Was spricht gegen eine Überlappung der Gültigkeit einer BC? (Fahrkarten und Angebote)

Graukärtchenfahrer, Symbaden, Sonntag, 27.09.2009, 11:57 (vor 6162 Tagen)

Hallo!

Jedes Jahr das gleiche, kleine Ärgernis mit der Bahncard:
Ich bekomme meine neue BC rechtzeitig jeweils im September zugesandt, darf sie aber nicht einsetzen, da sie erst ab dem Oktober gültig ist. Die MT2s für die Verifizierung meiner OTs akzeptieren sie hingegen im Vormonat nicht. Also ist sie im September unbrauchbar.
Vergesse ich sie rechtzeiting aus der Pappschachtel Ende September herauszunehmen, fahre ich im Oktober mit ungültigen OTs, da meine alte BC ungültig geworden ist.

Hingegen sind z.B. meine Kreditkarten, die ich auch unaufgefordert zugeschickt bekomme, bereits gültig, wenn ich sie erhalte. Analog meine EC/Maestro-Karte der Hausbank. D.h. ich kann in einem kleinen Zeitraum sogar beide Karten einsetzen.

Warum ist keine Überlappung des Gültigkeitszeitraums bei einer Bahncard möglich, bzw. erwünscht (die es ja nur im Abo gibt), was spricht dagegen?

Ergänzung: Wieso immer eine neue BahnCard-Nummer

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Sonntag, 27.09.2009, 12:12 (vor 6162 Tagen) @ Graukärtchenfahrer

Hallo,

Warum ist keine Überlappung des Gültigkeitszeitraums bei einer Bahncard möglich, bzw. erwünscht (die es ja nur im Abo gibt), was spricht dagegen?

eine Zeit lang hatte die MBC100 ja auch immer eine gleichlautende Nummer. Nun ist die Nummer jedes Mal, auf jeden Fall wenn man die Variante der Einmalzahlung wählt, neu. Im letzten Jahr hatte ich das Problem, dass intern meine neue Nummer den Weg nicht durch die Datensysteme gefunden hat:
Über den b.c-Service bestellte ich einen Klassenübergang. Ich habe mich ordnungsgemäß mit der neuen BC-Nummer identifiziert. Aber bei der Abholung fand der Automat meinen Auftrag nicht (in der Zeit war die Abholung nur mit der Bahncard möglich; ist mittlerweile ja wohl wieder mit der Auftragsnummer möglich). Ein eifriger Mitarbeiter im RZ Essen fand dann telefonisch heraus, dass im Automatensystem meine neue Bahncardnummer noch nicht hinterlegt war, obwohl diese seit Monaten schon gültig war.

Auch beim Carsharing dauert es jedes Mal immer einige Zeit, bis die neue Bahncardnummer durch die Systeme gelaufen ist.

Warum gibt es also immer eine neue Bahncardnummer?

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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keine neue BahnCard-Nummer

BC-100, Sonntag, 27.09.2009, 17:09 (vor 6162 Tagen) @ Holger_HAM

dass es bei Einmalzahlung eine neue BC100 Nummer gibt kann ich nicht bestätigen. Hatte mir im August erst eine neue gekauft, diese hat die gleiche Nr. wie die letzte.

keine neue BahnCard-Nummer

sebsiegler, Sonntag, 27.09.2009, 17:16 (vor 6162 Tagen) @ BC-100

dass es bei Einmalzahlung eine neue BC100 Nummer gibt kann ich nicht bestätigen. Hatte mir im August erst eine neue gekauft, diese hat die gleiche Nr. wie die letzte.

auch meine im Mai 09 gekaufte BC 100 hat die gleiche Nummer wie die vom Vorjahr.

doch eine neue BahnCard-Nummer

RhBDirk, Sonntag, 27.09.2009, 17:19 (vor 6162 Tagen) @ sebsiegler

Also bei meinen mittlerweile 5 BC100 gabs bei meinen letzten beiden immer jeweils eine neue Nummer. Beim Wechsel von normaler BC auf Kreditkarten BC blieb die Kartennummer gleich. Mal sehen, was im Mai folgt, wenn die BC wieder erneuert wird - wahrscheinlich wieder eine neue Nummer. Zahlung erfolgte komplett nicht in Monatsraten.

keine neue BahnCard-Nummer

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Sonntag, 27.09.2009, 22:51 (vor 6161 Tagen) @ BC-100

Hallo,

dass es bei Einmalzahlung eine neue BC100 Nummer gibt kann ich nicht bestätigen. Hatte mir im August erst eine neue gekauft, diese hat die gleiche Nr. wie die letzte.

interessant. Ich habe immer nahtlos eine BC100 gehabt. Der Gültigkeitswechsel erfolgte immer mitten in einem Monat, also nicht zum Monatsanfang:

2004: Erstzuteilung der Nummer
2005: wie 2004
2006: wie 2004
2007: neue Nummer
2008: neue Nummer
2009: neue Nummer

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Was spricht gegen eine Überlappung der Gültigkeit einer BC?

Hustensaft, Montag, 28.09.2009, 07:01 (vor 6161 Tagen) @ Graukärtchenfahrer

Ich hatte in diesem Sommer auch eine BC mit neuer Nummer bekommen und mein Online-Ticket auch mit der alten BC gebucht. Bei der Kontrolle legte ich beide BCs vor - absolut kein Problem.

Was spricht gegen eine Überlappung der Gültigkeit einer BC?

liebe70, Montag, 28.09.2009, 14:14 (vor 6161 Tagen) @ Hustensaft

Ich hatte in diesem Sommer auch eine BC mit neuer Nummer bekommen und mein Online-Ticket auch mit der alten BC gebucht. Bei der Kontrolle legte ich beide BCs vor - absolut kein Problem.

Das war ja auch nicht die Frage. Die Frage lautete, was gegen eine Überlappung der alten und neuen BC mit der gleichen Nummer spricht, analog ec- oder Kreditkarte.

Kommt denn wirklich niemand auf die einfache Lösung???

Nun, dann erkläre ich es mal. Bei einer überlappenden Gültigkeit (alte BC ist beispielweise bis Ende September gültig und Folge-BC kommt schon Anfang September) besteht das Risiko des Mißbrauchs. Wieso Mißbrauch? Ganz einfach:

Die Folge-BC trudelt mit der Post bei mir ein, also verticke ich die alte noch ca. einen Monat gültige BC in der Bucht "zu Sammlerzwecken". Der Käufer in der Bucht denkt jedoch nicht daran, die BC lediglich zu sammeln. Er geht zum nächsten Fahrkartenautomaten, kauft eine Fahrkarte mit dem BC-Rabatt - und nutzt diese Fahrkarte auch. Zub sind auch nur Menschen (und keine "Stück", wie es hier steht). Als Mensch macht man auch Fehler und bei einem dieser Fehler übersieht man die abweichenden Angaben BC - Reisender.

Kurzum: Der Reisende nutzt unberechtigterweise einen Rabatt, der ihm nicht zusteht und der Zub übersieht das. Das ist das Mißbrauchsrisiko. Um lieben und ehrlichen Reisenden nicht in Versuchung zu führen, ist der Beginn der Geltungsdauer der Folge-BC unmittelbar nach Ablauf der jeweils gültigen BC.

Bevor jetzt wieder ein Aufschrei kommt, daß die lieben Reisenden das sowieso nicht machen und alle gaaanz ehrlich sind... Wenn die neue ec-/Kreditkarte kommt, wird die alte ec-/Kreditkarte doch auch nicht in der Bucht vertickt? ;-)


Alles klar?

Gruß, Ralf :-)

Überlappung der Gültigkeit bei BC100/Kreditkarte

funthomas, Montag, 28.09.2009, 14:33 (vor 6161 Tagen) @ liebe70

hallo Ralf,

dann hoffe ich, das es nicht allzuviele BC100 als "Sammlerobjekte" im Ebay geben wird. Wenn man seine BC100 auf die Kreditkartenfunktion aufgerüstet hat, bekam man eine neue BC100/Kreditkarte (mit gleicher Laufzeit) und darf die alte BC100 behalten. Bei mir mit RestLaufzeit von vielen Monaten ...

Dazu ist das Bild auf der neuen BC100/Kreditkarte so klein, das eine Identifizierung über das Bild kaum möglich ist. Außerdem fehlt die Angabe des Alters in Klartext ( 9xx -Aufdruck )
Ich mach mir ein wenig Sorgen, das die Bahn da wohl sehr leichtsinnig war. Es wird potentiellen "dunkelgrau" Fahrern sehr einfach gemacht.

funthomas

Überlappung der Gültigkeit bei BC100/Kreditkarte

bahn-user, Montag, 28.09.2009, 17:37 (vor 6161 Tagen) @ funthomas

hallo Ralf,

Wenn man seine BC100 auf die Kreditkartenfunktion aufgerüstet hat, bekam man eine neue BC100/Kreditkarte (mit gleicher Laufzeit) und darf die alte BC100 behalten. Bei mir mit RestLaufzeit von vielen Monaten ...

Bei mir dürften es knapp 12 Monate Überlappung werden, jedenfalls wurde es mir so am Schalter letzte Woche beim Neukauf erklärt:

"Sie kriegen erst wie immer ihre normale BC100 zugeschickt. Wenn der Antrag auf die Kreditkarte genehmigt wird, kommt dann kurz danach die Kreditkarten-BC100 und die normale BC100 können sie daheim in die Schublade legen."

Ich mach mir ein wenig Sorgen, das die Bahn da wohl sehr leichtsinnig war. Es wird potentiellen "dunkelgrau" Fahrern sehr einfach gemacht.

Anderes Thema ist die papierne vorläufige BC100 ohne ein Foto. Ich nutz die jedes Jahr ein paar Wochen, weil ich immer auf dem letzten Drücker kaufe.

Vorige Woche war das erste Mal in 5 Jahren Premiere: Vorzeigen des Persos! "Endlich mal", rief ich der Dame zu. ;-)

Was spricht gegen eine Überlappung der Gültigkeit einer BC?

Hustensaft, Dienstag, 29.09.2009, 07:05 (vor 6160 Tagen) @ liebe70

Einspruch, denn Du übersiehst einige Details ...

Erstens ist die BC mit einem Bild ausgestattet, d.h. ein Missbrauch unterliegt einem deutlich höheren potenziellen Risiko.

Zweitens ist das von Dir beschriebene Phänomen auch ohne Überlappung möglich, denn gerade bei der BC 25 handelt es sich um ein Modell für Gelegenheitsfahrer, wo zwischen letzter Fahrt und dem Ende der Geltungsdauer teilweise sogar noch längere Zeiträume verbleiben können - die von Dir beschriebene Vorgehensweise wäre also auch hier anwendbar, wobei der Verkäufer sogar noch in den Genuss der bahn.bonus-Punkte käme.

Drittens ist die Missbrauchsgefahr bei vorläufigen BCs ohne jeden Zweifel weitaus größer, da diese nicht einmal am Schalter unterschrieben werden muss.

Was spricht gegen eine Überlappung der Gültigkeit einer BC?

liebe70, Dienstag, 29.09.2009, 20:20 (vor 6159 Tagen) @ Hustensaft

Einspruch, denn Du übersiehst einige Details ...

Dito, denn Du übersiehst auch etliches.

Erstens ist die BC mit einem Bild ausgestattet, d.h. ein Missbrauch unterliegt einem deutlich höheren potenziellen Risiko.

Es soll auch BahnCards geben, wo das Lichtbild aus unterschiedlichen Gründen fehlt oder nur sehr schlecht erkennbar ist - und das auch wenn der Zub die BC in der Hand hält.

Zweitens ist das von Dir beschriebene Phänomen auch ohne Überlappung möglich, denn gerade bei der BC 25 handelt es sich um ein Modell für Gelegenheitsfahrer,...

Es ging hier nicht um die BC 25, sondern um die BC allgemein. Warum das potentiell vorhandene Mißbrauchsrisiko bei BC25 nutzenden Gelegenheitsfahrern geringer ist, als bei den anderen BC-Nutzern, werde ich hier nicht erläutern.

Drittens ist die Missbrauchsgefahr bei vorläufigen BCs ohne jeden Zweifel weitaus größer, da diese nicht einmal am Schalter unterschrieben werden muss.

Du vergißt, daß die vorläufigen BC personifiziert (also mit dem Namen des Neu-BC-Inhabers) ausgegeben werden und außerdem nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig sind. Das Mißbrauchsrisiko ist hier also genauso hoch wie bei den BC mit Lichtbild.

Und nun?

Gruß, Ralf

Missbrauch der Zweit-Bahncard

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Dienstag, 29.09.2009, 20:51 (vor 6159 Tagen) @ liebe70

Hallo,
mir leuchtet Ralfs Argumentation ein. Helfen könnte da nur ein (stichprobenartiger) Vergleich mit dem Personalausweis, was natürlich mit einem Aufschrei verbunden wäre.

Ein Problem ist nun wirklich die BC100. Denn nach Beantragung der BC100 hat man zwei schöne gültige Exemplare herumliegen und nicht jeder Kunde wird seine überflüssig gewordene Karte an einem sicheren Ort hinterlegen.

Ich kann mir vorstellen, dass in einem Jahr auch dieses "Problem" irgendwie von Seiten der DB gelöst wurde.

Eine gültige Kreditkarte wird wohl kaum auf dem Schwarzmarkt zum Verkauf angeboten werden, es sei denn, der Inhaber ist ein Vollidiot.

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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Folgen des Missbrauchs?

Tommyboy, OWL, Dienstag, 29.09.2009, 21:22 (vor 6159 Tagen) @ liebe70

Hallo,

die BC muss ja nicht unbedingt verkauft werden. Wie gesagt, manchmal sind die Bilder arg verzerrt oder unscharf und vor allem oft uralt, während der Inhaber mit der Mode gegangen ist.

Was ich mir viel eher vorstellen könnte: man muss kurzfristig verreisen und fragt einen Freund mit BC 50, der altersmäßig und ggf. vom Aussehen ähnlich ist, ob er/sie nicht die BC mal für ein paar Tage ausleihen kann. Fällt es dennoch auf, hat man eben aus Versehen die BC vom Mitbewohner gegriffen und zahlt die Differenz nach, die sowieso hätte bezahlt werden müssen. Fällt es dem Zub nicht auf hat man eine Menge Geld gespart.
Risiko: keins, oder? Was sollte im schlimmsten Fall passieren? Darf ein Zub so eine BC einziehen?

Gruß,
Tommyboy

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Hochgradig fragwürdige Auffassung von Recht

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Dienstag, 29.09.2009, 21:30 (vor 6159 Tagen) @ Tommyboy

Hallo,

Hallo,

die BC muss ja nicht unbedingt verkauft werden. Wie gesagt, manchmal sind die Bilder arg verzerrt oder unscharf und vor allem oft uralt, während der Inhaber mit der Mode gegangen ist.

Was ich mir viel eher vorstellen könnte: man muss kurzfristig verreisen und fragt einen Freund mit BC 50, der altersmäßig und ggf. vom Aussehen ähnlich ist, ob er/sie nicht die BC mal für ein paar Tage ausleihen kann. Fällt es dennoch auf, hat man eben aus Versehen die BC vom Mitbewohner gegriffen und zahlt die Differenz nach, die sowieso hätte bezahlt werden müssen. Fällt es dem Zub nicht auf hat man eine Menge Geld gespart.
Risiko: keins, oder? Was sollte im schlimmsten Fall passieren? Darf ein Zub so eine BC einziehen?

Gruß,
Tommyboy

was ist denn hier heute los? Ich fasse mir hier an den Kopf. Eine gewaltig schräge Rechtsauffassung, die du hier vertrittst.

Und hier übrigens auch:
http://www.ice-treff.de/index.php?id=40029

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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Hochgradig fragwürdige Auffassung von Recht

Tommyboy, OWL, Dienstag, 29.09.2009, 21:58 (vor 6159 Tagen) @ Holger_HAM

Hallo,

ich will damit wirklich niemanden zum Missbrauch anstiften, allerdings werden denkende Menschen ja nicht erst durch ein Forum auf solche Gedanken gebracht. Zumal das Risiko ja offensichtlich besteht.

Was die Reservierungen anbelangt: das ist nicht verboten und auch kein internes Geheimnis oder dgl. Ob man es so oder anders macht bleibt jedem selbst überlassen, im Eingangspost wurde jedenfalls nach der günstigen Möglichkeit für 2 Personen zu reservieren gefragt und die Antwort habe ich darauf gegeben.

Im übrigen kann ich nur auf die von mir bereits mal erwähnte newsgroup verweisen, in der man solche Dinge zwischen den Zeilen auch herauslesen kann. Ein Paradies für Tariffüchse.
Ich werde mich dann hier zukünftig auf die Fragen zum Zugverkehr, ICE und dgl. konzentrieren, ok?

Gruß,
Tommyboy

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Das Usenet

liebe70, Mittwoch, 30.09.2009, 00:36 (vor 6159 Tagen) @ Tommyboy

Im übrigen kann ich nur auf die von mir bereits mal erwähnte newsgroup verweisen, in der man solche Dinge zwischen den Zeilen auch herauslesen kann. Ein Paradies für Tariffüchse.

de.etc.bahn.tarif+service heißt die Newsgroup. Die Plattform www.meinews.net ist für diejenigen, die (sorry) zu dämlich sind, einen halbwegs vernünftigen Newsreader zu nutzen...

Schreibst Du auch dort hin und wieder?

Gruß, Ralf

Folgen des Missbrauchs?

ChrisNE, Dienstag, 29.09.2009, 21:50 (vor 6159 Tagen) @ Tommyboy

Der ZUB wird in solchen Fällen die BC einziehen und Anzeige wegen Betrugs erstatten, denn was anderes ist das nicht.

Folgen des Missbrauchs?

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 29.09.2009, 23:31 (vor 6159 Tagen) @ Tommyboy

Risiko: keins, oder? Was sollte im schlimmsten Fall passieren? Darf ein Zub so eine BC einziehen?

Auf Betrug steht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Und ja, selbstverständlich darf ein Zub missbräuchlich genutzte Beförderungsdokumente einziehen, die Bahncard gehört übrigens der Bahn und nicht dem Reisenden.

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