Fahrgastrechte ab morgen (Allgemeines Forum)

Mario-ICE, Dienstag, 28.07.2009, 17:06 (vor 5995 Tagen)
bearbeitet von Steffen, Mittwoch, 29.07.2009, 20:17

Wie seht ihr eigentlich die neuen Regelungen zu den Fahrgastrechten? Eher positiv oder eher negativ?

Für mich stellen sich u.a. folgende Fragen bzw. Bemerkungen:

Wie will man dem Reisenden erklären, das weil er in einem Zug saß der einen Personenunfall erlitten hat kein Anrecht auf Entschädigung hat, der Reisende eines umgeleitete Zug wegen diesem Eregnis jedoch diese erhält.

Weiterhin scheinen viele auch noch nicht mitbekommen zu haben, dass Fahrgäste mit reduzierten Preisen (z.B. Länderticket, SWT, Quer-durchs-Land-Ticket)zwar entschädigt werden können, jedoch nicht die Möglichkeit haben bei Verspätung über 20 Minuten in den nächstbesten Zug (z.B. ICE) einsteigen zu dürfen, selbst wenn er die Fahrkarte erst einmal vorstreckt.

Das Taxifahrten maximal auf 80 Euro begrenzt sind und relativ restriktiv ab morgen gehändelt werden sollen.

Das der Reisende im Verspätungsfall zwar entschädigt wird, jedoch beim stranden in einem Ort sich gegebenenfalls erstmal selbst kümmern muss dürfte für manchen auch neu sein.

Fahrgastrechte ab morgen

Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 17:20 (vor 5995 Tagen) @ Mario-ICE

Du sprichst die Knackpunkte an.

Die Kd denken, sie bekommen ab morgen alles mögliche. Aber, das einzige was sich "verbessert" ist, dass sie 25% bzw 50% erstattet bekommen (FK von A nach B usw.)

Im Endeffekt haben die meisten die Arschkarte gezogen.

Das was vorher freiwillig war, ist nun Pflicht. Und wenn jemand verpflichtet wird, irgendwas zu tun, dann stellt er sich quer bzw. macht es nur nach Vorschrift.

Bis morgen hat sich Fernverkehr oftmals Kulant gezeigt. Die Zeiten sind vorbei.

Ich freu mich schon auf die Diskussionen^^

P.S.
Ich hoff das meine FAQ bald hier veröffentlicht werden;)

Fahrgastrechte ab morgen

Steffen, Dienstag, 28.07.2009, 17:24 (vor 5995 Tagen) @ Ozzwald

Und das schöne dabei: Die DB ist mal nicht schuld!

P.S.
Ich hoff das meine FAQ bald hier veröffentlicht werden;)

Ja :)) *schwitz*

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Fahrgastrechte ab morgen

Steffen, Dienstag, 28.07.2009, 17:22 (vor 5995 Tagen) @ Mario-ICE

Also positiv sehe ich ganz klar, dass die gesamte Reisekette genommen wird. Hier bin ich mal gespannt, ob das Auswirkungen auf den Fahrplan haben wird (z.B. dass Anschlusszüge nun eher warten). Problematisch ist hier allerdings, dass eine Anschlussfahrt (zwei Fahrkarten) als zwei Fahrten gesehen werden. Das ist nicht neu, wurde aber auch nicht verbessert.

Ein ganz dickes Minus haben Reisende auf kürzeren Strecken mit Einzelfahrscheinen. Es wird ja nur ab 4 EUR ausgezahlt, d.h. wer für seine Fahrkarte weniger als 16 EUR bezahlt hat (bei 1 Std. Verspätung), hat pech gehabt. Gerade mit BC-Rabatt liegt man oft unter der Grenze. Aachen-Koblenz (Nahverkehr) z.B., und das ist ja schon nicht gerade um die Ecke.

Wie will man dem Reisenden erklären, das weil er in einem Zug saß der einen Personenunfall erlitten hat kein Anrecht auf Entschädigung hat, der Reisende eines umgeleitete Zug wegen diesem Eregnis jedoch diese erhält.

Ist das so?? Dann gibts nur eine Erklärung: "Lieber Reisende, Sie hatten großes Pech, dass Sie im falschen Zug sassen. Wären Sie eine Stunde später gefahren, wären Sie früher an Ihr Ziel gekommen und hätten dafür xxx EUR Entschädigung bekommen."

Dass man sich ggf. selbst kümmern muss bedeutet gleichzeitig, dass man es auch darf. Darin sehe ich auch Vorteile; auch wenn es für einige eine Umstellung wird. Wichtig bzw. problematisch sehe ich hier nur, dass man die Regeln genau kennen muss, damit man nicht auf den Kosten sitzen bleibt.

Ich bin gespannt, wie sich die neuen Regeln in der Praxis bewähren.

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Fahrgastrechte ab morgen

Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 17:33 (vor 5995 Tagen) @ Steffen

PU ist ganz klar: Da gibts nix mehr.
Aber wie siehts mit nem Stellwerksausfall aus ;)

Ist der Blitz eingeschlagen -> Höhere Gewalt.
Hardware defekt, wegen schlechten Wartungsverträgen etc -> Entschädigung.

Tja, aber was sagt man dem Kd?
"Bitte haben Sie geduld, die Schuldfrage muss erst geklärt werden"?

Reisekette

Jipii, Dienstag, 28.07.2009, 17:34 (vor 5995 Tagen) @ Steffen

Also positiv sehe ich ganz klar, dass die gesamte Reisekette genommen wird.

Wenn ich mit BC100 eine Verspätung bei einer S-Bahn von min. 1 Stunde feststelle, erhalte ich dann auch 10/15 Euro? Schließlich bin ich angeblich aus dem Fernverkehr gekommen und wollte mit der S-Bahn weiterfahren.

Reisekette

Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 17:56 (vor 5995 Tagen) @ Jipii

Ja.

Reisekette

JanKrohn, Vaals (NL), Dienstag, 28.07.2009, 22:41 (vor 5995 Tagen) @ Jipii

Dies ist wirklich der große Vorteil. Wenn mein ICE von Frankfurt nach Aschaffenburg abends 20 Minuten zu spät ist, dann ist die Reginalbahn weg. Dann kann ich entweder eine Stunde warten, oder zu Fuß gehen, oder dem Busfahrer erklären, warum ich mit der DB Jahreskarte einen DB Bus verwenden will - was schizophrenerweise bisher immer nur kulanterweise funktioniert hat.

In Zukunft werden dann wenigstens je Vorfall 5 Euro minus 1,40 für den Bus übrig bleiben.

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http://www.vic-fontaine.com/
http://www.heidoc.net/

Fahrpreiserhöhungen

railan, Augsburg, Dienstag, 28.07.2009, 18:06 (vor 5995 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von railan, Dienstag, 28.07.2009, 18:07

Ich bin gespannt, wie sich die neuen Regeln in der Praxis bewähren.

Sie werden auf jeden Fall zu drastischen Preiserhöhungen führen, von denen man sich dann einen Teil wieder einklagen kann...

Kurzstrecken-Erstattung

sflori, Dienstag, 28.07.2009, 19:34 (vor 5995 Tagen) @ Steffen

Ein ganz dickes Minus haben Reisende auf kürzeren Strecken mit Einzelfahrscheinen. Es wird ja nur ab 4 EUR ausgezahlt, d.h. wer für seine Fahrkarte weniger als 16 EUR bezahlt hat (bei 1 Std. Verspätung), hat pech gehabt. Gerade mit BC-Rabatt liegt man oft unter der Grenze. Aachen-Koblenz (Nahverkehr) z.B., und das ist ja schon nicht gerade um die Ecke.

Das seh ich genauso. Sehr schade. :( Habe im letzten Jahr mehrmals auf meiner Stammstrecke (IC-Ticket mit BC50 = 8,50 €) den Mindestpreis von 5 € ausgezahlt bekommen wg. Verspätungen > 60 min. ... Das war schon toll. :)

Bye. Flo.

Kurzstrecken-Erstattung

Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 19:45 (vor 5995 Tagen) @ sflori

Tja,

die guten Zeiten sind vorbei.

Kurzstrecken-Erstattung

ICE 79, Mittwoch, 29.07.2009, 06:51 (vor 5995 Tagen) @ sflori

naja, lieber pünktlich als 5 EUR bekommen...

Niederlande

Oscar (NL), Eindhoven (NL), Mittwoch, 29.07.2009, 15:07 (vor 5994 Tagen) @ Steffen

Also positiv sehe ich ganz klar, dass die gesamte Reisekette genommen wird.

Auch international?
Und ab Dez. 2009: auch wenn die grenzüberschreitende Fahrt mit einer Privatbahn gefahren wurde?
Keolis FLIRT übernimmt dann ja den DrogenExpress.

Problematisch ist hier allerdings, dass eine Anschlussfahrt (zwei Fahrkarten) als zwei Fahrten gesehen werden. Das ist nicht neu, wurde aber auch nicht verbessert.

Das ist für mich dann auch der Grund, warum ich kein Dauer-Spezial ab Kaldenkirchen nehme.
Wenn der Umstieg in Venlo nicht klappt (IC verspätet oder Ausfall, Ausfall des DrogenExpress), ist die Fahrkarte wertlos.

Ein ganz dickes Minus haben Reisende auf kürzeren Strecken mit Einzelfahrscheinen. Es wird ja nur ab 4 EUR ausgezahlt

Bei uns ab 2,20 Euro, mindestens 30 Minuten Verspätung.


gruß,

Oscar (NL).

--
Mit den neuen IC-Triebwagen wird alles besser !!

Trans-Europ-Express 2.0? Abwarten und TEE trinken!

Schienenstränge enden nicht an einer Staatsgrenze, sondern an einem Prellbock.

Niederlande

Steffen, Mittwoch, 29.07.2009, 15:24 (vor 5994 Tagen) @ Oscar (NL)

Also positiv sehe ich ganz klar, dass die gesamte Reisekette genommen wird.

Auch international?

Im Prinzip ja. Das sind EU-Regelungen. Nur die Höhe der Entschädigung dürfte international anders aussehen.

Und ab Dez. 2009: auch wenn die grenzüberschreitende Fahrt mit einer Privatbahn gefahren wurde?
Keolis FLIRT übernimmt dann ja den DrogenExpress.

Die Regelungen sind unabhängig vom EVU!

--
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Niederlande

kindergärtner, Mittwoch, 29.07.2009, 15:37 (vor 5994 Tagen) @ Oscar (NL)

Also positiv sehe ich ganz klar, dass die gesamte Reisekette genommen wird.

Auch international?
Und ab Dez. 2009: auch wenn die grenzüberschreitende Fahrt mit einer Privatbahn gefahren wurde?
Keolis FLIRT übernimmt dann ja den DrogenExpress.

Problematisch ist hier allerdings, dass eine Anschlussfahrt (zwei Fahrkarten) als zwei Fahrten gesehen werden. Das ist nicht neu, wurde aber auch nicht verbessert.

Das ist für mich dann auch der Grund, warum ich kein Dauer-Spezial ab Kaldenkirchen nehme.
Wenn der Umstieg in Venlo nicht klappt (IC verspätet oder Ausfall, Ausfall des DrogenExpress), ist die Fahrkarte wertlos.

Wenn du das so sehen möchtest - bitte. Die DB freut es sicherlich, wenn du anstatt eines Dauer-Spezial ein höherpreisiges Normalpreisticket kaufst.

Niederlande

Oscar (NL), Eindhoven (NL), Mittwoch, 29.07.2009, 15:53 (vor 5994 Tagen) @ kindergärtner

Wenn du das so sehen möchtest - bitte. Die DB freut es sicherlich, wenn du anstatt eines Dauer-Spezial ein höherpreisiges Normalpreisticket kaufst.

Nein, anstatt "Teuer-Spezial" beschaffe ich mir ein Superdiscount-Ticket bei NS Hispeed.


gruß,

Oscar (NL).

--
Mit den neuen IC-Triebwagen wird alles besser !!

Trans-Europ-Express 2.0? Abwarten und TEE trinken!

Schienenstränge enden nicht an einer Staatsgrenze, sondern an einem Prellbock.

Fahrgastrechte ab morgen

fabs, Braunschweig, Dienstag, 28.07.2009, 17:53 (vor 5995 Tagen) @ Mario-ICE

Weiterhin scheinen viele auch noch nicht mitbekommen zu haben, dass Fahrgäste mit reduzierten Preisen (z.B. Länderticket, SWT, Quer-durchs-Land-Ticket)zwar entschädigt werden können, jedoch nicht die Möglichkeit haben bei Verspätung über 20 Minuten in den nächstbesten Zug (z.B. ICE) einsteigen zu dürfen, selbst wenn er die Fahrkarte erst einmal vorstreckt.

Moin!
Genau das ist sehr schwammig formuliert!

Bei bahn.de steht folgendes:

Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z.B. Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets).

Ja, was denn nun? Beispiel: Braunschweig - Varel(Oldb)
Kostenpunkt Normalpreis 2. Klasse ohne Bahncard: 37,60 €, also nehme ich das stark ermäßigte SWT zu 37,00 € - macht eine Ersparnis von 60 ¢! Dafür darf ich dann nicht mehr den ICE zwischen Hannover und Bremen nutzen, weil ich den RE verpasst habe? Alles sehr logisch...

Bevor jetzt irgend welche Schlaumeier kommen und sagen ich soll mit Niedersachsenticket fahren (oder Oberschlaumeier sagen 'fahr mit deiner MBC100'): Das soll nur ein Beispiel sein! Ich denke, ihr wisst, was ich meine ;-)

Viele Grüße
fabs

--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...

Nein....

Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 17:58 (vor 5995 Tagen) @ fabs

...darfst du nicht.

Der Rsd ist nun gefordert, nachzudenken.
Lohnt sich eine Ersparnix von ein paar Euros, mit der Gefahr das man mit dem SWT oder LT dann nix bekommt bzw. auf den Kosten sitzen bleibt...

Fahrgastrechte ab morgen

Mario-ICE, Dienstag, 28.07.2009, 18:08 (vor 5995 Tagen) @ fabs

Weiterhin scheinen viele auch noch nicht mitbekommen zu haben, dass Fahrgäste mit reduzierten Preisen (z.B. Länderticket, SWT, Quer-durchs-Land-Ticket)zwar entschädigt werden können, jedoch nicht die Möglichkeit haben bei Verspätung über 20 Minuten in den nächstbesten Zug (z.B. ICE) einsteigen zu dürfen, selbst wenn er die Fahrkarte erst einmal vorstreckt.


Moin!
Genau das ist sehr schwammig formuliert!

Bei bahn.de steht folgendes:

Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z.B. Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets).


Ja, was denn nun? Beispiel: Braunschweig - Varel(Oldb)
Kostenpunkt Normalpreis 2. Klasse ohne Bahncard: 37,60 €, also nehme ich das stark ermäßigte SWT zu 37,00 € - macht eine Ersparnis von 60 ¢! Dafür darf ich dann nicht mehr den ICE zwischen Hannover und Bremen nutzen, weil ich den RE verpasst habe? Alles sehr logisch...

Bevor jetzt irgend welche Schlaumeier kommen und sagen ich soll mit Niedersachsenticket fahren (oder Oberschlaumeier sagen 'fahr mit deiner MBC100'): Das soll nur ein Beispiel sein! Ich denke, ihr wisst, was ich meine ;-)

Viele Grüße
fabs

Was ist daran schwammig? Für einen Einzelreisenden mag die Ersparnis gering sein, bei Mitnahme von mehreren Personen wäre es ja fatal, wenn man bei einem Anschlussverlust oder Verspätung von 20 Minuten nun die Gelegenheit bekäme z.B. in Augsburg bis Hamburg den ICE zu benutzen und das für ein SWT mit 5 Personen. Wer so etwas nur gedacht hatte wird spätestens morgen eines besseren belehrt.

Was ich kritisch sehe...

Jörg, Dienstag, 28.07.2009, 18:08 (vor 5995 Tagen) @ Mario-ICE

... das ist die Festlegung auf Prozente des gezahlten Reisepreises.

Wenn ich bei der Bahn ein günstiges Ticket erwerbe, dann ist dies in der Regel an Bedingungen geknüpft.
Dies ist enweder die Festlegung auf einen bestimmten Zug oder die Rabattierung über den Kauf einer Bahncard die sich ja nur lohnt wenn ich häufig mit der Bahn fahre.

Das heißt wenn ich mir ein günstiges Ticket kaufe, dann tue ich der Bahn einen Gefallen in dem ich auf weniger stark ausgelastete Züge ausweiche oder mich dauerhaft an das Unternehmen binde (Bahncard).
Im Verspätungsfall ist das "Schmerzensgeld" das ich für eine Stunde Verspätung erhalte im Vergleich zu einem Vollzahler aber geringer.

Eine pauschale Festlegung für eine Verspätungsstunde wie es sie ja auch zwischen den EVU und DB-Netz gibt fände ich fairer.

Grüße Jörg

Quiz: Neue Fahrgastrechte

Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 18:21 (vor 5995 Tagen) @ Mario-ICE
bearbeitet von Holger_HAM, Dienstag, 28.07.2009, 18:39

Hier könnt ihr euch selbst testen.
Bitte KEINE Diskussionen, nur Lösungen.

Die Lösung kommt dann später;)
-

1. Die neuen Rechte gelten
a) Im Int. Eisenbahnverkehr in der EU
b) Im Nat. Eisenbahnverkehr
c) Nur bei der Deutschen Bahn AG


2. Was gibt es bei einer Verspätung von +60 Minuten (Relationsbezogene FK)
a) 20%
b) 25%
c) 50%

3. Was gibt es bei einer Verspätung von +120 Minuten (Relationsbezogene FK)
a) 20%
b) 25%
c) 50%

4. Wann gibt es bei Streckenzeitkarten eine Entschädigung (2.Kl, innerhalb der Geltungsdauer)
a) Eine Verspätung von +60 Minuten
b) Zwei Verspätungen von +60 Minuten
c) Drei Verspätungen von +60 Minuten

5. Wie wird bei der MBC 100 entschädigt?

a) Gefahrene Strecke
b) Nach Gültigkeitsdauer
c) Pauschal

6. Wann haftet ein EVU nicht?
a) Außerhalb des Eisenbahnverkehrs liegenden Umstands
b) Eigenes Verschulden
c) Verhalten von Dritten, welches nicht abgewendet worden konnte

7. In welchem Zeitraum kann ich meine Ansprüche geltend machen?
a) Binnen 1 Woche
b) Binnen eines Jahres
c) Unbegrenzt

8. Wie hoch ist die Entschädigung bei der MBC 100?

a) 10€/15€
b) 20€/30€
c) 20%/50%

9. Wo gibt es das Fahrgastrechte-Formular?
a) Nur im Zug
b) Nur am Point
c) Im Zug, am Point oder im RZ

10. Was darf der Zub / KiN bestätigen?
a) Für jeden Zug
b) Nur für den verantworteten Zug
c) Nur für den eigenen Zug

11. Was darf der ServicePoint bestätigen?
a) Nur für ankommende Züge
b) Nur für ankommende und abgehende Züge
c) Für alle Züge wenn das Ereignis nachvollziehbar ist

12. Wie lange bestätigt der ServicePoint ein Ereignis?

a) Nur am Ankunftstag
b) Für rückwirkend 4 Wochen
c) Für 5 Tage rückwirkend

Lösungen

Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 18:25 (vor 5995 Tagen) @ Ozzwald
bearbeitet von Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 18:25

<Lösungen hier anhängen>

Lösungen

sflori, Dienstag, 28.07.2009, 19:45 (vor 5995 Tagen) @ Ozzwald

Lol. Schöne Idee. Ich versuch mal mein Glück, ohne nebenher in den Bestimmungen nachzulesen ...

1. Die neuen Rechte gelten
a) Im Int. Eisenbahnverkehr in der EU

Wobei ich irgendwo gelesen habe, daß jedes Land noch bis 2012 (?) sich da ganz oder teilweise ausschließen kann.

2. Was gibt es bei einer Verspätung von +60 Minuten (Relationsbezogene > b) 25%

3. Was gibt es bei einer Verspätung von +120 Minuten (Relationsbezogene > > c) 50%

4. Wann gibt es bei Streckenzeitkarten eine Entschädigung (2.Kl, innerhalb der Geltungsdauer)> a) Eine Verspätung von +60 Minuten

5. Wie wird bei der MBC 100 entschädigt?[/b]
c) Pauschal

6. Wann haftet ein EVU nicht?
a) Außerhalb des Eisenbahnverkehrs liegenden Umstands

7. In welchem Zeitraum kann ich meine Ansprüche geltend machen?
a) Binnen 1 Woche

8. Wie hoch ist die Entschädigung bei der MBC 100?[/b]
c) 20%/50% (lol. schön wärs. ^^)

9. Wo gibt es das Fahrgastrechte-Formular?
c) Im Zug, am Point oder im RZ

10. Was darf der Zub / KiN bestätigen?
c) Nur für den eigenen Zug

11. Was darf der ServicePoint bestätigen?
a) Nur für ankommende Züge

12. Wie lange bestätigt der ServicePoint ein Ereignis?[/b]
b) Für rückwirkend 4 Wochen

13. Was ist bei einer Verspätung von DB Autozug?
c) Entschädigung kann nur über DB Autozug eingefordert werden

14. Bekomme ich auch für den Preis der Autobeförderung eine Entschädigung?
b) Nein

15. Wie erfolgt die Entschädigung bei Rail&Fly?[/b]
c) Ich muss mich an den Veranstalter wenden

16. Ich habe eine Fahrpreisnacherhebung bekommen. Bekomme ich eine Entschädigung?
b) Nein

17. Wie wird bei einem Online-Ticket erstattet?
a) Ausschließlich im Reisezentrum

18. Welche Internationalen Pass-Angebote haben Anspruch auf Entschädigung?[/b]
c) InterRail Germany, German Rail, InterRail Global, EuRail Pass

Bye. Flo.

sflori hat...

Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 19:52 (vor 5995 Tagen) @ sflori
bearbeitet von Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 19:53

... 7 Richtig.

Lösungen

Steffen, Dienstag, 28.07.2009, 21:26 (vor 5995 Tagen) @ Ozzwald

8. Wie hoch ist die Entschädigung bei der MBC 100?[/b]
c) 20%/50%

Ja, ich will :)))))))


P.S.: Ich enthalte mich^^

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Lösungen

kalle.55, Mittwoch, 29.07.2009, 08:17 (vor 5995 Tagen) @ Steffen

Hi

8. Wie hoch ist die Entschädigung bei der MBC 100?[/b]
c) 20%/50%


Ja, ich will :)))))))

So doof ist c) gar nicht. Es heißt nämlich: "wir entschädigen maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes". Da wird also für jede Zeitkarte eine eigenes "Erstattungskonto" geführt werden :-).

Liebe Grüße

Lösungen

Steffen, Mittwoch, 29.07.2009, 09:05 (vor 5994 Tagen) @ kalle.55

8. Wie hoch ist die Entschädigung bei der MBC 100?[/b]
c) 20%/50%


Ja, ich will :)))))))


So doof ist c) gar nicht. Es heißt nämlich: "wir entschädigen maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes".

Ja, aber leider nicht bei der ersten Verspätung :(

Da wird also für jede Zeitkarte eine eigenes "Erstattungskonto" geführt werden :-)

Da gibts dann neben dem Bonuskonto und dem Comfortkonto noch das Verspätungserstattungskonto ;-)

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Quiz Teil 2 - Neue Fahrgastrechte

Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 18:57 (vor 5995 Tagen) @ Mario-ICE

Mir sind noch ein paar Fragen eingefallen...

13. Was ist bei einer Verspätung von DB Autozug?
a) Entschädigung wird im Reisezentrum gewährt
b) Entschädigung wird nur über das Servicecenter gewährt
c) Entschädigung kann nur über DB Autozug eingefordert werden

14. Bekomme ich auch für den Preis der Autobeförderung eine Entschädigung?
a) Ja
b) Nein
c) Kommt drauf an

15. Wie erfolgt die Entschädigung bei Rail&Fly?

a) Ich muss ins Reisezentrum
b) Ich muss mich an das Servicecenter Fahrgastrechte wenden
c) Ich muss mich an den Veranstalter wenden


16. Ich habe eine Fahrpreisnacherhebung bekommen. Bekomme ich eine Entschädigung?
a) Ja
b) Nein
c) Ja, wenn eine Fahrkartenutomatenstörung vorlag

17. Wie wird bei einem Online-Ticket erstattet?
a) Ausschließlich im Reisezentrum
b) Ausschließlich durch das Servicecenter Fahrgastrechte
c) Im Reisezentrum oder durch das Servicecenter Fahrgastrechte

18. Welche Internationalen Pass-Angebote haben Anspruch auf Entschädigung?

a) InterRail Germany, GermanRail
b) InterRail Global, EuRail Pass
c) InterRail Germany, German Rail, InterRail Global, EuRail Pass

Lösungen

Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 19:01 (vor 5995 Tagen) @ Ozzwald

<Lösungen hier anhängen>

weitere Fragen

Tommyboy, OWL, Dienstag, 28.07.2009, 23:05 (vor 5995 Tagen) @ Ozzwald

Hallo,

ist eigentlich bekannt, welche Entschädigung Nutzern von SWT oder Länder-Tickets gezahlt werden? Könnte man eine Entschädigung auch mehrfach pro Ticket einfordern, wenn z.B. morgens und abends ein Anschluss verpasst wird?

@ BC 100: ist die Entschädigung nicht schon seit Ewigkeiten bei 10 Euro? Die sollte doch eigentlich mal erhöht werden, immerhin werden neuerdings bei Relationsfahrscheinen 25% statt 20% erstattet und ab 2 Stunden Verspätung sogar 50% des Preises. Und für die BC 100 Besitzer soll es immer nur 10 Euro geben?

Gruß,
Tommyboy

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

weitere Fragen

Matze86, München, Dienstag, 28.07.2009, 23:08 (vor 5995 Tagen) @ Tommyboy

ist eigentlich bekannt, welche Entschädigung Nutzern von SWT oder Länder-Tickets gezahlt werden?

Ja, siehe hier.

Könnte man eine Entschädigung auch mehrfach pro Ticket einfordern, wenn z.B. morgens und abends ein Anschluss verpasst wird?

Ja, das ist dann das "Sammeln".

weitere Fragen

Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 23:22 (vor 5995 Tagen) @ Matze86

"Sammeln" geht aber nur innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte !

weitere Fragen

Matze86, München, Dienstag, 28.07.2009, 23:26 (vor 5995 Tagen) @ Ozzwald

"Sammeln" geht aber nur innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte !

Ja, die ist doch eingehalten, wenn man am Vormittag und am Abend eine Verspätung hat.

weitere Fragen

Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 23:31 (vor 5995 Tagen) @ Matze86

Dann brauchst aber noch ne dritte ;)

SWT, LT 2. Klasse
3 Verspätungen


SWT, LT 1. Klasse
2 Verspätungen

weitere Fragen

Steffen, Dienstag, 28.07.2009, 23:32 (vor 5995 Tagen) @ Ozzwald

SWT, LT 1. Klasse
2 Verspätungen

SWT 1. Klasse - habe ich da was verpasst??

--
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weitere Fragen

Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 23:33 (vor 5995 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 23:34

Lol nein,

das 1. Klasse bezieht sich nur auf LT;)

Mich nervt das Thema nur noch ;) Ich blick teilweise auch nicht mehr durch, obwohl ich es 5 Minuten vorher noch verstanden habe.

Ich freu mich aufs WE;) Da können mich alle ma kreuzweise ;)

weitere Fragen

Steffen, Dienstag, 28.07.2009, 23:37 (vor 5995 Tagen) @ Ozzwald

Mich nervt das Thema nur noch ;) Ich blick teilweise auch nicht mehr durch, obwohl ich es 5 Minuten vorher noch verstanden habe.

So fängts an ;)

Ich stelle fest: Die Regeln an sich sind total einfach und übersichtlich - man darf sich nur nicht mit den Details auseinandersetzen! Dann blickt man es sehr schnell nicht mehr.

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Richtig.

Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 23:40 (vor 5995 Tagen) @ Steffen

Eigentlich einfach

EVU schuld: Verspätung +60 bzw +120 -> Entschädigung
Der liebe Gott schuld: Gibts nix

Fahrkarte PK C:
Neue Kaufen um mit PK B oder A zu fahren.
Erstattung nur wenn der Liebe Gott nicht schuld hat ;)

weitere Fragen

Steffen, Dienstag, 28.07.2009, 23:31 (vor 5995 Tagen) @ Matze86

"Sammeln" geht aber nur innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte !


Ja, die ist doch eingehalten, wenn man am Vormittag und am Abend eine Verspätung hat.

Er kommt bei 2 Verspätungen aber nur auf 3 EUR Entschädigung, und erst ab vier EUR wird ausgezahlt.

Also: Pech gehabt :P

--
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SPOILER: Lösungen

Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 19:57 (vor 5995 Tagen) @ Mario-ICE
bearbeitet von Holger_HAM, Dienstag, 28.07.2009, 20:40

1. a,b
2. b
3. c
4. c
5. c
6. a,b,c
7. c
8. a
9. c
10. c
11. c
12. c
13. b
14. b
15. c
16. c
17. b
18. a

SPOILER: Lösungen

kalle.55, Dienstag, 28.07.2009, 20:52 (vor 5995 Tagen) @ Ozzwald

Hi,

leider sind nicht alle Antworten richtig.

1. a,b
2. b
3. c
4. c

Im Falle einer Zeitkarten Fernverkehr ist a) richtig.

5. c
6. a,b,c
7. c

Hier ist es b). Du hast "nur" ein Jahr Zeit.

8. a
9. c
10. c
11. c
12. c
13. b
14. b
15. c
16. c

Ist nicht abschließend korrekt. Bei nachträglicher Vorlage einer Fahrkarte oder Quittung gibts auch was wieder.

17. b
18. a

So, etzt sollte es passen.

Liebe Grüße
Kalle

SPOILER: Lösungen

Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 21:10 (vor 5995 Tagen) @ kalle.55

Welche Antworten sind denn deiner Meinung nicht richtig?

SPOILER: Lösungen

Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 21:15 (vor 5995 Tagen) @ Ozzwald

Du hast recht,
sorry.... bin mittlerweile auch etwas durcheinander was das Thema angeht....

4. Ergänzung zur Frage: Nahverkehrszeitkarte
Antwort b
Im FV: a

7. b

16.
Naja, bisher habe ich nur FN Code 33 vorliegen


Sorry :-/

SPOILER: Lösungen

Matze86, München, Dienstag, 28.07.2009, 22:19 (vor 5995 Tagen) @ Ozzwald

Du hast recht,
sorry.... bin mittlerweile auch etwas durcheinander was das Thema angeht....

4. Ergänzung zur Frage: Nahverkehrszeitkarte
Antwort b
Im FV: a

7. b

16.
Naja, bisher habe ich nur FN Code 33 vorliegen


Sorry :-/

FAQ machen und dann solche Dinger reinhauen... Tztztz ;))

SPOILER: Lösungen

Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 22:26 (vor 5995 Tagen) @ Matze86

Betriebsblindheit ;)

Ich bin doch froh das andere quer Lesen. Keiner is unfehlbar, und grade bei vielen Zahlen schleichen sich Fehler ein.

Menno :-/ ;)

SPOILER: Lösungen

tjacobs, Mittwoch, 29.07.2009, 07:58 (vor 5995 Tagen) @ Ozzwald

6. a,b,c


6. Wann haftet ein EVU nicht?
a) Außerhalb des Eisenbahnverkehrs liegenden Umstands
b) Eigenes Verschulden
c) Verhalten von Dritten, welches nicht abgewendet worden konnte

Das EVU haftet nicht, wenn es die Verspätung selbst verschuldet hat? Das glaube ich nicht.

-tjacobs

SPOILER: Lösungen

kalle.55, Mittwoch, 29.07.2009, 08:15 (vor 5995 Tagen) @ tjacobs

6. a,b,c

6. Wann haftet ein EVU nicht?
a) Außerhalb des Eisenbahnverkehrs liegenden Umstands
b) Eigenes Verschulden
c) Verhalten von Dritten, welches nicht abgewendet worden konnte

Das EVU haftet nicht, wenn es die Verspätung selbst verschuldet hat? Das glaube ich nicht.

-tjacobs

Das ist ungünstig formuliert. Ozzwald meint sicherlich "eigenes Verschuldes des Reisenden".

Verfügbar Informationen (Links)

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Dienstag, 28.07.2009, 20:48 (vor 5995 Tagen) @ Mario-ICE

Hallo,
wer mehr Infos noch haben möchte, der findet sie hier:
***
Bundesministerium für Justiz:
Pressemitteilung
Faltblatt

***
Schlichtungsstelle Mobilität:
Pressemitteilung
Broschüre

***
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland:
Pressemitteilung

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
[image]

Noch ein Link

Matze86, München, Mittwoch, 29.07.2009, 07:38 (vor 5995 Tagen) @ Holger_HAM
bearbeitet von Matze86, Mittwoch, 29.07.2009, 07:38

Hallo,
wer mehr Infos noch haben möchte, der findet sie hier:
***
Bundesministerium für Justiz:
Pressemitteilung
Faltblatt

***
Schlichtungsstelle Mobilität:
Pressemitteilung
Broschüre

***
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland:
Pressemitteilung

***
http://www.fahrgastrechte.info/

Fahrgastrechte ab morgen

Weiler, Dienstag, 28.07.2009, 21:57 (vor 5995 Tagen) @ Mario-ICE

Nur soviel, die DB gewährt nachwievor allen Fahrgästen bei jeder Verspätung, egal welcher Verursacher, bis zum Dezember erstmal Entschädigungsansprüche.
Bei DB Fernverkehr werden die entsprächenden Anträge im Zug, das heißt in den jeweiligen Dienstabteilen, aufbewahrt und auch da ausgegeben.

Fahrgastrechte ab morgen

Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 22:01 (vor 5995 Tagen) @ Weiler
bearbeitet von Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 22:06

Naja, theoretisch.

Du weißt aber auch, wieviele Kollegen von DB Fernverkehr bisher Gutscheinkarten ausgegeben haben;)
Die wenigsten.

OT: Bei Fundsachen ists genauso. Die wenigsten Zubs geben FuSa mit Anhänger ab. Die meisten knallen die einfach so aufn Tresen.

Ich bin froh, damit nix zu tun zu haben. Nur weiß ich, dass die Kollegen an den Bahnhöfen strikt sich an die neuen Regelungen zu halten haben.

Fahrgastrechte ab morgen

Mario-ICE, Dienstag, 28.07.2009, 22:53 (vor 5995 Tagen) @ Weiler

Nur soviel, die DB gewährt nachwievor allen Fahrgästen bei jeder Verspätung, egal welcher Verursacher, bis zum Dezember erstmal Entschädigungsansprüche.
Bei DB Fernverkehr werden die entsprächenden Anträge im Zug, das heißt in den jeweiligen Dienstabteilen, aufbewahrt und auch da ausgegeben.


Da sagt aber das aktuelle Sonderinfo des Zub was anderes.

Fahrgastrechte ab morgen

ICE 79, Dienstag, 28.07.2009, 23:11 (vor 5995 Tagen) @ Mario-ICE

@Mario: dann sind wir gespannt. Habe sicher wieder ne Verspätung diese Woche und werde diese dann mal anmelden und Info geben was Grund war und wie reagiert wurde.

Fahrgastrechte ab morgen

Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 23:23 (vor 5995 Tagen) @ ICE 79
bearbeitet von Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 23:24

Nicht so negativ ;)
Ich fahr täglich Anderthalb Stunden mit dem ICE nach Hause und hatte im letzten halben Jahr nicht eine Verspätung.

Fahrgastrechte ab morgen

Matze86, München, Dienstag, 28.07.2009, 23:27 (vor 5995 Tagen) @ Ozzwald

Nicht so negativ ;)
Ich fahr täglich Anderthalb Stunden mit dem ICE nach Hause und hatte im letzten halben Jahr nicht eine Verspätung.

Willst du mir ernsthaft sagen, dass du auf Hannover-Berlin (ich nehme an, das ist deine Strecke) im letzten halben Jahr keine einzige Verspätung hattest?!?!?

Fahrgastrechte ab morgen

Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 23:30 (vor 5995 Tagen) @ Matze86

Richtig. Keine Einzige.
Letzte mal mit +14 ab Hannover ab, mit 0 in Berlin an.

Fahrgastrechte ab morgen

Matze86, München, Dienstag, 28.07.2009, 23:35 (vor 5995 Tagen) @ Ozzwald

Richtig. Keine Einzige.
Letzte mal mit +14 ab Hannover ab, mit 0 in Berlin an.

Ich nehm dich mit, wenn ich unterwegs bin, ja? ;)

Fahrgastrechte ab morgen

Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 23:37 (vor 5995 Tagen) @ Matze86
bearbeitet von Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 23:38

Lol,

naja ich muss zugeben, ich habe Glück. Naja, ich schau vorher auf die Betriebslage und schau was wie klappt..

Wenn ich aber arbeite bricht i.d.r das chaos aus .. lol

Aber mich wird irgendwann auch noch die Arschkarte treffen.

Fahrgastrechte ab morgen

Mario-ICE, Dienstag, 28.07.2009, 23:24 (vor 5995 Tagen) @ Weiler

Nur soviel, die DB gewährt nachwievor allen Fahrgästen bei jeder Verspätung, egal welcher Verursacher, bis zum Dezember erstmal Entschädigungsansprüche.
Bei DB Fernverkehr werden die entsprächenden Anträge im Zug, das heißt in den jeweiligen Dienstabteilen, aufbewahrt und auch da ausgegeben.

Auszug aus dem Sonderinfofax:

Bei folgenden Ereignissen wird KEIN FGF, soweit ihr Zug unmittelbar betroffen ist, ausgegeben

Aufprall auf ein ins Gleis gestürztes Fahrzeug, Bahnübergangsunfall
Personen am bzw. im Gleis und daraus resultierende Gleissperrungen etc.
Notarzteinsatz im Zug bzw. im oder am Gleis
Behördliche Maßnahmen im Bahnhof/auf der freien Strecke (etwa Bahnhofssperrung wegen Bombendrohung)

Hinweis: In allen anderen Fällen erfolgt immer eine Ausgabe des FGF mit Bestätigung an Reisende mit anzuerkennenden Fahrkarten, es sei denn die Transportleitung sperrt eine Ausgabe der FGF ausdrücklich


Über den Passus "unmittelbar betroffen" lässt sich natürlich jetzt trefflich streiten und wird irgendwann Juristen beschäftigen. Wenn ein Zug wegen der Streckensperrung umgeleitet wird ist er dann nur noch mittelbar betroffen? Wird der Zug jedoch hinter einen anderen zug gestellt ist das dann unmittelbar?

Fahrgastrechte ab morgen

Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 23:26 (vor 5995 Tagen) @ Mario-ICE
bearbeitet von Ozzwald, Dienstag, 28.07.2009, 23:29

Nein, das ist mittelbar ;)

Aber, ob man juristisch einen Anspruch einklagen kann.,, hm ;) Man könnte den Zug ja vorher umleiten, wenn er nich im Blockabstand ist.

Naja, das ganze wid interessant.
Eigentlich müsste jeder MA der im Kundenkontakt ist, jetzt langsam in Deckung gehen *fg*

Fahrgastrechte ab morgen

JanKrohn, Vaals (NL), Mittwoch, 29.07.2009, 06:40 (vor 5995 Tagen) @ Mario-ICE

In dem Zusammenhang wäre vielleicht noch die Frage interesdsant, wie zu sehen ist, wenn in solch einem Fall der Anschlusszug meint, nicht eine Minute warten zu brauchen...

Jan

--
--
http://www.vic-fontaine.com/
http://www.heidoc.net/

Fahrgastrechte ab morgen

Alexander, Mittwoch, 29.07.2009, 12:05 (vor 5994 Tagen) @ JanKrohn

Hi,

auch da gilt wenn es Verschulden von dritten -> Pech
Wenn Verspätung durch Bahn verursacht -> Entschädigung.

Es wird sich beim warten auf Anschlussreisende nicht viel ändern.
Im Nahverkehr haben die Besteller Vorgaben gemacht und die heißt in vielen Ländern "Strichwartezeit" also keine Sekunde auf Anschluss warten.

Viele Grüße

--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)

Fahrgastrechte ab morgen

Steffen, Mittwoch, 29.07.2009, 12:19 (vor 5994 Tagen) @ Alexander

Es wird sich beim warten auf Anschlussreisende nicht viel ändern.
Im Nahverkehr haben die Besteller Vorgaben gemacht und die heißt in vielen Ländern "Strichwartezeit" also keine Sekunde auf Anschluss warten.

Hat man eigentlich auch den ITF an die "Strichwartezeit" angepasst? Denn ein ITF mit möglichst kurzen Umstiegszeiten (so wurde er ja eingeführt) kan nur funktionieren, wenn die Umstiege auch mehr oder weniger garantiert sind.

--
[image]

tagesschau.de hat's auch nicht kapiert

tjacobs, Mittwoch, 29.07.2009, 09:16 (vor 5994 Tagen) @ Mario-ICE
bearbeitet von tjacobs, Mittwoch, 29.07.2009, 09:19

Ich glaube, die Regelungen sind zu kompliziert...

Auch tagesschau.de hat's nicht kapiert:

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bahn1008.html

Von der Entschädigungsregel ausgenommen sind
Tickets mit einem Preis bis zu vier Euro.

Faktisch sind Tickets bis 16 EUR ausgeschlossen - aber auch nur, weil höchstens 25% des Fahrkartenwertes erstattet werden und unter 4 EUR Bagatellgrenze gar nichts.

-tjacobs.

tagesschau.de hat's auch nicht kapiert

Steffen, Mittwoch, 29.07.2009, 09:26 (vor 5994 Tagen) @ tjacobs

Ich glaube, die Regelungen sind zu kompliziert...

Auch tagesschau.de hat's nicht kapiert:

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bahn1008.html

Von der Entschädigungsregel ausgenommen sind
Tickets mit einem Preis bis zu vier Euro.

Kann man die Formulare wirklich beim Schaffner abgeben? Man bekommt sie von ihm, ja, aber abgeben doch nicht?

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zuggebundene Tickets

JanKrohn, Vaals (NL), Mittwoch, 29.07.2009, 09:55 (vor 5994 Tagen) @ Mario-ICE

Sehe ich das richtig, wenn ich ein zuggebundenes Ticket habe, und durch "betriebsfremde Umstände" auf der Fahrt meinen Anschluss verpasse, dass das künftig mein eigenes Problem ist...?

9.1.1 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende (...) mit einer zuggebundenen Fahrkarte (...) mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit (...)

9.2.3 Die vorstehenden Ansprüche nach den Nummern 9.1.1 bis 9.2.2 bestehen nicht, wenn der Ausfall, die Verspätung oder das Anschlussversäumnis auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist: (i) betriebsfremde Umstände (höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.)

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Länder-Ticket/SWT

josuav, Mittwoch, 29.07.2009, 11:50 (vor 5994 Tagen) @ JanKrohn

Moment mal, ich gleub schon, dass man auch mit einem Länder-Ticket einen höherwertigen Zug benutzen darf:

Zitat der Bahn-Seite:

* Besitzt der Fahrgast eine Fahrkarte des Nahverkehrs, muss er bei Nutzung eines höherwertigen Zuges die zusätzlich erforderliche Fahrkarte/ den Produktübergang zunächst bezahlen und kann die Kosten anschließend geltend machen. Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z.B. Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets).

Das heißt für mich doch, dass man mit SWT oder Länder-Ticket einfach einsteigen darf, ohne eine andere Karte zu kaufen. Oder worauf bezieht sich denn "Diese Regelung gilt nicht", das ist doch nicht eindeutig.

Länder-Ticket/SWT

Steffen, Mittwoch, 29.07.2009, 12:16 (vor 5994 Tagen) @ josuav

* Besitzt der Fahrgast eine Fahrkarte des Nahverkehrs, muss er bei Nutzung eines höherwertigen Zuges die zusätzlich erforderliche Fahrkarte/ den Produktübergang zunächst bezahlen und kann die Kosten anschließend geltend machen. Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z.B. Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets).

Das heißt für mich doch, dass man mit SWT oder Länder-Ticket einfach einsteigen darf, ohne eine andere Karte zu kaufen. Oder worauf bezieht sich denn "Diese Regelung gilt nicht", das ist doch nicht eindeutig.

Der klare Menschenverstand sagt: Jemand mit "stark verbilligten Fahrkarten" wird nicht in höherwertigen Zügen befördert. Warum sollte er von Fahkarte-Kauf-und-Rückerstattungsregelung ausgeschlossen sein?

Merke: Kunden mit stark verbilligte Fahrkarten haben stark reduzierte Rechte.

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Länder-Ticket/SWT

josuav, Mittwoch, 29.07.2009, 12:21 (vor 5994 Tagen) @ Steffen

Hab mir halt gedacht, weil es evtl. zu aufwändig ist, eine neue Karte zu kaufen bei allen Länder-Ticket-Inhabern.

Aber hast Recht, wenns so wäre, würd ich mich mit nem SWT an dne Münchener Hbf stellen, warten bis der erste Zug nach Nürnberg mehr als +20 hat und dann München - Hamburg im ICE fahren, weil mein Regionalzug ja verspätet war. ;)

Is mir eh erstmal wurscht, ich darf den August lang eh mit allen Zügen fahren. ;)

Bin aber schonmal mit dem Bayern-Ticket ICE gefahren, das war aber eine Kulanz-Regelung: wegen PU in Regensburg mussten alle über Ingolstadt nach München fahren...

Länder-Ticket/SWT

Steffen, Mittwoch, 29.07.2009, 12:24 (vor 5994 Tagen) @ josuav

Hab mir halt gedacht, weil es evtl. zu aufwändig ist, eine neue Karte zu kaufen bei allen Länder-Ticket-Inhabern.

Wenn etwas zu aufwendig ist, dann entfätt es - siehe die 4 EUR-Schwelle!

Bin aber schonmal mit dem Bayern-Ticket ICE gefahren, das war aber eine Kulanz-Regelung: wegen PU in Regensburg mussten alle über Ingolstadt nach München fahren...

Aus einem ähnlichen Grund bin ich auch mit dem Semesterticket im ICE und im Thalys gefahren - war schön :)))

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Einschränkung der Rechte durch Verschulden Dritter

mausgalaxy99, Mittwoch, 29.07.2009, 13:01 (vor 5994 Tagen) @ Mario-ICE

Ich hab da mal 'ne ganz banale Frage, die mir irgendwie nicht aus dem Kopf geht.

1.) Fahre mit Zug XY. Dieser Zug hat auf Grund eines Verkehrsunfalls am Bahnübergang 120 Minuten Verspätung. Mein Anschluß in Frankfurt ist weg und ich komme nicht mehr weiter, z. B. nach Koblenz. Die Übernachtung bzw. eine evtl. Weiterbeförderung mit Großraumtaxi ging bisher zu Lasten der DB AG. Jetzt - so wie ich die ganzen Regelungen verstehe - habe ich Pech. Bei einem Verkehrsunfall ohne Todesfolge hat man aber einen Verursacher und somit werden dort auch Kosten geltend gemacht. Sei es vom EVU oder der DB Netz, aber der Kunde sieht davon dann wieder nichts. Oder verzichten EVU und DB Netz auf Kostenerstattung?

2.) Fahre mit Zug XYZ von MZ nach F-Flug. Zug steht 70 Minuten vor F-Flug weil ein Feuermelder dauernd ausgelöst hat. Ist das jetzt höhere Gewalt (es hätte ja ein Feuer sein können) oder ist das Verschulden von DB Netz bzw. DB Station? Und muß dann das EVU erstatten? Bisher gabs da nie Probleme. Und was passiert, wenn dadurch der letzte Anschluß weg ist und man nicht mehr nach ESA / L oder ähnlich kommt?

Ich denke, es wird sehr sehr kompliziert werden. Allein das Formular ist IMHO ein schlechter Witz. Aber der Kunde wird ja nicht gefragt.

Einschränkung der Rechte durch Verschulden Dritter

Steffen, Mittwoch, 29.07.2009, 13:19 (vor 5994 Tagen) @ mausgalaxy99

2.) Fahre mit Zug XYZ von MZ nach F-Flug. Zug steht 70 Minuten vor F-Flug weil ein Feuermelder dauernd ausgelöst hat. Ist das jetzt höhere Gewalt (es hätte ja ein Feuer sein können) oder ist das Verschulden von DB Netz bzw. DB Station? Und muß dann das EVU erstatten? Bisher gabs da nie Probleme. Und was passiert, wenn dadurch der letzte Anschluß weg ist und man nicht mehr nach ESA / L oder ähnlich kommt?

Bei Fehlalarm ist es imho technisches Versagen, da müsste es also eine Entschädigung geben.

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Einschränkung der Rechte durch Verschulden Dritter

jor, Mittwoch, 29.07.2009, 21:40 (vor 5994 Tagen) @ mausgalaxy99

Sei es vom EVU oder der DB Netz, aber der Kunde sieht davon dann wieder nichts.

Es steht dem Kunden genau wie dem EVU frei, sich den entstandenen Schaden vom Verursacher wiederzuholen.

Warum sollte denn jemand für einen Schaden haften, den ein anderer verursacht hat?

Einschränkung der Rechte durch Verschulden Dritter

brandenburger, Perleberg, Donnerstag, 30.07.2009, 13:11 (vor 5993 Tagen) @ jor
bearbeitet von brandenburger, Donnerstag, 30.07.2009, 13:13

Dass ich bei einem Anschlussverlust, für den die Bahn nichts kann, keine Entschädigung kriege, sehe ich ja ein.

Aber in einem eventuell höherwertigen Zug oder auch einem Taxi weiterbefördert werden, wenn es anders nicht mehr geht, möchte ich schon.

D. h. die Bahn(en) wälzen das Risiko, dass die Züge wegen eines Selbstmörders oder eines Blitzschlages nicht mehr fahren können, auf den Fahrgast ab??

Und was ist bei einem zuggebundenen Ticket: Anschluss weg, aber die Bahn war nicht schuld- dann muss ich ein neues Ticket kaufen? Und dann die Hinterbliebenen des Selbstmörders verklagen? Darf doch wohl nicht wahr sein?

Einschränkung der Rechte durch Verschulden Dritter

Steffen, Donnerstag, 30.07.2009, 14:28 (vor 5993 Tagen) @ brandenburger

D. h. die Bahn(en) wälzen das Risiko, dass die Züge wegen eines Selbstmörders oder eines Blitzschlages nicht mehr fahren können, auf den Fahrgast ab??

Die Bahn hat die Regeln nicht gestgesetzt! Die kommen von der EU!

Deine Fragen kann ich Dir leider nicht beantworten.

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Einschränkung der Rechte durch Verschulden Dritter

Mario-ICE, Donnerstag, 30.07.2009, 17:32 (vor 5993 Tagen) @ brandenburger

Dass ich bei einem Anschlussverlust, für den die Bahn nichts kann, keine Entschädigung kriege, sehe ich ja ein.

Aber in einem eventuell höherwertigen Zug oder auch einem Taxi weiterbefördert werden, wenn es anders nicht mehr geht, möchte ich schon.

D. h. die Bahn(en) wälzen das Risiko, dass die Züge wegen eines Selbstmörders oder eines Blitzschlages nicht mehr fahren können, auf den Fahrgast ab??

Und was ist bei einem zuggebundenen Ticket: Anschluss weg, aber die Bahn war nicht schuld- dann muss ich ein neues Ticket kaufen? Und dann die Hinterbliebenen des Selbstmörders verklagen? Darf doch wohl nicht wahr sein?

Ich glaube hier wird ein bisschen was verwechselt, obwohl es durchaus so kommen könnte wie du schreibst. Zum Thema Zugbindung wird sich nichts ändern, Zug verpasst, dann nächster Zug für dich frei, es sei denn du bist selbst verschuldet zu spät zum Zug gekommen etc.
Die Frage ist dann ja nur, ob du bei einem Verschulden dritter auch nur Geld zurück bekommst. Die beförderung wird erbracht, aber ob du dafür entschädigt wirst?

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