Fahrgastrechte in der Praxis (Allgemeines Forum)
Hallo,
darf die DB eigentlich Entschädigungen nach den neuen Fahrgastrechten ablehnen, wenn die Verspätung bzw. der daraus resultierende Anschlussverlust durch "Bauarbeiten an der Strecke" verursacht worden ist?
Gestern liefen scheinbar alle Züge der Linie Münster-Hamburg nicht planmäßig wegen Bauarbeiten zwischen Bremen und Hamburg und erreichten Münster ca. 10-15 Minuten später. Ankunft der Züge ist zur Minute 01, die Eurobahn nach Hamm mit Halt in allen "Kuhdörfern" dazwischen vekehrt zur Minute 09, was einen Plananschluss darstellt. Allerdings verkehrt sie abends nur 1x in der Stunde.
Ratsuchenden Reisenden wurde am Servicepoint von einem sehr desinteressierten Mitarbeiter erklärt, die Verspätung sei eben durch diese Bauarbeiten bedingt, da gäbe es keine Entschädigung. Dazu müsste schon das Stellwerk ausfallen, die Lok kaputtgehen etc. Sie müssten sich eben vorher informieren und ggf. etwas mehr Zeit einplanen. Nun findet sich aber auf der DB-Seite, wenn man die Verbindung aufruft, kein Hinweis zu Bauarbeiten oder möglichen Fahrzeitverlängerungen.
Wann, wenn nicht hier sollten die Reisenden denn einen Anspruch auf Entschädigung haben? Gibt es bei Bauarbeiten wirklich keinen Gutschein oder hat der DB Mitarbeiter die Kunden vor mir, wie mich selbst auch, einfach nur billig abgefertigt?
Gruß,
Tommyboy
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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Rechte der Kunden von Infrastrukturbetreibern
Hallo,
Bauarbeiten sind, so meine Auffassung keine höhere Gewalt. Man kann sie entweder so gestalten, dass der Fahrplan nicht beeinträchtigt wird (Nachts arbeiten,...) oder den Fahrplan so gestalten, dass dort nur Verbindungen ausgegeben werden, die auch zu fahren sind.
Aber ich sehe da ein anderes Problem: Mit den Trassenentgelten verdient DB Netz eine ganze Stange Geld. Und wenn Fahrplantrassen nicht eingehalten werden, hmmh, was passiert dann? Eigentlich wäre es nur recht, wenn dann Ansprüche von Kunden DB Netz auch von den Trassenbestellern in Rechnung gestellt werden.
In vielen Fällen wäre ja trotz Bauarbeiten ein geregelter Betrieb möglich, wenn die Infrastruktur nicht in Teilbereichen sehr massiv zurückgebaut worden wäre. Ausweichgleise und Überleitstellen, die nicht im Planbetrieb benötigt wurden, flogen aus dem Schotter. Mit Strafzahlungen bei netzbedingten Störungen, müsste sich der Infrastrukturbetreiber überlegen, was für ihn günstiger ist: Pünktliche Züge seiner Kunden oder Strafzahlungen.
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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
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Ansprüche anmelden und ggfs. Schlichtungsstelle anrufen
Hallo,
Ratsuchenden Reisenden wurde am Servicepoint von einem sehr desinteressierten Mitarbeiter erklärt, die Verspätung sei eben durch diese Bauarbeiten bedingt, da gäbe es keine Entschädigung. Dazu müsste schon das Stellwerk ausfallen, die Lok kaputtgehen etc. Sie müssten sich eben vorher informieren und ggf. etwas mehr Zeit einplanen. Nun findet sich aber auf der DB-Seite, wenn man die Verbindung aufruft, kein Hinweis zu Bauarbeiten oder möglichen Fahrzeitverlängerungen.
ich würde in jedem Fall die Ansprüche anmelden und dann schauen, was passiert. Wenn von Seiten der DB nicht stattgegeben wird, so würde ich die Schlichtungsstelle anrufen. Hmmh, ist eigentlich noch die beim VCD installierte Schlichtungsstelle "in Betrieb".
Solche Unrundheiten müssen glattgeschliffen werden. Aber das ist wohl kaum bei neuen Regelungen zu vermeiden.
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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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Fahrgastrechte in der Praxis
Ich denke auch nicht, dass Bauarbeiten "Höhere Gewalt" sind. Wenn das ein DB-Miarbeiter anders sieht, dann geh einfach den zweiten, "neutralen" Weg über den Servicecenter Fahrgastrechte. Wenn die auch ablehnen (was ich nicht glaube), dürfte die Schlichtungsstelle die richtige Adresse sein.
Aber hier (im Forum) wird ja oft berichtet, dass sehr viele Mitarbeiter am ServicePoint einfach falsch informiert sind. Von daher...
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Fahrgastrechte in der Praxis
Hallo,
ich finde es erstaunlich, wie lässig ihr das seht. Wenn man mal annimmt, dass wegen der dieser einen Zugverspätung allein in MS vielleicht 20 Personen eine Stunde länger warten mussten und diese Personen vielleicht im Schnitt 40 Euro für die Fahrt gezahlt haben spart sich die DB bei diesem einen Umstieg 200 Euro Entschädigung, die von den Leuten nicht angemeldet wird, weil der misslaunige Bahnbedienstete sie barsch abfertigt mit: "Baustelle, da gibt's nix" und sich noch nichtmal die Mühe macht, ihnen zumindest ein Formular in Hand zu drücken. Rechnet das mal auf den ganzen Tag und die diversen Unterwegshalte der Züge mit Umsteigemöglichkeiten hoch.
Der nächste Zug aus HH war übrigens wieder mit + 10 angekündigt, da werden wohl auch Leute gekommen sein, die vergeblich versucht haben, Geld zu fordern.
Was ich nur sagen will: irgendwie beschleicht mich der Verdacht, dass die Angestellten gehalten sind, möglichst wenige von diesen Karten auszugeben, OBWOHL sie genau wissen, dass die Kunden durchaus den Versuch unternehmen könnten, etwas zurückzufordern. Es wäre doch nicht zuviel verlangt, zumindest die Karte auszugeben, oder? Stattdessen wird man stehengelassen oder gar beschimpft, wie ich neulich berichtete, als mir ein SP-Mitarbeiter versuchten Betrug vorgeworfen hat, nur weil ich eine Bescheinigung haben wollte.
Letztlich führt es doch dazu: wenn mich die Mitarbeiter so schlecht behandeln versuche ich als Kunde alle Möglichkeiten auszuloten, das Maximale von meinem Kartenpreis wieder reinzuholen. Also z.B. beim D-Pass täglich eine Verspätung reklamieren, was ja nicht weiter schwierig ist. Würde ich freundlicher behandelt und gut informiert, so würde ich mir vielleicht denken: na ja, kann ja mal passieren, beim nächsten Mal wird's besser....
Gruß,
Tommyboy
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Fahrgastrechte in der Praxis
ich finde es erstaunlich, wie lässig ihr das seht.
Hm, soll ich mich neben den ServicePoint stellen und den Reisenden das Gegenteil erzählen??
Dass es von zentraler Stelle eine Anweisung gibt, Müll zu verbreiten, glaube ich nicht. Immerhin dürfte die DB mit dem neuen Gesetz wesentlich günstiger wegkommen als bisher, wo die Zahlungen ja mehr oder weniger freiwillig waren.
Selbstverständlich führt diese Unwissenheit bei einigen Kunden zu massiver Verärgerung. Das ist jetzt aber nicht neu.
Letztlich führt es doch dazu: wenn mich die Mitarbeiter so schlecht behandeln versuche ich als Kunde alle Möglichkeiten auszuloten, das Maximale von meinem Kartenpreis wieder reinzuholen.
Andere Reisende geben sich mit der Antwort vom ServicePoint aber zufrieden.
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Langfristige Betrachtung
Hallo,
ich finde es erstaunlich, wie lässig ihr das seht.
ich sehe in den Fahrgastrechten ein Mittel zur Qualitätsverbesserung und nicht ein Mittel um mir irgendwelche Gutscheine oder Kleckerbeträge in meine Tasche wandern zu lassen, um es mal etwas provokativ auszudrücken.
Ein Unternehmen, ganz egal ob es nun Waschmaschinen oder Verkehrsdienstleistungen produziert muss immer das Ziel haben möglichst gute Leistungen zu erbringen. Da ist die Zahlung kleiner "Strafen" ein wirksamer Weg. Es muss sich zum Beispiel entscheiden: Nähe ich den Personalplan "auf Kante" und laufe Gefahr einen Zug ausfallen zu lassen oder plane ich eine (angemessene) Reserve ein. Möchte ich Personalkosten einsparen oder Gelder und Aufwand für Rückerstattungen. Natürlich könnte man es sich einfach machen und sagen, dass man weiter Personal auf Kante plant und den Fahrgästen die Kosten für Erstattungen einfach auf den Fahrpreis draufsattelt, wie es Kritiker hier schon geäußert haben. Vermutlich werden einzelne Unternehmen (zeitweise) das auch machen, aber die Kunden sind nicht grenzenlos belastbar und jeder Verkehrsträger befindet sich im Wettbewerb. Die Bahn vor allem mit dem Auto. Langfristig denke ich wird sich die Qualtität im Bahnverkehr durch dieses Gesetz erhöhen.
Ansonsten darf man auch nicht vergessen, dass eine Menge schon wirklich gut läuft. Jeden Tag erlebe ich, dass Unternehmen sorgfältig planen und Mitarbeiter gute Arbeit leisten. Und natürlich gibt es auch das Gegenteil, auch jeden Tag. Wenn meine positiven Eindrücke nicht überwiegen würden, dann würde ich nicht mit der Bahn fahren. Auch ich habe schon am späten Abend in Münster gut eine Stunde auf den Zug nach Hamm gewartet. Aber das kann halt passieren und was ist die Alternative? Sollen die Leute ihre Anschlüsse in Hamm verpassen? Das geht auch nicht. Ziel muss eine höhere Betriebsqualität sein. Verlässliche Fahrzeuge auf einem verlässlichen, belastbaren und leistungsstarken Netz.
Ich denke, dass dieses Fahrgastrechtegesetz ein guter Start ist und es bestimmt noch modifiziert wird.
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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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Langfristige Betrachtung
Hallo,
ich finde es erstaunlich, wie lässig ihr das seht.
ich sehe in den Fahrgastrechten ein Mittel zur Qualitätsverbesserung und nicht ein Mittel um mir irgendwelche Gutscheine oder Kleckerbeträge in meine Tasche wandern zu lassen, um es mal etwas provokativ auszudrücken.
Interessant, so kann man es natürlich auch sehen. Ehrlich gesagt war mein erster Gedanke, als ich hörte, dass jetzt auch Anschlussverluste "entschädigt" werden, dass es doch für viele BC 100 Besitzer eine gute Gelegenheit wäre, sich einen Teil ihres Fahrpreises wieder reinzuholen. Auch wenn es kaum zugegeben wird könnte ich mir vorstellen, dass einige Leute dies auch so handhaben werden. Z.B. auf die vom AG bezahlte BC 100 Gutscheine oder Bargeld reklamieren und sich so die Privatreisen mit der Familie bezahlen lassen oder 10 Euro Zusatzspesen pro Tag erhalten.
Ein Unternehmen, ganz egal ob es nun Waschmaschinen oder Verkehrsdienstleistungen produziert muss immer das Ziel haben möglichst gute Leistungen zu erbringen. Da ist die Zahlung kleiner "Strafen" ein wirksamer Weg. Es muss sich zum Beispiel entscheiden: Nähe ich den Personalplan "auf Kante" und laufe Gefahr einen Zug ausfallen zu lassen oder plane ich eine (angemessene) Reserve ein. Möchte ich Personalkosten einsparen oder Gelder und Aufwand für Rückerstattungen. Natürlich könnte man es sich einfach machen und sagen, dass man weiter Personal auf Kante plant und den Fahrgästen die Kosten für Erstattungen einfach auf den Fahrpreis draufsattelt, wie es Kritiker hier schon geäußert haben.
Ich kenne da noch eine Möglichkeit: Siehst Du es denn nicht als Problem an, wenn das Unternehmen, welches die Verkehrsdienstleistung erbringt im gleichen Fall auch "Berater" des gestrandeten Kunden ist? Wie im konkreten Beispiel: ein Zug der DB ist verspätet und der MA am Servicepoint der DB erzählt den Kunden, sie könnten gleich wieder gehen, es gäbe sowieso keine Entschädigung. --> Man spart sich mit wenig Personal auch noch die Zahlung.
Gruß,
Tommyboy
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Langfristige Betrachtung
Hallo,
Auch wenn es kaum zugegeben wird könnte ich mir vorstellen, dass einige Leute dies auch so handhaben werden. Z.B. auf die vom AG bezahlte BC 100 Gutscheine oder Bargeld reklamieren und sich so die Privatreisen mit der Familie bezahlen lassen oder 10 Euro Zusatzspesen pro Tag erhalten.
also im Gültigkeitszeitraum meiner letzten BC100 dürften das irgendwie so zwischen 5 und 8 Fälle gewesen sein, in denen ich unter die 61-Minuten-Regelung fiel. Eine Hälfte habe ich mit den Gutscheinkarten und dann dem Reisegutschein abgewickelt, die andere Hälfte per Kundendialog und Genussgutschein. "Reich" bin ich also nicht dadurch geworden. ;-) Insgesamt liege ich damit in einem Rahmen, der auch für die Bearbeitung problemlos ist.
Ich kenne da noch eine Möglichkeit: Siehst Du es denn nicht als Problem an, wenn das Unternehmen, welches die Verkehrsdienstleistung erbringt im gleichen Fall auch "Berater" des gestrandeten Kunden ist? Wie im konkreten Beispiel: ein Zug der DB ist verspätet und der MA am Servicepoint der DB erzählt den Kunden, sie könnten gleich wieder gehen, es gäbe sowieso keine Entschädigung. --> Man spart sich mit wenig Personal auch noch die Zahlung.
Naja, ich kann mich ja auch später noch an die entsprechende Stelle wenden. Interessant wird vor allem die Arbeit der Schlichtungsstelle. Die wird, vor allem zu Beginn, viel zu tun haben.
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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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Langfristige Betrachtung
Hallo,
also ich würde hier die Grenze ziehen, ob die Bauarbeiten vorher angekündigt und auch im Fahrplan eingearbeitet sind.
Viele geplante Baustellen sind ja schon im Fahrplan hinterlegt. Dann sind die Abfahrtzeiten für einige Tage später als an den normalen Tagen. Hier kann der Reisende ja vorher lt. Fahrplanauskunft sehen das der Zug später ankommt.
Wenn aber der Fahrplan auch an dem besagten Tag die normalen Zeiten zeigt und dann eine Baumaßnahme ist, würde ich bei Verspätung auch die Kundenrechte in Anspruch nehmen.
Gruss Thomas
Fahrgastrechte in der Praxis
Bauarbeiten fallen nicht unter externe Einflüsse. Anders verhält sich das jedoch bei schon lange im voraus geplanten und kommunizierten Baumaßnahmen. (z.B. Hamburg-Berlin oder aktuell Forchheim-Bamberg), da gilt dann für Entschädigungsansprüche der gültige Fahrplan an diesem Tag.
Die Krux an der Geschichte ist, dass EVU angehalten werden die neuen Fahrzeiten dem Kunden zu veröffentlichen, jedoch vom Infrastrukturbetreiber oftmals gar keine genauen veränderten Fahrplandaten zur Verfügung gestellt bekommt.
Bsp. eingleisiger Betrieb an ungünstiger Stelle, der Zugverkehr ist mit allen Zügen durchführbar, jedoch kommt eine Richtung je nach Zuglange 7 bis 10 Minuten später, wird deshalb ein Anschluss verpasst und der nächste fährt erst ein oder zwei Stunden später fällt es unter das Entschädigungsgesetz.
Vorteil der Nichtveröffentlichung ist womöglich ein flüssigerer Betriebsablauf, jedoch evtl. Anschlussaufgaben.
Und ein weiteres Problem, im Leistungsanreizsystem finden Baustellen keine Berücksichtigung, das heißt das EVU kann beim EIU noch nicht einmal die Kosten gegen rechnen.
Höhere Gewalt
In den letzten Tagen gab es desöfteren PU und Unwetter.
Alle Reisenden gingen leer aus. Es gab nix und auch vom Servicecenter wird es nix geben.
Einige mussten auch die Nacht am Bahnhof verbringen, weil auch kein Anspruch auf ein Taxi bestand.
Das alles wird im Zweifel von der ZTP im FV oder der TP Regio entschieden. Und so war es.
Es müssen alle EVU gleich behandelt werden.
Die DB kann vielleicht entschädigen, die hat das Geld. Aber wenn jedes andere EVU dauernd bei PU oder anderen Umständen die sie nicht zu verantworten haben, zahlen müsste, wären diese bald pleite !
Höhere Gewalt
Achso,
ich denke mal, da werden sich noch Regelungen finden lassen, zumindest was das Taxi oder Hotel angeht.
Die Unterlagen der Mitarbeiter sind teilweise sehr durcheinander und auch Konzernweit unterschiedlich.
DB Fernverkehr hat andere als z.B. Station&Service.
Das hat in letzter Zeit auch zu internen Verwirrungen geführt.
Bei Fernverkehr steht wohl im Bordticker nichts von Höherer Gewalt etc. Aber da wird nachgebessert. Man hat es erkannt *g*
Jeden Tag gibts was zu dem Thema, es wird nicht langweilig. :)
Fahrgastrechte in der Praxis
Bauarbeiten fallen nicht unter externe Einflüsse. Anders verhält sich das jedoch bei schon lange im voraus geplanten und kommunizierten Baumaßnahmen. (z.B. Hamburg-Berlin oder aktuell Forchheim-Bamberg), da gilt dann für Entschädigungsansprüche der gültige Fahrplan an diesem Tag.
Die Krux an der Geschichte ist, dass EVU angehalten werden die neuen Fahrzeiten dem Kunden zu veröffentlichen, jedoch vom Infrastrukturbetreiber oftmals gar keine genauen veränderten Fahrplandaten zur Verfügung gestellt bekommt.
Bsp. eingleisiger Betrieb an ungünstiger Stelle, der Zugverkehr ist mit allen Zügen durchführbar, jedoch kommt eine Richtung je nach Zuglange 7 bis 10 Minuten später, wird deshalb ein Anschluss verpasst und der nächste fährt erst ein oder zwei Stunden später fällt es unter das Entschädigungsgesetz.
Vorteil der Nichtveröffentlichung ist womöglich ein flüssigerer Betriebsablauf, jedoch evtl. Anschlussaufgaben.
Hallo,
das ist doch der Punkt: warum wird den Kunden am SP dann erzählt, sie sollten (sinngemäß) mal schnell wieder verschwinden, es gäbe ja nix? Vor allem gibt es ja noch nichtmal ein Formular, welches der Kunde dann ausfüllen könnte und einfach mal den Versuch startet, doch noch etwas zu holen. Einige Kunden haben keine Lust auf eine Diskussion, andere denken vielleicht: "wenn der Beamte hinter dem Schalter das sagt wird es wohl stimmen." Manchmal könnte ich explodieren...
Gruß,
Tommyboy
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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Fahrgastrechte in der Praxis
Hallo,
das ist doch der Punkt: warum wird den Kunden am SP dann erzählt, sie sollten (sinngemäß) mal schnell wieder verschwinden, es gäbe ja nix? Vor allem gibt es ja noch nichtmal ein Formular, welches der Kunde dann ausfüllen könnte und einfach mal den Versuch startet, doch noch etwas zu holen. Einige Kunden haben keine Lust auf eine Diskussion, andere denken vielleicht: "wenn der Beamte hinter dem Schalter das sagt wird es wohl stimmen." Manchmal könnte ich explodieren...
Gruß,
Tommyboy
Schau einfach mal den Beitrag von Ozzwald an, oftmals liegt es einfach an falschen Informationen, die Mitarbeiter haben oder auch fehlende Schulung bzw. falsche Interpretation. Jeder hat die Möglichkeit das Fgf selbst herunterzuladen bzw. einzureichen, ob was gezahlt wird sei dahingestellt.