U-Bahn als Schienenersatzverkehr? (Fahrkarten und Angebote)
Mike65, Dienstag, 16.02.2016, 11:56 (vor 3775 Tagen)
Ich und meine Frau hatten einen Flug ab München Airport. Als Zubringer aus Ulm nutzten wir die Bahn mit einem bis Flughafen durchgebundenen Ticket. Die Fahrt im ICE bis M Hauptbahnhof verlief problemlos. Von dort sollte es mit der S1 weitergehen. Der Zug blieb jedoch wegen eines Polizeieinsatzes an der Strecke (was verbirgt sich eigentlich dahinter ?) nach wenigen Stationen stehen (ich glaube es war Moosach). Per Lautsprecher wurden die Fahrgäste gebeten, auszusteigen und per U-Bahn weiterzufahren. Wir entscheiden uns, zum HBf zurückzufahren und es mit der S8 in Gegenrichtung zu versuchen. Im U-Bahn-Waggon trafen wir einen Geschäftsreisenden aus Ingolstadt mit gleichem Fahrtziel. Dieser klagte über die Unzuverlässigkeit der Münchner S-Bahn und die Tatsache, dass er für die U-Bahn noch ein zusätzliches Ticket lösen musste.
Ups, daran hatte ich gar nicht gedacht. Ich hielt die U-Bahn für eine Art Schienenersatz und der Fahrpreis damit mit dem DB-Ticket abgegolten. Ich fühlte mich wie ein Schwarzfahrer und hoffte, dass kein Kontrolleur vorbeikommt. Zum Glück ging alles gut und wir erreichten unbehelligt den Hauptbahnhof und auch noch rechtzeitig den Flieger.
Wie ist die Regelung in einem solchen Fall? Sind wir nun schwarz gefahren oder nicht? Normalerweise gelten DB-Tickets nicht im MVV. Aber dient der Nahverkehr im Störungsfall als eine Art Schienenersatz, was ja durchaus sinnvoll wäre? Aber wissen das im Zweifelsfall auch die Kontrolleure?
U-Bahn als Schienenersatzverkehr?
ACS64, Dienstag, 16.02.2016, 11:58 (vor 3775 Tagen) @ Mike65
Normalerweise gibt es da einen Deal, dass U-Bahn als SEV gilt und bei Störungen die Fahrkarten anerkannt werden.
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U-Bahn als Schienenersatzverkehr?
agw, NRW, Dienstag, 16.02.2016, 13:25 (vor 3775 Tagen) @ ACS64
Normalerweise gibt es da einen Deal, dass U-Bahn als SEV gilt und bei Störungen die Fahrkarten anerkannt werden.
Wenn es einen Deal gäbe, kann das nicht kommuniziert werden? Der Unterschied für den Fahrgast beträgt ja 60 EUro.
Hier im Ruhrgebiet kriegt man häufig gesagt, dass man die U-Bahn zwischen Altenessen und Essen Hbf oder die zwischen Herne und Bochum Hbf benutzen soll.
Wenn man nicht grad ein NRW- oder Verbundticket hat, ist der Weg nicht abgedeckt.
Müsste man sich z.b. als reiner FV- oder SPNV-Kunde dann ein Ticket kaufen und dies einreichen?
Nicht gut gelöst.
U-Bahn als Schienenersatzverkehr?
JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 16.02.2016, 13:58 (vor 3775 Tagen) @ agw
Normalerweise gibt es da einen Deal, dass U-Bahn als SEV gilt und bei Störungen die Fahrkarten anerkannt werden.
Wenn es einen Deal gäbe, kann das nicht kommuniziert werden? Der Unterschied für den Fahrgast beträgt ja 60 EUro.
Den gibt es - zumindest in München. Und es wird ja kommuniziert "Nehmen Sie die U-Bahn" und nicht "Nehmen Sie die U-Bahn und kaufen dafür einen Fahrschein"...
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Weg mit dem 4744!
U-Bahn als Schienenersatzverkehr?
agw, NRW, Dienstag, 16.02.2016, 14:18 (vor 3775 Tagen) @ JeDi
Normalerweise gibt es da einen Deal, dass U-Bahn als SEV gilt und bei Störungen die Fahrkarten anerkannt werden.
Wenn es einen Deal gäbe, kann das nicht kommuniziert werden? Der Unterschied für den Fahrgast beträgt ja 60 EUro.
Den gibt es - zumindest in München. Und es wird ja kommuniziert "Nehmen Sie die U-Bahn" und nicht "Nehmen Sie die U-Bahn und kaufen dafür einen Fahrschein"...
Es wird ja gerade nicht kommuniziert. Kommuniziert hieße "Nehmen Sie die U-Bahn, es gelten die Fahrscheine nach DB-Tarif", wie die DB das in anderen Situationen macht, z.B. in Berlin oder Frankfurt auf den Baustellenplakaten.
Mir kommt es eher so vor, als wenn man absichtlich schwammig formuliert, um sich alle Türen offen zu halten.
Weiß jemand, ob es diesen Deal auch in Düsseldorf/Duisburg, Essen und Bochum gibt?
U-Bahn als Schienenersatzverkehr? NEIN
chriL999, Dienstag, 16.02.2016, 21:51 (vor 3774 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von chriL999, Dienstag, 16.02.2016, 21:51
Den gibt es - zumindest in München. Und es wird ja kommuniziert "Nehmen Sie die U-Bahn" und nicht "Nehmen Sie die U-Bahn und kaufen dafür einen Fahrschein"...
Diese Art von Kommunikation erweitert keinesfalls den Gültigkeitsbereich von nur in der S-Bahn zu verwendenden Fahrkarten.
U-Bahn als Schienenersatzverkehr?
Azerty, Samstag, 26.03.2016, 15:19 (vor 3735 Tagen) @ ACS64
Normalerweise gibt es da einen Deal, dass U-Bahn als SEV gilt und bei Störungen die Fahrkarten anerkannt werden.
Hallo,
erscheint mir aus 3 Gründen sehr unwahrscheinlich:
1. Ein mir bekannter KS (Kontroll-Schaffner) der MVG kennt diesen Deal nicht. Als er bei einer S-Bahn Störung ein EBE ausstellen wollte, fing sofort der ganze Wagen an, zu protestieren. Daraufhin hat er dann auf das EBE verzichtet.
2. Ich habe es bisher erst einmal erlebt, dass bei einer geplanten Störung (Baustelle) seitens der DB genau spezifiziert wurde, welche U-Bahn, Tram oder Bus zwischen welchen Haltestellen mit DB-Fahrscheinen benutzt werden dürfen. Leider habe ich nichts schriftliches mehr, aber die Beschränkungen der erlaubten Ersatzmöglichkeiten waren schon sehr restriktiv.
Wenn keine solche Angaben erfolgen, kann man ja wohl davon ausgehen, dass DB-Fahrscheine ungültig sind.
3. In der Presse wurde kürzlich über Störungen zwischen Geltendorf und Pasing berichtet. Einige Fahrgäste haben als Ersatz eine Buslinie genutzt. Sie konnten dadurch ihr Ziel erreichen. Allerdings hat der Bus im Laufe seiner Fahrt auch Tarifzonen befahren, die auf der Zeitkarte nicht enthalten waren. Busse machen solche Umwege öfter, um auch noch entlegene Dörfer zu bedienen. Prompt wurde ein EBE fällig. Die Pressesprecher des Busbetreibers als auch des MVV haben bestätigt, dass das EBE in einem solchen Fall zu bezahlen ist, Kulanz gibt es nicht.
Grüße,
Azerty
U-Bahn als Schienenersatzverkehr?
özFN, Dienstag, 16.02.2016, 12:02 (vor 3775 Tagen) @ Mike65
Der Zug blieb jedoch wegen eines Polizeieinsatzes an der Strecke (was verbirgt sich eigentlich dahinter ?) nach wenigen Stationen stehen (ich glaube es war Moosach).
Wenn es gestern Abend war, dann ein herrenloses Gepäckstück.
U-Bahn als Schienenersatzverkehr?
Mike65, Dienstag, 16.02.2016, 12:28 (vor 3775 Tagen) @ özFN
Wenn es gestern Abend war, dann ein herrenloses Gepäckstück.
Nein, es war schon vor ca. 10 Tagen.
U-Bahn als Schienenersatzverkehr? Mitunter ja!
oppermad, Wuppertal/Wunstorf, Dienstag, 16.02.2016, 14:18 (vor 3775 Tagen) @ Mike65
Moin,
in Bremen wurde vor Jahren der Hbf kurzfristig wegen Unglück gesperrt. Fahrgäste Richtung Hannover wurden in die Straßenbahn Richtung Sebaldsbrück verwiesen, um dort in den Zug umzusteigen.
Ein Einheimischer sagte uns, dass man in solchen Fällen sehr kulant verfahren würde, solange man die Kontrolleure nicht vorführen wollte. Eine Kontrolle um Austesten der Situation hatte ich auch nicht.
Grüße,
Dirk
--
Wer ist kundig auf folgenden Baureihen:
101, 103, 110, 111, 112, 120, 139, 140, 141, 143, 150, 151, 155, 181.2, 218, 225, 233, 362, 420, 472, 601, 605, 624, 628, 643 und 644?
Richtig: Bender!
U-Bahn als Schienenersatzverkehr? Mitunter ja!
agw, NRW, Dienstag, 16.02.2016, 14:19 (vor 3775 Tagen) @ oppermad
Ein Einheimischer sagte uns, dass man in solchen Fällen sehr kulant verfahren würde, solange man die Kontrolleure nicht vorführen wollte. Eine Kontrolle um Austesten der Situation hatte ich auch nicht.
"Kulanz der Kontrolleure" hört sich aber nicht nach offiziellem Deal an?
U-Bahn als Schienenersatzverkehr? Mitunter ja!
Paladin, Hansestadt Rostock / Güstrow, Dienstag, 16.02.2016, 14:34 (vor 3774 Tagen) @ agw
Ein Einheimischer sagte uns, dass man in solchen Fällen sehr kulant verfahren würde, solange man die Kontrolleure nicht vorführen wollte. Eine Kontrolle um Austesten der Situation hatte ich auch nicht.
"Kulanz der Kontrolleure" hört sich aber nicht nach offiziellem Deal an?
Reicht aber vollkommen aus, wenn es denn so ist.
U-Bahn als Schienenersatzverkehr? Mitunter ja!
oppermad, Wuppertal/Wunstorf, Dienstag, 16.02.2016, 15:12 (vor 3774 Tagen) @ agw
Moin,
Ein Einheimischer sagte uns, dass man in solchen Fällen sehr kulant verfahren würde, solange man die Kontrolleure nicht vorführen wollte. Eine Kontrolle um Austesten der Situation hatte ich auch nicht.
"Kulanz der Kontrolleure" hört sich aber nicht nach offiziellem Deal an?
nein, das natürlich nicht. Die Info kam von einem Mitfahrer. Zur Straßenbahn dirigiert wurden wir von DB Sicherheit und BSAG-Kräften mit entsprechender Weste. Nach der Gültigkeit von Fahrkarten hat angesichts des Chaos niemand gefragt, man hätte vielleicht mit konkludentem Verhalten argumentieren können. Wir wollten nur irgendwie weiter. Wer am Hbf von außerhalb angekommen war, hatte bereits eine abendteuerliche Tour SEV hinter sich...
Grüße,
Dirk
--
Wer ist kundig auf folgenden Baureihen:
101, 103, 110, 111, 112, 120, 139, 140, 141, 143, 150, 151, 155, 181.2, 218, 225, 233, 362, 420, 472, 601, 605, 624, 628, 643 und 644?
Richtig: Bender!
U-Bahn als Schienenersatzverkehr?
markman, Dienstag, 16.02.2016, 14:43 (vor 3774 Tagen) @ Mike65
und per U-Bahn weiterzufahren.
kann man mit der U-Bahn zum Airport kommen?
Gruß,
Markman
Notprogramm der S-Bahn München
Mike65, Dienstag, 16.02.2016, 20:25 (vor 3774 Tagen) @ Mike65
Ich habe noch mal im Webauftritt der Münchner S-Bahn geforscht und Folgendes gefunden:
Es gibt ein offizielles Notprogramm der S-Bahn, das auch U-Bahn, Tram und Buslinien als Schienenersatzverkehr ausweist. Das bezieht sich zwar nur auf die Stammstrecke, aber bei Sperrungen der peripheren Linien sollte Ähnliches gelten. Ich schliesse daraus, dass dann auch die DB-Fahrausweise auf den Ersatzlinien gültig sind. Für die Bahn kommt es sicherlich viel günstiger, in einem solchen Fall eine pauschale Erstattung an den MVV zu zahlen, als jedem Fahrgast einzeln die 2.70€ für die U-Bahn-Karte zurückzuerstatten.
Trotzdem ist das Ganze unbefriedigend, da ein expliziter Hinweis auf die Ticketgültigkeit fehlt.
Ticket gilt garantiert nicht.
chriL999, Dienstag, 16.02.2016, 21:07 (vor 3774 Tagen) @ Mike65
Ich muss dir leider mitteilen, dass deine Fahrkarte definitiv keine Gültigkeit in der U-Bahn hat und damit auch bei "Ersatzverkehr" keinerlei Gültigkeit erlangt.
Auch die Kontrolleure sind strikt angewiesen, bei fehlender gültiger Fahrkarte die Fahrpreisnacherhebung auszustellen. Bei fehlendem Ausweis wird die Bundespolizei gerufen.
Mit dieser Fahrpreisnacherhebung ist dann ein Widerspruch bei der ausgebenden Stelle (Baden Baden) zu empfehlen, die dann aus Kulanz wohl auf die 60 EUR verzichten wird - bis auf eine Bearbeitungsgebühr von so ca. 7 EUR.
Alternativ besteht die Möglichkeit, das Ticket in Höhe von 2,70 EUR zu bezahlen und dann von der Bahn in voller Höhe zurückzufordern, was kein Problem darstellen sollte.
Es gilt grundsätzlich die Regel: In der U-Bahn nur mit Ticket. Sind alle Automaten defekt (Wahrscheinlichkeit sehr gering): Beim Fahrer melden und in der nächsten Station aussteigen, um das Ticket zu kaufen.
Ticket gilt garantiert.
JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 16.02.2016, 21:27 (vor 3774 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von JeDi, Dienstag, 16.02.2016, 21:29
Dein Beitrag strotzt ja nur von Halbwissen...
Ich muss dir leider mitteilen, dass deine Fahrkarte definitiv keine Gültigkeit in der U-Bahn hat und damit auch bei "Ersatzverkehr" keinerlei Gültigkeit erlangt.
Im Fall von Großstörungen werden alle in der S-Bahn gültigen Fahrkarten durch die SWM/MVG anerkannt.
Bei fehlendem Ausweis wird die Bundespolizei gerufen.
Was hat die Bundespolizei in der U-Bahn verloren?
Mit dieser Fahrpreisnacherhebung ist dann ein Widerspruch bei der ausgebenden Stelle (Baden Baden) zu empfehlen, die dann aus Kulanz wohl auf die 60 EUR verzichten wird - bis auf eine Bearbeitungsgebühr von so ca. 7 EUR.
Unfug, die MVG bearbeitet ihre EBEs selber.
Es gilt grundsätzlich die Regel: In der U-Bahn nur mit Ticket. Sind alle Automaten defekt (Wahrscheinlichkeit sehr gering): Beim Fahrer melden und in der nächsten Station aussteigen, um das Ticket zu kaufen.
Quatsch, wenn das VU nicht in der Lage ist, funktionierende Automaten oder Verkaufsstellen bereitzuhalten, gibts den Fahrschein im Fahrzeug. Wenn nicht - Pech (also für das VU).
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Weg mit dem 4744!
Ticket gilt garantiert nicht in München.
chriL999, Dienstag, 16.02.2016, 21:39 (vor 3774 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von chriL999, Dienstag, 16.02.2016, 21:42
Dein Beitrag strotzt ja nur von Halbwissen...
Ich muss dir leider mitteilen, dass deine Fahrkarte definitiv keine Gültigkeit in der U-Bahn hat und damit auch bei "Ersatzverkehr" keinerlei Gültigkeit erlangt.
Im Fall von Großstörungen werden alle in der S-Bahn gültigen Fahrkarten durch die SWM/MVG anerkannt.
Bei fehlendem Ausweis wird die Bundespolizei gerufen.
Was hat die Bundespolizei in der U-Bahn verloren?
Mit dieser Fahrpreisnacherhebung ist dann ein Widerspruch bei der ausgebenden Stelle (Baden Baden) zu empfehlen, die dann aus Kulanz wohl auf die 60 EUR verzichten wird - bis auf eine Bearbeitungsgebühr von so ca. 7 EUR.
Unfug, die MVG bearbeitet ihre EBEs selber.
Es gilt grundsätzlich die Regel: In der U-Bahn nur mit Ticket. Sind alle Automaten defekt (Wahrscheinlichkeit sehr gering): Beim Fahrer melden und in der nächsten Station aussteigen, um das Ticket zu kaufen.
Quatsch, wenn das VU nicht in der Lage ist, funktionierende Automaten oder Verkaufsstellen bereitzuhalten, gibts den Fahrschein im Fahrzeug. Wenn nicht - Pech (also für das VU).
Die erlebten Beispiele bezogen sich auf Fahrten in der S-Bahn.
Ein defekter Automat ist Pech für den Kunden...
Das soll nicht heissen, dass es Kontrolleure gibt, die mal ein Auge zudrücken. Die dienstliche Anweisung verbietet dies jedoch.
Eine nicht fahrende S-Bahn oder eine Unterbrechung der Stammstrecke ist auch keine Großstörung, das ist täglich mehrfacher Alltag.
Ticket gilt garantiert in München.
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 17.02.2016, 09:03 (vor 3774 Tagen) @ chriL999
Die erlebten Beispiele bezogen sich auf Fahrten in der S-Bahn.
Auf welcher Seite hast du erlebt?
Ein defekter Automat ist Pech für den Kunden...
Nein, warum? Es wird (bei der DB) eine Fahrpreisnacherhebung mit Teilzahlung erstellt, und die Nummer des gestörten Automaten aufgenommen. So what?
Das soll nicht heissen, dass es Kontrolleure gibt, die mal ein Auge zudrücken. Die dienstliche Anweisung verbietet dies jedoch.
Welche Anweisung meinst du?
Eine nicht fahrende S-Bahn oder eine Unterbrechung der Stammstrecke ist auch keine Großstörung, das ist täglich mehrfacher Alltag.
Eine Unterbrechung der Stammstrecke ist selbstverständlich eine Großstörung, ein einzelner Zugausfall dagegen nicht.
Wie gesagt - zwischen DB und SWM/MVG gibt es eine Vereinbarung zur Anerkennung von Fahrscheinen der jeweiligen Haustarife (ok - bei SWM/MVG bleibt da nicht viel übrig). Dazu gibts auch in regelmäßigen Abständen Infofaxe (das letzte müsste im November gekommen sein).
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Weg mit dem 4744!
Ticket gilt garantiert in München.
chriL999, Mittwoch, 17.02.2016, 20:54 (vor 3773 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von chriL999, Mittwoch, 17.02.2016, 20:55
Auf welcher Seite hast du erlebt?
Als Fahrgast.
Nein, warum? Es wird (bei der DB) eine Fahrpreisnacherhebung mit Teilzahlung erstellt, und die Nummer des gestörten Automaten aufgenommen. So what?
Ich kenne nur folgende offizielle Regel: Wenn ein Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein betreten wird (da Automat defekt), muss zuvor die auf dem Automaten genannten Hotline angerufen werden und man muss sich beim Fahrer der U-Bahn bemerkbar machen.
Welche Anweisung meinst du?
Es ist bekannt (Lokalpresse), dass alle Kontrolleure im MVV bei fehlender gültiger Fahrkarte die Personalien zur Fahrpreisnacherhebung aufnehmen müssen (Alternative: Barzahlung von 60 EUR).
Eine Unterbrechung der Stammstrecke ist selbstverständlich eine Großstörung, ein einzelner Zugausfall dagegen nicht.
Wie gesagt - zwischen DB und SWM/MVG gibt es eine Vereinbarung zur Anerkennung von Fahrscheinen der jeweiligen Haustarife (ok - bei SWM/MVG bleibt da nicht viel übrig). Dazu gibts auch in regelmäßigen Abständen Infofaxe (das letzte müsste im November gekommen sein).
Wo ist dies nachzulesen?
Es hilft erstmal nichts, wenn die Regel dem Kontrollpersonal selbst nicht bekannt ist. Dann sind meine Daten zur Nacherhebung auch bereits erfasst.
Ich habe 2x vor Ort nachgefragt. Die Antwort lautete: Fahrschein in U-Bahn nicht gültig.
Unternehmen kontaktieren
Sören Heise, Region Hannover, Dienstag, 16.02.2016, 21:13 (vor 3774 Tagen) @ Mike65
bearbeitet von Sören Heise, Dienstag, 16.02.2016, 21:14
Moin,
da sich die Aussagen hier widersprechen, empfehle ich, beim Bahn- und dem Stadtverkehrsunternehmen anzufragen. Ich hatte in einem vergleichbaren Fall von Metronom die Aussage erhalten, daß der Eisenbahnfahrschein im Stadtverkehr Hannover gegolten hätte, mich allerdings nicht bei der Üstra rückversichert.
Edit: Es ist natürlich, wenn es akut ist, eher unmöglich, auf die Schnelle eine belastbare Aussage zu erhalten. ;-)
Viele Grüße
Sören
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![[image]](https://up.picr.de/48317654tz.jpg)
Verstehen Sie Bahnhof!
Europa: Linkliste Fahrplantabellen und mehr
Unternehmen kontaktieren
chriL999, Dienstag, 16.02.2016, 21:25 (vor 3774 Tagen) @ Sören Heise
Selbst ich habe vom DB-Sicherheitspersonal (in München vor Ort) schon die Antwort bekommen: Fahren Sie U-Bahn, es wird so voll sein, dass keine Kontrolle mehr möglich ist.
Das ist jedoch ohne Zeugen später nicht belastbar.