Worum es geht... (Allgemeines Forum)

PhilippK, Dienstag, 08.09.2009, 10:52 (vor 6145 Tagen) @ Sese

Ob das Schanier dafür ausgelegt wurde, das auszuhalten, sei dahingestellt. Radsatzwellen sollten ja auch nicht brechen...

Die interessante Frage aus DSO war ja auch die Fragen zur Notbremse:
a) wäre es in diesem Fall notwendig gewesen, die Notbremse zu betätigen
b) hätte der Benutzer bei Betätigung der Notbremse mit einer Bestrafung rechnen müssen.

zu a) nach der bisherigen Diskussion würde ich sagen: nein - die Information des Personals an Board reichte wohl aus.
zu b) auch diese Frage ist meiner Ansicht mit "nein" zu beantworten. Den strafbar ist der fahrlässige Missbrauch der Notbremse. Es ist also nicht entscheidend, ob eine Gefahr tatsächlich vorlag sondern vielmehr, ob der Betroffene unter vernünftigen Umständen damit rechnen musste, dass eine nicht unerhebliche Gefährdungssituation vorlag. Das ganze muss im Zweifel sicherlich vor dem Hintergrund des Gefährdungspotentials der Notbremse selbst aber auch einer ggf. Schockbedingten Überreaktion gesehen werden. Alles andere würde die Einrichtung absurdum führen.

Viele Grüße,

Philipp


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