[ZM]: Fahrgastrechte - Einheits-Formular für Ansprüche (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Mittwoch, 15.07.2009, 18:25 (vor 6005 Tagen)

Ende Juli tritt das neue Fahrgastrecht-Gesetz in Kraft. Entschädigungsansprüche bearbeitet die Bahn dann mit einem einheitlichen Fahrgastrechte-Formular.

(...) Um auf künftige Ansprüche entsprechend reagieren zu können, hat sich die Deutsche Bahn mit dem Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) auf ein einheitliches Entschädigungsverfahren geeinigt. Konkret bedeutet das: Egal, ob sich eine S-Bahn verspätet oder ein ICE-ZUG – Betroffene müssen nur an einer Stelle mit einem Standardformular ihre Entschädigung beantragen.

Im Formular wird nach folgenden Angaben gefragt:

• Welche Leistung möchten Sie geltend machen?
• Welche Fahrkarte haben Sie bei Ihrer Fahrt benutzt?
• Wie war Ihr geplanter Reiseverlauf?
• Wie war Ihr tatsächlicher Reiseverlauf?
• In welcher Form wünschen Sie Ihre Entschädigung?

Abgegeben werden kann das Formular an allen DB-Reisezentren oder Verkaufsstellen von Bahntickets sowie per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte (60647 Frankfurt am Main). (...)

Quelle: http://www.focus.de/reisen/urlaubstipps/bahn/fahrgastrechte-einheits-formular-fuer-ansp...

Hier gibt es ein Muster vom Formular.

Gruß, Ralf

[ZM]: bahn.bonus-Punkte und Persönliche Daten

Jipii, Mittwoch, 15.07.2009, 20:35 (vor 6004 Tagen) @ liebe70

2 Fragen kommen mir auf:

- Eine Möglichkeit auf bahn.bonus-Punkte gibt es im Formular nicht und muss wohl direkt mit dem Reisezentrum geklärt werden, oder?
- Wozu wollen sie die ganzen persönlichen Daten? Wenn ich mir anonym ein Ticket kaufe und am Service-Point reklamiere, wozu dann die Adresse? Schreiben die mich an? Bei BC100 ist das ja noch halbwegs in Ordnung, um Missbrauch zu vermeiden.

[ZM]: bahn.bonus-Punkte und Persönliche Daten

Ozzwald, Mittwoch, 15.07.2009, 20:38 (vor 6004 Tagen) @ Jipii

Persönliche Daten werden nur benötigt bei Bearbeitung durch das Servicecenter Fahrgastrechte.

D-Pass?

Tommyboy, OWL, Mittwoch, 15.07.2009, 20:58 (vor 6004 Tagen) @ Ozzwald

Hallo,

wie wird denn der Deutschland-Pass in diesem Jahr gehandhabt? Im letzten Jahr wurde analog zu einer BC 100 jeweils ein Gutschein über 10 Euro ausgestellt im RZ und zwar ein solcher, den man auch am Automaten oder im Internet einlösen kann. Trifft das immer noch zu? Eine Angabe von persönlichen Daten, wie z.B. der Adresse ist aber doch nicht notwendig, wenn man im RZ die Originalfahrkarte vorlegt, oder?

Gruß,
Tommyboy

D-Pass?

Ozzwald, Mittwoch, 15.07.2009, 21:03 (vor 6004 Tagen) @ Tommyboy

Richtig, das ist dann nicht nötig.
Allerdings wird es beim Deutschland-Pass analog zur BC100 sein, dass die Entschädigung nur über das Servicecenter abgewickelt werden kann.

D-Pass?

Tommyboy, OWL, Mittwoch, 15.07.2009, 21:05 (vor 6004 Tagen) @ Ozzwald

Allerdings wird es beim Deutschland-Pass analog zur BC100 sein, dass die Entschädigung nur über das Servicecenter abgewickelt werden kann.

Warum denn das? Dann bekommt die DB ja doch meine Angaben oder gibt es eine Möglichkeit, dies zu umgehen? Das geht die DB doch gar nichts an, wie viele Gutscheine ich pro Tag reklamiere!
Im letzten Jahr habe ich gleich immer eine Gutscheinkarte bekommen und daraufhin im RZ den eigentlichen Gutschein. Ist da was geändert worden?

Gruß,
Tommyboy

D-Pass?

Matze86, München, Mittwoch, 15.07.2009, 21:20 (vor 6004 Tagen) @ Tommyboy

Warum denn das? Dann bekommt die DB ja doch meine Angaben oder gibt es eine Möglichkeit, dies zu umgehen?

Nein, da wird es keine Möglichkeit geben.

Das geht die DB doch gar nichts an, wie viele Gutscheine ich pro Tag reklamiere!

Man will eben Missbrauch vorbeugen...

Im letzten Jahr habe ich gleich immer eine Gutscheinkarte bekommen und daraufhin im RZ den eigentlichen Gutschein. Ist da was geändert worden?

Da wird sich was ändern, denn du musst jedes Mal das Formular ausfüllen und an die entsprechende Stelle schicken.

Die vermeindlichen besseren Zeiten...

Ozzwald, Mittwoch, 15.07.2009, 21:32 (vor 6004 Tagen) @ Matze86
bearbeitet von Ozzwald, Mittwoch, 15.07.2009, 21:32

... entpuppen sich in Wahrheit als kompliziertere Zeiten, in denen bei weitem nicht alles besser wird.

Die meisten Kunden denken: "Juhu". Aber Pustekuchen:
-Keine Entschädigung bei Höherer Gewalt
-PK C Fk gelten auch bei Verspätung nicht in PK A oder B ->Neue FK muss gekauft werden.

usw.

Die Kunden werden ganz schön mit den Ohren Schlackern wenn sie die Wahrheit erkennen.
Und daran ist nicht DB Bahn schuld :)

Die vermeindlichen besseren Zeiten...

Maggus, Ravensburg (Württ), Mittwoch, 15.07.2009, 21:41 (vor 6004 Tagen) @ Ozzwald

-PK C Fk gelten auch bei Verspätung nicht in PK A oder B ->Neue FK muss gekauft werden.

Darf ich die Bahn dafür in Regress nehmen oder bleibe ich auf meinem guten Recht sitzen?

--
[image]

Die vermeindlichen besseren Zeiten...

Ozzwald, Mittwoch, 15.07.2009, 21:42 (vor 6004 Tagen) @ Maggus
bearbeitet von Ozzwald, Mittwoch, 15.07.2009, 21:43

Bei ner normalen FK PK C (also kein SWT oder LT) kannst du die neu gekaufte PK A oder B einreichen, und bekommst diese dann erstattet.

Die vermeindlichen besseren Zeiten...

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 16.07.2009, 00:33 (vor 6004 Tagen) @ Ozzwald

(also kein SWT oder LT)

Wo steht das denn? Das wäre ja auch eine herbe Verschlechterung zum Status quo, denn jetzt kann man mit dem SWT/LT bei Anschlussverlust den Fernverkehr nutzen.

Die vermeindlichen besseren Zeiten...

Jörg, Donnerstag, 16.07.2009, 02:46 (vor 6004 Tagen) @ Fabian318

denn jetzt kann man mit dem SWT/LT bei Anschlussverlust den Fernverkehr nutzen.

Das ist aber eher eine Ausnahme als die Regel. Zumal man mit diesem Ticket schlecht nachweisen kann welchen Anschluß man eigentlich hätte bekommen wollen. So etwas habe ich bisher nur sehr selten erlebt. Zum Beispiel bei sehr großen Störungen. Oder der letzten Verbindung des Tages.

Hier kommt es vor allem auf die Kulanz der zuständigen Mitarbeiter an und die wird es vermutlich auch weiterhin geben. Hoffe ich zumindest.

Grüße Jörg

Die vermeindlichen besseren Zeiten...

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 16.07.2009, 03:26 (vor 6004 Tagen) @ Jörg
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 16.07.2009, 03:27

denn jetzt kann man mit dem SWT/LT bei Anschlussverlust den Fernverkehr nutzen.


Das ist aber eher eine Ausnahme als die Regel.

Nein! Das ist in den BB Bahn unter Punkt 9 ganz klar geregelt.

Zumal man mit diesem Ticket schlecht nachweisen kann welchen Anschluß man eigentlich hätte bekommen wollen.

Z.B. mit einer Reiseverbindung...
Außerdem gehen Ungenauigkeiten in den AGB stets zu Lasten des Verwenders (=DB). Wenn dann hier nichts über eine Nachweiserbringung der geplanten Verbindung geschrieben steht, trifft den Kunden auch keine Nachweispflicht.

So etwas habe ich bisher nur sehr selten erlebt. Zum Beispiel bei sehr großen Störungen. Oder der letzten Verbindung des Tages.

Wie gesagt: Es steht alles haarklein in den Beförderungsbedingungen. Und da geht es eben nicht nur um letzte Verbindungen des Tages, sondern auch um Anschlüsse im Allgemeinen.

Hier kommt es vor allem auf die Kulanz der zuständigen Mitarbeiter an und die wird es vermutlich auch weiterhin geben. Hoffe ich zumindest.

Wer weiß. Und das Erfüllen vertraglich garantierter Leistungen wird immer sehr gerne als Kulanz bezeichnet, obwohl es selbstverständlich sein sollte.

Oh ja

Jörg, Donnerstag, 16.07.2009, 18:24 (vor 6004 Tagen) @ Fabian318

Ich habe mir die aktuellen Beförderungsbedingungen gerade durchgelesen und muß dir recht geben.

Hätte ich nicht gedacht.

Da ich sehr selten mit SWT unterwegs bin habe ich selber diese Erfahrung nicht gemacht.

Wie sind da deine Erfahrungen. Musstest du lange diskutieren? Dir eventl. sogar eine neue Fahrkarte zum Bordpreis kaufen und diese im nachhinein zur Erstattung einreichen?

Ich hatte einen ähnlichen Fall, wo ich eine Zuggebundene Fahrkarte für die rechte Rheinstrecke (IC) von Köln nach Mainz und anschließend mit Nahverkehr weiter nach Darmstadt. Da der IC schon vor der Ankunft erheblich verspätet war und der Verlust des Anschlussses in Mainz drohte habe ich die Zugbegleiter eines ICE über die SFS gebeten mich auf Kulanz mitzunehmen.
Diese haben das leider abgelehnt.
Ergebnis war dann ein verpasster Anschlußzug und zwei Stunden unfreiwilliger Aufenthalt in Mainz da der Nahverkehr am Sonntag nur alle 2 Stunden fuhr.

Der Fall liegt ein bisschen anders, da der Anschluß zu dem Zeitpunkt ja noch nicht verpasst wurde sondern lediglich zu erwarten war das dieser nicht klappt. Von daher kann man darauf die BB nicht zu 100% anwenden.

Ärgerlich war es allemal.

Grüße Jörg

Oh ja

heinz11, Donnerstag, 16.07.2009, 18:33 (vor 6004 Tagen) @ Jörg


Ich hatte einen ähnlichen Fall, wo ich eine Zuggebundene Fahrkarte für die rechte Rheinstrecke (IC) von Köln nach Mainz und anschließend mit Nahverkehr weiter nach Darmstadt. Da der IC schon vor der Ankunft erheblich verspätet war und der Verlust des Anschlussses in Mainz drohte habe ich die Zugbegleiter eines ICE über die SFS gebeten mich auf Kulanz mitzunehmen.

Ich vermute mal, Du meinst die linke Rheinstrecke. Die rechte Rheinstrecke wird m.W. zumindest ab Flughafen Köln/Bonn bis Wiesbaden nur vom Nahverkehr bedient.

heinz

Ja .

Jörg, Donnerstag, 16.07.2009, 18:45 (vor 6004 Tagen) @ heinz11

Hab das falscherweise aus Sicht der Fahrtrichtung also von Köln nach Mainz betrachtet und nicht in Fließrichtung des Wassers flußabwärts.

Grüße Jörg

Oh ja

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 16.07.2009, 19:01 (vor 6004 Tagen) @ Jörg

Zugegebenermaßen hatte ich mit LT/SWT (zum Glück?) noch keine Erfahrungen mit. Ich denke aber auch, dass es in der Praxis durchaus Probleme geben könnte, obwohl die BB ja sonnenklar sind.

Die vermeindlichen besseren Zeiten...

Matze86, München, Donnerstag, 16.07.2009, 07:36 (vor 6004 Tagen) @ Fabian318

(also kein SWT oder LT)

Wo steht das denn? Das wäre ja auch eine herbe Verschlechterung zum Status quo, denn jetzt kann man mit dem SWT/LT bei Anschlussverlust den Fernverkehr nutzen.

Irgendwo in dem ganzen Gesülze steht, dass relationalose Nahverkehrsfahrkarten davon ausgeschlossen sind.

Die vermeindlichen besseren Zeiten...

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 16.07.2009, 14:54 (vor 6004 Tagen) @ Matze86

(also kein SWT oder LT)

Wo steht das denn? Das wäre ja auch eine herbe Verschlechterung zum Status quo, denn jetzt kann man mit dem SWT/LT bei Anschlussverlust den Fernverkehr nutzen.


Irgendwo in dem ganzen Gesülze steht, dass relationalose Nahverkehrsfahrkarten davon ausgeschlossen sind.

Siw. nicht.

Die vermeindlichen besseren Zeiten...

Matze86, München, Donnerstag, 16.07.2009, 15:11 (vor 6004 Tagen) @ Fabian318

Irgendwo in dem ganzen Gesülze steht, dass relationalose Nahverkehrsfahrkarten davon ausgeschlossen sind.


Siw. nicht.

Hm, den fetten Abschnitt habe ich gemeint...

Die vermeindlichen besseren Zeiten...

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 16.07.2009, 15:31 (vor 6004 Tagen) @ Matze86

Irgendwo in dem ganzen Gesülze steht, dass relationalose Nahverkehrsfahrkarten davon ausgeschlossen sind.


Siw. nicht.


Hm, den fetten Abschnitt habe ich gemeint...

Genau das sind doch aber die neuen Bedingungen, die ich ja deshalb als Verschlechterung sehe.

Die vermeindlichen besseren Zeiten...

Matze86, München, Donnerstag, 16.07.2009, 16:01 (vor 6004 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von Matze86, Donnerstag, 16.07.2009, 16:01

Genau das sind doch aber die neuen Bedingungen, die ich ja deshalb als Verschlechterung sehe.

Du hast doch gefragt, wo das steht :)

Die vermeindlichen besseren Zeiten...

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 16.07.2009, 21:35 (vor 6003 Tagen) @ Matze86

Genau das sind doch aber die neuen Bedingungen, die ich ja deshalb als Verschlechterung sehe.


Du hast doch gefragt, wo das steht :)

Ich dachte, es ging um die alten Bedingungen? Und da steht ja nichts dergleichen ;-)

Die vermeindlichen besseren Zeiten...

Matze86, München, Freitag, 17.07.2009, 07:40 (vor 6003 Tagen) @ Fabian318

Ich dachte, es ging um die alten Bedingungen? Und da steht ja nichts dergleichen ;-)

Und ich dachte, du schreibst über die Zukunft ;)

Noch eine unagenehme Änderung

MAPO81, Mittwoch, 15.07.2009, 22:56 (vor 6004 Tagen) @ Ozzwald

Moin,

ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich glaube man bekommt seine Entschädigung vor Ort auch nur, wenn man das ausgefüllte Formular UND die Fahrkarte abgibt.
Benötigt man den Fahrschein noch für die Weiter- oder Rückfahrt muss die Fahrkarte nach Gebrauch an das Servicecenter geschickt werden und anschliessend gibt's die Entschädigung!

Viele Grüsse,
Martin

Noch eine unangenehme Änderung

Tommyboy, OWL, Mittwoch, 15.07.2009, 23:03 (vor 6004 Tagen) @ MAPO81

Moin,

ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich glaube man bekommt seine Entschädigung vor Ort auch nur, wenn man das ausgefüllte Formular UND die Fahrkarte abgibt.
Benötigt man den Fahrschein noch für die Weiter- oder Rückfahrt muss die Fahrkarte nach Gebrauch an das Servicecenter geschickt werden und anschliessend gibt's die Entschädigung!

Viele Grüsse,
Martin

Hallo Martin,

wie gesagt, im letzten Jahr haben die Mitarbeiter im RZ immer eine Kopie vom D-Pass angefertigt (wird das bei der BC 100 ähnlich gehandhabt?), diese dann in den Antrag eingelegt und den Gutschein sofort ausgedruckt. Wahrscheinlich wurde der Antrag dann an eine Art Sammelstelle geschickt oder so.....
Denn wenn man sich den verlinkten neuen Antrag mal anschaut sieht es so aus, als wenn nur bei Zeitkarten eine Abrechung durch die zentrale Stelle erfolgt. Von der BC 100 steht da nichts, ebenso nichts bei normalen FK.

Gruß,
Tommyboy

Noch eine unangenehme Änderung

MAPO81, Mittwoch, 15.07.2009, 23:16 (vor 6004 Tagen) @ Tommyboy

Hello again ;-)

das wurde bei der BC100 bisher genauso gemacht!
ABER: Bisher hat die DB den "Fahrschein" kopiert und gleich den Gutschein ausgestellt, weil es in der Regel um die Verspätung eines DB Zuges ging.
Jetzt zählt die ganze Reisekette und wenn Du wegen einer Verspätung von 20 Minuten bei der NOB in Hamburg den Anschluss nach München verpasst, eine Stunde später fahren musst und entsprechend eine Stunde später am Ziel bist, hastu das Recht auf die Entschädigung.
Nur warum soll das Reisezentrum in München bzw. die DB dafür zahlen (wenn auch in Form eines Gutscheins), wenn der NOB Zug ein Problem hatte? Also muss eine neutrale Stelle her (die es ja jetzt gibt) und die braucht wegen Verechnung etc. den Fahrschein.

Viele Grüsse,
Martin

Ergänzung und Nachfrage

Burkhard, Donnerstag, 16.07.2009, 09:11 (vor 6004 Tagen) @ Ozzwald

-PK C Fk gelten auch bei Verspätung nicht in PK A oder B ->Neue FK muss gekauft werden.

Das wurde hier ja schon mehrfach erwähnt - aber es ist schlicht falsch!

Die Regelungen besagen:

Stellt die Eisenbahn dem Fahrgast das andere Verkehrsmittel bzw. eine erforderliche Übernachtung unentgeltlich zur Verfügung, hat dies grundsätzlich Vorrang vor selbst organisierten Alternativen.

Insofern kann die Bahn weiterhin natürlich Fahrkarten für andere Züge gültig schreiben oder Hotel- und Taxigutscheine verteilen.

Es heißt aber auch:

Besitzt der Fahrgast eine Fahrkarte des Nahverkehrs, muss er bei Nutzung eines höherwertigen Zuges die zusätzlich erforderliche Fahrkarte/ den Produktübergang zunächst bezahlen und kann die Kosten anschließend geltend machen. Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z.B. Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets).

Nebenbei: Die Hinweise, dass man sich alternativ bahn.bonus-Punkte gutschreiben lassen kann, werden nirgends erwähnt. Weiß jemand, ob das trotzdem noch irgendwie angeboten wird?

Ergänzung und Nachfrage

Matze86, München, Donnerstag, 16.07.2009, 09:15 (vor 6004 Tagen) @ Burkhard

Nebenbei: Die Hinweise, dass man sich alternativ bahn.bonus-Punkte gutschreiben lassen kann, werden nirgends erwähnt. Weiß jemand, ob das trotzdem noch irgendwie angeboten wird?

Wühl dich mal durch diesen Beitragsbaum (und ggf. den dort verlinkten Thread bei DSO).

Ergänzung und Nachfrage

Burkhard, Donnerstag, 16.07.2009, 10:35 (vor 6004 Tagen) @ Matze86

Wühl dich mal durch diesen Beitragsbaum (und ggf. den dort verlinkten Thread bei DSO).

Das ist aber alles relativ quellenlos... und auf dem Formular ist nirgends ein Kästchen, wo man "BahnBonus-Punkte" ankreuzem kann.

Es steht doch alles geschrieben @ Burkhard

Ozzwald, Donnerstag, 16.07.2009, 10:11 (vor 6004 Tagen) @ Burkhard
bearbeitet von Ozzwald, Donnerstag, 16.07.2009, 10:11

und zwar Hier

Ich zitiere

Weiterfahrt mit einem anderen Zug

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort seiner Fahrkarte kann der Fahrgast:

* bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen oder
* die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, wenn dadurch die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof reduziert werden kann oder
* einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Besitzt der Fahrgast eine Fahrkarte des Nahverkehrs, muss er bei Nutzung eines höherwertigen Zuges die zusätzlich erforderliche Fahrkarte/ den Produktübergang zunächst bezahlen und kann die Kosten anschließend geltend machen. Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z.B. Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets).

Es steht doch alles geschrieben @ Burkhard

Burkhard, Donnerstag, 16.07.2009, 10:35 (vor 6004 Tagen) @ Ozzwald

und weiter unten steht halt, dass das EVU auch Fahrkarten gültig schreiben KANN. Bei einer freundlichen Bahn ist es also nicht nötig, in Vorleistung zu treten...

Wo?

Ozzwald, Donnerstag, 16.07.2009, 10:41 (vor 6004 Tagen) @ Burkhard

Wo steht das?

Glaub mir, im moment werden wohl alle Mitarbeiter auf die neuerungen getrimmt, und da is ganz klar die Aussage: Kauf einer neuen FK und dann erstatten lassen.

Ich lasse mich von dir gerne eines besseren belehren....

Wo?

Burkhard, Donnerstag, 16.07.2009, 10:45 (vor 6004 Tagen) @ Ozzwald
bearbeitet von Burkhard, Donnerstag, 16.07.2009, 10:45

Wo steht das?

Glaub mir, im moment werden wohl alle Mitarbeiter auf die neuerungen getrimmt, und da is ganz klar die Aussage: Kauf einer neuen FK und dann erstatten lassen.

Ich lasse mich von dir gerne eines besseren belehren....

Habe ich doch eben schon geschrieben, unter den Zitaten von Dir steht:

Stellt die Eisenbahn dem Fahrgast das andere Verkehrsmittel bzw. eine erforderliche Übernachtung unentgeltlich zur Verfügung, hat dies grundsätzlich Vorrang vor selbst organisierten Alternativen.

Und da ist doch ganz klar, dass das andere Verkehrsmittel ein Taxi, ein Hubschrauber oder auch ein ICE sein kann. Die DB kann also - wenn sie nur will - andere Fahrkarten gültig schreiben und damit den für beide (!) Seiten lästigen Erstattungsmüll umgehen.

Wo?

Ozzwald, Donnerstag, 16.07.2009, 10:49 (vor 6004 Tagen) @ Burkhard
bearbeitet von Ozzwald, Donnerstag, 16.07.2009, 10:50

Aber nur bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten und einer Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr !!!

Der ganze Absatz bezieht sich auf diese Zeit und die Erstattung von Kosten wie Taxi und Hotel

Wo?

Burkhard, Donnerstag, 16.07.2009, 10:57 (vor 6004 Tagen) @ Ozzwald

Aber nur bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten und einer Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr !!!

Der ganze Absatz bezieht sich auf diese Zeit und die Erstattung von Kosten wie Taxi und Hotel

Das kann man so sehen - muss man aber nicht. Der Absatz ist unter der Überschrift

Erstattung erforderlicher Kosten aufgrund von Verspätungen

Das ist für mich allegmein für alle Kosten aufgrund von Verspätungen so gültig.
Allerdings wird das in der Tat zu "Differenzen" führen.

Anderes Verkehrsmittel !!!

Ozzwald, Donnerstag, 16.07.2009, 11:00 (vor 6004 Tagen) @ Ozzwald
bearbeitet von Ozzwald, Donnerstag, 16.07.2009, 11:01

Anspruch auf Weiterbeförderung:
Verspätung min. 20Min am Zielbahnhof lt. Fahrkarte

FK PK A und B
-------------
-Reise unverzüglich mit geänderter Streckenführung und oder PK.
-Nicht bei reservierungspflichtigen Zügen oder Sonderzügen

FK PK C
----------
-Bei nächster Gelegenheit mit höhrer PK
-Bei weiterreise in höhrer PK muss sich der Rsd einen Produktübergang oder eine neue FK selbst kaufen. Die Kosten dafür werden von Servicecenter Fahrgastrechte erstattet.
-Gilt nicht bei SWT, LT usw.

In folgenden Fällen wird dem Rsd dei Weiterreise in einem anderen Verkehrsmittel angeboten.
Man beachte Verkehrsmittel. ICE,IC,RB,RE sind alle ein und das selbe Verkehrsmittel: Eisenbahn.
Ein anderes Verkehrsmittel ist z.B. das Taxi, der Bus, das Flugzeug etc.

- fpl. Ankunftszeit zw. 0 und 5 Uhr und Verspätung + 60 Minuten.
- Wenn der Rsd aufgrund Ausfall der letzten fpl. Verbindung sein Zielbahnhof nicht vor 24.00 Uhr erreichen kann.

Wo?

Alexander, Donnerstag, 16.07.2009, 13:26 (vor 6004 Tagen) @ Ozzwald

Hi,

aha du beziehst deine Schulung (soweit du schon eine bekommen hast) auf alle Mitarbeiter?
Es wird auch weiterhin die Kulanz geben, wenn der Fernverkehr der Freigabe von Zügen zustimmt.

Dazu gibt es eine bestimmte Prozedur und mir ist nicht bekannt das diese Regelung geändert wird.

Viele Grüße

--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)

Danke, Alex!

Burkhard, Donnerstag, 16.07.2009, 14:48 (vor 6004 Tagen) @ Alexander

Dazu gibt es eine bestimmte Prozedur und mir ist nicht bekannt das diese Regelung geändert wird.

So viel Kundenunfreundlichkeit hätte ich der Bahn auch nicht zugetraut!

Danke für Deine klarstellende Worte!

Wo?

Ozzwald, Freitag, 17.07.2009, 00:24 (vor 6003 Tagen) @ Alexander

Natürlich, wenn DB Fernverkehr zustimmt.

Zugbindung

tjacobs, Donnerstag, 16.07.2009, 11:23 (vor 6004 Tagen) @ Ozzwald

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort seiner Fahrkarte kann der Fahrgast:

* bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über

interessant wird, was im Falle der Zugbindung passiert:

Wenn ich (z.B.) bei 15 Minuten Verspätung "meines" IC Zuges (mit Zugbindung) schon absehen kann, dass ich den Anschluss verpassen werde, kann ich dann schon gleich auf den nächsten IC oder ICE ausweichen?

Im "Gesetz" gilt diese Regelung übrigens nur für Nahverkehrsreisende, nach diesen Angaben der DB scheint es auch für Fernverkehr zu gelten.

-tjacobs.

Zugbindung

Ozzwald, Donnerstag, 16.07.2009, 11:32 (vor 6004 Tagen) @ tjacobs

Wenn du min. 20 Minuten später am Zielort lt. Fahrkarte ankommen wirst, kannst du den nächsten IC / ICE nehmen ; Zugbindung ist augehoben.

Es steht doch alles geschrieben @ Burkhard

Peter_Schäfer, Donnerstag, 16.07.2009, 11:42 (vor 6004 Tagen) @ Ozzwald
bearbeitet von Peter_Schäfer, Donnerstag, 16.07.2009, 11:44

Der Passus für SWT und LT ist übrigens interessant, diese werden als Beispiele genannt, wo sie nicht einmal unbedingt passen:
Bsp. Gibt ein alleine Reisender die Strecke Berlin - Lübeck für ein Wochenendstag bei bahn.de ein, erhält er den günstigsten Preis 37 Euro (SWT), das ist aber gegenüber dem Normalpreis von 40,90 Euro keine "stark ermäßigte Fahrkarte".
Das finde ich relativ kritisch, aber es ist klar, dass man sich bei der Gelegenheit endlich des unangenehmen Konflikts des Weiterbeförderungspassus der alten BB entledigen wollte. Ich meine mich aber zu erinnern, dass man den nicht komplett ändern konnte wegen einer EU-Richtlinie, leider habe ich grade keine Zeit, das zu recherchieren - vielleicht weiß da jemand näheres?
Grüße,
Peter

Die böse DB...

MAPO81, Mittwoch, 15.07.2009, 23:05 (vor 6004 Tagen) @ Tommyboy

Moin,

ich habe es im Zusammenhang mit diesem Thema schon mal gesagt...Bei der DB ist sicher nicht alles Gold was glänzt aber haut doch bitte nicht immer gleich mit rotem Kopf und pochender Halsschlagader irgendwelche Propaganda in die Tasten! Das Service Center Fahrgastrechte, das in diesem Fall deine Daten bekommt, arbeitet für alle EVU und nicht nur für die DB!

Viele Grüsse,
Martin

[ZM]: Fahrgastrechte - Einheits-Formular für Ansprüche

JanKrohn, Vaals (NL), Donnerstag, 16.07.2009, 15:13 (vor 6004 Tagen) @ liebe70

Was ist eigentlich bei Verspätungen auf Strecken, die nicht zum Tarifverband gehören, z.B. VIAS? Haben die dann ein eigenes Formular? Oder erstatten die nichts? Oder haben die ganz einfach künftig keine Verspätung mehr...?

Gruß,
Jan

--
--
http://www.vic-fontaine.com/
http://www.heidoc.net/

[ZM]: Fahrgastrechte - Einheits-Formular für Ansprüche

Jörg, Donnerstag, 16.07.2009, 18:33 (vor 6004 Tagen) @ JanKrohn

Was ist eigentlich bei Verspätungen auf Strecken, die nicht zum Tarifverband gehören, z.B. VIAS?

Auch VIAS ist dabei!

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