Nachtrag (Fahrkarten und Angebote)

heinz11, Mittwoch, 19.08.2009, 19:31 (vor 5976 Tagen) @ heinz11

Dank Dir. Das ist ja §$%&/*#\ dass ich Onlinetickets nicht mit Gutschein zahlen kann...... Das heißt, wenn ich mir mit dem Gutschein ein Dauer-Spezial kaufen möchte, muss ich erst 20 km ins nächste Reisezentrum fahren und dort nochmal 5,- Euro je Fahrt extra blechen. Na klasse..... :-(
Da wird der Fahrkartenkauf im Internet so groß beworben und man bekommt trotzdem Steine in den Weg gelegt - unverständlich sowas.

Vor ca. 3 Jahren hatte ich bei der Bahn schonmal diesbezüglich nachgefragt, damals sagte man mir, ich müsse den Gutschein an eine bestimmte Adresse einschicken und er würde dann verrechnet. Das scheint ja nun nicht mehr zu gehen. Leider habe ich die Unterlagen von damals nicht mehr....

Moment, Moment, das gilt nur für Geschenkgutscheine! Verspätungs- und Aktionsgutscheine können für Online-Tickets sehr wohl eingelöst werden. Da ich es selbst noch nicht scharf ausprobiert habe, weiß ich auch nicht, was im Falle einer Überzahlung passiert. Im schlimmsten Fall das, was Parkscheinautomaten machen: Kein Rück- und Wechselgeld! Jedoch habe ich mal herumgespielt und meine mich zu erinnern, daß max. fünf Stück akzeptiert werden.

Es ist schon unverständlich, warum es bei Geschenkgutscheinen nicht geht. Wahrscheinlich denkt man seitens der DB, daß nur Menschen ohne BC einen Gutschein geschenkt bekommen. Denn bei einer Buchung ohne Online-Zugang wird sowieso nur die Kreditkarte akzeptiert.

heinz


Nachtrag: Wobei es kein Problem wäre, den Restbetrag zu überweisen, denn die Zahldaten sind eh bekannt. Und das große Vorbild Lufthansa, schafft es ja auch. Und bei Storno eines Tickets geht es selbst bei der DB. ;-)


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