Welch Überraschung: privater Nachtzug schon am Ende (Allgemeines Forum)
Berlin - Stuttgart
Guckst Du da:
http://www.stimme.de/regioticker/art16233,1605929
Oh!!!!!!!!
Also wenn die jetzt schon aufgeben wegen mangelnder Auslastung, dann taugt das Unternehmen nichts! Es sollte klar sein, dass sich ein Angebot erstmal einspielen muss.
Wenn ich das lese kommen mir eher Gedanken, dass eine nötige Umrüstung der Wagen (die sind ja gerade - angeblich - in der Werkstatt) nicht einkalkuliert wurde und dadurch die Wirtschaftlichkeit des Zuges nicht mehr gegeben ist; vielleicht muss man auch sehr viel umrüsten.
Denn das ganze scheint mir ohnehin eine Low-Cost-Unternehmung zu sein, wo jede Mehrausgabe ins Gewicht fällt:
*Uralt-Wagen (ok, sie haben charm. Aber sie sind längst abgeschrieben)
*Eine ausrangierte Lok der ÖBB
*Die zusammengeschusterte Homepage lässt eine Billig-Organisation erahnen.
Auf der Homepage steht momentan nichts:
http://www.nacht-im-zug.de/
--
![[image]](http://img.aachen-im-bild.de/brueckebelgien.jpg)
Welch Überraschung: privater Nachtzug schon am Ende
komisch nach 2 fahrten schon? dachte immer das so ein Verkehr schwer genemigt werden muss und auch die finanzen geprüft werden..
Wer weiss...
...vielleicht hat auch die Presse vorschnell einen Beitrag zusammengeschustert. Könnte dann aber sicherlich teuer für die werden. Warten wir nochmal ein paar Tage ab, das Thema bleibt sicherlich interessant ;-) Egal in welcher Hinsicht.
Denn auf deren Homepage steht:
...vielleicht hat auch die Presse vorschnell einen Beitrag zusammengeschustert.
"Ab dem 31.7.09 werden wir den Verkehr planmäßig in gewohnter Qualität wieder aufnehmen können."
Mal sehen wer in diesem Fall Recht behält.
Welch Überraschung: privater Nachtzug schon am Ende
Hi,
komisch nach 2 fahrten schon? dachte immer das so ein Verkehr schwer genemigt werden muss und auch die finanzen geprüft werden..
nein auch du als Privatperson kannst innerhalb von wenigen Stunden ein EVU gründen und privatwirtschaftliche Verkehre aufnehmen, jedes finanzielles Risiko liegt bei dir.
Ich kenne ein EVU, welches nur ein einzigen Mitarbeiter hat (dieser ist Lokführer und Geschäftsführer in einem).
Anders sieht es beim bestellten Nahverkehr aus, hier musst du nachweisen das du bzw. dein EVU in der Lage ist den bestellten Verkehr auch durchzuführen.
Viele Grüße
--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)
Welch Überraschung: privater Nachtzug schon am Ende
Na ja, immerhin brauchst du, um ein EVU gründen zu können einen Eisenbahnbetriebsleiter (oder musst ihn dir für teuer Geld "ausleihen")... also soooo einfach ist das auch nicht, mit dem Gründen eines eigenen EVU. Binnen weniger Stunden? Glaube ich kaum, dass das EBA so ohne weiteres jeden auf die Schiene lässt. Immerhin müssen auch Sicherheitsaspekte stimmen!
Und wenn du Linienverkehr betreiben willst gelten nochmal spezielle Genehmigungsverfahren. Die einschlägigen Gesetze rauszusuchen, habe ich gerade keine Zeit, aber juris.de sollte weiterhelfen können!
Welch Überraschung: privater Nachtzug schon am Ende
Na ja, immerhin brauchst du, um ein EVU gründen zu können einen Eisenbahnbetriebsleiter (oder musst > ihn dir für teuer Geld "ausleihen")...
Das stimmt, wie gesagt gibt es da mehrere Varianten (Lehrgang machen oder "Mieten")
also soooo einfach ist das auch nicht, mit dem Gründen eines eigenen EVU. Binnen weniger Stunden? > Glaube ich kaum, dass das EBA so ohne weiteres jeden auf die Schiene lässt. Immerhin müssen auch > Sicherheitsaspekte stimmen!
Das EBA ist für private EVU nicht zuständig, dafür ist der Landesbevollmächtige für Bahnaufsicht des jeweiligen Bundeslandes zuständig.
Was für Sicherheitsaspekte sollen den bei einem EVU stimmen? Die Fahrzeuge müssen zugelassen sein und diese werden von den meisten EVU gemietet oder geleast.
Und wenn du Linienverkehr betreiben willst gelten nochmal spezielle Genehmigungsverfahren. Die einschlägigen Gesetze rauszusuchen, habe ich gerade keine Zeit, aber juris.de sollte weiterhelfen können!
Da brauchst du nicht in juris.de nach suchen. Für die Durchführung eines Eisenbahnbetriebs muss man sich an das AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) halten. Dabei steht alles relevantes in §6.
Man holt sich also keine Genehmigung für eine Linie sondern eine generelle Betriebserlaubnis im Personen- und/oder Güterverkehr.
Es wird teilweise schon kritisiert, da die Landesbehörden wesentlich lascher mit der Erteilung von Genehmigungen umgeht, speziell bei §6 (2), eigentlich hätte es bisher keine einzige Pleite geben dürfen...
Viele Grüße
--
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Welch Überraschung: privater Nachtzug schon am Ende
Das EBA ist für private EVU nicht zuständig, dafür ist der Landesbevollmächtige für Bahnaufsicht des jeweiligen Bundeslandes zuständig.
Selbstverständlich ist das EBA für Bahnen, die auf dem DB-Netz operieren, zuständig.
Im Übrigen haben fast alle Länder die ihr zustehende Eisenbahnaufsicht von NE-Infrastruktur an das EBA abgegeben, außer Niedersachsen, Hamburg und Berlin.
Zitat von der EBA-Seite:
"Das Amt ist zuständige Aufsichtsbehörde für das Schienennetz der Eisenbahnen des Bundes und der Strecken mit Anschluss an das Ausland sowie für alle regelspurigen Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Ausnahme der Regionalbahnen."
EBA-Aufsicht
Hier gibt es eine Liste, mit der jeweiligen Aufsichtsbehörde:
http://www.eba.bund.de/cln_005/SharedDocs/Publikationen/DE/Infothek/Eisenbahnunternehme...
Überall wo EBA in Spalte K steht, ist das EBA ex legis zuständig. Und alle Länder aus NI, HH und B haben die Aufsicht dann trotzdem an das EBA übertragen.
Welch Überraschung: privater Nachtzug schon am Ende
Gut dann gebe ich mich geschlagen ;-)
Jedoch hat auch Sachsen noch die Bahnaufsicht für NE-Bahnen, den zuständigen Landesbevollmächtigen für Bahnaufsicht kenne ich persönlich.
Jedoch dazu trotzdem eine Nachfrage, nach §5 (1) AEG heißt es:
Nichtbundeseigene Eisenbahnen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland werden von dem Land, in dem sie ihren Sitz haben, beaufsichtigt. Die Landesregierung kann die Eisenbahnaufsicht ganz oder teilweise dem Eisenbahn-Bundesamt übertragen, welches sie nach den Weisungen und für Rechnung dieses Landes übernimmt. Sie kann anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen Aufgaben der Eisenbahnaufsicht ganz oder teilweise durch Rechtsverordnung übertragen.
Wer ist jetzt in einem Bundesland, wo das Land die Eisenbahnaufsicht nicht abgetreten hat, für NE-Bahnen zuständig? Lt. Gesetz ja das Land, es wird ja nicht zwischen EIU und EVU unterschieden.
Viele Grüße
--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)
Welch Überraschung: privater Nachtzug schon am Ende
Im Eisenbahnverkehr gibt es keine Liniengenehmigungen. Das gibt es nur im öffentlichen Straßenpersonenverkehr - diese Fallen unter das Personenbeförderungsgesetz. Die Eisenbahnen fallen nicht darunter.
Kein Wunder
Sonderlich erstaunlich ist das nicht, da der Fahrpreis meiner Meinung nach viel zu hoch ist. 169 Euro (Stuttgart-Berlin und zurück) sind für eine solche Fahrzeit und veraltetes Wagenmaterial einfach zu viel, der ICE braucht nur die Hälfte der Zeit und ist mit dem SP50 für 126 Euro auch noch wesentlich billiger.
Germanwings schafft es selbst bei nur einer Woche Vorbuchungsfrist für gute 100 Euro.
Der Vergleich hinkt gewaltig!
Sonderlich erstaunlich ist das nicht, da der Fahrpreis meiner Meinung nach viel zu hoch ist. 169 Euro (Stuttgart-Berlin und zurück) sind für eine solche Fahrzeit und veraltetes Wagenmaterial einfach zu viel, der ICE braucht nur die Hälfte der Zeit und ist mit dem SP50 für 126 Euro auch noch wesentlich billiger.
Germanwings schafft es selbst bei nur einer Woche Vorbuchungsfrist für gute 100 Euro.
Schonmal daran gedacht, dass das ein Nachtzug ist? Dann kannst du ja mal nach den Preisen für den Nachtzug ausschau halten. Und was da teilweise fährt, da kann das Wagenmaterial dieses EVUs locker mithalten!
Welch Überraschung: privater Nachtzug schon am Ende
Hallo jor und Alexander,
ihr habt natürlich recht, ich habe hier was durcheinandergebracht mit dem PbefG. Danke für den Hinweis... ;-)
Gruß,
der Stuttgarter
Welch Überraschung: privater Nachtzug schon am Ende
Für die Durchführung eines Eisenbahnbetriebs muss man sich an das AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) halten. Dabei steht alles relevantes in §6.
Man holt sich also keine Genehmigung für eine Linie sondern eine generelle Betriebserlaubnis im Personen- und/oder Güterverkehr.
Man braucht aber sehr wohl eine Genehmigung, steht eindeutig in §6 des AEG:
§ 6 Erteilung und Versagung der Genehmigung
(1) Ohne Genehmigung darf niemand
1. Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen,
2. als Halter von Eisenbahnfahrzeugen selbstständig am Eisenbahnbetrieb teilnehmen
oder
3. Schienenwege, Steuerungs- und Sicherungssysteme oder Bahnsteige betreiben.
Desweiteren bestehen auch Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung:
(2) Die Genehmigung wird auf Antrag erteilt, wenn
1. der Antragsteller als Unternehmer und die für die Führung der Geschäfte bestellten
Personen zuverlässig sind,
2. der Antragsteller als Unternehmer finanziell leistungsfähig ist,
3. der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellten
Personen die erforderliche Fachkunde haben
und damit die Gewähr für eine sichere Betriebsführung bieten.
Was für Sicherheitsaspekte sollen den bei einem EVU stimmen? Die Fahrzeuge >müssen zugelassen sein und diese werden von den meisten EVU gemietet oder >geleast.
§ 7a Sicherheitsbescheinigung und nationale Bescheinigung für
Eisenbahnverkehrsunternehmen
(1) Ohne Sicherheitsbescheinigung dürfen Eisenbahnverkehrsunternehmen vorbehaltlich des
Absatzes 4 nicht am regelspurigen öffentlichen Eisenbahnbetrieb teilnehmen. Satz 1 gilt
nicht für Regionalbahnen, die nur im Inland verkehren.
(2) Die Sicherheitsbescheinigung ist für nach Art und räumliche Ausdehnung festgelegte
Eisenbahnverkehrsleistungen auf schriftlichen Antrag für die betreffenden Schienennetze
oder Schienenwege öffentlicher Eisenbahninfrastrukturunternehmen zu erteilen, wenn das
Eisenbahnverkehrsunternehmen den Nachweis erbringt, dass es
1. ein Sicherheitsmanagementsystem eingerichtet hat, das mindestens die Anforderungen
des Artikels 9 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2004/49/EG erfüllt, soweit sich
nicht aus einer Rechtsverordnung auf Grund des § 26 Abs. 1 Nr. 14 ergänzende
Anforderungen ergeben, und
2. die besonderen Anforderungen für den sicheren Verkehrsbetrieb für Personal und
Fahrzeuge auf dem betreffenden Schienennetz oder den einzelnen Schienenwegen
erfüllt.
[...]
Das meinte ich mit "Sicherheit"... Und ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass all diese Dinge innerhalb von einem oder weniger Tage geklärt sind. Also so ganz von heute auf morgen kann man bestimmt kein EVU gründen.... Zum Glück! Sonst würde ich mir Sorgen um die Sicherheit auf unseren Schienen machen!