Beförderungspflicht - oder doch nicht? (Allgemeines Forum)

Fabi, Stuttgart, Freitag, 21.08.2009, 21:06 (vor 5973 Tagen) @ fabs

Also, meiner Erkenntsnis nach, können bahnen das nicht alleine entscheiden. Die Bundespolizei kann das allerdings zur "Gefahrenabwehr". Gibt auch Flaschenverbote, ...

Man muss ja nicht darüber streiten, dass man bei jedem Verein so und soviele gewaltbereite Fans hat. Die muss man unter Kontrolle halten und da ist es schwer zu unterscheiden. Das gilt auch für andere Fälle, wenn man z.B. bei einer Kontrolle (Zoll, ...) in einem Auto mit anderen Personen sitzt und eine davon etwas unerlaubtes tut/getan hat, kann man davon ausgehen auch kontrolliert zu werden, ...

Das Rechtssystem sieht halt vor, dass man Personen, die straffällig wurden nur in Ausnahmefällen zurückhalten kann. Wäre das anders könnte man jedem "Verbrecher" Fahrten zu Spielen verbieten oder entscheiden, dass diese Personen, wenn sie hin möchten z.B. nur mit einem begleitenden Bus/Zug fahren dürfen. Dann könnten normale Fans frei reisen. Nur das sieht das Rechtssystem nicht vor, deswegen dürfen Menschen, von denen man weiß, dass sie straffällig werden könnten meist frei reisen und es müssen unschuldige Fans kontrolliert, ... werden.

Also, ich möchte kein Polizeipräsident sein und sehen müssen, dass ich gegen "Verbrecher" im Vorfeld nichts tun kann und zur Sicherheit alle fans mit Sicherheitsmassnahmen überziehen muss.

Für mich habe ich entschieden, nicht mit Fanbussen/Fanzügen zu fahren und möglichst vor oder nach den entsprechenden Personen ins/aus dem Stadion zu gehen. Das hat bislang gut funktioniert.

Fabi


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