Lt. Stadt Zwickau keine Mitführungspflicht (Allgemeines Forum)

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Mittwoch, 22.07.2009, 11:28 (vor 6170 Tagen) @ citaro

Hallo,

Das wäre mir neu, du hast eine Mitführpflicht von einem Personalausweis, gibt soweit ich weiß sogar eine "Strafe", wenn Du kein dabei hast (Verwarn- oder Bußgeld).

ich kann zwar nur mit einer Fundstelle im Netz dienen, aber immerhin ist es das Einwohnermeldeamt der Stadt Zwickau. Dort wird gesagt:
"Zu erwähnen in diesem Zusammenhang ist,
dass keine Mitführungspflicht des Dokumentes
besteht. Bitte bedenken Sie jedoch, dass
- der Inhaber in der Lage sein muss, sich in
einer vertretbaren Frist zu legitimieren, was
durchaus zu persönlichen Unannehmlichkeiten
führen kann,
- bei Erledigung von vielen Behördengängen
der Identitätsnachweis zwingend ist, z. B.
Anmelden in einer Wohnung, Führungszeugnis
... ."

Quelle: http://www.zwickau.de

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
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