Zeitung versehentlich aus der 1. Klasse mitgenommen? (Allgemeines Forum)
Hier wird über den Rauswurf eines Fahrgastes aufgrund einer aus der 1. Klasse mitgenommenen Zeitung berichtet. Gibt es da wirklich so viel Missbrauch, dass da ein Schaffner einmal durchgreifen musste?
In einem FV-Zug der ÖBB wird hingegen immer eine Auswahl durch den Schaffner am Platz angeboten.
Herzliche Grüße
Zeitung versehentlich aus der 1. Klasse mitgenommen?
In Karlsruhe gibt es zwei, drei Leute, die das morgens immer machen. In den Türen am Übergang Wagen 9/11 einsteigen, durch Wagen 9, sich mit Zeitungen eindecken, und dann in die 2. Klasse zum Sitzplatz. (Leider nur) Einmal habe ich einen Schaffner gesehen, der die Leute abgepasst hat.
Zeitung versehentlich aus der 1. Klasse mitgenommen?
Hier wird über den Rauswurf eines Fahrgastes aufgrund einer aus der 1. Klasse mitgenommenen Zeitung berichtet. Gibt es da wirklich so viel Missbrauch, dass da ein Schaffner einmal durchgreifen musste?
In einem FV-Zug der ÖBB wird hingegen immer eine Auswahl durch den Schaffner am Platz angeboten.
Herzliche Grüße
Desöfteren habe ich das auch schon beobachtet. Und die Leute tun das meist ganz bewusst. Und was hat Herrn Lehrer denn dazu bewogen zu denken, dass diese Zeitungen gratis seien?
Ich hab Verständnis für den Zub. Der Herr Lehrer, wird den (den Lehrer) wahrscheinlich auch gespielt haben. Und wir wissen ja alle zu gut, wie sich diese Leute aufspielen können ;-)
Und auch in dem Falle wieder: Es war keiner dabei und kennt die Wortgefechte.
Die Version der DB finde ich auf alle Fälle besser, als die der ÖBB. Bei der DB kann man alle Zeitungen lesen (und auch wieder verstauen), bei den ÖBB ist man immer auf das Servicepersonal vom Henry angewiesen.
Zeitung versehentlich aus der 1. Klasse mitgenommen?
ich finde des korrekt, dass der Zugbegleiter den Reisenden deutlich darauf hingewiesen hat. Aber den Reisenden des Zuges zu verweisen finde ich unverhältnismäßig, der Fahrgast war doch einsichtig und damit sollte der Fall erledigt sein.
Übrigens habe ich auch den umgekehrten Fall erlebt: Reisender wird von Zugbegleiter durch den Wagen angebrüllt, dass die Zeitungen nur für Fahrgäste 1. Klasse sind und er sie stecken lasse solle. Dabei hatte er eine 1.Klasse-Fahrkarte, war eben nur kein Anzugträger und vielleicht gerade mal 20 Jahre.
Übrigens liegen im Zug meistens soviele benutzte Zeitungen herum. Wer eine kostenlose Zeitung möchte, braucht meistens nur einmal durch den ICE zu laufen und auf einem Platz findet man sicher eine.
Zeitung 1. Klasse - ein schöner Beitrag dazu
Bei facebook/DB BAHN:
https://www.facebook.com/dbbahn/posts/975187639183844
Zeitung 1. Klasse - ein schöner Beitrag dazu
Als 1. Klasse-Fahrgast kenne ich das Zeitungabfassen zur Genüge. 2. Klasse-Fahrgast steigt in der 1. Klasse ein (weil er den Wagenlauf des Zuges nicht kennt, zu blöd war, die Wagenreihung am bahnsteigigen Aushang zu erkennen oder eine habgierige Absicht hegt) schreitet forsch zur Zeitungstasche, stopft sich einige Exemplare unter die Jacke und verschwindet geschwinden Schrittes in Richtung der 2. Klasse.
Was kann man dagegen unternehmen?
Sobald der Zub die Zeitungstasche gefüllt hat, hinstürmen und sich mit Zeitungen eindecken. Kommt der Zeitungsabfasser forschen Schrittes herbeigeeilt, hat er halt Pech gehabt. Alle Zeitungen weg.
Wenn der Lehrer im vorgenannten Beispiel Reue gezeigt hat und die geklaute Zeitung wieder zurück gegeben hat, so bestand keine Grund den Zeitungsdieb aus dem Zug zu werfen.
Den 1. Klasse-Fahrgästen war ja keine Schaden entstanden, die Zeitung war ja wieder verfügbar.
Zeitung 1. Klasse - ein schöner Beitrag dazu
Wenn der Lehrer im vorgenannten Beispiel Reue gezeigt hat und die geklaute Zeitung wieder zurück gegeben hat, so bestand keine Grund den Zeitungsdieb aus dem Zug zu werfen.
Den 1. Klasse-Fahrgästen war ja keine Schaden entstanden, die Zeitung war ja wieder verfügbar.
Ich finde auch mit deutlichen Worten hätte das gereicht, weil er ja auch einsichtig war und die Zeitungen zurückgelegt hat. Ich hätte ihm vielleicht höchstens wegen nutzen des 1. Klasse- Service ein 1. Klasse - Upgrade verkauft.
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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
Zeitung 1. Klasse - ein schöner Beitrag dazu
Wie immer nur die halbe Wahrheit. Er hat auch
Sich illegal in der 1. Klasse aufgehalten
Das 1. Klasse klo misbraucht
Was wie immer nicht in Ordnung ist von der Bahn:Wo ist denn die Verhaltensanweisung für das Personal? Das sind ja keine Psychologen, die sich für jeden Lehrer angepasste Verhaltensweisen überlegen können?
Ich finde es unter aller Sau, wie die Bahn ihr Personal hier hängen läßt. Der raubende Lehrer bekommt sogar noch eine Entschädigung, weil er sich geirrt hat.
Als ich das letzte mal am Obststand dachte, das Obst auf der Straßeseie für alle.....
Zeitung 1. Klasse - ein schöner Beitrag dazu
Wie immer nur die halbe Wahrheit. Er hat auch
Sich illegal in der 1. Klasse aufgehalten
Das 1. Klasse klo misbrauchtWas wie immer nicht in Ordnung ist von der Bahn:Wo ist denn die Verhaltensanweisung für das Personal? Das sind ja keine Psychologen, die sich für jeden Lehrer angepasste Verhaltensweisen überlegen können?
Ich finde es unter aller Sau, wie die Bahn ihr Personal hier hängen läßt. Der raubende Lehrer bekommt sogar noch eine Entschädigung, weil er sich geirrt hat.
Die Verhaltensanweisung für das Personal gibt es in Form der Beförderungsbedingungen.
Der Zub hätte dem Kunden einen Übergang in die 1. Klasse für die Teilstrecke, in der er sich in der 1. Klasse aufgehalten hat, verkaufen können. Hätte sich der Kunde geweigert, hätte der Zub eine FN ausstellen können.
Alternativ hätte er kundenfreundlich handeln, die Zeitungen zurücklegen und die Sache auf sich beruhen lassen können.
Zeitung versehentlich aus der 1. Klasse mitgenommen?
Dies war dem Schaffner aufgefallen, der daraufhin den Lehrer wenig freundlich des Diebstahls bezichtigte. Obwohl Weber sich entschuldigte und die Zeitung zurückbrachte, griff der Bahnangestellte zu einer drastischen Maßnahme: Weber wurde aufgefordert, in Augsburg aus dem Zug zu steigen.
Das Strafgesetzbuch (StGB) definiert "Diebstahl" in § 242 Diebstahl:
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Es ist zumindest äußerst ungeschickt, sofort eine solche Absicht zu unterstellen. Dem Zeitungsbericht zufolge hat der dermaßen Beschuldigte gewissermaßen den "Verbotsirrtum" nach §17 StGB für sich in anspruch genommen:
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Gibt es denn an dem Zeitungsregal einen Hinweis "Nur für Fahrgäste der 1. Klasse"? Ohne den wäre diese Einschränkung nicht ohne weiteres ersichtlich.
Zeitung versehentlich aus der 1. Klasse mitgenommen?
Warum fallen immer wieder Lehrer auf? Was machte der in der 1. Klasse? Wenn ich keinen Fahrschein 1. Klasse habe, gehe ich dort höchstens durch, um zur 2. Klasse zu gelangen. Und schon das versuche ich zu vermeiden.
Greetings
Heiko
Zeitung versehentlich aus der 1. Klasse mitgenommen?
Warum fallen immer wieder Lehrer auf? Was machte der in der 1. Klasse? Wenn ich keinen Fahrschein 1. Klasse habe, gehe ich dort höchstens durch, um zur 2. Klasse zu gelangen. Und schon das versuche ich zu vermeiden.
Greetings
Heiko
Und vor allem ein ICE hat mehr als einen 2. Klasse Wagen mit jeweils 2 WCs. Wenn "sein" WC defekt war hatte er genung WCs in der 2. Klasse zur Auswahl, da musste er schonmal garnicht erst in die 1. Klasse gehen um dort den Zeitungsständer zu entdecken.
Sonst könnte ja jeder einfach die größeren (und evtl. saubereren) WCs in der 1. Klasse benutzen. Gut würde wahrscheinlich natürlich niemandem auffallen aber verboten wäre es...
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Zeitungsdiebstahl ist Volkssport... :-(
Hallo!
(So wie IZB-Fans es ja auch für völlig legitim halten, aus den Reisezügen bei Unterwegshalten die IZB zu KLAUEN!)
Als Zeitungszusteller, der den Job seit nunmehr 23 Jahren macht, kann ich nur sagen: Zeitungsklau ist Volkssport. Was geklaut werden kann, wird geklaut. Ich trage zum Teil mitten in der City aus - wenn da eine Zeitung nicht ganz in den Briefkasten paßt, und zwar so, dass sie nicht raus gezogen werden kann, dann ist sie weg, sobald das einer mal spitzbekommen hat, dass es da gratis-Lesen gibt.
Am besten war mal der Heini, der mir erklären wollte, ich sei ja selbst schuld - wenn man ihm ermögliche, die Zeitung zu entwenden, dann müsse man sich nicht wundern. Er bestätigte mir auf meine Nachfrage hin seine Auffassung, dass, wenn sich die Möglichkeit zu einer Straftat ergebe, man sich nicht beklagen dürfe, wenn die dann auch ausgeführt würde. Zumindest ganz grob sah er das so. Ich habe ihm dann geantwortet, dass er bei dieser Rechtsauffassung sicherlich nichts dagegen habe, dass ich ihn gleich krankenhausreif schlagen werde; Möglichkeit und Gelegenheit (und Lust) wären grad gegeben. Komischerweise sah er das dann anders und floh.
Von Ablagestellen wird geklaut, was das Zeug hält. Und das sind nicht etwa nur arme Schlucker. Vor Jahren erwischten wir einen ANWALT(!), der extra frühmorgens mit seinem Benz(!) zur Tankstelle gefahren kam, um sich sogenannte "Fremdausgaben", also überregionale Zeitungen (FAZ, Süddeutsche, Handelsblatt...) zu klauen!
In all den Jahren hatte ich also schon regelmäßig Ärger. Lustig war da der Typ, dem ich auch erst massiv drohen mußte, bis er die geklaute Zeitung wieder rausrückte mit den Worten: "Dann behalt doch Deine SCHEISS Zeitung!" - ich sagte: "Wenn's 'ne SCHEISS Zeitung ist, warum klaust Du sie dann?"
Ärgerlich wird das Ganze vor allem dann, wenn BILD AM SONNTAG und WELT AM SONNTAG geklaut werden. Da ich den Nachweis des Klauens nicht antreten kann, wird mir per sé erstmal unterlassene Lieferung unterstellt und mir die Zeitung in Rechnung gestellt.
Schöne Grüße von
jörg
Zeitung 1. Klasse - ein schöner Beitrag dazu
Übergang (ggf. FN) ja, aber mehr auch nicht ist übrigens auch die Meinung vom Lawblogger Udo Vetter, vgl. hier, der an dieser Stelle wohl als ausreichend sachkundig gelten kann :). Also schon ein Stück weit entfernt vom hier propagierten Diebstahl und erst Recht vom Raub, von dem der ice_pendler schrieb.
Zeitung versehentlich aus der 1. Klasse mitgenommen?
Finde ich unmöglich so was. Das der Fahrgast vor die Türe gesetzt wurde finde ich nur konsequent hoffentlich ist er lernfähig.
Vor Weihnachten wollte ich eine Tour durch NRW machen und als ich ein Tagesticket lösen wollte bzw. meine Bankkarte reinstecken wollte bemerkte ich das noch eine drin war.
Also die fremde Bankkarte rausgezogen und erst mal einen Fahrgast gefragt wer dort am Automaten zuletzt war. Brachte leider kein Erfolg.
Hab die Bankkarte dann tags darauf bei der entsprechenden Bank abgegeben. Diese haben die Bankkarte an den Kunden zurückgeschickt der sich kurz vor Weihnachten sicherlich gefreut hat darüber.
Zeitung versehentlich aus der 1. Klasse mitgenommen?
In dem Artikel steht, der rausgeworfene Fahrgast hätte seine Fahrt mit einem Regionalexpress fortgesetzt und er hätte dafür ein zusätzliches Ticket benötigt. Wieso das denn?
Zeitung versehentlich aus der 1. Klasse mitgenommen?
In dem Artikel steht, der rausgeworfene Fahrgast hätte seine Fahrt mit einem Regionalexpress fortgesetzt und er hätte dafür ein zusätzliches Ticket benötigt. Wieso das denn?
Sparpreis.
Zeitung versehentlich aus der 1. Klasse mitgenommen?
Warum fallen immer wieder Lehrer auf?
Vielleicht können die sich am besten ausdrücken und sind am ehesten bereit, sich mit ihren Beschwerden an irgendeine Zeitung zu wenden.
Was machte der in der 1. Klasse?
Kacken, wenn ich den Zeitungsbericht richtig erinnere. Vielleicht aber auch pissen. Das Klo in "seinem" Wagen war unzugänglich. Da ist es völlig normal, einfach in der Richtung weiterzugehen in den nächsten Wagen, um ein zugängliches Klo zu suchen. Und nicht etwas in die Gegenrichtung.
Zeitungsdiebstahl ist Volkssport... :-(
Am besten war mal der Heini, der mir erklären wollte, ich sei ja selbst schuld - wenn man ihm ermögliche, die Zeitung zu entwenden, dann müsse man sich nicht wundern.
"Führe mich nicht in Versuchung!" mahnt schon die christliche Bibel.
Übrigens hat der Zeitungsausträger immer mehr Zeitungen bei sich, als Abonennten welche zu kriegen haben.
Zeitung 1. Klasse - ein schöner Beitrag dazu
Übergang (ggf. FN) ja, aber mehr auch nicht ist übrigens auch die Meinung vom Lawblogger Udo Vetter, vgl. hier, der an dieser Stelle wohl als ausreichend sachkundig gelten kann :). Also schon ein Stück weit entfernt vom hier propagierten Diebstahl und erst Recht vom Raub, von dem der ice_pendler schrieb.
Jo. Und wenn der Reisende sich weigert, ist er von der Weiterfahrt auszuschließen. Fertig. Ich gehe davon aus, dass der Herr Lehrer schon seinen Teil zur Eskalation beigetragen hat.
--
Weg mit dem 4744!
Warum überhaupt ein Ticket kaufen?
In dem Artikel steht, der rausgeworfene Fahrgast hätte seine Fahrt mit einem Regionalexpress fortgesetzt und er hätte dafür ein zusätzliches Ticket benötigt. Wieso das denn?
Sparpreis.
Wieso denn überhaupt ein Ticket kaufen?
Der Zug fährt ja sowieso. Und wenn der die Türen aufmacht, kann man ja auch einsteigen. Die Gelegenheit ist ja da. Und überhaupt ist man als Fahrgast ja eingeladen. Da haben wir bei uns hier im Norden auch jemanden, der würde das nicht anders sehen ;)
Zeitung versehentlich aus der 1. Klasse mitgenommen?
Hier wird über den Rauswurf eines Fahrgastes aufgrund einer aus der 1. Klasse mitgenommenen Zeitung berichtet.
Beim Bahn-Konzern wird der Vorfall bedauert. (...) "Auf jeden Fall werden wir ihm die Kosten für das zusätzliche Ticket erstatten." – Dafür dürfte der Lehrer auf der Strecke Augsburg – München 13,60 Euro bezahlt haben
Wozu hat er eine extra Fahrkarte Augsburg - München gekauft? Die ICE-Fahrkarte war doch eigentlich auch im RE gültig.
Selbst bei Sparpreis greift dann logischerweise die Verspätungsregel.
Besonders schlau ist dieser Fahrgast wohl nicht. Kennt weder Eigentumsrechte noch FGR und sowas nennt sich Lehrer...
--
Dieser Beitrag gibt (sofern nicht anders gekennzeichnet) allein die Meinung der Verfasserin wieder
MET - Der beste Zug den es je gab
![[image]](https://i.ibb.co/3FX2shg/signature-met.png)
(OT:) von wegen "überzählige Zeitungen"...
Hallo!
Übrigens hat der Zeitungsausträger immer mehr Zeitungen bei sich, als Abonennten welche zu kriegen haben.
Was Du alles weißt... ;-)
Seitdem diverse Kollegen/innen diese Exemplare verhökerten und sich damit einen angenehmen Nebenverdienst erwirtschaften, sind die Zeiten vorbei!
Die Anzahl der Zeitungen ist genau abgezählt! Und es gibt noch genau EINE Zeitung, die als Werbezeitung eingesetzt werden kann. Oder eben bei Reklamationen. Und bei Fremdausgaben, also den überregionalen, ist es GAR KEINE!
Letzteres gilt auch für BamS und WamS. Da besteht der Trick darin, dass der Zusteller offiziell selbständiger Händler ist. Und dem Grossisten die Zeitungen abkauft und verteilt. Der Grossist überweist dem Zusteller das Geld, welches der Verlag vom Kunden einzieht - also den "Verdienstanteil" des Zustellers. Wobei bei der BamS noch immer Barzahlung möglich ist (der Kunde also nachts das Geld irgendwo deponiert). Wenn da also Zeitungen geklaut werden (oder der Zusteller den nächtlichen Umherschleichern welche schenken würde), ist das das Problem des Zustellers.
Und was die Tageszeitungen betrifft: Was hätte ich von einer Mehrmenge - wenn der Diebstahl erst viel später auffällt. Ich trage z.B. von 3 Uhr bis 6 Uhr aus. Der Kunde beschwert sich um 8 Uhr. Da bin ich aber schon lange woanders. Und liefere die Zeitung ja nicht selbst nach.
Und nachts ABKAUFEN will mir die Zeitung niemand. Da meint JEDER, dass er die, wenn er mich nur nett anspricht, GRATIS bekommt.
Schöne Grüße von
jörg
Zeitung 1. Klasse - ein schöner Beitrag dazu
Übergang (ggf. FN) ja, aber mehr auch nicht ist übrigens auch die Meinung vom Lawblogger Udo Vetter, vgl. hier, der an dieser Stelle wohl als ausreichend sachkundig gelten kann :). Also schon ein Stück weit entfernt vom hier propagierten Diebstahl und erst Recht vom Raub, von dem der ice_pendler schrieb.
Jo. Und wenn der Reisende sich weigert, ist er von der Weiterfahrt auszuschließen. Fertig. Ich gehe davon aus, dass der Herr Lehrer schon seinen Teil zur Eskalation beigetragen hat.
Klar, der Verdacht liegt bei Geschichten wie dieser nahe. Aber wie so oft war man selbst halt nicht dabei :).
Zeitung versehentlich aus der 1. Klasse mitgenommen?
Wozu hat er eine extra Fahrkarte Augsburg - München gekauft? Die ICE-Fahrkarte war doch eigentlich auch im RE gültig.
Nicht, wenn Sparpreis.
Selbst bei Sparpreis greift dann logischerweise die Verspätungsregel.
Warum? Er ist zu Recht rausgeflogen, sofern er nicht bereit war (wovon ich erstmal ausgehe, S.o.), einen Klassenwechsel bzw. (bei Sparpreis) einen neuen Fahrschein zum Bordpreis zu lösen.
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Weg mit dem 4744!
Zeitung versehentlich aus der 1. Klasse mitgenommen?
naja bei Ausschluss greifen die Fahrgastrechte aber nicht. Das wäre ja umso schöner, wenn man aus dem letzten Zug des Tages ausgeschlossen werden würde und sich dann noch ein Taxi nehmen könnte;-)
Warum überhaupt ein Ticket kaufen?
Wieso denn überhaupt ein Ticket kaufen?
Der Zug fährt ja sowieso. Und wenn der die Türen aufmacht, kann man ja auch einsteigen. Die Gelegenheit ist ja da. Und überhaupt ist man als Fahrgast ja eingeladen. Da haben wir bei uns hier im Norden auch jemanden, der würde das nicht anders sehen ;)
Auch wenn ich davon überzeugt bin, dass die Sendung gescriptet ist, bietet sie dennoch eine überzeugende Argumentationsgrundlage für künftige Fahrten. Da spar ich mir nächstes Jahr die BahnCard. ;-)
(OT:) von wegen "überzählige Zeitungen"...
Seitdem diverse Kollegen/innen diese Exemplare verhökerten und sich damit einen angenehmen Nebenverdienst erwirtschaften, sind die Zeiten vorbei!
schlimm
Und nachts ABKAUFEN will mir die Zeitung niemand. Da meint JEDER, dass er die, wenn er mich nur nett anspricht, GRATIS bekommt.
Ich hab halt öfter schon mal von "meinem" Briefträger, der auch vor der Postzustellung noch die Zeitungen austrägt, eine Zeitung bekommen. Und ab und an sehe ich noch einen Stapel Tageszeitungen in einem Mülleimer.
Mich erschreckt die Bahn-Reaktion/Diebstahl bleibt Diebstahl
Hier wird über den Rauswurf eines Fahrgastes aufgrund einer aus der 1. Klasse mitgenommenen Zeitung berichtet.
Beim Bahn-Konzern wird der Vorfall bedauert. (...) "Auf jeden Fall werden wir ihm die Kosten für das zusätzliche Ticket erstatten." – Dafür dürfte der Lehrer auf der Strecke Augsburg – München 13,60 Euro bezahlt haben
Wozu hat er eine extra Fahrkarte Augsburg - München gekauft? Die ICE-Fahrkarte war doch eigentlich auch im RE gültig.
Selbst bei Sparpreis greift dann logischerweise die Verspätungsregel.Besonders schlau ist dieser Fahrgast wohl nicht. Kennt weder Eigentumsrechte noch FGR und sowas nennt sich Lehrer...
Ich halte denm Fahrgast sogar für ausgesprochen dumm und nehme damit die Grenzen meiner Meinungsfreiheit in Anspruch. Leider ist auch eine Altersangabe im Artikel vorhanden, so dass auf den beruflichen Status geschlossen werden kann.
Lehrer + Altersangabe bedeutet höchstwahrscheinlich Beamter. Der ein ganz besonderes Treueverhältnis zum Staat und seinen Regeln hat.
Deshalb gefällt mir diese Passage aus dem Artikel sehr gut:
"Der irritierte Bahnkunde weigerte sich zunächst, seine Fahrt zu unterbrechen. Doch der Zugbegleiter verschaffte sich mit einer hinzugezogenen Polizistin Respekt. Mit der Drohung, dass die Sache auch zum "Fall für die Polizei" gemacht werden könne, hatte der Bahnmitarbeiter dann Erfolg. Weber gab sich geschlagen und fuhr den Rest der Strecke mit dem Regionalzug weiter."
Für mich hat der Zub vorbildhaft gehandelt und verdient eine Belobigung, keine Entschuldigung. Denn die Frage ist: Wo fängt Diebstahl an, wo hört er auf?
Man denke an den früheren ICE-Sprinter zurück. Ein Schaffner stellt kurz das Tablett mit Kaffee ab und ein Lehrer (2. Klasse Fahrgast) bedient sich.
Ist dies dann schon Diebstahl, weil der Kaffee mehr als eine Zeitung kostet?
Wo fängt das an, wo hört es auf?
Und alle weiteren Ausreden von nicht vernünftiger Markierung als Ausrede finde ich unverständlich.
Deshalb ärgere ich mich, dass der Bahnsprecher auf den Fahrgast hereingefallen ist.
Was sollen alle die kleinen Kiosk- Supermarktbetreiber sagen, bei denen Impulskaufartikel auch mal gerne zu Impulsklauartikeln werden?
Und ich als Kunde zahle dann in jeder n-ten Ritter Sport im Supermarkt auch die Magnetfolie mit die eingebaut werden muss und den Videooperator der im großen Supermarkt sein Adlerauge schweifen lassen muss.
Irgendwie ein ärgerliches Thema....
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Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!
100 % Zustimmung, +1
- kein Text -
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Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
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Zeitung versehentlich aus der 1. Klasse mitgenommen?
Der Zugbegleiter hat völlig falsch gehandelt.
Wenn ein Fahrgast der 2. Klasse eine Zeitung haben will, dann bezahlt er gemäß der Dienstanweisung den ganz normalen Zeitungspreis und keinesfalls die Differenz zwischen 2. Klasse und 1. Klasse, da er ja sofort nach dem Zeitungskauf in die 2. Klasse zurückgeht.
Ich habe auch eine Zeitung abonniert; als ich aber einmal schon Morgens um 5 Uhr mit dem ICE losgefahren bin, lag sie noch nicht in meinem Briefkasten, als ich aus dem Haus ging. Obwohl ich eine Fahrkarte 2. Klasse hatte, bin ich in die 1. Klasse eingestiegen, habe mir dann eine Zeitung geholt und ging anschließend zum Zugbegleiter und habe ihm den ganz normalen abgedruckten Zeitungspreis, bar bezahlt. Danach ging ich in die 2. Klasse.
Problem gelöst.
Anstatt den Lehrer aus dem Zug zu schmeißen, hätte der Zugbegleiter gemäß seiner Dienstanweisung vom Fahrgast der 2. Klasse ganz normal den Zeitungspreis verlangen müssen.
Die Entschuldigung der Deutschen Bahn zeigt ganz klar, dass der Zugbegleiter gegen die Dienstanweisung gehandelt hat. Er wird wohl eine Abmahnung und einen Eintrag in die Personalakte bekommen.
"Diebstahl bleibt Diebstahl" der liebe Gott GUM sieht alles
GUM ist der Gott, der ist in jedem Zug und jedem Wagen und jedem Abteil ständig und immer präsent und sieht alles.
Toll!
Zeitung versehentlich aus der 1. Klasse mitgenommen?
Obwohl ich eine Fahrkarte 2. Klasse hatte, bin ich in die 1. Klasse eingestiegen, habe mir dann eine Zeitung geholt und ging anschließend zum Zugbegleiter und habe ihm den ganz normalen abgedruckten Zeitungspreis, bar bezahlt.
Warum bist du dann nicht einfach in den Speisewagen gegangen, und hast ganz normal eine Zeitung gekauft?
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Weg mit dem 4744!
Hinweis auf die Forenregeln, Beobachter7
In einem Forum sollen sich alle wohlfühlen und können kritisch auch Sachargumente zu vielen Themenbereichen um die Bahn herum austauschen.
Selbst mit Lupe finde ich aber keine in Deinem Beitrag.
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Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
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Disziplinarische/Arbeitsrechtliche Maßnahmen?
Er wird wohl eine Abmahnung und einen Eintrag in die Personalakte bekommen.
Oha! Und woher weißt Du das? Bist Du ein Disziplinarvorgesetzter des Mitarbeiters?
Zeitung versehentlich aus der 1. Klasse mitgenommen?
Obwohl ich eine Fahrkarte 2. Klasse hatte, bin ich in die 1. Klasse eingestiegen, habe mir dann eine Zeitung geholt und ging anschließend zum Zugbegleiter und habe ihm den ganz normalen abgedruckten Zeitungspreis, bar bezahlt.
Warum bist du dann nicht einfach in den Speisewagen gegangen, und hast ganz normal eine Zeitung gekauft?
Weil dort keiner anwesend war. Ich habe ein paar Minuten vor Abfahrt des ICE in München Hbf die Zeitung gekauft und bin dann zum Zugbegleiter gegangen.
Rechtlich gesehen ist es für die Deutsche Bahn völlig irrelevant, ob du die Zeitung im Speisewagen oder im 1. Klasse-Wagen kaufst.
Der Zugbegleiter hat bei mir anstandslos den Zeitungspreis bekommen und damit war der Fall erledigt. Der Zugbegleiter bei mir hat sich somit exakt nach der Dienstanweisung gerichtet.
Halte ich nicht für stichhaltig!
Anstatt den Lehrer aus dem Zug zu schmeißen, hätte der Zugbegleiter gemäß seiner Dienstanweisung vom Fahrgast der 2. Klasse ganz normal den Zeitungspreis verlangen müssen.
Die Entschuldigung der Deutschen Bahn zeigt ganz klar, dass der Zugbegleiter gegen die Dienstanweisung gehandelt hat. Er wird wohl eine Abmahnung und einen Eintrag in die Personalakte bekommen.
Die Einnahmensicherung gehört zu den Grundaufgaben des Zugbegleiters. In diesem Fall ist er also einem Supermarktmitarbeiter gleichzustellen, der einen Kunden dabei erwischt, dass ernach dem Durchschreiten des Kassenbereiches nicht bezahlte Ware mit sich führt.
Für den Fahrgast der 1. Klasse hat die Zeitung ja einen Warenwert von 0,00 Euro (im Preis enthalten), für den 2. Klasse Fahrgast gilt der gebundene nicht rabattfähige Zeitungspreis.
Deshalb sehe ich das anders als Du. Es ist also eher eine Belobigung bzw. Prämie für das Engagement auszusprechen oder was immer als positive Motivationsmaßnahme bei der Bahn üblich wäre.
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Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!
Disziplinarische/Arbeitsrechtliche Maßnahmen?
Die Deutsche Bahn hat sich öffentlich für das Fehlverhalten ihres Mitarbeiters entschuldigt.
Zwar gilt der Sparpreis nicht im RE, aber die Deutsche Bahn erkennt an, dass der Rausschmiss des Fahrgastes illegal war.
Wie ich schon geschrieben habe, besteht die Dienstanweisung darin, dass der Fahrgast der 2. Klasse den ganz normalen Zeitungspreis zu bezahlen hat, wenn er die Zeitung kaufen will.
Der Zugbegleiter hätte also vom Fahrgast den Zeitungspreis verlangen müssen und somit gemäß der Dienstanweisung handeln müssen. Mit seinem Fehlverhalten hat der Zugbegleiter das Ansehen seines Arbeitgebers in der Öffentlichkeit geschädigt. Dies gibt üblicherweise einen Eintrag.
Hinweis auf die Forenregeln, Beobachter7
In einem Forum sollen sich alle wohlfühlen und können kritisch auch Sachargumente zu vielen Themenbereichen um die Bahn herum austauschen.
Selbst mit Lupe finde ich aber keine in Deinem Beitrag.
Naja GUM, soviel Souveränität hätte ich Dir schon zugetraut, daß Du bei einer mild-ironischen Bemerkung nicht gleich die Forenregelkeule rausholst.
Vielleicht ein guter Vorsatz fürs neue Jahr?
;-)
Halte ich nicht für stichhaltig!
Hier wurde ja schon von anderen Usern darauf hingewiesen, dass Diebstahl Absicht voraussetzt.
Wenn nun aber der Zugbegleiter dennoch der Ansicht ist, dass seiner Meinung nach trotzdem Diebstahl vorlag, dann hätte er - ggf. mit Hilfe der Polizei - die Personalien des Fahrgastes feststellen können und dann den Sachverhalt an seinen Arbeitgeber zu Prüfung weitergeben müssen.
Aber eigenmächtig den Fahrgast mit einem gültigen Fahrausweis aus dem Zug zu werfen ist ein klares Fehlverhalten, denn der Kunde benutzte lediglich das 1. Klasse-WC, weil das nächstgelegene 2. Klasse-WC defekt war.
Es besteht überhaupt kein juristischer Zweifel daran, dass das Hinauswerfen des Fahrgastes aus dem Zug illegal war, weswegen die DB ohne Zögern dem Fahrgast das zusätzliche Ticket erstattet hat.
Zeitung versehentlich aus der 1. Klasse mitgenommen?
Die Zeitung muss aber im Restaurant gekauft und boniert werden. Der Zugbegleiter hat damit ja garnix zu tun. Also so ganz korrekt ist deine Sache sicher nicht. Weil der Bestand der Zeitungen ja auch im Kassensystem hinterlegt ist. Und man kann ja auch mal paar Minuten warten bis die Kollegen fertig sind im Speisewagen.
Mfg
Übertriebenes Verständnis geht weiter.....
Hier wurde ja schon von anderen Usern darauf hingewiesen, dass Diebstahl Absicht voraussetzt.
Wenn nun aber der Zugbegleiter dennoch der Ansicht ist, dass seiner Meinung nach trotzdem Diebstahl vorlag, dann hätte er - ggf. mit Hilfe der Polizei - die Personalien des Fahrgastes feststellen können und dann den Sachverhalt an seinen Arbeitgeber zu Prüfung weitergeben müssen.
Meiner Meinung nach hat der Zugbegleiter mehrfach korrekt gehandelt.
Er hat ja lt. Bericht bei welt.de die Polizei hinzugezogen:
"Doch der Zugbegleiter verschaffte sich mit einer hinzugezogenen Polizistin Respekt. Mit der Drohung, dass die Sache auch zum "Fall für die Polizei" gemacht werden könne, hatte der Bahnmitarbeiter dann Erfolg."
Er wies den Fahrgast darauf hin, dass er dann Anzeige bei der Polizei erstatten wird. "Fall für die Polizei" ist halt eine umgangssprachliche Formulierung des Vorganges, dass eine 2er/4er-Streife den Beschuldigten dann am nächsten Bahnhof in Empfang nimmt.
Und dort die Personalien festgestellt werden und der Staatsanwalt dann entscheidet wie es weitergeht.
Ein weiteres belastendes Indiz für die unberechtigte Inanspruchnahme 1. Klasse Liestungen zeigt auch sein Besuch auf dem 1. Klasse WC. Dieses gehört ebenso wie der Vorraum eines 1. Klasse Wagens ganz klar zum 1. Klasse-Bereich.
Dies bedeutet: Selbst der Aufenthalt dort war nicht gestattet.
Mein Rat an den Lehrer wäre also gewesen: Über den Rauswurf froh sein und das nächste Mal sich rechtstreu verhalten.
Nehme doch einfach noch mal das Ladenbeispiel als Vergleichsszenario: Im Ausgangsbereich hinter der letzten Kasse spricht der Ladendetektiv oder Kassierer den Kunden an, ob er (bleiben wir bei der Tafel Schokolade in ähnlichem Wert) einen Kassenzettel hat oder ob er die Ware geklaut hat.
Dieser sagt dann: "Ich bringe die Ware zurück". Wo bitte bleibt dann der Präventionscharakter??
Der Lehrer kann also mehrfach froh sein nicht eine Anzeige wegen Beförderungserschleichung in einer höheren Klasse zwischen dem letzten Bahnhof und Augsburg und eine Anzeige wegen Diebstahl zu bekommen.
N24.de berichtet ja ganz deutlich wo er die Zeitung her hatte: "Auf dem Weg zurück zu seinem Platz bediente er sich an einem Zeitungsständer mit vermeintlichen Freiexemplaren."
Übrigens hat der Schaffner den Fahrgast nicht "rausgeworfen", sondern der Lehrer ist freiwillig ausgestiegen. Von einem Handgemenge wird nicht berichtet.
Ich würde dies bei einem ausländischen Touristen anders sehen, der das erste Mal Bahn fährt. Hier aber liegt gezieltes Erschleichen mehrerer Leistungen der 1. Klasse vor.
Ich hoffe dass der Teamleiter und Zub nicht einknicken. Eine glaubwürdige Zeugin steht ja zur Verfügung.
Aber eigenmächtig den Fahrgast mit einem gültigen Fahrausweis aus dem Zug zu werfen ist ein klares Fehlverhalten, denn der Kunde benutzte lediglich das 1. Klasse-WC, weil das nächstgelegene 2. Klasse-WC defekt war.
sh. oben.
Es besteht überhaupt kein juristischer Zweifel daran, dass das Hinauswerfen des Fahrgastes aus dem Zug illegal war, weswegen die DB ohne Zögern dem Fahrgast das zusätzliche Ticket erstattet hat.
Noch einmal: Es wurde niemand "hinausgeworfen" - also keine Hand an den Fahrgast angelegt. Er wurde aufgefordert den Zug zu verlassen.
In den AGB steht: "Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden."
Der Zugbegleiter schließt also meiner Meinung nach korrekt nach einer Teilfahrt in einer höheren Beförderungsklasse und einem weiteren Diebstahl (bzw. Diebstahlsversuch) den Fahrgast zum Nachdenken von der Beförderung aus. Anders hätte ich dies bei eisigen temperaturen mitten in der Nacht mit mehreren Stunden Aufenthalt gesehen. Aber Augsburg-München its ja aufgrund des dichten Taktes fast schon S-Bahn-Bereich.
Ich plädiere also weiterhin für Null Toleranz, auch wenn es nur Kleindiebstähle sind.
Heute die Zeitung, morgen die teure Zeitschrift und dann ein ganzes Taschenbuch lautet oft der Einstieg in Ladendiebstähle.
Hier liegt ja eine Kombination aus Leistungserschleichung und Ladendiebstahl vor. Wenn ein einziges defektes WC zu einem kostenlosen Klassenwechsel berechtigt, dann gute Nacht.
Es zeigt auch wieder eine unglaubliche Anspruchshaltung und eine Dreistheit mit dieser Geschichte auch noch selbst in die Presse zu gehen.
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Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
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Widerspruch Diebstahl und 1. Klasse
Ein weiteres belastendes Indiz für die unberechtigte Inanspruchnahme 1. Klasse Liestungen zeigt auch sein Besuch auf dem 1. Klasse WC. Dieses gehört ebenso wie der Vorraum eines 1. Klasse Wagens ganz klar zum 1. Klasse-Bereich.
Als 2. Klasse Fahrgast muss man jetzt also beim Benutzen des WCs des nächsten Wagens überprüfen, ob dies ein 1. Klasse WC ist? Einen Unterschied gibt es ja eigentlich nicht.
Der Lehrer kann also mehrfach froh sein nicht eine Anzeige wegen Beförderungserschleichung in einer höheren Klasse zwischen dem letzten Bahnhof und Augsburg und eine Anzeige wegen Diebstahl zu bekommen.
Im ICE kann ein Klassenübergang jederzeit gekauft werden. Wenn er diesen nicht kaufen wollte und auch die Zeitung nicht => Beförderungserschleichung, aber nicht Diebstahl. Für Diebstahl ist ja immer noch die Zueignungsabsicht in diesem Fall ziemlich schwer nachzuweisen.
Der Zugbegleiter schließt also meiner Meinung nach korrekt nach einer Teilfahrt in einer höheren Beförderungsklasse und einem weiteren Diebstahl (bzw. Diebstahlsversuch) den Fahrgast zum Nachdenken von der Beförderung aus.
Siehst du selber nicht den Widerspruch? Teilfahrt in einer höheren Beförderungsklasse kann nicht gleichzeitig mit "Diebstahl" einhergehen. Die Entnahme der Zeitung aus der 1. Klasse ist ja ein sehr gutes Indiz dafür, dass man einen Klassenübergang kaufen möchte. Dies kann man ja bei der Kontrolle noch machen.
Hier liegt ja eine Kombination aus Leistungserschleichung und Ladendiebstahl vor.
Siehe oben
Es zeigt auch wieder eine unglaubliche Anspruchshaltung und eine Dreistheit mit dieser Geschichte auch noch selbst in die Presse zu gehen.
Naja, wenn selbst die Bahn selber das Verhalten des Zubs entschuldigt, kann es ja nicht ganz richtig sein. Selbst Rechtsanwalt Udo Vetter beschreibt das Verhalten des Zubs in seinem Blog als Nötigung.
Disziplinarische/Arbeitsrechtliche Maßnahmen?
Wie ich schon geschrieben habe, besteht die Dienstanweisung darin, dass der Fahrgast der 2. Klasse den ganz normalen Zeitungspreis zu bezahlen hat, wenn er die Zeitung kaufen will.
In welcher DA steht das denn?
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Weg mit dem 4744!
außen und innen...
Hallo!
Ich hoffe dass der Teamleiter und Zub nicht einknicken.
Da muß man "außen" und "innen" unterscheiden. Nach außen entschuldigt sich die Bahn. Vielleicht kündigt man an, mit dem Mitarbeiter ein Gespräch zu führen und ihn zu ermahnen. Undsoweiter.
Was dann nach innen passiert, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Ein Beispiel: Wenn sich mal wieder jemand über den rasenden/falschparkenden etc. Apothekenkurierfahrer beschwert, dann senden Auftraggeber und mein Chef schöne warme Worte an den Beschwerdeführer. "Wir haben den Fahrer ermahnt! Wir schicken ihn zur Nachschulung. Sorry, sonst war er immer der Beste. Danke für ihren Hinweis. Wir hoffen, dass das nicht wieder vorkommt." Blubb, fasel, bla. Dann ruft Cheffe mich an: "Hey, wat hasse da wieder gemacht?" Und dann reden wir kurz drüber - UND DIE SACHE IST ERLEDIGT! Der Beschwerdeführer denkt, ich bekomme jetzt mächtig Ärger und freut sich. Und unsereins fährt/parkt an der Stelle eben 3 Wochen anders und dann geht's so weiter wie bisher.
Und so ist das bei der Bahn auch: Die Teamleiter kennen ihre Pappenheimer schon ganz gut. Und wissen genau, ob da einer mal eine ernstere Ansprache braucht oder ob man INTERN gemeinsam über den bescheuerten Kunden lacht. Hinzu kommt, dass es immer nur eine Minderheit ist, mit denen Vorgesetzte Arbeit haben. Oder wie es ein Bekannter mal ausdrückte, der in der Beschwerdestelle eines großen Busunternehmens tätig war: 90% des Ärgers hast Du mit 5% der Fahrer.
Zusammenfassend: Wenn es ein "guter" Schaffner war, dann passiert intern gar nichts. Außer dass hier und da ein paar Aktennotizen verfaßt werden, die dann in irgendeiner Akte vor sich hin stauben. Das alles völlig unabhängig davon, was nach außen kommuniziert wird.
Und wenn es einer der "verhaltensauffälligen" Schaffner war, dann schütteln intern alle nur den Kopf, "er mal wieder...", halten ihm ein Vortrag und wissen genau: Die nächste Beschwerde ist nur eine Frage der Zeit. Da kennt die ganze Abteilung seinen Dienstplan - immer, wo wieder bestimmte typische Beschwerden auftauchen, muß er Dienst gehabt haben. Solche Leute läßt man dann am besten auf die SCHLIMMSTEN FAHRGÄSTE los, die ich je erlebt habe: Morgens maulige Fugger im IC nach München! Das ist der Horror! ALLE, aber wirklich alle, laufen sie im Zug herum, als hätten sie vorher den Kopf in Sauerkraut getunkt und so gebadet. Eine Horroratmopshäre im Zug!
Schöne Grüße von
jörg
Warum überhaupt ein Ticket kaufen?
Auch wenn ich davon überzeugt bin, dass die Sendung gescriptet ist, bietet sie dennoch eine überzeugende Argumentationsgrundlage für künftige Fahrten. Da spar ich mir nächstes Jahr die BahnCard. ;-)
Nene, der ist mir während der Arbeit auch schon ein paar mal über den Weg gelaufen.
Mit Zeitungen scheint er sich aber auch auszukennen, wenn die Recherche ruft ;)
Zeitung aus 1. Klasse mitgenommen - Beförderungsbedingungen
Jeder kann den Fall natürlich an seinen moralischen Maßstäben messen, aber erst einmal gelten die Beförderungsbedingungen. Dort steht unter "Verhaltenspflichten des Reisenden" (wir blicken im folgenden nur auf den Griff zur Zeitung, nicht auf den Aufenthalt in der 1. Klasse, insoweit hat der Zub ja keine Forderung gestellt):
"Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder belästigt werden"
Hier nicht einschlägig, es wird nicht berichtet, daß Gäste der 1. Klasse keine Zeitung mehr nehmen konnten
"Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten..."
Hier nicht einschlägig; der Plural bei "Regelungen" bezieht sich auf andere hier ebenfalls nicht einschlägige Verhaltenspflichten
"... die Weisungen der Mitarbeiter missachten ..."
Der Lehrer hat die Weisung, die Zeitung zurückzulegen, befolgt.
"... oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen ..."
Ebenfalls nicht einschlägig, schon weil die "Ordnung" durch das Zurücklegen der Zeitung wiederhergestellt war
"... können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises ... ausgeschlossen werden."
Der Zub hatte also keine Kompetenz, selbst den Fahrgast von der Weiterfahrt auszuschließen.
Natürlich kann die Polizei die Weiterbeförderung unterbinden, aber das ist gemäß dem Zeitungsbericht eben nicht geschehen:
Zitat aus dem Zeitungsbericht (Hervorhebung von mir): "Doch der Zugbegleiter verschaffte sich mit einer hinzugezogenen Polizistin Respekt. Mit der Drohung, dass die Sache auch zum "Fall für die Polizei" gemacht werden könne, hatte der Bahnmitarbeiter dann Erfolg. Weber gab sich geschlagen und fuhr den Rest der Strecke mit dem Regionalzug weiter."
Die "Drohung" mit einer Anzeige, um durch die "Drohung" die Weiterfahrt zu unterbinden, ist von den Beförderungsbedingungen nicht gedeckt. Die Polizistin hat die Weiterbeförderung nicht unterbunden (das wäre erst bei einer Strafanzeige durch den Zub möglich gewesen, aber das hat er ja gerade nicht getan)
Ergebnis: Der Zub hat im Hinblick auf die Zeitung nicht im Einklang mit den BB gehandelt. Deshalb ist die Erstattung der Zusatzkosten für den Lehrer nicht nur Kulanz, sondern rechtlich geboten. Ein Zub kann nicht eigenmächtig "strafen".
Zeitung aus 1. Klasse mitgenommen - Beförderungsbedingungen
Natürlich kann die Polizei die Weiterbeförderung unterbinden, aber das ist gemäß dem Zeitungsbericht eben nicht geschehen:
Kann die Polizei gar nicht. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte dies hier geschehen? Explizit nach diesem Sachverhalt ist das unmöglich.
Widerspruch Diebstahl und 1. Klasse
Ein weiteres belastendes Indiz für die unberechtigte Inanspruchnahme 1. Klasse Liestungen zeigt auch sein Besuch auf dem 1. Klasse WC. Dieses gehört ebenso wie der Vorraum eines 1. Klasse Wagens ganz klar zum 1. Klasse-Bereich.
Nirgendwo im Artikel steht, dass dem Fahrgast angelastet wurde, sich im 1.-Klasse-Bereich aufgehalten oder dort das WC benutzt zu haben. Fände ich auch nicht schlimm, Klo ist Klo. Und wenn ein Ferkel vorher drauf war, ist es schmutzig, selbst wenn es in der 1. Klasse war.
Dreist war es, eine Zeitung zu klauen. Und wenn ich bei sowas erwischt und dann aus dem Zug geworfen würde, würde ich mich vielleicht ärgern über den Zub, aber weder warten bis der die Polizei gerufen hat noch hinterher mich bei Bahn und Presse beschweren.
Aber seht es doch mal so: Beschädigt ist der Ruf des Lehrers durch seine volle Namensnennung nun auf jeden Fall. Würde ich als Schüler, Elternteil oder Kollege diesem Lehrer vertrauen, der nicht nur etwas mitgehen lässt, sondern sich noch als übler Querulant entpuppt?
Wie man mit Fahrgästen umgeht -- was ist wirklich passiert?
Der Zugbegleiter hätte also vom Fahrgast den Zeitungspreis verlangen müssen und somit gemäß der Dienstanweisung handeln müssen. Mit seinem Fehlverhalten hat der Zugbegleiter das Ansehen seines Arbeitgebers in der Öffentlichkeit geschädigt. Dies gibt üblicherweise einen Eintrag.
Wie er sich tatsächlich verhalten hat, daß wissen wir alle nicht. Und "Die Welt" hat sich offenbar nicht die Mühe gemacht, zur Überprüfung der Erzählung ihres Lesers den infrage kommenden Schaffner ausfindig zu machen und den zu befragen. Oder es wenigstens zu versuchen. Dem stünde natürlich die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers entgegn, über den alleine solche Suchaktionen möglich wären.
Wenn der Schaffner sich tatsächlich so blöde verhalten hat, den Fahrgast unmittelbar mit dem Vorwurf einer Straftat anzublaffen, dann gälte dafür das Wort von Joseph Fouché "Das ist schlimmer als ein Verbrechen, das ist ein Fehler." Sowas macht man nicht. Der Schaffner ist nicht die Geißel Gottes und das fahrende Strafgericht, das sofort alle Sünder in die Hölle bringen muß.
Ein vernünftiger Schaffner hätte den Fahrgast höflich angesprochen mit etwa diesen Worten: "Mein Herr, wie ich sehe, haben Sie diese Zeitung aus dem anderen Wagen mitgenommen; diese Zeitungen liegen dort jedoch nur aus für die Fahrgäste der 1. Klasse. Wenn sie die Zeitung also bitte wieder zurückbringen würden... Wenn Sie wünchen, können sie die Zeitung auch bei mir käuflich erwerben. Der Preis der Zeitung steht auf dem Titelblatt".
Es könnte natürlich sein, daß das genauso passiert ist, und der Fahrgast dann patzig geworden ist, und der Schaffner die Lektionen aus dem Deeskalationstraining vergessen hat, und sich erregt hat und wütend geworden ist.
Was wirklich passiert ist, weiß keiner von den hier mitlesenden und mitschreibenden, und noch weniger besteht ein Grund dafür, ein eventuell plumpes und dummes provokantes Agieren des Schaffners auch noch als allgemeine Richtlinie für den Umgang mit allen und jeden Fahrgästen zu erklären.
Übertriebenes Verständnis geht weiter.....
Meiner Meinung nach hat der Zugbegleiter mehrfach korrekt gehandelt.
Wie hat er denn gehandelt, und woher weißt Du das so genau?
So eine Dienstanweisung gibt es nicht .....
.... ich darf nicht einfach eine Zeitung aus der 1. Klasse verkaufen. Fahrgäste aus der 2. Klasse können im Bordbistro Zeitungen käuflich erwerben. Und zwar solange der Vorrat reicht.
Zeitung versehentlich aus der 1. Klasse mitgenommen?
Morgen,
Der Zugbegleiter hat völlig falsch gehandelt.
Na ja...
Wenn ein Fahrgast der 2. Klasse eine Zeitung haben will, dann bezahlt er gemäß der Dienstanweisung den ganz normalen Zeitungspreis und keinesfalls die Differenz zwischen 2. Klasse und 1. Klasse, da er ja sofort nach dem Zeitungskauf in die 2. Klasse zurückgeht.
Gibt es da wirklich eine Dienstanweisung?
Ich habe auch eine Zeitung abonniert; als ich aber einmal schon Morgens um 5 Uhr mit dem ICE losgefahren bin, lag sie noch nicht in meinem Briefkasten, als ich aus dem Haus ging. Obwohl ich eine Fahrkarte 2. Klasse hatte, bin ich in die 1. Klasse eingestiegen, habe mir dann eine Zeitung geholt und ging anschließend zum Zugbegleiter und habe ihm den ganz normalen abgedruckten Zeitungspreis, bar bezahlt. Danach ging ich in die 2. Klasse.
Problem gelöst.
Dann verate doch mal wie viele andere das bezahlen würden?
Ich würde tippen, das 99% derjenigen, die eine Zeitung mitnehmen diese nicht bezahlen wollen.
Anstatt den Lehrer aus dem Zug zu schmeißen, hätte der Zugbegleiter gemäß seiner Dienstanweisung vom Fahrgast der 2. Klasse ganz normal den Zeitungspreis verlangen müssen.
Das glaub ich nicht, denn die Zeitungen werden ja extra für 1. Kkasse Fahrgäste ausgelegt und nicht zum Verkauf.
Die Entschuldigung der Deutschen Bahn zeigt ganz klar, dass der Zugbegleiter gegen die Dienstanweisung gehandelt hat. Er wird wohl eine Abmahnung und einen Eintrag in die Personalakte bekommen.
Bestimmt nicht. Blaschi hatte dazu ja schon was geschrieben, wie es mit innen und außen gehandhabt wird. Ganz ehrlich, wo ich arbeite ist das genau so, nach außen hin wird sich entschuldigt und nach innen hat trotzdem keiner Strafe zu erwarten weil er falsch gehandelt hätte.
Ich finds gut das der Lehrer rausgeworfen wurde, denn Lehrer sind die Besserwisser schlechthin, besonders wenn sie im Unrecht sind.
Außerdem schonmal was vom § 243 StGB gehört? Diebstahl ist nunmal strafbar, auch wenns um Centbeträge geht.
Gruß aus dem 1543
--
Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1619
- Euro. Ausland: 717
Stand: 20.02.2026
außen und innen...
Gut geschrieben,
anders kann ich mir das auch nicht mehr vorstellen ...
--
Schöne Grüße aus den EC 6/7/8/9,
wo es Wein in Karaffen, keine Mikrowelle und kein in Schüsseln gepamptes Essen gibt.
https://adobe.ly/2PMZyEV
Zeitung 1. Klasse - ein schöner Beitrag dazu
(...) ist übrigens auch die Meinung vom Lawblogger Udo Vetter, (...) der an dieser Stelle wohl als ausreichend sachkundig gelten kann :).
Seine Sachkunde möchte ich nicht anzweifeln. Aber sowohl sein Stil zu schreiben als auch seine Masche, alles so zu drehen, daß man seinen rechtlichen Spielraum in jede Grauzone hinein maximiert, lassen ihn nicht nur in meinen Augen höchst unsympathisch wirken (Videos von seinen "Auftritten", die ich schon gesehen habe, untermauern dies), sondern (und das weiß ich von einem guten Bekannten, der ebenfalls Anwalt ist) rücken die gesamte Branche in ein nicht besonders gutes Recht.
Von Herrn Vetter halte ich jedenfalls nur eins - Abstand.
Winkeladvokaten nicht mögende Grüße,
der Colaholiker
--
![[image]](http://abload.de/img/kippelnverbotene3qfr.png)
Vielen Dank für die Gedanken
Ein weiteres belastendes Indiz für die unberechtigte Inanspruchnahme 1. Klasse Liestungen zeigt auch sein Besuch auf dem 1. Klasse WC. Dieses gehört ebenso wie der Vorraum eines 1. Klasse Wagens ganz klar zum 1. Klasse-Bereich.
Als 2. Klasse Fahrgast muss man jetzt also beim Benutzen des WCs des nächsten Wagens überprüfen, ob dies ein 1. Klasse WC ist? Einen Unterschied gibt es ja eigentlich nicht.
Im Wesentlichen ging es mir darum, dass es sich um einen Aufenthalt im 1. Klasse Bereich handelt. Die Waggons sind ja inzwischen sehr deutlich gekennzeichnet.
Der Lehrer kann also mehrfach froh sein nicht eine Anzeige wegen Beförderungserschleichung in einer höheren Klasse zwischen dem letzten Bahnhof und Augsburg und eine Anzeige wegen Diebstahl zu bekommen.
Im ICE kann ein Klassenübergang jederzeit gekauft werden. Wenn er diesen nicht kaufen wollte und auch die Zeitung nicht => Beförderungserschleichung, aber nicht Diebstahl. Für Diebstahl ist ja immer noch die Zueignungsabsicht in diesem Fall ziemlich schwer nachzuweisen.
Das ist eine sehr interessante Betrachtung, die ich allerdings gerne den Volljuristen überlassen würde. Für mich wiegt eher die moralische Komponente und Vorbildfunktion des Lehrers sehr schwer: Als Beamter ist er irgendwo auch in der Freizeit Vorbild und hat zig Tausende Menschen auf die Marktwirtschaft und unser Gesellschaftssystem vorbereitet.
Dann erwarte ich ein Mindestmaß an Respekt diesem System gegenüber. Ob es jetzt ein tatsächliche Diebstahl, ein Diebstahlsversuch mit Rücktritt nach der Kasse bzw. Bezahlschranke ist ist eher semantisch zu sehen.
Der Zugbegleiter schließt also meiner Meinung nach korrekt nach einer Teilfahrt in einer höheren Beförderungsklasse und einem weiteren Diebstahl (bzw. Diebstahlsversuch) den Fahrgast zum Nachdenken von der Beförderung aus.
Siehst du selber nicht den Widerspruch? Teilfahrt in einer höheren Beförderungsklasse kann nicht gleichzeitig mit "Diebstahl" einhergehen. Die Entnahme der Zeitung aus der 1. Klasse ist ja ein sehr gutes Indiz dafür, dass man einen Klassenübergang kaufen möchte. Dies kann man ja bei der Kontrolle noch machen.
Hier stimmen aber die Zeitleiste und das Fahrgastverhalten nicht. Er möchte die Zeitung ja zurückbringen und sieht damit entweder Widerrechtlichkeit der Inanspruchnahme von 1. Klasse Leistungen ein oder wird sich dann bewusst, dass er nicht richtig gehandelt hat.
Naja, wenn selbst die Bahn selber das Verhalten des Zubs entschuldigt, kann es ja nicht ganz richtig sein. Selbst Rechtsanwalt Udo Vetter beschreibt das Verhalten des Zubs in seinem Blog als Nötigung.
Diese Rechtsauffassung eines privaten Dienstleisters der Rechtspflege soll ihm auch unbenommen bleiben. Die Bahn wurde meiner persönlichen Meinung nach auf dem linken Fuß erwischt.
Will heißen: Der vom Autor gewählte Spannungsbogen von Weihnachtsheimfahrt, Family Values (Mutter besuchen) und Kleinigkeit mitgenommen durch einen Staatsbeamten ist schon beeindruckend.
Da ist die Frage ob man als Bahn dies grundsätzlich ausfechten möchte oder ob eine Entschuldigung nicht die Wogen schneller glättet. In diesem Fall hat sich die Bahn entschieden auf die Ansprüche zu verzichten und dem Mitarbeiter nicht den Rücken zu stärken.
Ist sicherlich auch eine Frage ob die Bahn eine 4er-Streife der Bundespolizei anfordern möchte, um den Sachverhalt aufzukären. Ich hätte modifiziert und anders reagiert - alleine aus Präventionsgründen.
Als Nicht-Eisenbahner kann ich mich wundern und bedanke mich für Deine Gedanken und die interessante Diskussion dazu. Ich kann beide Seiten sehen und tendiere aber inzwischen - auch aufgrund persönlicher Erfahrungen - eher zu einer "Wenig-Wegschau"-Mentalität.
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Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!
Danke!
- kein Text -
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Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
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