Scherzkekse! (Fahrkarten und Angebote)
http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/fernverkehr.shtml
"Entschädigungsbeträge von weniger als 4 EUR werden nicht ausgezahlt."
[...]
"Zeitkarten des Nahverkehrs [...] 1,50 EUR."
Wie ist das denn zu verstehen?
Gruß,
Jan
Scherzkekse!
http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/fernverkehr.shtml
"Entschädigungsbeträge von weniger als 4 EUR werden nicht ausgezahlt."
[...]
"Zeitkarten des Nahverkehrs [...] 1,50 EUR."
Wie ist das denn zu verstehen?
Sammeln ;)
Leider gibts keine Zinsen - aber die 4 EUR hat man ja schnell zusammen ;)
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Die Seite sagt es selbst
Somit müssen Inhaber von Zeitkarten des Nahverkehrs mindestens zwei (1. Klasse) bzw. drei (2. Klasse) Verspätungen geltend machen und diese gesammelt einreichen.
Wie viel Zeit hat man?
Wie lange kann man seine Rechte denn geltend machen? Bisher war es ja nur eine Woche, weil die Daten dann gelöscht werden(?). Ändert sich das jetzt auch?
Die Seite schweigt da leider :(
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Nur Zeitkarten?
Hallo,
welche Art von Fahrkarten fallen denn unter den Begriff "Zeitkarten"?
Könnte man z.B. ein Semesterticket auch als Zeitkarte ansehen? Oder muss eine Relation darauf stehen? Denn als Besitzer eines NRW-Semestertickets ergäben sich ja vielfältige Möglichkeiten. Es wäre nicht unwahrscheinlich, dass in NRW mal irgendein NV-Anschluss platzt oder ein Zug ausfällt. Wenn man das häufiger mitbekommt wäre die nächste ICE-Fahrt schon wieder für lau drin. ;-)
In welcher Höhe werden eigentlich Reisende entschädigt, die ein Länderticket oder SWT benutzen?
Gruß,
Thomas
Nur Zeitkarten?
welche Art von Fahrkarten fallen denn unter den Begriff "Zeitkarten"?
Könnte man z.B. ein Semesterticket auch als Zeitkarte ansehen? Oder muss eine Relation darauf stehen? Denn als Besitzer eines NRW-Semestertickets ergäben sich ja vielfältige Möglichkeiten. Es wäre nicht unwahrscheinlich, dass in NRW mal irgendein NV-Anschluss platzt oder ein Zug ausfällt. Wenn man das häufiger mitbekommt wäre die nächste ICE-Fahrt schon wieder für lau drin. ;-)
Semestertickets zählen als Verbundfahrschein, da gelten (glaube ich) andere, verbundeigene Regeln.
In welcher Höhe werden eigentlich Reisende entschädigt, die ein Länderticket oder SWT benutzen?
2,25 EUR (steht auf der verlinkten Seite)
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Semesterticket = stark ermäßigte Fahrkarte ?
Könnte man z.B. ein Semesterticket auch als Zeitkarte ansehen?
Gilt das nicht auch als "stark ermäßigten Fahrkarte"? Damit wäre ein Übergang in ein teueren Zug nicht möglich. :-/
Nur Zeitkarten?
In welcher Höhe werden eigentlich Reisende entschädigt, die ein Länderticket oder SWT benutzen?
2,25 EUR (steht auf der verlinkten Seite)
Schon mal ein SWT 1. Klasse gesehen? ;)
Nur Zeitkarten?
In welcher Höhe werden eigentlich Reisende entschädigt, die ein Länderticket oder SWT benutzen?
2,25 EUR (steht auf der verlinkten Seite)
Schon mal ein SWT 1. Klasse gesehen? ;)
Ja ja, es sind nur 1,50. Ich hab die Preise nicht auswendig gelernt ;)
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Entschädigung / Erstattung
Da steht:
"Der Entschädigungsanspruch nach den Beförderungsbedingungen des Personenverkehrs besteht nicht, wenn der Ausfall oder die Verspätung des Zuges oder das Anschlussversäumnis auf [PU, Unwetter, höhere Gewalt...]"
Unter dem Stichwort Entschädigung sind aber nur die 25/50% bzw. die genannten Pauschalen zusammengefasst.
Der Rest (höherwertiger Zug, Taxi, Hotel) läuft unter dem Titel "Erstattung". Heißt das, dass auch bei Nicht-Bahn-Verschulden z.B. ein höherwertiger Zug genutzt werden kann?
Wie leitet sich eigentlich aus dem neuen Gesetz ab, dass beim SWT die Nutzung von Fernverkehr nicht anwendbar ist?
(Die Pauschale fürs WE-Ticket scheint mir sowieso eine Farce, da man in der Regel damit zwei Fahrten durchführt, und wenn beide 60 Min. verspätet sind, erhält man anstatt der erwarteten 8 Euro - 25% - wohl gar nix.)
Gruß,
Jan
Scherzkekse!
Leider gibts keine Zinsen - aber die 4 EUR hat man ja schnell zusammen ;)
leider muss man die 4 EUR aber auf einer Fahrkarte zusammenbekommen. Das heißt bei Monatskarten: in einem Monat. Bei Jahreskarten dürfte es einfacher sein, die Grenze zu erreichen.
-tjacobs.
Entschädigung / Erstattung
Der Rest (höherwertiger Zug, Taxi, Hotel) läuft unter dem Titel "Erstattung". Heißt das, dass auch bei Nicht-Bahn-Verschulden z.B. ein höherwertiger Zug genutzt werden kann?
Dann wird dir das Geld für das neue Ticket u.U. nicht zurückerstattet.
Wie leitet sich eigentlich aus dem neuen Gesetz ab, dass beim SWT die Nutzung von Fernverkehr nicht anwendbar ist?
Naja, das wird eh dauern bis man da mal durchblickt...
Scherzkekse!
Leider gibts keine Zinsen - aber die 4 EUR hat man ja schnell zusammen ;)
leider muss man die 4 EUR aber auf einer Fahrkarte zusammenbekommen. Das heißt bei Monatskarten: in einem Monat. Bei Jahreskarten dürfte es einfacher sein, die Grenze zu erreichen.
Ja? Dann hat man bei Wochenkarten ja keine Chance :((
Und beim WE-Ticket auch nicht, bei zwei Fahrten kommt man auf 3 EUR < 4 EUR.
Und bei kürzeren Nahverkehrsstrecken (<16 EUR Fahrkartenpreis) bekommt man auch nichts?
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Entschädigung / Erstattung
Der Rest (höherwertiger Zug, Taxi, Hotel) läuft unter dem Titel "Erstattung". Heißt das, dass auch bei Nicht-Bahn-Verschulden z.B. ein höherwertiger Zug genutzt werden kann?
Dann wird dir das Geld für das neue Ticket u.U. nicht zurückerstattet.
Wieso? Es handelt sich doch nicht um eine Entschädigung, da ich weder einen zeitlichen noch einen finanziellen Vorteil davon habe.
Wie leitet sich eigentlich aus dem neuen Gesetz ab, dass beim SWT die Nutzung von Fernverkehr nicht anwendbar ist?
Na ja, noch ist es denke ich nicht so weit, dass die DB Bahn bei uns Gesetze erlassen kann. ;)
Entschädigung / Erstattung
Wieso? Es handelt sich doch nicht um eine Entschädigung, da ich weder einen zeitlichen noch einen finanziellen Vorteil davon habe.
Wie geschrieben: Es wird eh ewig dauern bis man da mal durchblickt... :)
Länderticket?
welche Art von Fahrkarten fallen denn unter den Begriff "Zeitkarten"?
Könnte man z.B. ein Semesterticket auch als Zeitkarte ansehen? Oder muss eine Relation darauf stehen? Denn als Besitzer eines NRW-Semestertickets ergäben sich ja vielfältige Möglichkeiten. Es wäre nicht unwahrscheinlich, dass in NRW mal irgendein NV-Anschluss platzt oder ein Zug ausfällt. Wenn man das häufiger mitbekommt wäre die nächste ICE-Fahrt schon wieder für lau drin. ;-)
Semestertickets zählen als Verbundfahrschein, da gelten (glaube ich) andere, verbundeigene Regeln.
Hallo,
gelten denn dann Ländertickets auch als Verbundfahrschein? Ich meine, ein NRW-Semesterticket (bzw. das analoge Pendant in Niedersachsen, z.B. an der Uni Hannover) ist doch im Grunde ein Länderticket, das ein halbes Jahr gilt. Und wenn es für ein Länderticket 1,50 Euro pro Verspätungsfall geben soll müsste es das doch für's Semesterticket auch geben?!? Heute ist z.B. in NRW wieder der Wurm drin...
Mal ganz abgesehen davon: soll man tatsächlich wegen einer Erstattung in Höhe von 1,50 Euro das ganze Formular ausfüllen und ggf. noch im RZ anstehen um es abzugeben? Da hätte man ja als Pfandpirat einen lukrativeren Job als Kompensationen aufgrund von Verspätungen einzufordern. ;-)
Gruß,
Thomas
Länderticket?
gelten denn dann Ländertickets auch als Verbundfahrschein? Ich meine, ein NRW-Semesterticket (bzw. das analoge Pendant in Niedersachsen, z.B. an der Uni Hannover) ist doch im Grunde ein Länderticket, das ein halbes Jahr gilt. Und wenn es für ein Länderticket 1,50 Euro pro Verspätungsfall geben soll müsste es das doch für's Semesterticket auch geben?!?
Ich bin mir da nicht 100% sicher, wie das jetzt im Einzelnen aussieht :(
Heute ist z.B. in NRW wieder der Wurm drin...
Mal ganz abgesehen davon: soll man tatsächlich wegen einer Erstattung in Höhe von 1,50 Euro das ganze Formular ausfüllen und ggf. noch im RZ anstehen um es abzugeben? Da hätte man ja als Pfandpirat einen lukrativeren Job als Kompensationen aufgrund von Verspätungen einzufordern. ;-)
In NRW ist doch oft genug der Wirm drin, das kannst Du rationell gestalten ;))
6 Pfandflaschen oder 1 Verspätung = 1,50 EUR
6 Pfandflaschen und 1 Verspätung = 3,00 EUR
;)
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Länderticket?
Mal ganz abgesehen davon: soll man tatsächlich wegen einer Erstattung in Höhe von 1,50 Euro das ganze Formular ausfüllen und ggf. noch im RZ anstehen um es abzugeben?
Bingo. Davon erwartet sich die Bahn wohl, dass man "wegen den paar Euro" nicht extra dieses große Formular ausfüllt...
Da hätte man ja als Pfandpirat einen lukrativeren Job als Kompensationen aufgrund von Verspätungen einzufordern. ;-)
Job wechseln ;)
Länderticket?
Bingo. Davon erwartet sich die Bahn wohl, dass man "wegen den paar Euro" nicht extra dieses große Formular ausfüllt...
Kann man ja während der nächsten Fahrt machen... Dann wird einem zumindest nicht langweilig.