Bahncard 100 vergessen (Fahrkarten und Angebote)
Eraz, Sonntag, 27.09.2009, 02:43 (vor 6162 Tagen)
Hallo,
weiß einer wie es Abläuft wenn ich meine Bahncard 100 vergessen habe? Hab leider gerade den Fall, dass ich die zu Hause leigen lassen hab und mit dem Auto losgefahren bin, ich aber die nächsten Tage auch mit der Bahn fahren muss.
Kauf ich hier beim Zub ganz ein Ticket zum normalpreis für Hin- und Rückfahrt und bekomm das dann erstattet (BC Schalter) oder hab ich Pech gehabt und bleib auf den Kosten für das Ticket sitzen (in diesem Fall knapp 180 €)
Danke
Bahncard 100 vergessen
ICE 808/809, Sonntag, 27.09.2009, 04:20 (vor 6162 Tagen) @ Eraz
Ich würde ja mal bei der "bahn.comfort"-Nummer anrufen und fragen und ansonsten wenigstens eine Kopie der BC100 dabeihaben, vielleicht läßt der Schaffner es ja durchgehen.
Bahncard 100 vergessen
cyberle, Düsseldorf, Sonntag, 27.09.2009, 04:33 (vor 6162 Tagen) @ ICE 808/809
Öhmm wenn das mit dem Ticket ging, könntest du ja jedes Ticket ausm Müll zu Barem Geld machen... Die preisgünstigste Lösung ist wohl eine FN ausstellen lassen und der FN widersprechen mit einer Kopie der Bahncard, bzw. an den Schalter. Dann wird es maximal 7 Euro bearbeitungsgebühr geben wenn sie nicht sogar ganz fasllengelassen wird.
Bahncard 100 vergessen
Fabian318, Münster i. W., Montag, 28.09.2009, 02:47 (vor 6161 Tagen) @ cyberle
Öhmm wenn das mit dem Ticket ging, könntest du ja jedes Ticket ausm Müll zu Barem Geld machen... Die preisgünstigste Lösung ist wohl eine FN ausstellen lassen und der FN widersprechen mit einer Kopie der Bahncard, bzw. an den Schalter. Dann wird es maximal 7 Euro bearbeitungsgebühr geben wenn sie nicht sogar ganz fasllengelassen wird.
Deshalb sollte man vom Zub den Namen (Ausweis!) auf das Ticket schreiben lassen und quittieren.
Nur wieso vergisst man seine BC100? Ich meine, die nutzt man ja doch recht häufig und hat sie dann immer in der Geldbörse?
Bahncard 100 vergessen
wachtberghöhle, Dienstag, 29.09.2009, 16:29 (vor 6160 Tagen) @ Fabian318
Öhmm wenn das mit dem Ticket ging, könntest du ja jedes Ticket ausm Müll zu Barem Geld machen... Die preisgünstigste Lösung ist wohl eine FN ausstellen lassen und der FN widersprechen mit einer Kopie der Bahncard, bzw. an den Schalter. Dann wird es maximal 7 Euro bearbeitungsgebühr geben wenn sie nicht sogar ganz fasllengelassen wird.
Deshalb sollte man vom Zub den Namen (Ausweis!) auf das Ticket schreiben lassen und quittieren.Nur wieso vergisst man seine BC100? Ich meine, die nutzt man ja doch recht häufig und hat sie dann immer in der Geldbörse?
Ich nutze meist 2 Börsen. Insbesondere wenn ich Ort mit vielen Menschen besuche, kommt nur eine Notaustattung in ein kleines Portemonaie. EC-Karte, Geld, Perso. Alles andere bleibt in Sicherheit zu Hause.
Bahncard 100 vergessen
wachtberghöhle, Sonntag, 27.09.2009, 10:31 (vor 6162 Tagen) @ Eraz
Hallo,
weiß einer wie es Abläuft wenn ich meine Bahncard 100 vergessen habe?
Du bist ja im besitz einer gültigen Fahrkarte und kannst sie eben nur nicht vorzeigen. Ist kein Problem: Steige ein und gehe zum Schaffner, sage ihm, du habest deine BC100 vergessen. Die wird eine FN ausgestellt, die genau das aussagt und du kannst am Schalter innerhalb einer Frist die BC100 vorzeigen. Ein kleines Bearbeitungsentgelt (die hier genannten 7,00) wirst Du verschmerzen können.
Bahncard 100 vergessen
liebe70, Sonntag, 27.09.2009, 11:20 (vor 6162 Tagen) @ wachtberghöhle
Hallo,
weiß einer wie es Abläuft wenn ich meine Bahncard 100 vergessen habe?
Du bist ja im besitz einer gültigen Fahrkarte und kannst sie eben nur nicht vorzeigen. Ist kein Problem: Steige ein und gehe zum Schaffner, sage ihm, du habest deine BC100 vergessen. Die wird eine FN ausgestellt, die genau das aussagt und du kannst am Schalter innerhalb einer Frist die BC100 vorzeigen. Ein kleines Bearbeitungsentgelt (die hier genannten 7,00) wirst Du verschmerzen können.
Haargenau das. Alles andere ist zu teuer und widerspricht den Beförderungsbedingungen. Allerdings wollen Dir die meisten Zub etwas anderes einreden und Dir eine Fahrkarte verkaufen.
Siehe hierzu auch die BB Bahn:
Tfv 600/A - 3.9 Erhöhter Fahrpreis, Bordpreis
3.9.1 Ein Reisender, der bei Antritt der Reise eine gültige Fahrkarte nicht besitzt oder nicht vorlegen kann, ist zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises verpflichtet (§ 12 EVO). Abweichend von § 12 Abs. 3 EVO kann der Reisende innerhalb von 14 Tagen ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof nachweisen, dass er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen Fahrkarte war.
Tfv 600/X - EVO § 12 Erhöhter Fahrpreis
(1) Der Reisende ist zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises verpflichtet, wenn er
(...)
b) sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, ihn jedoch bei einer Prüfung der Fahrausweise nicht vorzeigen kann, (...)
(3) Der erhöhte Fahrpreis ermäßigt sich im Falle des Absatzes 1 Buchstabe b auf 7 Euro, wenn der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof der befördernden Eisenbahn nachweist, daß er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen Fahrausweises war.
(...)
Zur FN ist noch anzumerken, daß diese nur für eine konkrete Strecke ausgestellt werden kann. Eine Pauschal-FN mit der Bemerkung "BC100 vergessen" gibt es nicht. Darum laß Dir die FN für einen möglichst lange Strecke Deiner Reise ausstellen. Auch eine Fahrtunterbrechung ist nicht vorgesehen, ebensowenig wie Hin- und Rückfahrt auf einer FN.
Gruß, Ralf
Bahncard 100 vergessen
Graukärtchenfahrer, Symbaden, Sonntag, 27.09.2009, 11:39 (vor 6162 Tagen) @ liebe70
(3) Der erhöhte Fahrpreis ermäßigt sich im Falle des Absatzes 1 Buchstabe b auf 7 Euro, wenn der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof der befördernden Eisenbahn nachweist, daß er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen Fahrausweises war.
(...)
Gilt demnach die Regelung auch bei einem Vergessen seines OTs?
Danke!
Bahncard 100 vergessen
Fabian318, Münster i. W., Montag, 28.09.2009, 02:48 (vor 6161 Tagen) @ Graukärtchenfahrer
(3) Der erhöhte Fahrpreis ermäßigt sich im Falle des Absatzes 1 Buchstabe b auf 7 Euro, wenn der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof der befördernden Eisenbahn nachweist, daß er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen Fahrausweises war.
(...)
Gilt demnach die Regelung auch bei einem Vergessen seines OTs?
Der EVO nach ja.
Bahncard 100 vergessen
liebe70, Montag, 28.09.2009, 14:47 (vor 6161 Tagen) @ Fabian318
(3) Der erhöhte Fahrpreis ermäßigt sich im Falle des Absatzes 1 Buchstabe b auf 7 Euro, wenn der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof der befördernden Eisenbahn nachweist, daß er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen Fahrausweises war.
(...)
Gilt demnach die Regelung auch bei einem Vergessen seines OTs?
Der EVO nach ja.
Nicht nur nach der EVO. Guckt Euch doch einfach das Inhaltsverzeichnis der jeweils gültigen Beförderungsbedingungen der Bahn an:
Tfv 600/A Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der DB AG (BB Personenverkehr)
Tfv 600/B Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten
Tfv 600/C Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards
(...)
Tfv 600/G Bedingungen für die Nutzung und den Erwerb von bahn.corporate-Angeboten
Tfv 600/I Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten
Im Tfv 600/A steht etwas von Beförderungsbedingungen und in den Teilen Tfv 600/B, C, G, I und K lediglich etwas von den Bedingungen. Dort und in den übrigen Teilen des Tfv 600 steht gleich im Punkt 1 sinngemäß dieses:
"Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt."
Das bedeutet: Die Hauptbedingungen (alles was sich rund um die Beförderung an sich dreht) stehen im Tfv 600/A. Die ergänzenden Bedingungen ("...soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt") stehen in den übrigen Tfv 600-Teilen.
Daraus folgt: Auch wenn man eine Zeitkarte oder sonst eine Fahrkarte vergißt und sich eine FN ausstellen läßt, löhnt man lediglich die 7 Euro. Allerdings berichteten Reisende, daß es hin und wieder Probleme im Reisezentrum bei nachträglicher Vorlage von Fahrkarten gab, weil diese nicht persönlich waren. Der Grund erschließ sich mir hier nicht ganz, da allein die EVO maßgebend ist - und die unterscheidet nicht nach persönlicher oder nicht persönlicher Fahrkarte.
Gruß, Ralf
Eigenbehalt pro Richtung?
Tommyboy, OWL, Sonntag, 27.09.2009, 13:26 (vor 6162 Tagen) @ liebe70
(3) Der erhöhte Fahrpreis ermäßigt sich im Falle des Absatzes 1 Buchstabe b auf 7 Euro, wenn der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof der befördernden Eisenbahn nachweist, daß er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen Fahrausweises war.
(...)
Zur FN ist noch anzumerken, daß diese nur für eine konkrete Strecke ausgestellt werden kann. Eine Pauschal-FN mit der Bemerkung "BC100 vergessen" gibt es nicht. Darum laß Dir die FN für einen möglichst lange Strecke Deiner Reise ausstellen. Auch eine Fahrtunterbrechung ist nicht vorgesehen, ebensowenig wie Hin- und Rückfahrt auf einer FN.
Bedeutet das, dass unter Umständen mehrmals die 7 Euro bezahlt werden müssen? Mir ist so etwas Ähnliches mit dem Semesterticket passiert: der Kin meinte, ich solle auf der Rückfahrt einfach die FN vorzeigen, das wäre dann in Ordnung. Auf der Rückfahrt kam aber niemand, der ein Ticket sehen wollte. Wäre jemand gekommen: hätte es dann noch eine FN gegeben und ich für jede (und ggf. weitere) immer wieder 7 Euro zahlen müssen?
Gruß,
Tommyboy
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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Bahncard 100 vergessen
superduper, Sonntag, 27.09.2009, 13:06 (vor 6162 Tagen) @ wachtberghöhle
Hallo,
könnt Ihr mir bitte mal erläutern was eine "FN" ist?
Viele Grüße
superduper
FN = Fahrpreisnacherhebung
Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Sonntag, 27.09.2009, 13:23 (vor 6162 Tagen) @ superduper
Hallo,
weiter Infos dazu finden sich hier:
http://www.db-fahrpreisnacherhebung.de/
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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
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