Scherzkekse! (Fahrkarten und Angebote)

JanKrohn, Vaals (NL), Donnerstag, 16.07.2009, 15:29 (vor 6238 Tagen)

http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/fernverkehr.shtml

"Entschädigungsbeträge von weniger als 4 EUR werden nicht ausgezahlt."

[...]

"Zeitkarten des Nahverkehrs [...] 1,50 EUR."

Wie ist das denn zu verstehen?

Gruß,
Jan

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http://www.vic-fontaine.com/
http://www.heidoc.net/

Scherzkekse!

Steffen, Donnerstag, 16.07.2009, 15:30 (vor 6238 Tagen) @ JanKrohn

http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/fernverkehr.shtml

"Entschädigungsbeträge von weniger als 4 EUR werden nicht ausgezahlt."

[...]

"Zeitkarten des Nahverkehrs [...] 1,50 EUR."

Wie ist das denn zu verstehen?

Sammeln ;)

Leider gibts keine Zinsen - aber die 4 EUR hat man ja schnell zusammen ;)

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Die Seite sagt es selbst

Jipii, Donnerstag, 16.07.2009, 18:49 (vor 6238 Tagen) @ JanKrohn

Somit müssen Inhaber von Zeitkarten des Nahverkehrs mindestens zwei (1. Klasse) bzw. drei (2. Klasse) Verspätungen geltend machen und diese gesammelt einreichen.

Wie viel Zeit hat man?

Steffen, Donnerstag, 16.07.2009, 19:08 (vor 6238 Tagen) @ Jipii
bearbeitet von Steffen, Donnerstag, 16.07.2009, 19:08

Wie lange kann man seine Rechte denn geltend machen? Bisher war es ja nur eine Woche, weil die Daten dann gelöscht werden(?). Ändert sich das jetzt auch?

Die Seite schweigt da leider :(

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Nur Zeitkarten?

Tommyboy, OWL, Donnerstag, 16.07.2009, 19:09 (vor 6238 Tagen) @ JanKrohn

Hallo,

welche Art von Fahrkarten fallen denn unter den Begriff "Zeitkarten"?
Könnte man z.B. ein Semesterticket auch als Zeitkarte ansehen? Oder muss eine Relation darauf stehen? Denn als Besitzer eines NRW-Semestertickets ergäben sich ja vielfältige Möglichkeiten. Es wäre nicht unwahrscheinlich, dass in NRW mal irgendein NV-Anschluss platzt oder ein Zug ausfällt. Wenn man das häufiger mitbekommt wäre die nächste ICE-Fahrt schon wieder für lau drin. ;-)

In welcher Höhe werden eigentlich Reisende entschädigt, die ein Länderticket oder SWT benutzen?

Gruß,
Thomas

Nur Zeitkarten?

Steffen, Donnerstag, 16.07.2009, 19:14 (vor 6238 Tagen) @ Tommyboy

welche Art von Fahrkarten fallen denn unter den Begriff "Zeitkarten"?
Könnte man z.B. ein Semesterticket auch als Zeitkarte ansehen? Oder muss eine Relation darauf stehen? Denn als Besitzer eines NRW-Semestertickets ergäben sich ja vielfältige Möglichkeiten. Es wäre nicht unwahrscheinlich, dass in NRW mal irgendein NV-Anschluss platzt oder ein Zug ausfällt. Wenn man das häufiger mitbekommt wäre die nächste ICE-Fahrt schon wieder für lau drin. ;-)

Semestertickets zählen als Verbundfahrschein, da gelten (glaube ich) andere, verbundeigene Regeln.

In welcher Höhe werden eigentlich Reisende entschädigt, die ein Länderticket oder SWT benutzen?

2,25 EUR (steht auf der verlinkten Seite)

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Semesterticket = stark ermäßigte Fahrkarte ?

Jipii, Donnerstag, 16.07.2009, 20:07 (vor 6237 Tagen) @ Tommyboy

Könnte man z.B. ein Semesterticket auch als Zeitkarte ansehen?

Gilt das nicht auch als "stark ermäßigten Fahrkarte"? Damit wäre ein Übergang in ein teueren Zug nicht möglich. :-/

Nur Zeitkarten?

JanKrohn, Vaals (NL), Donnerstag, 16.07.2009, 23:48 (vor 6237 Tagen) @ Steffen

In welcher Höhe werden eigentlich Reisende entschädigt, die ein Länderticket oder SWT benutzen?


2,25 EUR (steht auf der verlinkten Seite)

Schon mal ein SWT 1. Klasse gesehen? ;)

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Nur Zeitkarten?

Steffen, Donnerstag, 16.07.2009, 23:50 (vor 6237 Tagen) @ JanKrohn

In welcher Höhe werden eigentlich Reisende entschädigt, die ein Länderticket oder SWT benutzen?


2,25 EUR (steht auf der verlinkten Seite)


Schon mal ein SWT 1. Klasse gesehen? ;)

Ja ja, es sind nur 1,50. Ich hab die Preise nicht auswendig gelernt ;)

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Entschädigung / Erstattung

JanKrohn, Vaals (NL), Donnerstag, 16.07.2009, 23:56 (vor 6237 Tagen) @ JanKrohn

Da steht:
"Der Entschädigungsanspruch nach den Beförderungsbedingungen des Personenverkehrs besteht nicht, wenn der Ausfall oder die Verspätung des Zuges oder das Anschlussversäumnis auf [PU, Unwetter, höhere Gewalt...]"

Unter dem Stichwort Entschädigung sind aber nur die 25/50% bzw. die genannten Pauschalen zusammengefasst.

Der Rest (höherwertiger Zug, Taxi, Hotel) läuft unter dem Titel "Erstattung". Heißt das, dass auch bei Nicht-Bahn-Verschulden z.B. ein höherwertiger Zug genutzt werden kann?

Wie leitet sich eigentlich aus dem neuen Gesetz ab, dass beim SWT die Nutzung von Fernverkehr nicht anwendbar ist?

(Die Pauschale fürs WE-Ticket scheint mir sowieso eine Farce, da man in der Regel damit zwei Fahrten durchführt, und wenn beide 60 Min. verspätet sind, erhält man anstatt der erwarteten 8 Euro - 25% - wohl gar nix.)

Gruß,
Jan

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Scherzkekse!

tjacobs, Freitag, 17.07.2009, 07:04 (vor 6237 Tagen) @ Steffen

Leider gibts keine Zinsen - aber die 4 EUR hat man ja schnell zusammen ;)

leider muss man die 4 EUR aber auf einer Fahrkarte zusammenbekommen. Das heißt bei Monatskarten: in einem Monat. Bei Jahreskarten dürfte es einfacher sein, die Grenze zu erreichen.

-tjacobs.

Entschädigung / Erstattung

Matze86, München, Freitag, 17.07.2009, 07:46 (vor 6237 Tagen) @ JanKrohn

Der Rest (höherwertiger Zug, Taxi, Hotel) läuft unter dem Titel "Erstattung". Heißt das, dass auch bei Nicht-Bahn-Verschulden z.B. ein höherwertiger Zug genutzt werden kann?

Dann wird dir das Geld für das neue Ticket u.U. nicht zurückerstattet.

Wie leitet sich eigentlich aus dem neuen Gesetz ab, dass beim SWT die Nutzung von Fernverkehr nicht anwendbar ist?

Fetter Abschnitt.

Naja, das wird eh dauern bis man da mal durchblickt...

Scherzkekse!

Steffen, Freitag, 17.07.2009, 08:00 (vor 6237 Tagen) @ tjacobs

Leider gibts keine Zinsen - aber die 4 EUR hat man ja schnell zusammen ;)


leider muss man die 4 EUR aber auf einer Fahrkarte zusammenbekommen. Das heißt bei Monatskarten: in einem Monat. Bei Jahreskarten dürfte es einfacher sein, die Grenze zu erreichen.

Ja? Dann hat man bei Wochenkarten ja keine Chance :((

Und beim WE-Ticket auch nicht, bei zwei Fahrten kommt man auf 3 EUR < 4 EUR.

Und bei kürzeren Nahverkehrsstrecken (<16 EUR Fahrkartenpreis) bekommt man auch nichts?

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Entschädigung / Erstattung

JanKrohn, Vaals (NL), Freitag, 17.07.2009, 09:22 (vor 6237 Tagen) @ Matze86

Der Rest (höherwertiger Zug, Taxi, Hotel) läuft unter dem Titel "Erstattung". Heißt das, dass auch bei Nicht-Bahn-Verschulden z.B. ein höherwertiger Zug genutzt werden kann?


Dann wird dir das Geld für das neue Ticket u.U. nicht zurückerstattet.

Wieso? Es handelt sich doch nicht um eine Entschädigung, da ich weder einen zeitlichen noch einen finanziellen Vorteil davon habe.

Wie leitet sich eigentlich aus dem neuen Gesetz ab, dass beim SWT die Nutzung von Fernverkehr nicht anwendbar ist?


Fetter Abschnitt.

Na ja, noch ist es denke ich nicht so weit, dass die DB Bahn bei uns Gesetze erlassen kann. ;)

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Entschädigung / Erstattung

Matze86, München, Freitag, 17.07.2009, 09:37 (vor 6237 Tagen) @ JanKrohn

Wieso? Es handelt sich doch nicht um eine Entschädigung, da ich weder einen zeitlichen noch einen finanziellen Vorteil davon habe.

Wie geschrieben: Es wird eh ewig dauern bis man da mal durchblickt... :)

Länderticket?

Tommyboy, OWL, Freitag, 17.07.2009, 16:23 (vor 6237 Tagen) @ Steffen

welche Art von Fahrkarten fallen denn unter den Begriff "Zeitkarten"?
Könnte man z.B. ein Semesterticket auch als Zeitkarte ansehen? Oder muss eine Relation darauf stehen? Denn als Besitzer eines NRW-Semestertickets ergäben sich ja vielfältige Möglichkeiten. Es wäre nicht unwahrscheinlich, dass in NRW mal irgendein NV-Anschluss platzt oder ein Zug ausfällt. Wenn man das häufiger mitbekommt wäre die nächste ICE-Fahrt schon wieder für lau drin. ;-)


Semestertickets zählen als Verbundfahrschein, da gelten (glaube ich) andere, verbundeigene Regeln.

Hallo,

gelten denn dann Ländertickets auch als Verbundfahrschein? Ich meine, ein NRW-Semesterticket (bzw. das analoge Pendant in Niedersachsen, z.B. an der Uni Hannover) ist doch im Grunde ein Länderticket, das ein halbes Jahr gilt. Und wenn es für ein Länderticket 1,50 Euro pro Verspätungsfall geben soll müsste es das doch für's Semesterticket auch geben?!? Heute ist z.B. in NRW wieder der Wurm drin...

Mal ganz abgesehen davon: soll man tatsächlich wegen einer Erstattung in Höhe von 1,50 Euro das ganze Formular ausfüllen und ggf. noch im RZ anstehen um es abzugeben? Da hätte man ja als Pfandpirat einen lukrativeren Job als Kompensationen aufgrund von Verspätungen einzufordern. ;-)

Gruß,
Thomas

Länderticket?

Steffen, Freitag, 17.07.2009, 16:38 (vor 6237 Tagen) @ Tommyboy

gelten denn dann Ländertickets auch als Verbundfahrschein? Ich meine, ein NRW-Semesterticket (bzw. das analoge Pendant in Niedersachsen, z.B. an der Uni Hannover) ist doch im Grunde ein Länderticket, das ein halbes Jahr gilt. Und wenn es für ein Länderticket 1,50 Euro pro Verspätungsfall geben soll müsste es das doch für's Semesterticket auch geben?!?

Ich bin mir da nicht 100% sicher, wie das jetzt im Einzelnen aussieht :(

Heute ist z.B. in NRW wieder der Wurm drin...

Mal ganz abgesehen davon: soll man tatsächlich wegen einer Erstattung in Höhe von 1,50 Euro das ganze Formular ausfüllen und ggf. noch im RZ anstehen um es abzugeben? Da hätte man ja als Pfandpirat einen lukrativeren Job als Kompensationen aufgrund von Verspätungen einzufordern. ;-)

In NRW ist doch oft genug der Wirm drin, das kannst Du rationell gestalten ;))

6 Pfandflaschen oder 1 Verspätung = 1,50 EUR
6 Pfandflaschen und 1 Verspätung = 3,00 EUR

;)

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Länderticket?

Matze86, München, Freitag, 17.07.2009, 17:48 (vor 6237 Tagen) @ Tommyboy

Mal ganz abgesehen davon: soll man tatsächlich wegen einer Erstattung in Höhe von 1,50 Euro das ganze Formular ausfüllen und ggf. noch im RZ anstehen um es abzugeben?

Bingo. Davon erwartet sich die Bahn wohl, dass man "wegen den paar Euro" nicht extra dieses große Formular ausfüllt...

Da hätte man ja als Pfandpirat einen lukrativeren Job als Kompensationen aufgrund von Verspätungen einzufordern. ;-)

Job wechseln ;)

Länderticket?

JanKrohn, Vaals (NL), Freitag, 17.07.2009, 17:57 (vor 6237 Tagen) @ Matze86

Bingo. Davon erwartet sich die Bahn wohl, dass man "wegen den paar Euro" nicht extra dieses große Formular ausfüllt...

Kann man ja während der nächsten Fahrt machen... Dann wird einem zumindest nicht langweilig.

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