VZ-Flyer zu den neuen Fahrgastrechten (Fahrkarten und Angebote)

Steffen, Samstag, 25.07.2009, 14:45 (vor 6228 Tagen) @ Tommyboy

Danke für den Link!

Obwohl es auch wieder Fragen aufwirft: so ist auf Seite 9 zu lesen, dass keine Entschädigung gezahlt wird, wenn der Betrag weniger als 4 Euro beträgt. Andererseits wurde hier geschrieben, dass Inhaber von SWT/LT mit 1,50 abgespeist werden sollen. Wie geht das zusammen?

Soweit ich das verstanden habe (aus diversen Quellen) kann man Nahverkehrsverspätungen sammeln, sofern sie auf die selbe Fahrkarte entstanden sind - das betrifft dann praktisch nur Fahrkarten, die an mehreren Tagen gültig sind.

Genauso werden Fahrgäste, die für ihre Fahrkarte weniger als 8 EUR (bei 2 Std. Verspätung) bzw. 16 EUR (bei 1 Std. Verspätung) bezahlt haben, leer ausgehen, weil das dann unter diesen 4 EUR liegt, und man auf Einzelfahtscheine logischerweise nur einmal eine Verspätung bekommen kann. (als BC50-Kunde fühle ich mich mal wieder verarscht - diesmal aber nicht von der DB)

Weiters heißt es, dass Inhaber von Zeitfahrkarten (wo hier das SWT und die BC 100 zusammengefasst werden, gemeint sind wahrscheinlich relationslose FK) ebenfalls von der Entschädigung ausgenommen sind. Ob das so sein kann?

Die Broschüre beschreibt das EU-Gesetz. Darin scheint nicht genau festgelegt, wie bei Zeitkarten verfahren wird (siehe Artikel 17). Wo das tatsächlich festgelegt ist weiss ich nicht, aber da würde ich mich mal auf die 10 EUR verlassen, die auf der DB-Seite angegeben sind.

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