Frage zu neuen Gutscheinkarten (Allgemeines Forum)

Tommyboy, OWL, Samstag, 01.08.2009, 23:13 (vor 5991 Tagen)

Hallo,

weiß jemand, vielleicht sogar von Station&Service, ob es eine Regelung gibt die es dem Personal z.B. am Servicepoint verbietet diese neuen Gutscheinanträge an Fahrgäste "blanko" auszugeben?

In einem westfälischen Bahnhof, der mir bisher auch schon nicht durch höchste Kundenorientierung aufgefallen ist musste ich mir doch heute glatt anhören, dass ich die Karte nur bei einer konkreten Verspätung bekäme, sonst, meinte der Mitarbeiter (Zitat wörtlich) "muss ich davon ausgehen, dass Sie mich betrügen wollen."

1) Muss man sich soetwas eigentlich gefallen lassen? Ich war im ersten Moment sprachlos.

2) Bekommt man die Zettel wirklich nur immer einzeln auf Nachfrage unter genauer Schilderung des Falls? Ich dachte, man füllt die selbst aus, braucht noch nicht einmal eine Bescheinigung über die Zugverspätung vom Servicepoint und schickt sie mit einer FK-Kopie an die angegebene Adresse oder gibt sie im RZ ab. Daher wollte mir einige von diesen Exemplaren "auf Vorrat" besorgen, da sich im nächsten Monat bei den D-Pass Fahrten garantiert Konstellationen ergeben, die gutscheinfähig sind.

Gruß,
Tommyboy

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Frage zu neuen Gutscheinkarten

kalle.55, Sonntag, 02.08.2009, 08:55 (vor 5991 Tagen) @ Tommyboy

Hallo,

theoretisc spräche nichts dagegen, die Formulare blanko auszugeben. Das Sc Fahrgastrechte müsste in diesem Falle deine Angaben auf Plausibilität im Nachgang prüfen. Andererseits ist es wohl nicht völlig weltfremd, dass es noch eine "Startschwierigkeiten" bei der Ausgabe gibt. Die alten Gutscheinkarten gab es ja wirklich nicht einfach so.

Du kannst es hier auch online ausfüllen: http://www.bahn.de/p/view/home/kontakt/fahrgastrechte-formular.shtml

Aber denk dran, eine Re-Finanzierung des Deutschland-Passes gibbet nicht! ;-).

Viele Grüße

Frage zu neuen Gutscheinkarten

Tommyboy, OWL, Sonntag, 02.08.2009, 12:15 (vor 5990 Tagen) @ kalle.55

Hallo,

theoretisc spräche nichts dagegen, die Formulare blanko auszugeben. Das Sc Fahrgastrechte müsste in diesem Falle deine Angaben auf Plausibilität im Nachgang prüfen. Andererseits ist es wohl nicht völlig weltfremd, dass es noch eine "Startschwierigkeiten" bei der Ausgabe gibt. Die alten Gutscheinkarten gab es ja wirklich nicht einfach so.

Das ist der Punkt: im Nachhinein kam es mir so vor, als hätte der MA nicht verstanden, um welche Exemplare es sich hier handelt. Klar, die alten Formulare waren, sofern einmal gestempelt ausgegeben, bares Geld wert. Die neuen Formulare sind aber doch erstmal nur Papier, und bleiben es für die meisten Kunden auch, bis das Service-Center die Daten bestätigt, oder? Denn für viele FK gibt es neuerdings im RZ gar keinen Gutschein mehr, das betrifft alle Zeitkarten, BC 100, D-Pass etc.

Du kannst es hier auch online ausfüllen: http://www.bahn.de/p/view/home/kontakt/fahrgastrechte-formular.shtml

Noch besser, danke für den Link. Aber dann frage ich mich, warum man im Bahnhof so knauserig mit den Formularen umgeht?

Aber denk dran, eine Re-Finanzierung des Deutschland-Passes gibbet nicht! ;-).

31 Tage x 10 Euro = 310 Euro, abzüglich 249 Euro für den Kauf ergibt 61 Euro Gewinn als Entschädigung dafür, dass ich meine Zeit bei der DB verbringen durfte. ;-)

Gruß,
Tommyboy

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Frage zu neuen Gutscheinkarten

Steffen, Sonntag, 02.08.2009, 12:21 (vor 5990 Tagen) @ Tommyboy

Aber denk dran, eine Re-Finanzierung des Deutschland-Passes gibbet nicht! ;-).


31 Tage x 10 Euro = 310 Euro, abzüglich 249 Euro für den Kauf ergibt 61 Euro Gewinn als Entschädigung dafür, dass ich meine Zeit bei der DB verbringen durfte. ;-)

...wenn nicht bis max. 25(?)% des Anschaffungspreises entschädigt würde^^

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Richtig - max 25% des Zeitkartenwertes...

Ozzwald, Sonntag, 02.08.2009, 12:27 (vor 5990 Tagen) @ Steffen

... sind nur erstattungsfähig.

Frage zu neuen Gutscheinkarten

Steffano, Sonntag, 02.08.2009, 12:29 (vor 5990 Tagen) @ Tommyboy

31 Tage x 10 Euro = 310 Euro, abzüglich 249 Euro für den Kauf ergibt 61 Euro >Gewinn als Entschädigung dafür, dass ich meine Zeit bei der DB verbringen >durfte.


Falsch,

es gibt beim D-Pass nur noch Pauschal 5,- € und nicht mehr 10,-€ mal so als Info

Grüße

Typisch ServicePersonal Münster Hbf ... owT

Burkhard, Sonntag, 02.08.2009, 09:15 (vor 5991 Tagen) @ Tommyboy

.

Fast - aber auch denkbar

Tommyboy, OWL, Sonntag, 02.08.2009, 12:07 (vor 5990 Tagen) @ Burkhard

Hallo Burkhard,

in MS ist so etwas zweifelsfrei ebenfalls denkbar. Bei mir handelte es sich um einen Bahnhof mit Service-Point, der nach 2 Zwischenstopps stündlich mit dem RE 7 von MS zu erreichen ist und geringfügig südöstlicher liegt. ;-)

Gruß,
Tommyboy

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Auch Hamm ist berühmt-berüchtigt ;-) (owT)

Fabian318, Münster i. W., Montag, 03.08.2009, 13:47 (vor 5989 Tagen) @ Tommyboy

...

Frage zu neuen Gutscheinkarten

MJerdgas, Sonntag, 02.08.2009, 11:37 (vor 5990 Tagen) @ Tommyboy

Na ja,

an den ServicePoint wird nach 3 Kategorien unterschieden …

1. Kunde der mit einem EVU fuhr, dass an den Fahrgastrechten nicht teilnimmt, da es sie eigens regelt. – Kunde bekommt nur die Kontaktdaten des EVU.
2. Kunde fuhr mit einem EVU, das an den Fahrgastrechten teilnimmt, das EVU aber keinen Vertrag mit der DB Station&Service hat. – Kunde bekommt ein Blanko-Formular,
3. Kunde fuhr mit einem EVU das einen Vertrag hat. Nur diese Kunden bekommen ein bestätigtes FGF und können somit ins Reisezentrum und sich das Geld holen.

Die Fahrgastrechteformulare sind ja eigentlich wertlos und können auch ausgegeben werden.

Vertrag?

Steffen, Sonntag, 02.08.2009, 11:50 (vor 5990 Tagen) @ MJerdgas

Was für einen Vertrag meinst Du? Haben die "Privaten" mit der DB teilweise ein abkommen beschlossen, dass die DB die Entschädigung für sie ausbezahlen darf?

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Vertrag?

MJerdgas, Sonntag, 02.08.2009, 19:07 (vor 5990 Tagen) @ Steffen

Das soll heißen, dass die Mitarbeiter vom ServicePoint nur die Verspätungen mit einem Barcode bestätigen, die von einem EVU sind mit dem die DB S&S einen Vertrag abgeschlossen hat.

Hintergrund: Das Servicecenter Fahrgastrechte ist keine Tochter der DB, sondern ein gemeinschaftliche Institution der beteiligten EVU’s.

Vorteil für das EVU mit Vertrag: Die Überprüfung des Anspruchs auf Entschädigung wird von S&S geprüft, somit wird das Servicecenter nicht mehr beansprucht. Dies gilt auch für die FGF die mit Barcode nach Frankfurt gesendet werden. Diese werden nicht mehr geprüft. Das hält die Beteiligungskosten niedrig.

Vertrag S&S-EVU! Natürlich macht man das nicht umsonst.

Vertrag?

Ozzwald, Sonntag, 02.08.2009, 19:13 (vor 5990 Tagen) @ MJerdgas
bearbeitet von Ozzwald, Sonntag, 02.08.2009, 19:14

DB S&S bietet EVU'en Leistungen an u.a ServicePoint mit Ausgabe von FGF mit Barcode das kostet natürlich was.

Zzt. 40,46€ pro Stunde.


Die MA ServicePoint geben für jedes EVU dessen Verspätungsdaten usw. abrufbar sind, FGF mit Barcode aus.
Allerdings ist das alles noch nicht 100%ig abschließend geklärt.

Im Moment gibts für alles nachvollziehbare und erstattungsfähige einen Barcode, egal welches EVU.

Nachzulesen übrigends hier Preisliste DB Station& Service

Vertrag?

Steffen, Sonntag, 02.08.2009, 19:41 (vor 5990 Tagen) @ Ozzwald

Oh, Danke, das ist interessant!

Was mir da nicht ganz klar ist: Wie wird berechnet, wie viele Stunden an S&S gezahlt werden muss? Reine Bereitschaft kann das ja nicht sein, dann bekomen die selben zwei Mitarbeiter ja von 5 EVUs Stundenlohn bezahlt?

Nehmen wir München HBF, da fallen mir spontan vier EVU ein (DB Fern, DB Regio, ALEX, BOB)

Oder wird da ermittelt, welches EVU den ServicePoint um wie viel beansprucht, und dann enprechend anteilig berechnet? DB Fernverkehr verursacht ja wesentlich mehr Fahrgäste, die Hilfe benötigen, als ALEX.

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Vertrag?

Ozzwald, Sonntag, 02.08.2009, 19:59 (vor 5990 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von Ozzwald, Sonntag, 02.08.2009, 20:01

Es geht nicht um den Lohn der MA.
Sondern, um das was das EVU an das EIU für eine Dienstleistung zahlen muss.

Nehmen wir die Situation vor den neuen Fahrgastrechten.
Ein ServicePoint am Kat 1 Bahnhof der 24 Stunden besetzt ist.

Dort musste DB Fernverkehr als bestellendes EVU 24 x 40,46€ bezahlen.

Wie es jetzt ggf. aufgeteilt wird kann ich nicht sagen.

DB station&Serivce finanziert sich ja nicht nur über diese Dienstleistungen, sondern u.a. auch über Sationspreise.
Aber hier und in der Preisliste geht es um die "Extra"-Dienstleistungen wie Ausgabe von GK, MobiServ...
Auch sind örtliche Aufsichten nicht aufgeführt, die aber auch bezahlt werden müssen.

Vertrag?

Steffen, Sonntag, 02.08.2009, 21:17 (vor 5990 Tagen) @ Ozzwald

Oh ja, dass das der Stundenlohn für die Mitarbeiter ist, habe ich dazu gedichet, man verzeihe mir ;)

So ganz gerecht finde ich das dennoch nicht, wenn EVUs, die sehr oft und mit langen Zügen fahren, genauso viel bezahlen müssen wie EVUs, die selten und nur mit einem kurzen Triebwagen fahren. Da finde ich die Finanzierung über die Stationsgebühren fairer. Das betrifft vor allem "allgemeine Auskünfte", und dazu zähle ich auch die Ausgabe von Verspätungsscheinen.

Anders natürlich bei Sonderaktionen wie Gimmiks an Reisende verschenken etc.

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Vertrag?

MJerdgas, Sonntag, 02.08.2009, 21:43 (vor 5990 Tagen) @ Steffen

Die Preisliste ist Stand April!

Die Ausgabe von FGF ist über den Stationspreis abgerechnet. Nur die Ausgabe von geprüften FGF (mit Barcode) werden den EVU´s in Rechnung gestellt. Deshalb gibt es auch die Verträge.

Vertrag?

Steffen, Sonntag, 02.08.2009, 22:05 (vor 5990 Tagen) @ MJerdgas

Ah, jetzt ists klar, vielen Dank :))

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Wissen der Mitarbeiter?

Tommyboy, OWL, Sonntag, 02.08.2009, 21:18 (vor 5990 Tagen) @ Ozzwald

DB S&S bietet EVU'en Leistungen an u.a ServicePoint mit Ausgabe von FGF mit Barcode das kostet natürlich was.

Zzt. 40,46€ pro Stunde.

Interessant, dann frage ich mich nur, warum mir neulich nur eine einfache Bestätigung auf dem üblichen kleinen Zettel ausgegeben worden ist, auf dem der reklamierte Zugausfall notiert worden ist. Erst auf Nachfrage erhielt ich dann das neue Formular mit der Erklärung: "das können Sie mal ausfüllen, vielleicht kriegen Sie ja was zurück."

Warum trifft man so oft auf Mitarbeiter, von denen man entweder sofort Betrug vorgeworfen bekommt (siehe Eingangsposting) oder die dem Kunden zeigen, dass sie eigentlich gar nicht daran interessiert sind, ihm weiterzuhelfen? Das gilt sowohl für das RZ, Zubs oder eben auch das Servicepersonal. Sorry, da hat sich in den letzten Jahren nicht viel geändert, das Personal ist so unterschiedlich....

Gruß,
Tommyboy

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Wissen der Mitarbeiter?

Mario-ICE, Sonntag, 02.08.2009, 22:29 (vor 5990 Tagen) @ Tommyboy

Na ich hoffe nur, das die Mitarbeiter bei Station &Service auch in der Lage sind alles nach Recht und Gesetz zu prüfen. Mir scheinen da doch diverse Wissenslücken, nicht nur was die neuen Fahrgastrechte, zu bestehen. Bei einer Tiefenprüfung der Ausgabe von Taxigutscheinen möchte ich nicht mal wissen wieviele vor der neuen regelung zu Unrecht herausgegeben wurden. Hier wurde mit Geldern des Personenverkehrs oftmals recht großzügig umgegangen. Na wer gibt auch schon gern sein Geld in "fremde Hände" und sagt dann noch aber pass schön darauf auf.

Bereits 1 Tag nach den neuen Rechten meinten Zugansager sie können einfach mal so Züge frei geben, weil doch der Regionalzug um die 20 Minuten vVerspätung hatte.

Wissen der Mitarbeiter?

Ozzwald, Montag, 03.08.2009, 09:08 (vor 5990 Tagen) @ Mario-ICE

Hast vollkommen Recht.
Vielen ist nicht bewusst, das sie sozusagen "Geld" verwalten.

Die pauschale Freigabe bei +20 Min geht mal gar nicht.
Eigentlich will ich gar nicht drüber nachdenken, da wird mir ganz schlecht :)

Freigaben aus Sicht des Kunden

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Montag, 03.08.2009, 10:23 (vor 5989 Tagen) @ Ozzwald

Hallo,

Die pauschale Freigabe bei +20 Min geht mal gar nicht.
Eigentlich will ich gar nicht drüber nachdenken, da wird mir ganz schlecht :)

auch aus Kundensicht kann ich hier zustimmen. Natürlich "gönne" ich dem NV-Kunden sein Glück der Freigabe, jedoch zahle ich ich als FV-Kunden oft eine ganze Stange mehr für die Fahrt, weil ich einen gewissen Komfort als Gegenleistung erwarte. In einem (relativ) ruhigen Zug sitzen zu können, seinen Sitzplatz zu haben, solche Dinge sind mir den höheren Preis wert. Ähnlich ist es ja auch mit einer allzu laschen Freigabe der 1.Klasse in Fernverkehrszügen. Die Leute, die dort sitzen, haben dafür einen entsprechenden Preis bezahlt und erwarten eine Gegenleistung (naja, die Ramschangebote für die 1.Klasse passen da nicht hinein). Wenn ein Zugbegleiter selektiv dann einzelnen Kunden einen Platz in der 1. Klasse anbietet, so ist das dann in Ordnung und ich nehme das gerne an.

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
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Wissen der Mitarbeiter?

Fabian318, Münster i. W., Montag, 03.08.2009, 14:05 (vor 5989 Tagen) @ Mario-ICE

Bereits 1 Tag nach den neuen Rechten meinten Zugansager sie können einfach mal so Züge frei geben, weil doch der Regionalzug um die 20 Minuten vVerspätung hatte.

Allerdings ist natürlich die Freigabe der Züge als Kulanzleistung trotzdem möglich, auch wenn es sich um Rsd mit "stark ermäßigten Tickets" handelt.

Wissen der Mitarbeiter?

Mario-ICE, Montag, 03.08.2009, 15:00 (vor 5989 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von Mario-ICE, Montag, 03.08.2009, 15:02

Bereits 1 Tag nach den neuen Rechten meinten Zugansager sie können einfach mal so Züge frei geben, weil doch der Regionalzug um die 20 Minuten vVerspätung hatte.


Allerdings ist natürlich die Freigabe der Züge als Kulanzleistung trotzdem möglich, auch wenn es sich um Rsd mit "stark ermäßigten Tickets" handelt.

Das ist freilich unbenommen, jedoch darf das kein Mitarbeiter von DB Station &Service ohne Zustimmung des EVU tun, wenn das EVU das auf Antrag des verspäteteten EVU macht ist es zwar sinngemäß für den Kunden das Gleiche, verwaltungstechnisch jedoch etwas ganz anderes, da dann das verspätete EVU dem mitnehmenden EVU (was höherwertige Fahrausweise verlangt) diese Mitnahme bezahlen lassen könnte. In dem fall hatte der Zug noch nicht einmal 20 Minuten Verspätung und der Mitarbeiter wies explizit auf die Freigabe hin, die ihm niemand erteilt hatte.

FGF

Ozzwald, Sonntag, 02.08.2009, 12:10 (vor 5990 Tagen) @ Tommyboy

Das FGF gibt es blanko, das können die Mitarbeiter einfach so raushauen.
In Berlin finden sich die Dinger auch in den Auslagen in Regionalzügen.


Wichtig ist nur, dass der MA ServicePoint das FGF mit einem Barcode versieht, sofern eine Entschädigugsfähige Verspätung aufgetreten ist.
Bei höherer Gewalt gibts das FGF wenn überhaupt nur blanko.

FGF

Tommyboy, OWL, Sonntag, 02.08.2009, 12:17 (vor 5990 Tagen) @ Ozzwald

Wichtig ist nur, dass der MA ServicePoint das FGF mit einem Barcode versieht, sofern eine Entschädigugsfähige Verspätung aufgetreten ist.
Bei höherer Gewalt gibts das FGF wenn überhaupt nur blanko.

Wie geht denn das zusammen mit dem Formular zum online-Ausdruck? Ich meine, das bekommt ja nie ein MA zu Gesicht bevor es eingereicht wird.

Gruß,
Tommyboy

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

FGF Online

Ozzwald, Sonntag, 02.08.2009, 12:24 (vor 5990 Tagen) @ Tommyboy
bearbeitet von Ozzwald, Sonntag, 02.08.2009, 12:25

Das wird dann an das ServiceCenter geschickt, wahlweise schickst du es selber, oder gibst es am ServicePoint oder Reisezentrum ab, damit die es dorthin schicken.

Die Prüfung ob ein Entschädigungsanspruch besteht übernimmt dann das Servicecenter.

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