinge-...

"Flüchtlinge und ihre Begleiter können ab heute umsonst mit der Bahn fahren. Über die Kostenfrage verhandelt das Unternehmen derzeit noch mit Bund und Ländern."

...

FG-Rechte bei Verfrühungen

Tabernaer, Irgendwo im grünen Nirgendwo, Montag, 22.02.2016, 10:30 (vor 3766 Tagen) @ indy3

Es grenzt nicht, es ist nicht nahe, es ist.


So isses!


Im Zweifel einfach sagen man ist Flüchtling, dann kann man ja sowieso gratis fahren, verstehe ich.


Woher hast du den Blödsinn?


http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/fluechtlinge-bahn-befoerdert-fluechtlinge-...

"Flüchtlinge und ihre Begleiter können ab heute umsonst mit der Bahn fahren. Über die Kostenfrage verhandelt das Unternehmen derzeit noch mit Bund und Ländern."

...

Die Meldung is ja wohl uralt. Zumindest in dem Bezug. Mittlerweile hat man eine Lösung gefunden. Umsonst fährt bei der Bahn niemand.

FG-Rechte bei Verfrühungen

bahnerausleidenschaft, Montag, 22.02.2016, 11:00 (vor 3766 Tagen) @ indy3

Ein Artikel vom September 2015. Eine sehr aktuelle Meldung :)

Ein umsonst gab es bei der Bahn nie. Am Ende wird es gezahlt. Und wenn es der Steuerzahler macht.

FG-Rechte bei Verfrühungen

indy3, Montag, 22.02.2016, 12:24 (vor 3766 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
bearbeitet von indy3, Montag, 22.02.2016, 12:25

Ein Artikel vom September 2015. Eine sehr aktuelle Meldung :)

Ein umsonst gab es bei der Bahn nie. Am Ende wird es gezahlt. Und wenn es der Steuerzahler macht.

Wenn der Steuerzahler zahlt, ist das ja wohl kaum besser als wenn die Fahrt gar nicht berechnet wird.

Eine Fahrkartenkontrolle mit Durchsetzung von Konsequenzen für Schwarzfahren ist doch kaum möglich. Wer will schon Schlagzeilen nach dem Motto "Zugbegleiter würgt Flüchtlingsjungen bei Fahrtkartenkontrolle" ? Ich hab das erst neulich in Frankfurt an einer Ubahn-Station erlebt, wie sich ein Migrant aufgeführt hat, weil sie ihn ohne Fahrkarte erwischt haben. Der hat sich aufgeführt als wollten die Kontrolleure ihn umbringen.

Wie seht ihr das?

Und wenn ich hier die Schlagzeile lese, wie falsch es ist, dass Flüchtlinge gratis fahren, habe ich aber nach dem vollständigen Lesen des Artikels ein anderes Bild
http://ndp.fnp.de/lokales/wetterau/Fluechtlinge-fahren-nicht-kostenlos;art677,1812195

Man kann das ja finden wie man will, aber Tatsachen in Abrede zu stellen, sprengt den Rahmen.

FG-Rechte bei Verfrühungen

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 22.02.2016, 12:30 (vor 3766 Tagen) @ indy3

Man kann das ja finden wie man will, aber Tatsachen in Abrede zu stellen, sprengt den Rahmen.

Wahrheitswidrig Dinge zu behaupten allerdings auch.

--
Weg mit dem 4744!

FG-Rechte bei Verfrühungen

indy3, Montag, 22.02.2016, 12:34 (vor 3766 Tagen) @ JeDi

Man kann das ja finden wie man will, aber Tatsachen in Abrede zu stellen, sprengt den Rahmen.


Wahrheitswidrig Dinge zu behaupten allerdings auch.

Bitte belege diese Behauptung.


Meine Behauptung war: "Im Zweifel einfach sagen man ist Flüchtling, dann kann man ja sowieso gratis fahren, verstehe ich."
http://www.ice-treff.de/index.php?id=404488

Beleg1: "Flüchtlinge und ihre Begleiter können ab heute umsonst mit der Bahn fahren. Über die Kostenfrage verhandelt das Unternehmen derzeit noch mit Bund und Ländern."
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/fluechtlinge-bahn-befoerdert-fluechtlinge-...

Beleg2: " „Jeder, der Züge und Busse der Deutschen Bahn nutzt, benötigt einen gültigen Fahrausweis. Nach der ersten Registrierung erhalten die Flüchtlinge einen Gutschein. Diesen Gutschein tauschen sie in einer Fahrkartenausgabe gegen eine Karte zur Fahrt in die Erstaufnahmeeinrichtung ein. Flüchtlinge, die auf dieser Fahrt ohne Fahrkarte angetroffen werden, erhalten vom Zugbegleiter für die Fahrt zur Erstaufnahmeeinrichtung eine Ersatzfahrkarte bis zum Zielort."
http://ndp.fnp.de/lokales/wetterau/Fluechtlinge-fahren-nicht-kostenlos;art677,1812195

FG-Rechte bei Verfrühungen

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 22.02.2016, 12:38 (vor 3766 Tagen) @ indy3

Man kann das ja finden wie man will, aber Tatsachen in Abrede zu stellen, sprengt den Rahmen.


Wahrheitswidrig Dinge zu behaupten allerdings auch.


Bitte belege diese Behauptung.


Meine Behauptung war: "Im Zweifel einfach sagen man ist Flüchtling, dann kann man ja sowieso gratis fahren, verstehe ich."
http://www.ice-treff.de/index.php?id=404488

Beleg1: "Flüchtlinge und ihre Begleiter können ab heute umsonst mit der Bahn fahren. Über die Kostenfrage verhandelt das Unternehmen derzeit noch mit Bund und Ländern."
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/fluechtlinge-bahn-befoerdert-fluechtlinge-...

Und das ist eben falsch. Quelle: Dienstanweisung meines Arbeitgebers (ein EVU), den Inhalt hatte ich oben ja schon Wiedergegeben.

Beleg2: " „Jeder, der Züge und Busse der Deutschen Bahn nutzt, benötigt einen gültigen Fahrausweis. Nach der ersten Registrierung erhalten die Flüchtlinge einen Gutschein. Diesen Gutschein tauschen sie in einer Fahrkartenausgabe gegen eine Karte zur Fahrt in die Erstaufnahmeeinrichtung ein. Flüchtlinge, die auf dieser Fahrt ohne Fahrkarte angetroffen werden, erhalten vom Zugbegleiter für die Fahrt zur eine Ersatzfahrkarte bis zum Zielort."
http://ndp.fnp.de/lokales/wetterau/Fluechtlinge-fahren-nicht-kostenlos;art677,1812195

Heißt also: Die Gutscheine können bei Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns auch im Zug eingelöst werden.
Heißt nicht: " Im Zweifel einfach sagen man ist Flüchtling, dann kann man ja sowieso gratis fahren".

--
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FG-Rechte bei Verfrühungen

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 22.02.2016, 12:38 (vor 3766 Tagen) @ indy3
bearbeitet von JeDi, Montag, 22.02.2016, 12:40

Man kann das ja finden wie man will, aber Tatsachen in Abrede zu stellen, sprengt den Rahmen.


Wahrheitswidrig Dinge zu behaupten allerdings auch.


Bitte belege diese Behauptung.


Meine Behauptung war: "Im Zweifel einfach sagen man ist Flüchtling, dann kann man ja sowieso gratis fahren, verstehe ich."
http://www.ice-treff.de/index.php?id=404488

Beleg1: "Flüchtlinge und ihre Begleiter können ab heute umsonst mit der Bahn fahren. Über die Kostenfrage verhandelt das Unternehmen derzeit noch mit Bund und Ländern."
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/fluechtlinge-bahn-befoerdert-fluechtlinge-...

Und das ist eben falsch. Quelle: Dienstanweisung meines Arbeitgebers (ein EVU), den Inhalt hatte ich oben ja schon Wiedergegeben.
Dass es bei anderen EVU möglicherweise andere Regelungen gab, kann und will ich nicht ausschließen - "mit der Bahn fahren" kann man aber bei allen EVU, insofern ist das eine glatte Falschmeldung.

Beleg2: " „Jeder, der Züge und Busse der Deutschen Bahn nutzt, benötigt einen gültigen Fahrausweis. Nach der ersten Registrierung erhalten die Flüchtlinge einen Gutschein. Diesen Gutschein tauschen sie in einer Fahrkartenausgabe gegen eine Karte zur Fahrt in die Erstaufnahmeeinrichtung ein. Flüchtlinge, die auf dieser Fahrt ohne Fahrkarte angetroffen werden, erhalten vom Zugbegleiter für die Fahrt zur eine Ersatzfahrkarte bis zum Zielort."
http://ndp.fnp.de/lokales/wetterau/Fluechtlinge-fahren-nicht-kostenlos;art677,1812195

Heißt also: Die Gutscheine können bei Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns auch im Zug eingelöst werden.
Heißt nicht: " Im Zweifel einfach sagen man ist Flüchtling, dann kann man ja sowieso gratis fahren".

--
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FG-Rechte bei Verfrühungen

Silver, Montag, 22.02.2016, 12:32 (vor 3766 Tagen) @ indy3

Wenn der Steuerzahler zahlt, ist das ja wohl kaum besser als wenn die Fahrt gar nicht berechnet wird.

Die entscheidende Frage ist, was einem Humanität eigentlich wert ist. Ist man als reiches Land bereit, auch mit finanziellem Engagement Menschen zu helfen? Oder möchte man sein Geld lieber für sich behalten und beschränkt sein humanitäres Engagement auf Sonntagsreden?

FG-Rechte bei Verfrühungen

indy3, Montag, 22.02.2016, 12:53 (vor 3766 Tagen) @ Silver

Wenn der Steuerzahler zahlt, ist das ja wohl kaum besser als wenn die Fahrt gar nicht berechnet wird.


Die entscheidende Frage ist, was einem Humanität eigentlich wert ist. Ist man als reiches Land bereit, auch mit finanziellem Engagement Menschen zu helfen? Oder möchte man sein Geld lieber für sich behalten und beschränkt sein humanitäres Engagement auf Sonntagsreden?

Ich frage gerade deshalb, sollte so eine entscheidene Frage nicht zumindest im Bundestag debattiert werden?

FG-Rechte bei Verfrühungen

bahnerausleidenschaft, Montag, 22.02.2016, 12:56 (vor 3766 Tagen) @ indy3

Wenn der Steuerzahler zahlt, ist das ja wohl kaum besser als wenn die Fahrt gar nicht berechnet wird.


Die entscheidende Frage ist, was einem Humanität eigentlich wert ist. Ist man als reiches Land bereit, auch mit finanziellem Engagement Menschen zu helfen? Oder möchte man sein Geld lieber für sich behalten und beschränkt sein humanitäres Engagement auf Sonntagsreden?


Ich frage gerade deshalb, sollte so eine entscheidene Frage nicht zumindest im Bundestag debattiert werden?

Ja finde ich auch. Dafür sollte es eine Sondersitzung geben. Wo ist eigentlich dein Problem?

FG-Rechte bei Verfrühungen

indy3, Montag, 22.02.2016, 13:04 (vor 3766 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Wenn der Steuerzahler zahlt, ist das ja wohl kaum besser als wenn die Fahrt gar nicht berechnet wird.


Die entscheidende Frage ist, was einem Humanität eigentlich wert ist. Ist man als reiches Land bereit, auch mit finanziellem Engagement Menschen zu helfen? Oder möchte man sein Geld lieber für sich behalten und beschränkt sein humanitäres Engagement auf Sonntagsreden?


Ich frage gerade deshalb, sollte so eine entscheidene Frage nicht zumindest im Bundestag debattiert werden?


Ja finde ich auch. Dafür sollte es eine Sondersitzung geben. Wo ist eigentlich dein Problem?

Ich finde es bedenklich, wenn Entscheidungen, die unsere Gesellschaft nachhaltig verändern, wie die vielfach unumkehrbare Aufnahme von Millionen von Migranten mit oftmals unbekanntem Hintergrund, nicht mal eine Bundestagsdebatte wert ist.
Problematisch finde ich es, wenn Leute sowas vollkommen normal finden.

Wir verlassen das eigentliche Thema hier ....

bahnerausleidenschaft, Montag, 22.02.2016, 13:10 (vor 3766 Tagen) @ indy3

..... sollte Frau Merkel dich vorher um Erlaubnis bitten? Du bist doch sicherlich wählen gegangen und dort darfst du entscheiden. Alles andere machen die dann schon für dich.

Wir verlassen das eigentliche Thema hier ....

indy3, Montag, 22.02.2016, 13:20 (vor 3766 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

..... sollte Frau Merkel dich vorher um Erlaubnis bitten? Du bist doch sicherlich wählen gegangen und dort darfst du entscheiden. Alles andere machen die dann schon für dich.

Ich stimme zu, dass wir das Thema verlassen. Von daher könnte dies hier enden.
Ansonsten gilt, was vorher von mir geschrieben wurde. Dem gibt es von meiner Seite nichts hinzuzufügen.

FG-Rechte bei Verfrühungen

Silver, Montag, 22.02.2016, 13:04 (vor 3766 Tagen) @ indy3

Ich frage gerade deshalb, sollte so eine entscheidene Frage nicht zumindest im Bundestag debattiert werden?

Guten Morgen. Die Flüchtlingskrise ist wieder und wieder im Bundestag debattiert worden. Bislang hat Frau Merkel sich dort aber für ihre Politik stets eine Mehrheit sichern können und auch im Volk wird ihre Politik mehrheitlich unterstützt (so ärgerlich die 15% Stimmenanteil für die AfD sein mögen, die ich bei den Landtagswahlen im März erwarte, von 50% ist das eben doch meilenweit entfernt).

Und natürlich hat der Bundestag die Budgethoheit. Die Regierung kann das Geld nur im Rahmen des vom Bundestag genehmigten Haushalts ausgeben.

Bundestag

Silver, Montag, 22.02.2016, 13:52 (vor 3766 Tagen) @ indy3
bearbeitet von Silver, Montag, 22.02.2016, 13:54

Allein seit September hat der Bundestag die folgenden Gesetze zum Thema beraten:

  • Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren
  • Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern
  • Gesetz zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
  • Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern
  • Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz)
  • Gesetz zur Entkriminalisierung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus
  • Gesetz zur Gewährleistung der Wahrnehmung sozialer Rechte von Menschen ohne Aufenthaltsstatus
  • Gesetz zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes - Streichung der obligatorischen Widerrufsprüfung
  • Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
  • Gesetz zur Konzentration von Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten nach Herkunftsländern


Darüber hinaus gab es eine Unzahl an Anträgen und Anfragen, Debatten und Erklärungen. Außerdem wird das Thema laufend im Innenausschuss behandelt, so zum Beispiel auch heute zur Beschleunigung des Asylverfahrens. Jetzt live: http://www.bundestag.de/?selectedStream=2

Das ist das problem der Political Correctness.

akbar23, Montag, 22.02.2016, 13:35 (vor 3766 Tagen) @ indy3

Gesetze werden aus Angst vor der Rassismuskeule nicht mehr durchgesetzt. Tolles Land!

Das ist das problem der Political Correctness.

bahnerausleidenschaft, Montag, 22.02.2016, 13:39 (vor 3766 Tagen) @ akbar23
bearbeitet von bahnerausleidenschaft, Montag, 22.02.2016, 13:40

Gesetze werden aus Angst vor der Rassismuskeule nicht mehr durchgesetzt. Tolles Land!

Wo werden Gesetze nicht mehr eingehalten? Jeder wird im Zug gleich behandelt. Ohne Fahrausweis, also bekommt er eine eFN.

Und ich wurde schon mehr als einmal als Rassist beschimpft.

Das ist das problem der Political Correctness.

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 22.02.2016, 13:56 (vor 3766 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Wo werden Gesetze nicht mehr eingehalten? Jeder wird im Zug gleich behandelt. Ohne Fahrausweis, also bekommt er eine eFN.

Und ich wurde schon mehr als einmal als Rassist beschimpft.

Alternativ - je nach Umstand - fliegt er raus. Fertig. Seh ich genau so ;-)

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Weg mit dem 4744!

Das ist das problem der Political Correctness.

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Montag, 22.02.2016, 14:06 (vor 3766 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Und ich wurde schon mehr als einmal als Rassist beschimpft.

Das ist aber kein neues Problem. Ein Freund von mir hat vor rund 10 Jahren die Ausbildung als Zugbegleiter bei DB Regio gemacht und hat damals schon häufiger die Erfahrung machen müssen, daß manche(!) Angehörige bestimmter Personengruppen, statt einzusehen, daß sie im Unrecht sind, wenn sie ohne gültige Fahrkarte unterwegs sind, lieber mit Beschimpfungen als "Nazi" um sich werfen.

(Man beachte den Unterschied: Nicht alle Angehörigen bestimmter Personengruppen haben so reagiert - aber die, die so reagiert haben, ließen sich alle bestimmten Gruppen zuordnen.)

Kein Verständnis für mangelndes Unrechtsbewußtsein habende Grüße,
der Colaholiker

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Das ist das problem der Political Correctness.

Gambrinus, Montag, 22.02.2016, 16:47 (vor 3765 Tagen) @ Colaholiker

Und ich wurde schon mehr als einmal als Rassist beschimpft.


Das ist aber kein neues Problem. Ein Freund von mir hat vor rund 10 Jahren die Ausbildung als Zugbegleiter bei DB Regio gemacht und hat damals schon häufiger die Erfahrung machen müssen, daß manche(!) Angehörige bestimmter Personengruppen, statt einzusehen, daß sie im Unrecht sind, wenn sie ohne gültige Fahrkarte unterwegs sind, lieber mit Beschimpfungen als "Nazi" um sich werfen.

Ich denke, dass manche, die mit solchen Beschimpfungen um sich gehen, nicht mal wissen, was sich hinter diesem Begriff verbirgt.

Ein früher Arbeitskollege von mir wurde - selbst türkischstämmig, was auch optisch auf den ersten Blick auffallen sollte - auch schon mal bei der Kontrolle als "Nazi" beschimpft. Da muss man dann schon fast drüber schmunzeln.

Gruß, Gambrinus!

Das ist das problem der Political Correctness.

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Dienstag, 23.02.2016, 07:23 (vor 3765 Tagen) @ Gambrinus

Ich denke, dass manche, die mit solchen Beschimpfungen um sich gehen, nicht mal wissen, was sich hinter diesem Begriff verbirgt.

Der Begriff wird ohnehin (aber eher in jüngerer Zeit) inflationär gebraucht.

Ein früher Arbeitskollege von mir wurde - selbst türkischstämmig, was auch optisch auf den ersten Blick auffallen sollte - auch schon mal bei der Kontrolle als "Nazi" beschimpft. Da muss man dann schon fast drüber schmunzeln.

Hehe... ich hab mal einem, der meinte, mich so titulieren zu müssen, ins Gesicht gegrinst und gesagt "Stimmt. Und ich warte hier nur auf meine Freunde." Unglaublich, wie schnell der Kerl still war und verschwunden ist. :o)

Diese Lüge als außerordentlich zweckdienlich empfunden habende Grüße,
der Colaholiker

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FG-Rechte bei Verfrühungen

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 22.02.2016, 12:26 (vor 3766 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Ein Artikel vom September 2015. Eine sehr aktuelle Meldung :)

Ein umsonst gab es bei der Bahn nie. Am Ende wird es gezahlt. Und wenn es der Steuerzahler macht.

Zumindest bei uns waren und sind Flüchtlinge wie jeder andere Reisende ohne gültigen Fahrschein zu behandeln. Insofern ist die Aussage, dass Flüchtlinge bei "der Bahn" keine Fahrkarte brauchen eh falsch. Einzelne EVU hatten da aber ggf. abweichende Regelungen.

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Weg mit dem 4744!

FG-Rechte bei Verfrühungen

ALR997, Donnerstag, 18.02.2016, 15:15 (vor 3770 Tagen) @ ICE4711

Du kreuzt in dem Formular übrigens explizit an, dass du wahrheitsgemäße Angaben gemacht hast. Für mich grenzt das schon hart an Betrug?!

Dass man bei 56 Minuten Verspätung am Zielbahnhof mit der oben genannten Begründung eine Entschädigung unterlässt, grenzt für mich hart daran verarscht zu werden :-(

Ist nur meine Meinung und ich weiss, dass geltendes Recht mir das widerspricht, aber aus Fahrgastsicht einfach schwer nachvollziehbar.

FG-Rechte bei Verfrühungen

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 18.02.2016, 15:19 (vor 3770 Tagen) @ ALR997

Dass man bei 56 Minuten Verspätung am Zielbahnhof mit der oben genannten Begründung eine Entschädigung unterlässt, grenzt für mich hart daran verarscht zu werden :-(

Ich würd mich dann auch etwas ärgern - nur: Wo soll man die Grenze ziehen?

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Weg mit dem 4744!

FG-Rechte bei Verfrühungen

ICE4711, Donnerstag, 18.02.2016, 15:31 (vor 3770 Tagen) @ JeDi

Sehe ich leider auch so. Klar habe auch ich mich schon sehr geärgert, als wir mit 56 MinutenVerspätung irgendwo eingefahren sind und man dafür "nichts" bekommt, nur weil der Tf am Ende nochmal Gas geben könnte. Ärgerlich. In der Situation sogar sehr ärgerlich. Aber wenn man danach wieder einen ruhigen Kopf hat, dann kann man über "wo ist die Grenze optimal?" nachdenken. Und wenn diese nun auf 50 Minuten gesenkt werden würde, dann würde ich mich temporär freuen. Aber in einem Jahr habe ich dieser Maßnahme vergessen und werde mich bei 48 Minuten ebenso wieder aufregen.
Die Grenze muss nunmal irgendwo fixiert sein.

FG-Rechte bei Verfrühungen

Ösi, Donnerstag, 18.02.2016, 16:52 (vor 3769 Tagen) @ ICE4711

Die Grenze muss nunmal irgendwo fixiert sein.

Oder man sagt einfach: Pro Verspätungsminute 1% Erstattung ;-)

FG-Rechte bei Verfrühungen

Berlin-Express, nähe BPHD, Donnerstag, 18.02.2016, 16:59 (vor 3769 Tagen) @ Ösi

Die Grenze muss nunmal irgendwo fixiert sein.


Oder man sagt einfach: Pro Verspätungsminute 1% Erstattung ;-)

60% für eine Stunde Verspätung ist dann aber etwas des guten zu viel.

Pro Minute ein Prozent wäre schon ein guter Wert...

Blaschke, Donnerstag, 18.02.2016, 19:53 (vor 3769 Tagen) @ Berlin-Express

Hallo!

Oder man sagt einfach: Pro Verspätungsminute 1% Erstattung ;-)

60% für eine Stunde Verspätung ist dann aber etwas des guten zu viel.

Das kann man auch anders sehen...

Und für 2 verpaßte ITF-Anschlüsse (also mit "Glück" 120 Min Verspätung!) gibt es dann zum Fahrpreis noch 20% raus.

Eine solche gesetzliche Regelung müßte her! Wir alle würden staunen, was die Bahnen danach fähig sind zu leisten. Die jetzigen Entschädigungsregelungen sind doch lachhaft gering und bieten sicherlich für die meisten Bahnbetreiber kaum Anreize, sich um mehr Zuverlässigkeit zu bemühen.


Schöne Grüße von

jörg

FG-Rechte bei Verfrühungen

Silver, Donnerstag, 18.02.2016, 17:00 (vor 3769 Tagen) @ Ösi

Die Grenze muss nunmal irgendwo fixiert sein.


Oder man sagt einfach: Pro Verspätungsminute 1% Erstattung ;-)

Selbst dann würden noch viele Kameraden rumheulen („Bitte noch ein Prozent mehr - oder zwei, warum nicht drei ...“).

0,416 % pro Minute Verspätung, 60min = 25%

Rocket, Donnerstag, 18.02.2016, 17:01 (vor 3769 Tagen) @ Ösi

Nur wer erledigt den gesamten Verwaltungsaufwand, wenn dann jeder Fahrgast etwas von seinem Fahrpreis zurückbekommen will? ;-)

0,416 % pro Minute Verspätung, 60min = 25%

kater_k, BBRN, Freitag, 19.02.2016, 08:13 (vor 3769 Tagen) @ Rocket

Bei Tickets mit Zugbindung: Der Computer. Die Erstattung erfolgt dann automatisch ein paar Tage nach der Reise. Ganz wie bei einigen britischen Anbietern. Wer mehr will (weil ein Umstieg abweichend von den Informationen im System nicht erreicht wurde) oder einen Normalpreis hat, muss sich noch mal melden. Was aber natürlich auch online über ein zeitgemäßes Formular geht. Gerne mit einer verbindlichen Antwortfrist für die EVUs.

0,416 % pro Minute Verspätung, 60min = 25%

musicus, Freitag, 19.02.2016, 09:07 (vor 3769 Tagen) @ kater_k

Die Erstattung erfolgt dann automatisch ein paar Tage nach der Reise.

Solange das nicht gesetzlich festgesetzt ist, sehe ich das nicht kommen :-/

Gerne mit einer verbindlichen Antwortfrist für die EVUs.

Die gibt es doch schon (Art. 17 Abs. 2 Satz 1 VO EG 1371/2007).

0,416 % pro Minute Verspätung, 60min = 25%

kater_k, BBRN, Freitag, 19.02.2016, 09:38 (vor 3769 Tagen) @ musicus

Die Erstattung erfolgt dann automatisch ein paar Tage nach der Reise.

Solange das nicht gesetzlich festgesetzt ist, sehe ich das nicht kommen :-/

Gerne mit einer verbindlichen Antwortfrist für die EVUs.

Die gibt es doch schon (Art. 17 Abs. 2 Satz 1 VO EG 1371/2007).

Du hast natürlich Recht. Ich träumte von einer wirksamen Frist, die nicht durch überflüssige Rückfragen durch ein Servicecenter verlängert werden darf. Inklusive Sanktion bei Überschreitung.

FG-Rechte bei Verfrühungen

ALR997, Donnerstag, 18.02.2016, 21:31 (vor 3769 Tagen) @ JeDi

Dass man bei 56 Minuten Verspätung am Zielbahnhof mit der oben genannten Begründung eine Entschädigung unterlässt, grenzt für mich hart daran verarscht zu werden :-(

Ich würd mich dann auch etwas ärgern - nur: Wo soll man die Grenze ziehen?

Das ist eben die Schwierigkeit. Aus meiner (Kunden-)Sicht ist es auch relevant, was die Verspätung anrichtet und ob ich deshalb den Aufwand betreibe, mir etwas erstatten zu lassen.

Wenn ich zum Beispiel Richtung Salzgitter fahre, ist es durchaus möglich, dass ich auf dem letzten Abschnitt auf dem ich den Bus nutzen muss, in eine Taktlücke gerate und somit ohnehin über eine Stunde Aufenthalt hätte. Wenn ich jetzt mit dem Zug eine Stunde Verspätung habe erreiche ich also immer noch planmäßig meinen Bus. Mir ist also kein Schaden entstanden, egal ob ich 60, 59 oder 58 Minuten später als geplant mit dem Zug ankam.

Andererseits, wenn ich den letzten Bus des Tages erreichen möchte, und womöglich wegen einer Lapallie diesen verpasse, und ich keine Erstattung erhalte, da dieser spezielle Alternativzug zwei Minuten früher fährt, als im Takt, dann würde ich mich schon massiv ärgern. Womöglich musste ich ein Taxi ordern oder vom Bahnhof laufen weil es kein Busangebot mehr gab.

Ich weiss nicht, wie man so in der Regel solche Fälle handhabt, aber wenn ich dann keine Entschädigung bekäme, würde ich wohl auch etwas unbequem werden.
Ich hatte jedenfalls einen ähnlichen Fall, aber Glück denn der Lokführer hatte eine Anschlusssicherung zum Bus organisiert.

FG-Rechte bei Verfrühungen

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 19.02.2016, 08:04 (vor 3769 Tagen) @ JeDi

Ich würd mich dann auch etwas ärgern - nur: Wo soll man die Grenze ziehen?

Wie wäre es, wenn man den größeren der beiden Werte "Planmßige Ankunftszeit des genutzten Zuges" und "Tatsächliche Ankunftszeit des genutzten Zuges" nimmt? Dann wäre es in diesem Fall eine Stunde (planmäßige Ankunftszeit), die gewertet würde. Den Schwellwert könnte man dann lassen, wie er ist, und braucht nicht zu feilschen. Man definiert einfaach, daß ein Zug nicht zu früh ankommen kann, sondern nur pünklich oder verspätet.

Nur mal so vorschlagende Grüße,
de Colaholiker

--
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Finde ich gut!

musicus, Freitag, 19.02.2016, 09:12 (vor 3769 Tagen) @ Colaholiker

...und führe meine derzeitige Statistik nach genau diesem Prinzip.

FG-Rechte bei Verfrühungen

bahnerausleidenschaft, Donnerstag, 18.02.2016, 16:22 (vor 3769 Tagen) @ Bambalouni

Wie arm dran musst du sein um das machen zu müssen. Schämen solltest du dich. Dann kann ja in Zukunft die Bahn ein Fahrtenbuch vorschreiben wo jeder Zug gestempelt sein muss, sonst gibt es nichts für dich.

FG-Rechte bei Verfrühungen

Gambrinus, Donnerstag, 18.02.2016, 16:43 (vor 3769 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Wie arm dran musst du sein um das machen zu müssen. Schämen solltest du dich. Dann kann ja in Zukunft die Bahn ein Fahrtenbuch vorschreiben wo jeder Zug gestempelt sein muss, sonst gibt es nichts für dich.

Gibt auch unbegleitete Züge. Was ist dann? Soll ich den Tf ansprechen?

FG-Rechte bei Verfrühungen

Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 18.02.2016, 17:16 (vor 3769 Tagen) @ Gambrinus
bearbeitet von Reservierungszettel, Donnerstag, 18.02.2016, 17:17

Wie arm dran musst du sein um das machen zu müssen. Schämen solltest du dich. Dann kann ja in Zukunft die Bahn ein Fahrtenbuch vorschreiben wo jeder Zug gestempelt sein muss, sonst gibt es nichts für dich.


Gibt auch unbegleitete Züge. Was ist dann? Soll ich den Tf ansprechen?

Für den Fall gibt es einen speziellen Ausdruck vom Automaten am Ankunftsbahnhof der dann mit vorgelegt werden muss.

FG-Rechte bei Verfrühungen

Gambrinus, Donnerstag, 18.02.2016, 17:39 (vor 3769 Tagen) @ Reservierungszettel

Wie arm dran musst du sein um das machen zu müssen. Schämen solltest du dich. Dann kann ja in Zukunft die Bahn ein Fahrtenbuch vorschreiben wo jeder Zug gestempelt sein muss, sonst gibt es nichts für dich.


Gibt auch unbegleitete Züge. Was ist dann? Soll ich den Tf ansprechen?


Für den Fall gibt es einen speziellen Ausdruck vom Automaten am Ankunftsbahnhof der dann mit vorgelegt werden muss.

Und wenn der kaputt ist?

Vielleicht steht der ja etwas abseits von der Ausstiegsstelle und ich muss meinen Busanschluss noch bekommen.

Da fährt ne Privatbahn, deren Automaten das nicht haben.

Und jetzt?

FG-Rechte bei Verfrühungen

bahnerausleidenschaft, Donnerstag, 18.02.2016, 18:40 (vor 3769 Tagen) @ Gambrinus

Dann sollten die Kunden einfach die Wahrheit ins Formular eintragen und nicht hier im Forum rumprallen man würde die Bahn betrügen.

Ne Straftat ist zudem auch noch :-)

keksi, Donnerstag, 18.02.2016, 18:28 (vor 3769 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Wie arm dran musst du sein um das machen zu müssen. Schämen solltest du dich. Dann kann ja in Zukunft die Bahn ein Fahrtenbuch vorschreiben wo jeder Zug gestempelt sein muss, sonst gibt es nichts für dich.

Was er macht ist ja sogar ne Straftat. Vortäuschen von Tatsachen (Fahrtverlauf) die nicht der Realität entsprechen. Aber Hauptsache ne BC100 haben und damit angeben ^^

Keine FG-Rechte bei Verfrühungen

218 466-1, Red Bank NJ / ex-Ingolstadt, Donnerstag, 18.02.2016, 16:43 (vor 3769 Tagen) @ Gambrinus

ein aktueller Fall von mir führte dazu, dass ich wegen einer Verfrühung keinen Anspruch auf eine Erstattung von 25% haben soll.

Grundsätzlich ist folgendes passiert:
Auf meiner Reisekette wurde ein Anschluss nicht erreicht. Die folgende Fahrtmöglichkeit war exakt eine Stunde später. Der Zug, den ich dann nutzte kam jedoch vier Minuten vor Plan am Ziel an. Das heißt, dass ich am Ende tatsächlich nicht 60 sondern nur 56 Minuten Ankunftsverspätung hatte.
Mit dieser Begründung (Verspätung unter 60 Min) will mir das Servicecenter FG-Rechte nichts erstatten.

Richtig.


Ich befürchte fast, dass das rechtens sein könnte. Es verärgert mich nur immens und ich wollte in die Runde fragen, ob ihr ähnliche Fälle kennt, die möglicherweise nach einer erneuten Prüfung dann doch positiv beschieden werden konnten?

Sei doch froh, dass die Verspätung unter 60 Minuten geblieben ist, statt dich über die 25% aufzuregen.

Überhaupt wäre es nur fair, wenn man wegen einer Verspätung einen Nicht-Anschluss ausnahmsweise erreicht und dadurch eine Stunde früher am Ziel ist, dass DB Bahn dann auch 25% Fahrpreisaufschlag nachfordern könnte. ;)

--
Dieser Beitrag gibt (sofern nicht anders gekennzeichnet) allein die Meinung der Verfasserin wieder
MET - Der beste Zug den es je gab
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Keine FG-Rechte bei Verfrühungen

Gambrinus, Donnerstag, 18.02.2016, 16:48 (vor 3769 Tagen) @ 218 466-1

Sei doch froh, dass die Verspätung unter 60 Minuten geblieben ist, statt dich über die 25% aufzuregen.

Nein was habe ich mich gefreut. Nur 56 Minuten Verspätung so viel weniger als 60, Yippie yeah!

Merkst'e selbst, oder?

Keine FG-Rechte bei Verfrühungen

TRAXXP160DE, HBIK, Freitag, 19.02.2016, 13:35 (vor 3769 Tagen) @ 218 466-1

Überhaupt wäre es nur fair, wenn man wegen einer Verspätung einen Nicht-Anschluss ausnahmsweise erreicht und dadurch eine Stunde früher am Ziel ist, dass DB Bahn dann auch 25% Fahrpreisaufschlag nachfordern könnte. ;)

Super wäre, wenn die Bahn bei Nichtvorhandensein des Beförderungsmittels im Nahverkehr 60 Euro zahlen müssen - zu deutsch Zugausfall. Stattdessen verlangt sie es nur beim Fahrgast, wenn die Fahrkarte fehlt.

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