Unterbrechungen sind bei ESP beim Fk-Kauf anzugeben (Fahrkarten und Angebote)

Andi M, Dienstag, 19.05.2015, 18:20 (vor 3992 Tagen) @ michael_seelze

Das ist ein nicht klar geregelter Fall. Zum einen steht in den BB Punkt
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2.5.1. Die Gültigkeit einer FK ergibt sich grundsätzlich aus dieser selbst.
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Oben auf der FK stehen aber 15 Tage Gültigkeit im NV drauf.

Dann ist bei (allen?) EuropaSpezial eine Fahrtunterbrechung nur zweimal für jeweils bis zu 48 Stunden zugelassen. Genau das steht aber nicht auf der FK drauf, und wenn man sich 48 Stunden wünscht, kommen je nach Fahrplanlage auch mal deutlich mehr Stunden heraus. Und im Ausland interessiert das sowieso keinen.

Bei Online-ES steht unten der Fahrplan drauf, was aber im NV-Anteil nur ein unverbindlicher Vorschlag ist, denn als FK gilt nur das obere Drittel des DIN-A4-Blattes. Andererseits braucht man aber den Fahrplan, um gebuchte Umwege fahren zu können, denn auf dem FK-Teil stehen die nie drauf. Z.B. steht auf einer FK Poznan-Freiburg(Brsg) nur Frankfurt(o)Gr-[Zugbindung]-FF-Hbf*NV . Streng genommen gilt sie nur auf dem direkten Weg, also empfiehlt es sich, nachweisen zu können, dass man sie z.B. über Köln gebucht hat. Praktischerweise steht der gebuchte Umweg auf demselben Blatt wie die FK. Der Fahrplan wird hilfsweise zum Beweis herangezogen, dass die FK auch über den Umweg gilt.

Bei nicht-Online-FK oder "FK per Post" sollte man sich die bestellten Umwege unbedingt ausdrucken, weil sie eben _nicht_ auf der Fk auftauchen. Im Grunde widerspricht sich das alles.


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