Einziehen von FK durch Zub erlaubt? (Fahrkarten und Angebote)

Tommyboy, OWL, Donnerstag, 03.09.2009, 21:35 (vor 6186 Tagen)

Hallo,

eine kleine Frage habe ich: darf ein Zub Fahrkarten, von denen er/sie meint, dass sie nicht dem Tarif entsprechen, dem Reisenden wegnehmen und einziehen und ihm ein FN oder dgl. ausstellen?

Hintergrund: ich habe durch geschicktes Kombinieren von vias eine Fahrkarte erstellt und sie incl. Verbindungsausdruck auch von einer Agentur verkauft bekommen, die, wie soll ich sagen, streng genommen dem Tarif widerspricht und mehrere Fahrten beinhaltet, unter anderen eine Stichstrecke von rd. 300 km (KRM hin-zurück plus Vor-Nachlauf). Der letzte Teil der Fahrt ist aber eine gute einfache Fahrt vom Ruhrgebiet in die Schweiz, die ich selbst nicht benötige. Ich überlege, die FK bei ebay anzubieten, allein schon wegen des flexiblen TCV-Stücks in der Schweiz. Nur darf mir die FK dann natürlich nicht bei der Fahrt 2 Tage zuvor entzogen werden.

Rechtlich wird die DB doch keine Handhabe besitzen, sofern die Zugbindung eingehalten wird, oder? Nur weiß man leider nie so genau, wie pingelig manch ein Zub seine Arbeit verrichtet...

Noch was: würde im Beanstandungsfall auch eine Kopie der FK und Verbindung reichen, um der FN in Baden-Baden erfolgreich entgegenzutreten?

Gruß,
Tommyboy

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

@Tommyboy: Warum mir das auf die Nerven geht...

GUM, Donnerstag, 03.09.2009, 22:06 (vor 6186 Tagen) @ Tommyboy

Hallo,

eine kleine Frage habe ich: darf ein Zub Fahrkarten, von denen er/sie meint, dass sie nicht dem Tarif entsprechen, dem Reisenden wegnehmen und einziehen und ihm ein FN oder dgl. ausstellen?

Hintergrund: ich habe durch geschicktes Kombinieren von vias eine Fahrkarte erstellt und sie incl. Verbindungsausdruck auch von einer Agentur verkauft bekommen, die, wie soll ich sagen, streng genommen dem Tarif widerspricht und mehrere Fahrten beinhaltet, unter anderen eine Stichstrecke von rd. 300 km (KRM hin-zurück plus Vor-Nachlauf). Der letzte Teil der Fahrt ist aber eine gute einfache Fahrt vom Ruhrgebiet in die Schweiz, die ich selbst nicht benötige. Ich überlege, die FK bei ebay anzubieten, allein schon wegen des flexiblen TCV-Stücks in der Schweiz. Nur darf mir die FK dann natürlich nicht bei der Fahrt 2 Tage zuvor entzogen werden.

Rechtlich wird die DB doch keine Handhabe besitzen, sofern die Zugbindung eingehalten wird, oder? Nur weiß man leider nie so genau, wie pingelig manch ein Zub seine Arbeit verrichtet...

Noch was: würde im Beanstandungsfall auch eine Kopie der FK und Verbindung reichen, um der FN in Baden-Baden erfolgreich entgegenzutreten?

Gruß,
Tommyboy

Wieder mal ein Beitrag, der mir komplett auf die Nerven geht. Hier wird etwas verkauft und gekauft, von dem Du selber genau weisst, dass es sich um eine eigentlich ungültige Fahrkarte mit Systemfehler handelt.

Nur zwei Dinge dazu:
1.) Fahrkarten sind nach Fahrtantritt nicht übertragbar und auch nicht weiterveräußerbar.
2.) Du zerstörst mit solchen Aktionen das Preissystem für die ehrlichen Fahrgäste und vielleicht auch Eisenbahnfans, die z. B. beim Maximalpreis einen normalen, kleinen Schwenk über die Lieblingsstrecke einbauen wollen.
Wenn man dann aber zwei Strecken zu 300 KM einbaut und den Rest noch weitervertickt. Unglaublich.
Wenn so was Schule macht, dann gibt es wirklich nur noch Relationspreise oder man muss sich auch nach einer normalen Fahrtunterbrechung (von ein paar Stunden oder einfach zum Frische luft holen) kritisch ansehen lassen.

Mehr möchte ich nicht dazu sagen, ausser dass das schon an Gier und Unverschämtheit grenzt. Bevor ich jetzt komplett sauer werde, schreibe ich am besten nichts mehr...

@GUM

MAPO81, Donnerstag, 03.09.2009, 22:12 (vor 6186 Tagen) @ GUM

Moin,
danke für diesen Beitrag!

Und dann auch noch laut aufschreien, wenn ja was nicht reibungslos funktioniert.

Ich zwinge micht jetzt auch nicht noch mehr zu schreiben...


Viele Grüße,
Martin

@MAPO81: Grüße zurück, noch einen schönen Abend

GUM, Donnerstag, 03.09.2009, 22:20 (vor 6186 Tagen) @ MAPO81

nix

Sorry...

Tommyboy, OWL, Donnerstag, 03.09.2009, 23:53 (vor 6186 Tagen) @ GUM

Sorry,

ich wusste ja nicht, dass das so persönlich ankommt. Ich verfahre bei der DB immer nach dem Motto: was geht, geht. Warum sollte ich auch mehr bezahlen, eine RFK auf der gewünschten Relation hätte 98 Euro gekostet, so nur 39 Euro, bis vor kurzem nur 29 Euro, abzüglich evtl. Veräußerungsgewinne. Das ist nicht verboten und wenn man sich mal anschaut, was in der Bucht so alles vertickt wird...
Solange hier wie dort nicht die genaue Fahrt gepostet wird sehe ich auch keine Gefahr, weshalb die DB das System ändern würde (selbst dann wohl nicht). Im Endeffekt ist die FK ja auch von der Agentur ausgestellt worden, bei Online-Tickets wäre ich da vorsichtiger...

Ohne irgendwelche Emotionen anheizen zu wollen vielleicht eine Reduktion auf die Kernfrage: darf ein Zub solche FK einziehen oder nicht?

Gruß,
Tommyboy

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Sorry...

SuperMazza, Donnerstag, 03.09.2009, 23:57 (vor 6186 Tagen) @ Tommyboy

war es ein Dauer-Spezial???

Dann ist die ganze Diskussion sowieso hinfällig, da das ja wenn verfügbar Festpreise sind, egal wohin Du fährst / buchst.

Sorry...

Tommyboy, OWL, Freitag, 04.09.2009, 00:09 (vor 6186 Tagen) @ SuperMazza

Es ist ein Europa-Spezial, mit dem DS muss die Reise ja an einem Tag beendet sein, was hier sehr nachteilig ist....

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Sorry...

Fabian318, Münster i. W., Freitag, 04.09.2009, 01:54 (vor 6185 Tagen) @ Tommyboy

ich wusste ja nicht, dass das so persönlich ankommt. Ich verfahre bei der DB immer nach dem Motto: was geht, geht.

Fahrkarten nach Fahrtantritt weiterveräußern geht aber nicht.

Einziehen von FK durch Zub erlaubt?

SuperMazza, Donnerstag, 03.09.2009, 23:53 (vor 6186 Tagen) @ Tommyboy

Ich habe lange überlegt, ob ich hierzu was schreiben soll. Da ich aber geteilter Meinung über die Verurteilungen hier bin, tue ich dies.

1. gibt es genug Kunden, die gerne von (Beispiel) Köln nach Mainz über Bad Ems fahren möchten, weil sie dort einen Bekannten für ein paar Stunden besuchen wollen. Nix schlimmes und auch absolut in Ordnung, da auf der Karte dann der Fahrtweg "via BN*KO*Niederlahnstein*Bad Ems*Niederlahnstein*KO*WI/BIN" steht. Somit ist der Umweg /Abstecher dokumentiert und wird vom System auch relationsbezogen anteilig berechnet. Mancher Zub kommt damit nicht klar, ok, aber möglich ist es.

2. darf ein Zub im Falle von Mißbrauchsverdacht (im Moment sind auch gefälschte Interrail Tickets, gestohlene Blankokarten aus einem RZ in Brüssel unterwegs) die Karte einziehen. Die eFN die er dann ausstellt beinhaltet auch einen Code, der auf diesen Verdacht hindeutet. Sollte der Verdacht sich nicht bestätigen, braucht man keine Angst zu haben, ansonsten wird es "amtlich". In diesem Falle hier dürfte die Karte nicht eingezogen werden, da weder eine Manipulation stattgefunden hat, noch ein Betrugsversuch vorliegt. Wenn das System den Preis so kalkuliert und die Verbindung akzeptiert sind die Daten auch so hinterlegt, dass das möglich ist. Abgesehen davon trifft den Kunden in dem Fall auch keine Schuld, sollte ein Systemfehler vorliegen. Davon hatte die Bahn schon häufiger welche und die Zub wurden angewiesen, die Karten zu akzeptieren.

3. weiß ich nicht, welchen Umweg genau Du gebucht hast, aber riesige, total sinnlose und nicht nachvollziehbare Umwege werden vom System garnicht erst bepreist. Somit kann auch keine Buchung erfolgen. Das System preist Verbindungen im FV immer nach Relationskorridoren und es gibt Maximalpreise, genau wie Mindestpreise. So liegt der SP50 in der 2. Klasse von Koblenz nach Frankfurt auch nicht um 50 % niedriger als der Normalpreis. Wenn es also möglich ist, eine "Umwegkarte" zu buchen und die Streckenführung steht so aufgeführt auf der Karte und das Sytem berechnet den Preis ist das weder ein Betrug noch ein solcher Versuch, denn das Bahnpreissystem kann man nicht umgehen. Aber es ist in der Tat günstiger, eine komplette Karte für eine sehr lange Strecke zu buchen, als jede Strecke einzeln. Das kann jeder nachprüfen. Abgesehen davon, dass es ja auch das nette Dauer-Spezial gibt, was zum Beispiel von Frankfurt nach Oberhausen 39,- € kostet. Bucht man aber durch bis Amsterdam erhält man es für 19,- €. Ist das dann auch ungerechte Bereicherung eine weitere Strecke zu buchen, wenn man diese gar nicht befährt???

Eher das System ist ungerecht, weil es gleiche oder weitere Strecken unterschiedlich behandelt, und in dem Fall hat das wenig mit der Auslastung zu tun.

4. @GUM: Natürlich sind Fahrkarten nach Fahrtantritt nicht übertragbar oder verkaufbar. Aber mal ehrlich: Mit der Aussicht, etwas Geld wiederzubekommen machen das genug Leute. Man kann ja auch eine Karte bei Nutzung von nur einer Strecke (gegen Gebühr) zurückgeben, zumindest beim Normalpreis. Da hat die Bahn aber nichts von, hingegen wenn sie jemand anderes benutzt, schon. Aber grundsätzlich was das Weiterverkaufen angeht: Dann dürften die Lidl-/Tchibo-usw-Kunden, die uns Agenturen nur Arbeit mit Verbindungen und Reservierungen machen, nicht auch noch ihre in Massen gekauften Karten bei Ebay verticken. Das ist nämlich richtig sch... und nur auf eine Bereicherung aus.

Ende der Predigt ;-)

Einziehen von FK durch Zub erlaubt?

Tommyboy, OWL, Freitag, 04.09.2009, 00:08 (vor 6186 Tagen) @ SuperMazza
bearbeitet von Tommyboy, Freitag, 04.09.2009, 00:11

Danke, ich glaube nicht, dass ich der einzige bin, der so verfährt. Wenn man sich mit dem Preissystem ein wenig beschäfigt kommt man auch auf solche Dinge. Dann müsste die DB eben die Matrix ändern, in GB kann man so etwas nicht buchen, ebenso nicht bei der SNCF, deren Auskunft hat schon Schwierigkeiten bei mehr als 3 Umstiegsvorgängen.

Wegen des Abstechers nach Bad Ems: was hälst Du denn davon?

Über: <1185>Schaffhausen<1080>Singen*(OG/UL)*KO*K*HAM*RHED*GT*BRAC*BI*HF*LOEH* MI*WUNS*H*LEHR*GF*WOB*OEB*SLD*WUM*BSP*BWK*B*BWK*BSP*WUM*SDL*OEB*WOB *GF*LEHR*H*WUNS*MI*LOEH*HF*BI*BRAC*GT*RHED*HAMM(WESTF)
Übg.:Schaffhausen

Wurde mir offiziell auf Nachfrage in einem RZ verkauft und anschließend, nach Zahlung, gesagt: "Sie wissen schon, dass die FK so nicht gültig ist?" Letztlich ist sie aber nicht bemängelt worden, es war ebenfalls ein ES.
Mir ist schon klar, dass solche FK jeweils erlebnisorientiert sind, deshalb wollte ich mal nach der rechtlichen Seite bei den Experten fragen.

Gruß,
Tommyboy

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Das passt aber wieder

SuperMazza, Freitag, 04.09.2009, 00:12 (vor 6186 Tagen) @ Tommyboy

Also vom System her geht das so zu buchen (passt die Streckenführung auf die Karte oder musste das RZ dafür ein Din A-4 Online-Ticket buchen???) und das Personal im RZ sagt ernsthaft, dass wäre ja so nicht gültig???

Da stellt sich mir nur eine Frage: Wieso verkaufen DB-Mitarbeiter ungültige Tickets??? Das wäre doch mal nach dem Datenskandal was neues :-)))))))))))))

Das passt aber wieder

Tommyboy, OWL, Freitag, 04.09.2009, 00:22 (vor 6186 Tagen) @ SuperMazza

Also vom System her geht das so zu buchen (passt die Streckenführung auf die Karte oder musste das RZ dafür ein Din A-4 Online-Ticket buchen???) und das Personal im RZ sagt ernsthaft, dass wäre ja so nicht gültig???

Na ja, die Frau hinter dem Tresen war wohl selbst neugierig, vielleicht wollte sie mir auch nachweisen, dass das nicht ginge und war erstaunt, dass es doch geht. Ich legte ihr einen Verbindungsausdruck aus dem Automaten vor, meinte aber, dass man doch auch die RZ stützen solle, zumal die Automatenausdrucke immer so schlecht lesbar seien. :-)
Die Strecke passt schon auf die Karte, wie gesagt, es war letztlich ein Europa-Spezial, sodass nur die Zugbindung erscheint. Die Raumbegrenzung stammt von der zugehörigen Reiseverbindung.

Da stellt sich mir nur eine Frage: Wieso verkaufen DB-Mitarbeiter ungültige Tickets??? Das wäre doch mal nach dem Datenskandal was neues :-)))))))))))))

Und genau das ist der Punkt, weshalb ich solche ausgefallenen Karten immer im RZ oder der Agentur buche. Das ist irgendwie offizieller. Sonst könnte der Zub auf die Idee kommen, ich selbst hätte an der Verbindung gebastelt. :-)
Oder könnte im Fall des Falles die Agentur von der DB einen "Hinweis" bekommen, so etwas in Zukunft nicht mehr zu verkaufen? Ihre Lizenz wird sie wohl kaum verlieren...

Gruß,
Tommyboy

--
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Das passt aber wieder

SuperMazza, Freitag, 04.09.2009, 00:29 (vor 6186 Tagen) @ Tommyboy

Nein das denke ich nicht, dass die Lizenz weg wäre. Die Agentur versucht ja auch nur, die Kundschaft zufrieden zu stellen und wenn es geht, ist es ja gut. Die Bahn beschäftigt sich auch lieber damit, Agenturabrechnungen aufgrund von Systemfehlern bei manchen Agenturen doppelt und bei manchen nur halb durchzuführen. Sonst wäre das Leben ja auch so langweilig...

Abgesehen davon kann ich nur sagen, dass seit die neuen Automaten aufgestellt wurden, noch mehr Leute zu uns kommen, weil sie keine Ahnung oder keinerlei Vertrauen mehr haben. Sie bezahlen sogar ohne Anstand die zusätzlichen Gebühren, die wir erheben...und geben auch noch Trinkgeld für den freundlichen Beratungsservice. Also ich habe noch nie gesehen, dass jemand im RZ Trinkgeld bekam.

Das passt aber wieder

Holger2, Sonntag, 06.09.2009, 14:13 (vor 6183 Tagen) @ Tommyboy

Also, ich habe mir vor geraumer Zeit eine Fahrkarte Stuttgart - Brüssel über Nürnberg - Berlin gekauft. Im Reisezentrum haben sie sich geweigert, diese Fahrkarte zu verkaufen, da sie der Meinung waren, es sei ein Systemfehler. Über das Internet habe ich die Fahrkarte aber problemlos bekommen und die Fahrkarte wurde problemlos anerkannt.
Meine Meinung: Dieser Systemfehler ist seit Jahrn bekannt und wenn die Bahn nichts dagegen unternimmt hat sie auch nichts dagegen. Abgesehen davon: Auch mit dem Kauf per Onlineticket geht die Bahn einen Beförderungsvertrrag ein, den sie auch bei eingenen Fehlern einhalten muss, es sei denn, der Fehler ist offensichtlich oder die Bahn würde dadurch in Existenzproleme kommen. Dies ist beides nicht der Fall, das heißt, Du kannst problemlos losfahren.

Holger

Das passt aber wieder

Matze86, München, Montag, 07.09.2009, 08:38 (vor 6182 Tagen) @ Holger2

Also, ich habe mir vor geraumer Zeit eine Fahrkarte Stuttgart - Brüssel über Nürnberg - Berlin gekauft. Im Reisezentrum haben sie sich geweigert, diese Fahrkarte zu verkaufen, da sie der Meinung waren, es sei ein Systemfehler. Über das Internet habe ich die Fahrkarte aber problemlos bekommen und die Fahrkarte wurde problemlos anerkannt.

Das ist eh so eine Sache mit dem Europa-Spezial. Im NVS steht, dass Umwege zwar erlaubt sind, allerdings keine Aufenthalte... *kopfschüttel*

Einziehen von FK durch Zub erlaubt?

JanKrohn, Vaals (NL), Freitag, 04.09.2009, 00:47 (vor 6186 Tagen) @ SuperMazza

Wir sind Anfang der Woche mit einem Ticket Aschaffenburg Süd - Bad Homburg - Aschaffenburg Süd - Mücke (Hessen) / Rückfahrt ohne Via-Stationen gefahren. Ich habe das Schlimmste befürchtet, zumal die Strecke Aschaffenburg - Frankfurt zweimal hin und zweimal zurück abgefahren wurde...

Zum Ende der Reise wurde das Ticket immer genauer Untersucht - wohl auch aus dem Grund, weil die Rückfahrt schon abgeknipst wurde, als die Hinfahrt noch längst nicht beendet war, aber beanstandet hat es kein Zugbegleiter.

Jan

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