Fahrgastrechte mit internationaler Fahrkarte (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Montag, 06.07.2015, 17:17 (vor 3976 Tagen) @ gnampf

Warum denn FGR-Ausland? Bezieht sich doch eigentlich alles auf D.

Wahrscheinlich deswegen, weil eine internationale Fahrkarte vorliegt.

Die Zugbindung ist aufgehoben, da du eine Verspätung >20min am Ziel (Passau) erwarten mußt.

Bzw. vernünftigerweise von einer solchen ausgegangen werden muss.

Du kannst insofern dann also jeden Zug nehmen.

Aber keinen reservierungspflichtigen Zug oder einen Sonderzug.

Geld gibts aber deiner Schilderung nach keins, da deine Verspätung am Ziel (Passau) ja max. 30min betragen würde. Insofern gibts nur dann Geld, wenn der Zug, den du dann wählst, auch 60min+ Verspätung hat, oder wenn der, der 30min später in Passau sein soll, 30min hat.

Es kommt bei der Fahrpreisentschädigung auf die erlittene "Zeitdifferenz zwischen der planmäßigen Ankunftszeit des Fahrgasts gemäß dem veröffentlichten Fahrplan
und dem Zeitpunkt seiner tatsächlichen oder erwarteten Ankunft" zwischen dem auf der Fahrkarte angegebenen Abfahrts- und dem Zielort an.
Eine "Fortsetzung der Fahrt oder [die] Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts" schließt eine Fahrpreisentschädigung für die erlittene Verspätung ja nicht aus.

Der Anschluß ab Passau interessiert die DB nicht, da das nicht auf einen DB-Fahrschein läuft. Dafür hättest du die Fahrt durchgehend dort buchen müssen.

Richtig.


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