Kleine Korrektur! Fahrtunterbrechungen VRR erlaubt! (Fahrkarten und Angebote)

Bahngenießer, Samstag, 23.01.2016, 21:20 (vor 3036 Tagen) @ br752

Mein Beitrag aus dem Kopf.

Bei einem VRR Ticket ist eine Fahrtunterbrechung NICHT erlaubt. Vor ca. 1 Jahr? bekam eine Frau ein Knoellchen weil sie mit einem abgestempelten Ticket in eine Tram eingestiegen und in diesem Moment kontrolliert wurde. Das Ticket war zeitlich noch gueltig und auch die Fahrtrichtung stimmte.

Einspruch: Bei VRR-Tickets sind Fahrtunterbrechungen auch bei Einzelkarten und Mehrfahrtenkarten grundsätzlich sehr wohl möglich. Es müssen jedoch vor allem folgende Bedingungen beachtet werden:

1) Rund- und Rückfahrten sind nicht erlaubt. (Ausnahmen: Rückfahrten zur besseren Erreichung des Fahrtziels!)
2) Für jede Preisstufe gibt es eine festgelegte maximale Geltungsdauer zwischen 30 Minuten und 5 Stunden, die im Falle von Fahrt-Unterbrechungen gar nicht oder nicht mehr als 10 Minuten überschritten werden darf.
3) Man darf keine Tarifgebiete einer höheren Preisstufe befahren.

Oder wollte die Frau vielleicht innerhalb der Geltungsdauer die ganze Strecke oder eine Teilstrecke zweimal fahren? Wenn die Umstände auf einen derartigen Missbrauch hindeuten, ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt sicher berechtigt.


NRW-Tarif: Da gibt es Neuerungen seit 12.2015.

Dort kann man auf dem Weg jedes Verkehrsmittel waehlen und beliebig Unterbrechen.

Frueher musste man im NRW Tarif A-Bus|Tram----BAHN----Bus|Tram-B fahren. Bus, etc. galten nur am Anfahrts-/Zielort. Heute kann man auch einen Bus mittendrin nutzen.

Auch kann man jeden Weg zum Ziel nehmen der durch die ensprechenden Gemeinden fuehrt.

Weiter geht es hier: Neu im NRW-Tarif / Der NRW-Tarif wird fluegge.

BTW: Ich habe bisher wohl nur zu 70% kapiert. Wer es deshalb genauer aufbroeseln ist willkommen. :-)


Hier direkt das Erklaervideo aus den Fluegge-Seiten.
[image]


BR752

Die Änderung beim NRW-Tarif ist nach meiner Meinung richtig dargestellt!
Was mir jedoch negativ aufgefallen ist:
Man kann sich die Geltungsbereiche (Raumbegrenzungen) beim NRW-Tarif auf der entsprechenden Homepage anzeigen lassen. Und dabei kann einem auffallen, dass es durchaus noch verkehrsübliche "Umwege" geben kann, die nicht zulässig sind, solange man nicht extra ein besonderes Ticket für den entsprechenden Weg löst! In anderen Fällen haben die humaneren Raumbegrenzungen zu drastischen Fahrpreis-Erhöhungen geführt.


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