Manipuliertes Online-Ticket (Allgemeines Forum)
Der erwachsene Sohn eines Arbeitskollegen ist mit einem manipulierten und ausgedruckten Online-Ticket
im Zug bei der Fahrscheinkontrolle aufgeflogen.
Mit welcher Strafe muss er gegebenenfalls rechnen?
Wir vermuten unter Umständen Urkundenfälschung und eine hohe Geldstrafe (mehrere tausend Euro),
der Betroffene meint, ein Papierausdruck ist keine Urkunde.
Wie ist eure Meinung?
Manipuliertes Online-Ticket
Der erwachsene Sohn eines Arbeitskollegen ist mit einem manipulierten und ausgedruckten Online-Ticket
im Zug bei der Fahrscheinkontrolle aufgeflogen.
Mit welcher Strafe muss er gegebenenfalls rechnen?
Wir vermuten unter Umständen Urkundenfälschung und eine hohe Geldstrafe (mehrere tausend Euro),
der Betroffene meint, ein Papierausdruck ist keine Urkunde.
Wie ist eure Meinung?
Ob es sich um eine Urkunde handelt oder nicht ist zweifelhaft, das müsste m.W. die Rechtsprechung entscheiden.
Grundsätzlich kommt aber auf jeden Fall Betrug in Frage, auch das kann bis zu 10 Jahre Knast geben. Die Leistungserschleichung geht da ja schon fast unter ;)
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Weg mit dem 4744!
Manipuliertes Online-Ticket
der Betroffene meint, ein Papierausdruck ist keine Urkunde.
Hachja, jeder der halbwegs Ahnung von der Juristerei hat, kann darüber nur müde lächeln.
Mein Tipp: Mit Bahn und Strafverfolgungsbehörden kooperieren, dann hat der Betroffene noch eine Chance auf eine milde Strafe.
Gruß
Breisgau-S-Bahn
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Für eine DB Lounge in Erfurt!
Selbst Schuld.
der Betroffene meint, ein Papierausdruck ist keine Urkunde.
Und ein eTicket sind nur Bits und Bytes.
Falsch – mit der Folge, dass das Delikt der Urkundenfälschung in Betracht kommt – ist die Urkunde dann, wenn der erkennbare Aussteller (wie er aus der Urkunde hervorgeht) nicht mit dem wirklichen Aussteller identisch ist.
BR752
Mein Tipp
Mein Tipp: Mit Bahn und Strafverfolgungsbehörden kooperieren, dann hat der Betroffene noch eine Chance auf eine milde Strafe.
Klappe halten und mit einem Anwalt besprechen wäre angebrachter, wenn das Ziel eine möglichst milde Strafe ist. Bei einem Ersttäter wird bei einem für den Eigengebrauch gefälschten Ticket nicht viel rumkommen.
Manipuliertes Online-Ticket
Nabend,
Der erwachsene Sohn eines Arbeitskollegen ist mit einem manipulierten und ausgedruckten Online-Ticket
im Zug bei der Fahrscheinkontrolle aufgeflogen.
Mit welcher Strafe muss er gegebenenfalls rechnen?
Also als Ersttäter kommt meistens eine Geldstrafe in einer guten 4-Stellingen Höhe dabei raus(kommt auch ein Wenig auf die Umstände drauf an).
Wir vermuten unter Umständen Urkundenfälschung und eine hohe Geldstrafe (mehrere tausend Euro),
Ich würde da eher auf Betrug(§ 263 StGB) tippen.
Hieraus der Absatz (1):
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Durch das das fälschen eines OT, wird hier das Vermögen des Geschädigten(DB) beschädigt(Einnahmeausfall).
der Betroffene meint, ein Papierausdruck ist keine Urkunde.
Wie ist eure Meinung?
Ist auch meine Meinung, da eine Urkunde doch eher vor allem von Behörden(des öffentlichen Rechts) ausgestellt werden, wie z.B. eine Ernennungsurkunde für Beamte.
Gruß
ICE1223
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Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1619
- Euro. Ausland: 717
Stand: 20.02.2026
Selbst Schuld.
der Betroffene meint, ein Papierausdruck ist keine Urkunde.
Und ein eTicket sind nur Bits und Bytes.
Also "Papierfahrkarten" vom Schalter oder Automat sind definitiv Urkunden. Ich schrub ja schon, dass das für Onlinetickets fraglich und vermutlich richterlich zu entscheiden ist. Wenns nicht von vornherein nur die Betrugsanzeige gibt.
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Weg mit dem 4744!
Manipuliertes Online-Ticket
Ist auch meine Meinung, da eine Urkunde doch eher vor allem von Behörden(des öffentlichen Rechts) ausgestellt werden, wie z.B. eine Ernennungsurkunde für Beamte.
Muss nicht, ein Scheck ist auch eine Urkunde...
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Weg mit dem 4744!
Manipuliertes Online-Ticket
Ist auch meine Meinung, da eine Urkunde doch eher vor allem von Behörden(des öffentlichen Rechts) ausgestellt werden, wie z.B. eine Ernennungsurkunde für Beamte.
Muss nicht, ein Scheck ist auch eine Urkunde...
Oder der Bierdeckel auf dem mit Strichen die Anzahl der konsumierten Biere vermerkt wird.
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Für eine DB Lounge in Erfurt!
Selbst Schuld.
der Betroffene meint, ein Papierausdruck ist keine Urkunde.
Und ein eTicket sind nur Bits und Bytes.
Also "Papierfahrkarten" vom Schalter oder Automat sind definitiv Urkunden. Ich schrub ja schon, dass das für Onlinetickets fraglich und vermutlich richterlich zu entscheiden ist. Wenns nicht von vornherein nur die Betrugsanzeige gibt.
Hallo JeDi,
habe vergessen die <Ironie> Tags zu setzen. ;-) Auch Bits und Bytes koennen Urkunden sein. Siehe auch "Digitale Signatur". Sonst gaeb es ja gar keine Computerkr*minalitaet. :)
BR752
Manipuliertes Online-Ticket
Ist auch meine Meinung, da eine Urkunde doch eher vor allem von Behörden(des öffentlichen Rechts) ausgestellt werden, wie z.B. eine Ernennungsurkunde für Beamte.
Muss nicht, ein Scheck ist auch eine Urkunde...
Ebenso der Kassenbon bei Rewe oder Aldi. Wenn ich da das Datum aendert um noch "Garantie" zu bekomen, wird man nicht nur mit einen "DuDu" davonkommen.
BR752
Keine Große Strafe / Erschleichung von Leistungen
So schlimm ist das ganze auch nicht, dass er eine hohe Geldstrafe bekommt.
Es handelt sich hierbei um "eine Erschleichung von Leistungen" gemäß 265a Stgb.
Urkundenfälschung wäre es nur, wenn der Fahrschein einen Stempel (falscher Zangenabdruck) hätte.
Betrug ist auch eher schwierig, da beim einsteigen keine Überprüfung der Fahrkarte stattfand.
Vermutlich wird das ganze nach der möglichen Anzeige wegen Geringfügigkeit eingestellt, es sei denn er hat das schon öfters gemacht oder tut dies Gewerblich.
Höchststrafe...
Hallo.
Der erwachsene Sohn eines Arbeitskollegen ist mit einem manipulierten und ausgedruckten Online-Ticket
im Zug bei der Fahrscheinkontrolle aufgeflogen.
Mit welcher Strafe muss er gegebenenfalls rechnen?
Er muß die auf dem Original-Ticket vermerkte Strecke mit den entsprechenden Zügen noch einmal abfahren.
Schöne Grüße von
jörg
Keine Große Strafe / Erschleichung von Leistungen
So schlimm ist das ganze auch nicht, dass er eine hohe Geldstrafe bekommt.
Es handelt sich hierbei um "eine Erschleichung von Leistungen" gemäß 265a Stgb.
Urkundenfälschung wäre es nur, wenn der Fahrschein einen Stempel (falscher Zangenabdruck) hätte.
Betrug ist auch eher schwierig, da beim einsteigen keine Überprüfung der Fahrkarte stattfand.
Falsch. Es wurde hier nämlich eindeutig durch Vorspiegelung falscher Tatsachen (Vorhandensein einer gültigen Fahrkarte) versucht ein Vermögensschaden für die Bahn herbeizuführen. Dass beim Einstieg keine Kontrolle erfolgt, ist dabei unerheblich. Es reicht der Täuschungsakt während des Prüfvorgangs.
Eine Urkunde muss drei Dinge erfüllen: Eine menschliche Gedankenerklärung verkörpern (macht die Fahrkarte), sie dient als Beweis im Rechtsverkehr (tut sie ebenfalls) und eine Garantiefunktion besitzen (ebenfalls erfüllt)
Somit wären das zwei Tateinheitlich begangene Vergehen.
Im Falle des 265a wird ein Verkehrsmittel in der Absicht betreten, das Entgelt nicht zu entrichten. Allerdings darf das Kontrollpersonal dabei nicht getäuscht werden. Sobald auch nur bei der Nachfrage "Sind Sie noch zugestiegen" fälschlicherweise mit "Nein" geantwortet wird, liegt ein absichtlicher Täuschungsversuch vor. 265a tritt dann zugunsten des Vergehens gemäß 263 StGB zurück
Vermutlich wird das ganze nach der möglichen Anzeige wegen Geringfügigkeit eingestellt, es sei denn er hat das schon öfters gemacht oder tut dies Gewerblich.
Bei Betrugsdelikten ist in den Regel bei Ersttätern mit 60-90 Tagessätzen zu rechnen.
Manipuliertes Online-Ticket
Hohe Geldstrafe? Wir sind in Deutschland bitte. Hier richtet man sich nach dem Gehalt. Wenn niedrig dann niedrige Geldstrafe. Wir sind nicht in der USA oder Rest Europas. Knast? Naja eher Bewehrung. In Deutschland sind Strafen so milde das sich auch schon mal Fußball Profi in Frankreich über 5 000 Euro aufgeregt hat. Die er an Strafe zahlen soll. Wegen zu schnellen Fahrens. Andere Länder andere Gesetze. Sollte man vorher wissen.
Keine Große Strafe / Erschleichung von Leistungen
Bei Betrugsdelikten ist in den Regel bei Ersttätern mit 60-90 Tagessätzen zu rechnen.
Nachdem ich weder Jurist noch Deutscher bin: Was versteht man in Deutschland unter einem Tagessatz?
Manipuliertes Online-Ticket
Er sollte sich einen Anwalt leisten. Alles andere (wie z.B. Rechtsberatung in Internetforen :) ) könnte wirklich bös ins Auge gehen.
Bewehrung oder Bewährung?
Knast? Naja eher Bewehrung.
Ist jetzt die Frage - Gäbe es eine Bewehrung, würde das ja eher für Knast sprechen. Oder meinst Du Bewährung, dann könnte der Sohnemann tatsächlich nach hause gehen. Dann gäbe es noch die Bewahrung, aber das ist jetzt wieder ein anderes Thema.
Holger
Keine Große Strafe / Erschleichung von Leistungen
Tagessatz: http://de.wikipedia.org/wiki/Tagessatz
Der Falschfahrer wird drangekriegt und das ist auch gut so
von Leuten, die sich unabsichtlich ne gefälschte Fahrtkarte haben andrehen lassen.
Da wird man direkt drangekriegt.
Ich hatte auch vor Jahren mal von so nem unbedarften Mädel gehört, die mit nem kopierten Semesterticket durch die Gegend gefahren ist. Das haben viele schon erfolgreich gemacht. Die alten Semestertickets (heute sinds ja oft Scheckkarten) sehen oft ziemlich wenig offiziell aus. Einfach nur so Logopapier mit Laserdrucker bedruckt.
Jedenfalls wurde die Dame auch erwischt und landete vorm Richter. Gut, passiert ist nicht viel außer ner saftigen Strafe. Aber in Deutschland wird sowas verfolgt und das ist auch gut so.
Das einzige was nicht passt, ist das der Staatenlose, der dem Kontrolleur einfach in die Fresse schlägt, wenn der nach der Fahrkarte fragt, kommt meist einfach so davon und selbst wenn, ist denen ja eh alles egal.
Der Falschfahrer wird drangekriegt und das ist auch gut so
Ich hatte auch vor Jahren mal von so nem unbedarften Mädel gehört, die mit nem kopierten Semesterticket durch die Gegend gefahren ist. Das haben viele schon erfolgreich gemacht. Die alten Semestertickets (heute sinds ja oft Scheckkarten) sehen oft ziemlich wenig offiziell aus. Einfach nur so Logopapier mit Laserdrucker bedruckt.
Tja, da gab es zu meiner Studienzeit auch Probleme. Unsere Semstertickets waren auch nur auf einfachem 80g-Papier gedruckt, das Hochschullogo farbig, der Rest schwarz, in einer handelsüblichen Schriftart. So'n Zettel im Portemonnaie, jeden Tag mindestens zweimal zur Fahrkartenkontrolle rausgekramt, da war am Ende vom Semester nicht mehr viel übrig. Manche haben das Ticket dann laminiert, was die Zugbegleiter dann aber moniert haben, weil sie dann nicht mehr kontrollieren könnten, ob das Ticket echt sei, weil damit fälschungssichere Merkmale nicht prüfbar wären. (Haha, das Papier hatte nicht mal Wasserzeichen.)
Zugegeben, Farblaserdrucker waren damals noch deutlich teurer als heute, aber eine Farbkopie im Copy-Shop schon bezahlbar. Aber fälschungssicher war da nichts.
Also hat man das Ticket eben nicht laminiert, und durfte sich dann die letzten eineinhalb Monate des Semesters das Gemotze anhören, daß man auf dem Ticket ja nichts mehr erkennt. Tscha, einen Tod muß man halt sterben.
Den Zeiten nicht hinterhertrauernde Grüße,
der Colaholiker
Semesterticket
Also, ich habe mein Semesterticket immer in eine Klarsichthülle gesteckt. So war es nicht einlaminiert und trotzdem am Ende des Semesters noch lesbar.
Semesterticket
Also, ich habe mein Semesterticket immer in eine Klarsichthülle gesteckt. So war es nicht einlaminiert und trotzdem am Ende des Semesters noch lesbar.
Problem war bei unserem alleine schon die Tatsache, daß das Format es nötig gemacht hat, es zu falten, um im Portemonnaie Platz zu finden. Nach ausreichend vielen Faltvorgängen, ist es dann in mehrere Teile zerfallen (die man dann zweckmäßig gemeinsam in eine Klarsichthülle packen konnte, um sie beisammen zu halten). Das Format dürfte ungefähr quadratisch gewesen sein, die Kantenlänge wie die kurze Seite einer Postkarte.
Scheckkartenformate einserseits praktischer findende aber andererseits grundsätzlich einen Mangel an ausreichend vielen geeigneten Fächern* bei den meisten Portemonnaies bemängelnde Grüße,
der Colaholiker
*) Ich habe jetzt schon in einigen Fächern mehrere Karten stecken. Und das mit altem Perso und altem Führerschein. Ersteres leider nur noch bis 2017.
OK, das ist natürlich super"praktisch"
- kein Text -
Si tacuisses, philosophus mansisses.
So schlimm ist das ganze auch nicht, dass er eine hohe Geldstrafe bekommt.
Es handelt sich hierbei um "eine Erschleichung von Leistungen" gemäß 265a Stgb.
Urkundenfälschung wäre es nur, wenn der Fahrschein einen Stempel (falscher Zangenabdruck) hätte.
Betrug ist auch eher schwierig, da beim einsteigen keine Überprüfung der Fahrkarte stattfand.
Vermutlich wird das ganze nach der möglichen Anzeige wegen Geringfügigkeit eingestellt, es sei denn er hat das schon öfters gemacht oder tut dies Gewerblich.
Manchmal sollte man halt lieber nix schreiben, wenn man sich nicht auskennt *g.
Er sollte sich einen Anwalt leisten. Alles andere (wie z.B. Rechtsberatung in Internetforen :) ) könnte wirklich bös ins Auge gehen.
Richtig, siehe oben.
Art der Manipulation?
Das hängt ja auch stark davon ab, WAS manipuliert wurde und ob wirklich ein Vermögensschaden entstanden ist.
Kleine Manipulation wie z.B. Änderung einer Sitzplatznummer oder des Namens würde wahrscheinlich zivilrechtlich geklärt und es würde eine Vertragsstrafe fällig.
Selbst die Änderung des Datums bei einem Normalpreis ist zwar ein Vertragsverstoß, aber eine Straftat kann ich nicht erkennen.
Trotzdem will ich NICHTS hiervon rechtfertigen.
Also klär uns mal auf: Was hat er manipuliert? Mit welchem Ziel? Und wie groß war der Schaden?
Art der Manipulation?
Also klär uns mal auf: Was hat er manipuliert? Mit welchem Ziel? Und wie groß war der Schaden?
Erinnert Ihr Euch noch an den Werbespot (ich weiß nicht mehr, für was er war), wo ein junger Mann an der Supermarktkasse auf seinen Milchkarton (möglicherweise war es Werbung für einen bedeuteunden Hersteller von Kartonverpackungen für Flüssiglebensmittel aus Schweden) schnell den EAN-Barcode mit ein paar Strichen ergänzt und beim Scannen die süße Kassiererin auf dem Kassendisplay (natürlich voll realistisch, ey) "I love you" sieht? Vielleicht fand er ja die Zubine besonders schnuckelig (soll vorkommen) und hat versucht, ob man den Aztec-Code genauso manipulieren kann. Sorry Junge, Anmachen a la Nerd gehen anders, Du mußt noch viel lernen.
Mutmaßende Grüße,
der Colaholiker
Meine Sicht der Dinge
Aus meiner Sicht liegt eine Urkundenfälschung nicht vor: Das manipulierte ausgedruckte Online-Ticket spiegelt für den Betrachter das Abbild eines anderen Schriftstückes wider, das einer Fotokopie gleichkommt. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH besitzen Fotokopien aber keine Urkundsqualität.
Der Tatbestand des Betruges gemäß § 263 StGB ist meines Erachtens verwirklicht. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, welcher Fahrpreis für die zurückgelegte Strecke hätte entrichtet werden müssen. Wenn es sich um einen Fall von Geringfügigkeit handelt, so wäre gemäß §§ 263 IV, 248a StGB ein Strafantrag der Deutschen Bahn für die Verfolgung dieses Vergehens erforderlich. In diesen Fällen wird häufig nach dem Opportunitätsprinzip gemäß §§ 153, 153a StPO verfahren, sofern der Täter nicht einschlägig vorbelastet ist. Aber auch dann, wenn ein Fall von Geringfügigkeit nicht vorliegt, ist die Einstellung des Verfahrens nach §§ 153, 153a StPO ohne Weiteres möglich.
Wimre war das ein Werbespot für das Tetra-Pak
- kein Text -
Art der Manipulation?
Das hängt ja auch stark davon ab, WAS manipuliert wurde und ob wirklich ein Vermögensschaden entstanden ist.
Kleine Manipulation wie z.B. Änderung einer Sitzplatznummer oder des Namens würde wahrscheinlich zivilrechtlich geklärt und es würde eine Vertragsstrafe fällig.
Vemögensschaden muss nicht entstehen.
1.) Schadensgleiche Vermögensgefährdung
2.) Versuch auch strafbar
..."Änderung einer Sitzplatznummer"...ja, mit Sicherheit hatte er eine Reservierung und hat diese verfälscht. Hört man ja immer wieder...
Sorry Junge, Anmachen a la Nerd gehen anders, Du mußt noch viel lernen.
Puh, grad noch so lesbar, der "Satz".
Der Urkundencharakter ist zu bejahen
- kein Text -
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Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!
Deine Sicht der Dinge!
Aus meiner Sicht liegt eine Urkundenfälschung nicht vor: Das manipulierte ausgedruckte Online-Ticket spiegelt für den Betrachter das Abbild eines anderen Schriftstückes wider, das einer Fotokopie gleichkommt. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH besitzen Fotokopien aber keine Urkundsqualität.
Eine Kassenquittung ist eine Urkunde (z.B fuer Garantienachweis).
Wenn ich nun die Kassenquittung kopiere und dabei verfaelsche (anderes Darum), dann begehe ich keine Urkundenfaelschung?
Wir sprechen nicht von der Urkunde die durch "Papier" eine Urkunde ist, sondern von der "Urkunde" die durch Willenserklaerung zur Urkunde wird. Dabei wird es wohl unerheblich sein ob es eine Kopie ist oder nicht.
Siehe auch Wikipedia zur Urkunde.
BR752
Der Juristencharakter des Vorposters ist zu bejahen ;-)
- kein Text -
Deine Sicht der Dinge!
Eine Kassenquittung ist eine Urkunde (z.B fuer Garantienachweis).
Wenn ich nun die Kassenquittung kopiere und dabei verfaelsche (anderes Darum), dann begehe ich keine Urkundenfaelschung?
Die Frage stellt sich da eher, ob man seitens des Garantieleistenden die kopierte (und möglicherweise verfälschte) Kassenquittung überhaupt anerkennt, oder ob man ausschließlich den Originalbeleg akzeptiert. In letzterem Fall kann ich auf die Kopie malen, was ich will.
Bei Onlinetickets, deren übliche Darreichungsform ;-) nunmal der selbst gefertigte Ausdruck ist, sieht die Lage daher im Grundsatz anders aus als in Deinem Beispiel. Einen "Originalbeleg" eines Onlinetickets in materialisierter Form gibt es nicht, denn das eigentliche Original des Onlinetickets ist ein "Ding" mit digitaler Signatur. Letztere fehlt bei Kassenquittungen normalerweise sofern ich informiert bin. ;-)
Sinnlos Argumente verteilende Grüße,
der Colaholiker
Deine Sicht der Dinge!
Eine Kassenquittung ist eine Urkunde (z.B fuer Garantienachweis).
Wenn ich nun die Kassenquittung kopiere und dabei verfaelsche (anderes Darum), dann begehe ich keine Urkundenfaelschung?
Die Frage stellt sich da eher, ob man seitens des Garantieleistenden die kopierte (und möglicherweise verfälschte) Kassenquittung überhaupt anerkennt, oder ob man ausschließlich den Originalbeleg akzeptiert. In letzterem Fall kann ich auf die Kopie malen, was ich will.
Bei Onlinetickets, deren übliche Darreichungsform ;-) nunmal der selbst gefertigte Ausdruck ist, sieht die Lage daher im Grundsatz anders aus als in Deinem Beispiel. Einen "Originalbeleg" eines Onlinetickets in materialisierter Form gibt es nicht, denn das eigentliche Original des Onlinetickets ist ein "Ding" mit digitaler Signatur. Letztere fehlt bei Kassenquittungen normalerweise sofern ich informiert bin. ;-)Sinnlos Argumente verteilende Grüße,
der Colaholiker
Und um das weiter sinnlos zu vertiefen - das verfälschte Ticket könnte ja eine analog angefertigte Kopie des ursprünglich ausgedruckten Online-Tickets (dass trotz GUMs Rechtsauffassung auch nur ganz vielleicht eine Urkunde ist) sein. Aber wie schon weiter oben erwähnt, sollte man die Rechtsberatung hier einem versierten Strafverteidiger überlassen, der sich in solchen - durchaus erheblichen - Detailfragen weitaus besser auskennen dürfte, als der ganz überwiegende Teil des Forums :).
Deine Sicht der Dinge!
Aber wie schon weiter oben erwähnt, sollte man die Rechtsberatung hier einem versierten Strafverteidiger überlassen, der sich in solchen - durchaus erheblichen - Detailfragen weitaus besser auskennen dürfte, als der ganz überwiegende Teil des Forums :).
Schonaber Spekulatius sind doch so lecker, und wir müssen noch zwei Monate überbrücken, bis die wieder verkauft werden... ;-)
Nur noch ein Spekulum zur Vervollständigung der Spekulation brauchende Grüße,
der Colaholiker
Chril999, bitte aufklären!
Wie du siehst, kommen wir hier nicht weiter, solange du uns nicht erklärst, wie und was am OT manipuliert wurde. Andernfalls können wir hier nur spekulieren und das führt zu nichts.
Also bitte, brich dein Schweigen.
Oder im eigenen Interesse eben nicht
Wie du siehst, kommen wir hier nicht weiter, solange du uns nicht erklärst, wie und was am OT manipuliert wurde. Andernfalls können wir hier nur spekulieren und das führt zu nichts.
Also bitte, brich dein Schweigen.
In einem Betrugsverfahren im Hinblick auf ein manipuliertes Online-Ticket könnte durchaus auch der Rechner des Beschuldigten als Beweismittel einkassiert werden. Sollte sich der Sohn des Arbeitskollegen von chriL999 ebenfalls in diesem Forum umsehen und nicht regelmäßig Verlauf, Cache und Co. brauchbar löschen, wäre eine Weitergabe von Infos unter Umständen höchst kontraproduktiv.
Von dem Recht zu schweigen sollte man durchaus auch gelegentlich Gebrauch machen (das gilt nicht nur in Strafverfahren, sondern auch im täglichen Leben, aber das ist eine ganz andere Baustelle ;-)).
Neugierig bin ich allerdings ebenfalls. Und wie der Colaholiker etwas weiter oben auch ein großer Freund von Spekulatius. In unserem Interesse dürfen deshalb natürlich gerne weitere Details gepostet werden, die unsere Spekulationen befeuern.
Deine Sicht der Dinge!
Aus meiner Sicht liegt eine Urkundenfälschung nicht vor: Das manipulierte ausgedruckte Online-Ticket spiegelt für den Betrachter das Abbild eines anderen Schriftstückes wider, das einer Fotokopie gleichkommt. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH besitzen Fotokopien aber keine Urkundsqualität.
Eine Kassenquittung ist eine Urkunde (z.B fuer Garantienachweis).
Wenn ich nun die Kassenquittung kopiere und dabei verfaelsche (anderes Darum), dann begehe ich keine Urkundenfaelschung?
Ein Kassenbeleg als Kopie wird nur dann anerkannt wenn eine Autorisierte Person (Verkäufer) sie gültig schreibt, macht Sinn bei Thermopapier.
So wird es bei meinem letzten Betrieb gemacht.
...und das schiebst du dann
Nur noch ein Spekulum zur Vervollständigung der Spekulation brauchende Grüße,
der Colaholiker
in deinen Träumen wem genau hinein?
Bäh.
Wie gut, dass mittlerweile die Plastikkarten in Mode sind^^
- kein Text -
Nicht alles so sinnlos wie man denkt.
Bei Onlinetickets, deren übliche Darreichungsform ;-) nunmal der selbst gefertigte Ausdruck ist, sieht die Lage daher im Grundsatz anders aus als in Deinem Beispiel. Einen "Originalbeleg" eines Onlinetickets in materialisierter Form gibt es nicht, denn das eigentliche Original des Onlinetickets ist ein "Ding" mit digitaler Signatur. Letztere fehlt bei Kassenquittungen normalerweise sofern ich informiert bin. ;-)
Sinnlos Argumente verteilende Grüße,
Die digitale Signatur ist bei Rechnungen nicht mehr notwendig. Probieren wir es so:
Der Telekomiker deines Vertrauens schickt dir keine Papierrechnungen mehr, sondern du kannst sie Online als PDF abrufen. Das ist ja nun mittlerweile Usus.
Was ist dann das PDF, bzw. der Ausdruck?
- Eine gueltige Rechung?
- Muss ich die bezahlen?
- Ist das eine "Urkunde"?
- Kann ich den Ausdruck verfaelschen und dann beim Finanzamt einen anderen Betrag geltend machen?
- Wo bitte ist das Original der Rechnung?
- Digitale Signatur? Wo soll die da sein?
- Gilt dieser Ausdruck als Original wenn ich damit in einem Telekomikershop was reklamieren will?
Dto. bei Verkauf ueber eb*y. Da bekommst du von vielen Verkaeufern nur eine Mail die die "Rechnung" darstellen soll.
Nur weil es kein Dokument-Zero gibt kann man doch nicht machen was man will. Oder doch??
BR752
Manipuliertes Online-Ticket
Hallo,
ein Fahrschein ist keine Urkunde.
Kann höchstens wegen Betrug und Leistungserschleichung belangt werden.
Gruß Leher Jung.
(OT:) Die Tetra-Pak-Werbung...
Hallo!
Erinnert Ihr Euch noch an den Werbespot (ich weiß nicht mehr, für was er war), wo ein junger Mann an der Supermarktkasse auf seinen Milchkarton (möglicherweise war es Werbung für einen bedeuteunden Hersteller von Kartonverpackungen für Flüssiglebensmittel aus Schweden) schnell den EAN-Barcode mit ein paar Strichen ergänzt und beim Scannen die süße Kassiererin auf dem Kassendisplay (natürlich voll realistisch, ey) "I love you" sieht?
Eine klitzekleine Suche bei Youtube (Werbung Strichcode I Love You) bringt RATZFATZ das gewünschte Ergebnis; ganz oben:
https://www.youtube.com/watch?v=OVCW32vPfRM
Recherchierende statt mutmaßende Grüße von
jörg
(OT:) Gottchen, sind wir wieder trollig....
Hallo!
Das einzige was nicht passt, ist das der Staatenlose, der dem Kontrolleur einfach in die Fresse schlägt, wenn der nach der Fahrkarte fragt, kommt meist einfach so davon und selbst wenn, ist denen ja eh alles egal.
Sind wir heute wieder einfältig und primitiv... Trollalarm!
Schön wär's übrigens, wenn man, auch wenn man mit Schaum vorm Mund was dahinkritzelt, es doch so verfaßt, dass der Leser nicht drei Anläufe braucht, um zu verstehen, was denn nun genau gemeint ist.
Da beherrscht manch Staatenloser vermutlich besser die Sprache und die Schrift.
Manipuliertes Online-Ticket
ein Fahrschein ist keine Urkunde.
Gibts dazu auch eine Begründung?
--
Weg mit dem 4744!
Aufklärung
Die exakten Umstände sind so nicht bekannt (und dürfen auch in einem öffentlichen Forum nicht gepostet werden, um niemandem zum Nachahmen zu bewegen).
So wie ich aber gehört habe, scheint bei einem vorhandenen / gekauften Ticket beim Ausdruck auf einem lauten Drucker ein "Zahlendreher" passiert zu sein oder stellenweise ging eben der Toner verloren.
Der Schaden dürfte im Preisbereich eines Ländertickets liegen.
Layout kann auch immer etwas vom verwendeten PDF-Programm abhängen, obwohl das nicht sein sollte.
Kleine Anmerkung am Rande: Selbst wenn ein 100% gültiges Ticket nicht eingelesen werden kann (aus welchen Gründen auch immer), ist der Kontrolleur berechtigt, eine Fahrpreisnacherhebung auszustellen. Dann grüßt Baden-Baden.
siehe Antwort
- kein Text -
Aufklärung mit Lücken
auf einem lauten Drucker
Lauter Drucker?
ein "Zahlendreher"
Und der passiert nur auf einem "lauten Drucker"? Und komischerweise just dergestalt, dass die Fahrkarte plötzlich 30 Euronen mehr wert ist?
stellenweise ging eben der Toner verloren.
Ich versuche mir gerade mit aller Kraft (und meinen abgefahrenen Onlinetickets) vorstellen, an welcher Stelle der Toner versagen müsste, um das Ticket wertvoller zu machen. Ich kriegs nicht hin.
Layout kann auch immer etwas vom verwendeten PDF-Programm abhängen, obwohl das nicht sein sollte.
Dieser Punkt ist der einzige aus der Erläuterung, den ich nachvollziehen kann. Irgendein PDF-Viewer hat Schwierigkeit mit Onlinetickets in der Kombination mit bestimmten Druckertreibern. Da kommen dann tatsächlich andere Zahlen/Zeichen raus - aber nur großes Chaos, nichts was ein Ticket aufwerten würde.
Kleine Anmerkung am Rande: Selbst wenn ein 100% gültiges Ticket nicht eingelesen werden kann (aus welchen Gründen auch immer), ist der Kontrolleur berechtigt, eine Fahrpreisnacherhebung auszustellen.
Ist aber kein Problem - die wird ja zurückgezogen. Was zählt, ist der Beförderungsvertrag, nicht allein der Nachweis über denselben.
Danke für den Beitrag! A++
Es ist in der Tat so – wie bei Strafverfahren gegen betrügerische eBay-Nutzer: Es wird längst nicht jeder, der mal ein krummes Ding dreht, tatsächlich öffentlich angeklagt und zu 30 oder gar 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Die deutsche Justiz hat genug andere Dinge zu tun, und es ist wahrscheinlich, dass bei vorher nicht einschlägig bekannten Personen doch noch über § 153 oder § 153a StPO ein Auge zugedrückt wird. Aber der erste Rat muss natürlich lauten, ab zum Anwalt.
"Der Schwätzer hat geschwätzt"
Hallo,
ein Fahrschein ist keine Urkunde.
Kann höchstens wegen Betrug und Leistungserschleichung belangt werden.
Gruß Leher Jung.
Keinen Raff aber hauptsache was gesagt?
Also, für dich, erster Treffer Google:
http://www.schwarzfahren-berlin.de/
Strafrechtskanzlei Dietrich
Wiener Straße 7
10999 Berlin - Kreuzberg
Wegen Urkundenfälschung wird bestraft, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht.
In der Praxis betrifft dies zwei Konstellationen: Zum einen jene Fahrgäste, die sich mit technischen Hilfsmitteln selbst einen Fahrausweis herstellen oder den Gültigkeitsvermerk auf einem Fahrausweis manipulieren, um den Fahrschein länger verwenden zu können. Insbesondere wenn der Fahrschein gänzlich hergestellt wird, lässt sich die Urkundseigenschaft jedoch oftmals widerlegen, was die Strafbarkeit entfallen lässt. Näheres finden Sie auf unserer Website zum Delikt der Urkundenfälschung.
Die eigenhändige Manipulation des Fahrausweises durch den Fahrgast selbst betrifft wegen des nötigen Arbeitsaufwands in der Regel Monats- und Jahreskarten oder die Bahncard 100. Sehr beliebt ist es zudem, die Gültigkeitsdauer von Studentenausweisen bzw. Semestertickets eigenhändig zu verlängern oder mittels Farbkopierer oder eines Geräts, das Karten beschreiben kann - wie jenen der Fima interprinter (Smart Lite, Zebra ZXP, Datacard SP25, SD260) - einen Ausweis gänzlich neu herzustellen.
Sehr viel häufiger kommt es jedoch vor, dass Fahrgäste in Eile sind, vor dem Fahrkartenautomat eine lange Schlange steht oder die Automaten gänzlich kaputt sind und die Fahrgäste schließlich von Privatpersonen angesprochen werden, ob sie nicht schnell eine Fahrkarten von ihnen kaufen wollten. Es ist grundsätzlich erlaubt, eine Fahrkarte von Privatpersonen zu kaufen. Diese darf aber noch nicht benutzt sein. Die Fahrkarten, die von Privatverkäufern auf Bahnhöfen verkauft werden, sind jedoch leider meist schon benutzt. Wer eine bereits gebrauchte Fahrkarte benutzt, macht sich wegen Leistungserschleichung strafbar. Ist die Fahrkarte zudem doppelt abgestempelt, wegen Urkundenfälschung und Betrug (s u.).
(OT:) Die Tetra-Pak-Werbung...
Eine klitzekleine Suche bei Youtube (Werbung Strichcode I Love You) bringt RATZFATZ das gewünschte Ergebnis; ganz oben:
Tja, ich habe halt am Arbeitsplatz genauso guten Zugriff auf Youtube, wie Du im Auto, wenn Du deine Apothekenmausis besuchen fährst. ;-) Youtube (und, wie unser Admin unlängst beim Verteilen der Sperrliste auf Platz 1 schrieb, eine andere Seite, die mit Youp... anfängt) sind eben gesperrt. Dito Fratzenbuch, Zwitscher und wie sie alle heißen. (Gut, da bin ich nicht böse drum.)
Deshalb bis zur Bestätigung, für die Du übrigens eine Cola gut hast (in der Flasche, nicht im Tetra Pak), mutmaßen müssende Grüße,
der Colaholiker
...und das schiebst du dann
in deinen Träumen wem genau hinein?
Tja, mit dem Bild lasse ich Dich jetzt mal alleine.
Dir jezt nicht das Wortspiel Spekulation - Spekulatius - Spekulum erklärende Grüße,
der Colaholiker
Kein normaler Mensch
in deinen Träumen wem genau hinein?
Tja, mit dem Bild lasse ich Dich jetzt mal alleine.Dir jezt nicht das Wortspiel Spekulation - Spekulatius - Spekulum erklärende Grüße,
der Colaholiker
kommt von Spekulatius auf Spekulum.
Das eine schiebt man sich oben rein und genießt es, das andere schiebt man ....
Für MICH ist das wenig zusammenhängend. Aber vielleicht genießt du ja Beides gerne...würg.
Kein normaler Mensch
kommt von Spekulatius auf Spekulum.
Sind ja nur die ersten sechs Buchstaben gleich...
Das eine schiebt man sich oben rein und genießt es, das andere schiebt man ....
Wenn Du so "argumentierst", dann kommt auch kein normaler Mensch von Spekulationen auf Spekulatius, denn das eine sondert man hier in epischer Breite in geschriebener Form ab, und das andere schiebt man sich oben rein und genießt es, wie Du vollkommen richtig erkennst.
Für MICH ist das wenig zusammenhängend. Aber vielleicht genießt du ja Beides gerne...würg.
Nope, tu ich nicht. Meine Freundin hingegen hat mit den Dingerh häufiger zu tun, aber - bevor Mißverständnisse auftauchen - das hat berufliche Gründe, und die Dinger werden dafür verwendet, wofür sie erfunden wurden. Die medizinische Seite ihrer Anwendungsmöglichkeiten. Die Patientinnen genießen das wohl eher weniger... völlig verständlich.
Dir zur Kreativität, auch für Deinen neuen Account wieder einen Namen mit "Vo" am Anfang gefunden zu haben, gratulierende Grüße,
der Colaholiker
! Aufklärung
Die exakten Umstände sind so nicht bekannt
(und dürfen auch in einem öffentlichen Forum nicht gepostet werden, um niemandem zum Nachahmen zu bewegen).[/i]
Warum denn überhaupt gepostet, wenn eh niemand etwas genaues weiß.
Aber diese Ausgangsfrage ist so, als würdest Du in einem Jura Forum die Frage stellen: Wie hoch ist die Auslastung im ICE xxx oder mit welchen Wagenmaterial fährt der IC xxx?
Fundierte Rechtsauskunft bekommst Du nicht und weißt letztendlich genausoviel wie vorher. Man kann sich auch auf seinen gesunden Menschenverstand verlassen: Wenn der Junge noch kein Strafregister hat, die Schadenssumme klein ist, dann wird unter aller Wahrscheinlich nichts "großes " bei rumkommen.
Schönes WE
Andreas
wie man es sieht
Wenn eine Packung Zigaretten geklaut wird, so liegt die Strafe bei 400 EUR.
Ist zwar nichts so großes, haut einen aber auch erstmal um.