Kindermitnahme BC100 (Allgemeines Forum)
Hallo,
ich möchte in Zukunft mal die beiden Kinder meine neuen Lebenspartnerin (12 und 13 Jahre) mit meiner BC100 kostenlos mitnehmen.
Auf Bahn.de habe ich gelesen das auch Kinder von Lebenspartnern zählen. Wir sind aber nicht unter einer Anschrift gemeldet. Gibt es da Probleme bzw. muss event. ein Ausweis gezeigt werden?
Hat da wer schon Erfahrungen gemacht?
Gruss Thomas
Kindermitnahme BC100
Hallo,
ich möchte in Zukunft mal die beiden Kinder meine neuen Lebenspartnerin (12 und 13 Jahre) mit meiner BC100 kostenlos mitnehmen.
Auf Bahn.de habe ich gelesen das auch Kinder von Lebenspartnern zählen. Wir sind aber nicht unter einer Anschrift gemeldet. Gibt es da Probleme bzw. muss event. ein Ausweis gezeigt werden?
Hat da wer schon Erfahrungen gemacht?
Gruss Thomas
Hiereinmal der entsprechende Auszug aus den Bedingungen der Bahncard 100:
Bedingungen Bahncard 100
Bis zu vier eigene Kinder unter 15 Jahren fahren kostenlos mit
Kinder von 6 bis einschließlich 17 Jahre und der Ehe- bzw. Lebenspartner erhalten eine BahnCard 25 kostenlos, wenn mindestens ein Kind bis einschließlich 17 Jahre im Haushalt lebt (Kindergeldbescheinigung erforderlich) und zugleich im Bestellschein angegeben wird.
Mit Erfahrungen kann ich leider nicht dienen.
Grüße Jörg
Kindermitnahme BC100
Im Klartext - it doesn't work, wenn ihr nicht in einem Haushalt lebt.
völlig OT: ? an Jörg zur Signatur
Hallo Jörg!
Ist das Bild in deiner Signatur echt?
Der 596 fährt ja um 16:13 Uhr ab Frankfurt. Da wäre ein Hinweis im Zuglauf "Frankfurt (Main) Hbf" recht witzlos, oder? Weiterhin wird der Zug normalerweise mit einem ICE 1 gefahren, der Wagenstandanzeiger zeigt aber einen Halbzug an. Außerdem habe ich in Frankfurt noch nie "bunte" Zugzielanzeiger gesehen, wurden die evtl. wieder abgebaut? Das der Zug nur bis Berlin Hbf fährt, halte ich hingegen für realistisch.
Bitte um Aufklärung.
Viele Grüße
fabs
--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...
völlig OT: ? an Jörg zur Signatur
Hallo Jörg!
Ist das Bild in deiner Signatur echt?
Der 596 fährt ja um 16:13 Uhr ab Frankfurt. Da wäre ein Hinweis im Zuglauf "Frankfurt (Main) Hbf" recht witzlos, oder? Weiterhin wird der Zug normalerweise mit einem ICE 1 gefahren, der Wagenstandanzeiger zeigt aber einen Halbzug an. Außerdem habe ich in Frankfurt noch nie "bunte" Zugzielanzeiger gesehen, wurden die evtl. wieder abgebaut? Das der Zug nur bis Berlin Hbf fährt, halte ich hingegen für realistisch.
Bitte um Aufklärung.Viele Grüße
fabs
Meiner Ansicht nach ist das ein Komplett-Fake. Das Schriftbild ist auch leicht anders, wenn du hiermit vergleichst: http://www.bahnbilder.de/name/einzelbild/number/171379/kategorie/Deutschland~Sonstiges~...
Signatur
Hallo fabs,
bei der Signatur handelt es sich ume eine eingescannte Werbeanzeige der Helaba zum DFB-Pokalspiel Frankfurt gegen Offenbach aus dem Jahre 2008.
Da das ganze dieses Jahr wieder aktuell geworden ist habe ich diese mal wieder herausgekramt.
Ich vermute ebenfalls eine Bildbearbeitung.
Grüße Jörg
Kindermitnahme BC100
Hallo,
alles klar danke für die Infos.
Dann nehme ich einfach einen Mitfahrergutschein der Ferrero-Aktion und nehme meine Partnerin einfach mit. Dann kann sie Ihre Kinder ja mitnehmen, denn bei dem Mitfahrergutschein sind ja bis zu 3 Kinder inkl.
Gruss Thomas
Danke (owt)
.
--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...
Das steht da aber nicht...
Da steht
- Bis zu vier eigene Kinder unter 15 Jahren fahren kostenlos mit
- Kinder von 6 bis einschließlich 17 Jahre und der Ehe- bzw. Lebenspartner erhalten eine BahnCard 25 kostenlos, wenn mindestens ein Kind bis einschließlich 17 Jahre im Haushalt lebt (Kindergeldbescheinigung erforderlich) und zugleich im Bestellschein angegeben wird
Was da steht und was das bedeutet, kann übereinstimmen, muß es aber nicht... Mal eine andere Frage: Ab welchem Lebensjahr muß ein Kind/Jugendlicher eigentlich einen BPA besitzen? Daß man - umgangssprachlich - einen Kinderausweis/-paß besitzen kann, ist unbestritten. Es gibt aber einen Unterschied zwischen einer Kann- und einer Muß-Bestimmung. Und dann ist da noch die Frage der Mitnahmepflicht. Man muß zwar bestimmte Dinge besitzen, aber nicht ständig dabei haben...
Viele Grüße
Das steht da aber nicht...
Das steht im Personalausweisgesetz, genauer
hier im §1 Absatz 1
Und es ist richtig, dass man den Ausweis (oder einen Reisepass) besitzen muss ab 16, aber nicht immer mitzuführen hat. Kann halt im Kontrollfall Zeit ersparen, wenn man ihn dabei hätte, aber das kann jeder für sich selbst entscheiden, ob er ihn dabei hat oder zu Hause lässt.
Das steht da aber nicht...
Da steht
- Bis zu vier eigene Kinder unter 15 Jahren fahren kostenlos mit
- Kinder von 6 bis einschließlich 17 Jahre und der Ehe- bzw. Lebenspartner erhalten eine BahnCard 25 kostenlos, wenn mindestens ein Kind bis einschließlich 17 Jahre im Haushalt lebt (Kindergeldbescheinigung erforderlich) und zugleich im Bestellschein angegeben wird
Was da steht und was das bedeutet, kann übereinstimmen, muß es aber nicht... Mal eine andere Frage: Ab welchem Lebensjahr muß ein Kind/Jugendlicher eigentlich einen BPA besitzen? Daß man - umgangssprachlich - einen Kinderausweis/-paß besitzen kann, ist unbestritten.
aus: http://www.gesetze-im-internet.de/persauswg/__1.html
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.
Es gibt aber einen Unterschied zwischen einer Kann- und einer Muß-Bestimmung. Und dann ist da noch die Frage der Mitnahmepflicht. Man muß zwar bestimmte Dinge besitzen, aber nicht ständig dabei haben...
Viele Grüße
Aber was ändert ein Personalausweis an der Tatsache, dass die mitzunehmenden Kinder nicht die des Threaderöffners sind?
Ich dachte...
Habe vermutet du hast diesen Zugzielanzeiger mit der Absicht manipuliert, auf den Missstand hinzuweisen, dass Offenbach keine ICE-Bahnhof ist. Das hätte mich gefreut. ^^
Das steht da aber nicht...
Es gibt aber einen Unterschied zwischen einer Kann- und einer Muß-Bestimmung. Und dann ist da noch die Frage der Mitnahmepflicht. Man muß zwar bestimmte Dinge besitzen, aber nicht ständig dabei haben...
Aber was ändert ein Personalausweis an der Tatsache, dass die mitzunehmenden Kinder nicht die des Threaderöffners sind?
Wie will der Schaffner das nachprüfen? Entweder mit einem Ausweis, den die Kinder nicht haben, weil nicht erforderlich oder mit der Polizei. Aber wie lautet hier die Begründung - und wie ist die Rechtslage?
Viele Grüße...
Das steht da aber nicht...
Aber was ändert ein Personalausweis an der Tatsache, dass die mitzunehmenden Kinder nicht die des Threaderöffners sind?
Wie will der Schaffner das nachprüfen? Entweder mit einem Ausweis, den die Kinder nicht haben, weil nicht erforderlich oder mit der Polizei. Aber wie lautet hier die Begründung - und wie ist die Rechtslage?
Wenn Du mit deinen eigenen Kindern reist, sind die kostenfrei. Völlig unabhängig, was der Schaffner prüfen kann oder nicht. Sind es nicht deine Kinder und der Schaffner hat den Verdacht, dass es nicht deine Kinder sind, schreibt er Dir für jedes dieser vermeintlichen Kinder eine FN und eigentlich wäre hier auch eine Betrugsanzeige angebracht. Du stehst dann ganz schön doof dar, wenn du dieser Kinder wieder als Onkel, Tante oder Nachbar zu Hause ablieferst.
Ich gehe nicht davon aus, dass du festgestellt haben möchtest, dass die Schaffner ohnehin nicht nachprüfen wollen, ob die eingetragen Kinder tatsächlich auch die eigenen sind. Für solche Spielchen wende dich an den user "Tommyboy", er wird dir vielleicht dabei helfen können.
Kindermitnahme BC100
Ich hatte das Problem auch mal. Geht laut AGB Bahncard 100 ohne Probleme:
3.1.2 Eltern/Großeltern oder deren Lebenspartner, die im Besitz einer Mobility BahnCard 100
sind, dürfen eigene Kinder/Enkelkinder bzw. Kinder/Enkelkinder des Lebenspartners nach den
Nummern 3.7.2 und 3.7.3 der BB Personenverkehr unentgeltlich mitnehmen.
Das heißt für mich, dass du die Kinder deiner Lebenspartnerin ohne weitere Bedingungen mitnehmen kannst. Von einem gemeinsamen Wohnsitz ist auch in den BB Personenverkehr keine Rede! Enkelkinder und Großeltern haben ja auch selten den gleichen Wohnsitz und dürfen zusammen fahren. Auch hier dürfte der Nachweis des Verwandschaftsverhältnisses so gut wie unmöglich sein.
Ich denke die Bahn hat sich da den heutigen "Patchwork-Familien" angepasst und stellt bei Kindern unter 14 Jahren eigentlich auch nie Fragen nach den vorliegenden Verwandschafts- und Wohnverhältnissen.
Dann mal ne gute Fahrt mit den Kids!