Was tun bei Fehlentscheidungen vom Sc Fahrgastrechte? (Fahrkarten und Angebote)

Tommyboy, OWL, Sonntag, 04.10.2009, 19:22 (vor 6154 Tagen)

Hallo,

am Freitag lag ein Brief im Kasten vom Servicecenter Fahrgastrechte, indem man sich für die mir entstandene Verspätung entschuldigte. Diesmal im Namen der Keolis Deutschland. Eine Entschädigung wurde indes nicht gewährt, obwohl ich sie hätte erhalten müssen.

Folgendes ist passiert: Fahrt Hamm-Bremen mit Umstieg in Münster. Die Eurobahn verspätet sich wegen einer Signalstörung um 18 Minuten, der IC nach Hamburg ist weg. Ich lasse mir eine Bescheinigung in Münster ausstellen und reklamiere, erst eine Stunde verspätet in HB angekommen zu sein.
Im Schreiben des SC ist allerdings nur von einer Verspätung von 2 Minuten die Rede, als Grundlage für die Preisberechnung wurden 5 Euro (statt 249 für den D-Pass) angesetzt. Also verschiedene Dingen sind schief gelaufen.

Frage: was macht man? In meinem Fall ist es ja noch nichtmal so tragisch, da es sowieso nur 5 Euro gegeben hätte, aber immerhin. Doch was passiert mit Reisenden, die erheblich höhere Beträge hätten reklamieren können? Die Unterlagen (Fahrkarte, Verspätungsbescheinigung etc.) sind ja weg...

Gruß,
Tommyboy

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Was tun bei Fehlentscheidungen vom Sc Fahrgastrechte?

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Sonntag, 04.10.2009, 19:31 (vor 6154 Tagen) @ Tommyboy

Hallo,

Frage: was macht man? In meinem Fall ist es ja noch nichtmal so tragisch, da es sowieso nur 5 Euro gegeben hätte, aber immerhin. Doch was passiert mit Reisenden, die erheblich höhere Beträge hätten reklamieren können? Die Unterlagen (Fahrkarte, Verspätungsbescheinigung etc.) sind ja weg...

man sollte wohl von allen Unterlagen Kopien machen, bevor man sich davon trennt. Aber ich denke, dass die in digitalisierter Form aufbewahrt werden.

Da die Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD stellt zum 30.11. ihre Arbeit ein und nimmt keine Beschwerden mehr an. Bis zum Start der neuen Schlichtungsstelle am 01. Dezember ist wohl das Eisenbahnbundesamt der einzige Ansprechpartner:

http://www.eba.bund.de

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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
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EBA-Hotline Fahrgastrechte

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Sonntag, 04.10.2009, 19:33 (vor 6154 Tagen) @ Holger_HAM
bearbeitet von Holger_HAM, Sonntag, 04.10.2009, 19:36

Hallo,
es gibt, so stelle ich gerade fest, auch eine feste Stelle dafür beim EBA:

Bürger-Hotline "Fahrgastrechte"
Telefon: 0228-30795-400
Fax: 0228-30795-499
E-Mail: poststelle@eba.bund.de

Weiter Infos:
Seiten des EBA zu den Fahrgastrechten

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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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Was tun bei Fehlentscheidungen vom Sc Fahrgastrechte?

Holger2, Sonntag, 04.10.2009, 20:16 (vor 6154 Tagen) @ Tommyboy

Also meines Wissens bekommt man eine Entschädigung erst ab einer Verspätung von über einer Stunde. Du hast aber nur eine Verspätung von genau einer Stunde, so dass Du meines Erachtens keinen Anspruch auf Entschädigung hast.

Der Deutschland - Pass ist ja meines Wissens eine Zeitkarte, mit der Du mehrere Fahrten unternimmst und nicht nur die eine. Folglich hast Du auch nur Anspruch auf Entschädigung des ensprechenden Zeitwertes und nicht des Gesamtwertes:
Gilt der Deutschland - Pass einen Monat, so ist der Zeitwert eben nur 249/30 EUR = 8,30 EUR

Holger

Was tun bei Fehlentscheidungen vom Sc Fahrgastrechte?

sebsiegler, Sonntag, 04.10.2009, 21:13 (vor 6154 Tagen) @ Holger2

Hallo Holger,

Also meines Wissens bekommt man eine Entschädigung erst ab einer Verspätung von über einer Stunde. Du hast aber nur eine Verspätung von genau einer Stunde, so dass Du meines Erachtens keinen Anspruch auf Entschädigung hast.

mit den neuen Fahrgastrechten hat sich das geändert. Jetzt besteht bereits ab 60 Minuten ein Anspruch auf Entschädigung.

Der Deutschland - Pass ist ja meines Wissens eine Zeitkarte, mit der Du mehrere Fahrten unternimmst und nicht nur die eine. Folglich hast Du auch nur Anspruch auf Entschädigung des ensprechenden Zeitwertes und nicht des Gesamtwertes:
Gilt der Deutschland - Pass einen Monat, so ist der Zeitwert eben nur 249/30 EUR = 8,30 EUR

der Deutschland-Pass ist bezüglich der Entschädigung einer Streckenzeitkarte gleichgestellt. Somit werden jeweils 5 Euro Entschädigung gezahlt.


Viele Grüße

Sebastian

Danke

Tommyboy, OWL, Sonntag, 04.10.2009, 23:15 (vor 6154 Tagen) @ Holger_HAM

Danke für die Info, ich werde morgen mal anrufen.
Das Servicecenter nennt nur eine kostenpflichtige Hotline, da geht ja ein Teil der Entschädigungssumme schon wieder für die Telefongebühren drauf. Kundenfreundlich ist das eher nicht....

Gruß,
Tommyboy

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Streckenzeitkarte

Tommyboy, OWL, Sonntag, 04.10.2009, 23:17 (vor 6154 Tagen) @ sebsiegler

der Deutschland-Pass ist bezüglich der Entschädigung einer Streckenzeitkarte gleichgestellt. Somit werden jeweils 5 Euro Entschädigung gezahlt.

Das hat mich in der Tat gewundert. Im letzten Jahr wurde er noch wie eine BC 100 betrachtet und es gab immer 10 Euro Gutscheine, allerdings erst ab 61 Minuten. Es erschließt sich mir nicht so ganz, warum es dieses Jahr anders ist. Aber besser als nix... :-)

Gruß,
Tommyboy

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Danke

Matze86, München, Montag, 05.10.2009, 08:03 (vor 6154 Tagen) @ Tommyboy

Danke für die Info, ich werde morgen mal anrufen.
Das Servicecenter nennt nur eine kostenpflichtige Hotline, da geht ja ein Teil der Entschädigungssumme schon wieder für die Telefongebühren drauf. Kundenfreundlich ist das eher nicht....

Dann schick doch einfach eine Mail :)

Danke

Ozzwald, Montag, 05.10.2009, 09:17 (vor 6154 Tagen) @ Matze86

Oder trag dein Problem am Bahnhof z.B. ServicePoint vor, und wenn du Glück hast, lassen die dich anrufen oder so.

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