Frage zu neuen Fahrgastrechten (Allgemeines Forum)
stuttgarter, Dienstag, 07.07.2009, 19:09 (vor 6017 Tagen)
Also zu den neuen Fahrgastrechten ab Ende des Monats kam mir vor allem folgende Frage (vielleicht war ich zu blöd, es selbst zu finden!?):
Wenn der Zug 1 h Verspätung hat, dann gibt es 25 % zurück. Soweit klar. Und dass das nun auch im Nahverkehr gelten wird, ist ebenfalls klar.
Nur wie sieht es nun vom Fernverkehr auf den Nahverkehr umsteige und wegen 10 min Verspätung meinen Nahverkehr verpasse? Bekomme ich dann mit der neuen Regelung eine Entschädigung oder schieben sich Fernverkehr und Nahverkehr (als "jeweils eigenständige Systeme") gegenseitig den schwarzen Peter zu?
Wenn es denn wirklich so kommen sollte, dass die gesamte Bahn-Reisekette herangezogen wird, dann käme auf die DB ein Haufen an Mehrkosten zu.
Auch die Ankündigung, dass in Zukunft nur noch bei Bahnverschulden gezahlt wird... hmmm... ich denke, die Bahn wird sich hier wie bisher kulant zeigen (müssen), wenn sie nicht jede Menge Zoff und Diskussionen mit den Reisenden haben möchte...
Ist es zum Beispiel "Fremdverschulden", wenn auf der Strecke ein privater Nahverkehrs- oder Güterzug liegen bleibt? Die DB könnte ja argumentieren, dass das Fremdverschulden ist, da es nicht in ihrem Einflussbereich liegt.
Fragen über Fragen - weiß von euch schon jemand mehr dazu? Ansonsten werden wir uns da wohl überraschen lassen müssen.
Gruß,
der Stuttgarter
Frage zu neuen Fahrgastrechten
Steffen, Dienstag, 07.07.2009, 19:18 (vor 6017 Tagen) @ stuttgarter
Hallo,
Nur wie sieht es nun vom Fernverkehr auf den Nahverkehr umsteige und wegen 10 min Verspätung meinen Nahverkehr verpasse?
Es zählt ja nun die Reisekette, dicht mehr nur die Verspätung eines einzelnen Zuges.
Bekomme ich dann mit der neuen Regelung eine Entschädigung oder schieben sich Fernverkehr und Nahverkehr (als "jeweils eigenständige Systeme") gegenseitig den schwarzen Peter zu?
In Deinem Beispiel ist ganz klar der Fernverkehr schuld. In unklaren Fällen müssen sich halt die beteiligten Bahngesellschaften einigen.
Wenn es denn wirklich so kommen sollte, dass die gesamte Bahn-Reisekette herangezogen wird, dann käme auf die DB ein Haufen an Mehrkosten zu.
.....die sie gewiss nicht aus eigener Tasche bezahlen werden ;(
Ist es zum Beispiel "Fremdverschulden", wenn auf der Strecke ein privater Nahverkehrs- oder Güterzug liegen bleibt? Die DB könnte ja argumentieren, dass das Fremdverschulden ist, da es nicht in ihrem Einflussbereich liegt.
Das ist doch ein klarer Fall: Schuld ist der, der die Strecke blokiert. Und an den richten sich dann die Schadensersatzforderungen (d.h. die DB wird die Kosten weiter geben).
Fragen über Fragen - weiß von euch schon jemand mehr dazu? Ansonsten werden wir uns da wohl überraschen lassen müssen.
Ich lass mich vor allem überraschen, wie das in der Praxis aussehen wird :)
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Ozzwald, Mittwoch, 08.07.2009, 06:56 (vor 6017 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von Ozzwald, Mittwoch, 08.07.2009, 06:58
In unklaren Fällen geht das ganze an das "Servicecenter Fahrgastrechte".
Desweiteren gibt es ein neues "Fahrgastrechte-Formular". Löst die Gutscheinkarte ab.
Soll dann auch unter bahn.de abrufbar sein.
Desweiteren, wie schon bekannt, müssen sich Kd mit FK PK C eine neue FK kaufen für Pk A/B und diese später einreichen.
Höherwertige Züge können nur bei einer absehbaren Verspätung von min. 20min am Zielort (muss auf FK stehen) genutzt werden (mit Einschränkung bei FK PK C)
Am Point kann dann bis 5 Tage nach Fahrt bestätigt werden.
Was fällt mir grad noch so ein (nach meiner Nachtschicht, in der ich mich ma nur grob eingelesen habe)...
hmm...
vielleicht später *g* mehr
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Matze86, München, Mittwoch, 08.07.2009, 08:13 (vor 6017 Tagen) @ Ozzwald
bearbeitet von Matze86, Mittwoch, 08.07.2009, 08:13
Desweiteren, wie schon bekannt, müssen sich Kd mit FK PK C eine neue FK kaufen für Pk A/B und diese später einreichen.
Und wenn ich nicht so viel Geld dabei habe, gehts wieder auf Rechnung?
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Ozzwald, Mittwoch, 08.07.2009, 08:22 (vor 6017 Tagen) @ Matze86
bearbeitet von Ozzwald, Mittwoch, 08.07.2009, 08:25
Wie wird die Praxis dann aussehen.
Das weiß ja noch keiner.
Angenehm wird es für keinen zum Anfang. Weder für Kunden noch für die Kollegen die damit zu tun haben (müssen).
Im Zweifel FN mit nem neu ausgedachten Code *g*, oder schlicht und einfach "Pech gehabt".
Naja, die Ursachen für Verspätungen liegen ja oftmals nicht bei den Eisenbahnen. Und ich denke, auf das wird es wohl verstärkt hinauslaufen, dass dann bei nem PU, Unwetter die Leute einfach Pech haben. Zum Leid des Kunden.
Wird interessant.
In meinen Augen hätte man es so machen sollen.
Gutscheinkarten beibehalten. Ausweiten auf alle EVU, nicht nur FV auf FV bei Anschlussverlust. Die Wahlmöglichkeit stellen: Bar oder Gutschein. Anheben auf 25% bzw. 50% Entschädigung.
Aber nicht so einen Murks.
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Matze86, München, Mittwoch, 08.07.2009, 08:29 (vor 6017 Tagen) @ Ozzwald
Im Zweifel FN mit nem neu ausgedachten Code *g*, oder schlicht und einfach "Pech gehabt".
Naja, die Ursachen für Verspätungen liegen ja oftmals nicht bei den Eisenbahnen. Und ich denke, auf das wird es wohl verstärkt hinauslaufen, dass dann bei nem PU, Unwetter die Leute einfach Pech haben. Zum Leid des Kunden.
Wird interessant.
Ach, also wird man selber zahlen dürfen und wird nix erstattet bekommen, wenns höhere Gewalt ist? Ich dachte, das gilt nur für die Ausgabe des Gutscheins...
P.S.: Du schläfst ja immernoch nicht ;)
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Ozzwald, Mittwoch, 08.07.2009, 08:36 (vor 6017 Tagen) @ Matze86
bearbeitet von Ozzwald, Mittwoch, 08.07.2009, 08:38
Im Prinzip soll der Ablauf erstmal der Gleiche bleiben:
-Rsd hat Pech
-Rsd kommt an Point, ihm wird es entweder bestätigt oder nicht bestätigt (je nach Lage).
Da sind die Kollegen am Point die Angearschten, wenn die Bestätigung nicht erfolgen soll.
(Bisher konnte ja die TP auch sagen, nein "höhere Gewalt", jedoch wurde glaub ich nie davon gebraucht gemacht).
Bisher war es ja auch Freiwillig von DB Fernverkehr.
Jetzt muss jedes EVU.
Das Forumular kann ja jeder sich ausdrucken. Eine Bestätigung muss am Point erfolgen, oder im Zug.
Im RZ darf keine Bestätigung erfolgen.
Ansonsten gibts ja dann noch das Servicecenter Fahrgastrechte.
Ich werd mal, heut nacht dann, mich noch mal genauer einlesen, sofern ich Zeit dafür habe.
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MAPO81, Mittwoch, 08.07.2009, 09:32 (vor 6017 Tagen) @ Ozzwald
In meinen Augen hätte man es so machen sollen.
Gutscheinkarten beibehalten. Ausweiten auf alle EVU, nicht nur FV auf FV bei Anschlussverlust. Die Wahlmöglichkeit stellen: Bar oder Gutschein. Anheben auf 25% bzw. 50% Entschädigung.
Moin,
die Gutscheinkarte kann man in der bisherigen Form nicht beibehalten, weil das nur für einen Zug gilt. Da die neue Regelung aber für die komplette Reisekette gilt, musstu ja angeben wie Du eigentlich fahren wolltest und wie du letzendlich wg. der Verspätung gefahren bist.
Ausweitung auf alle EVU gibt es doch?!
Bar oder Gutschein kann man doch wählen.
25% und 50% gibt es doch auch.
Viele Grüße,
Martin
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Steffen, Mittwoch, 08.07.2009, 08:42 (vor 6017 Tagen) @ Ozzwald
Desweiteren, wie schon bekannt, müssen sich Kd mit FK PK C eine neue FK kaufen für Pk A/B und diese später einreichen.
Als Kunde bin ich eigentlich grundsätzlich "zurückhaltend", wenn ich eine zusätzliche Fahrkarte für eine Strecke kaufen muss, die ich schon bezahlt habe - nur weil ich mit einem anderen Zug fahren muss. Erstens miss ICH hinterher dem Geld nachrennen, und zweitens: Was ist, wenn sich hinterher herausstellt, dass es kein Bahnverschulden war? Das kann ich ja, wenn ich irgendwo strande, nicht zuverlässig herausfinden, d.h. wenns dumm läuft habe ich für eine Fahrt zwei Fahrkarten und bekomme keine davon erstattet?
Toll :(((((((
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Die neuen Fahrgastrechte
MAPO81, Mittwoch, 08.07.2009, 09:26 (vor 6017 Tagen) @ stuttgarter
Moin,
das große "Problem" bei den neuen Fahrgastrechten ist, dass diese Rechte für alle EVU gelten und die Rahmenbedingungen (Höhe der Entschädigung etc.)gesetzlich vorgegeben wurden!
Die DB kann daher auch nicht mehr unbedingt so kulant wie bisher reagieren, denn (sind wir mal ehrlich) es führt auch nur zu Unverständnis, wenn die DB bei einem PU die Verspätung bzw. das Recht auf Entschädigung bestätigt, ein anderes EVU oder das Servicecenter Fahrgastrechte aber nach den Vorgaben des Gesetzes handelt und nix bestätigt.
Da der Übergang Regio auf FV (bei mehr als +20) auch nicht immer ein Übergang DB auf DB ist, muss grundsätzlich ein Ticket für den FV gelöst und die Kosten dafür danach geltend gemacht werden.
Bei allem Ärger bzw. Unverständnis über die neuen Fahrgastrechte dürfen wir nicht vergessen, dass es gesetzliche Vorgaben gibt und diese eine einheitliche Lösung fordern.
Kaum zu glauben aber doch irgendwie wahr: Die DB Regelung vor der Neuregelung durch das Gesetz war eigentlich besser bzw. kundenfreundlicher als das neue System :-)
Ausführliche Infos zu den Fahrgastrechten soll es übrigens in einer Broschüre geben.
Viele Grüße,
Martin
Die neuen Fahrgastrechte
heinz11, Mittwoch, 08.07.2009, 19:59 (vor 6016 Tagen) @ MAPO81
Moin,
das große "Problem" bei den neuen Fahrgastrechten ist, dass diese Rechte für alle EVU gelten und die Rahmenbedingungen (Höhe der Entschädigung etc.)gesetzlich vorgegeben wurden!
Die DB kann daher auch nicht mehr unbedingt so kulant wie bisher reagieren, denn (sind wir mal ehrlich) es führt auch nur zu Unverständnis, wenn die DB bei einem PU die Verspätung bzw. das Recht auf Entschädigung bestätigt, ein anderes EVU oder das Servicecenter Fahrgastrechte aber nach den Vorgaben des Gesetzes handelt und nix bestätigt.
Doch, kann sie. Kulanz ist eine freiwillige Leistung. Der DB AG und den anderen EVU bleibt es doch unbenommen, mehr zu leisten als das, was man gesetzlich muß. Mich beschleicht das Gefühl, daß man sich hinter der gesetzlichen Regelung verstecken will. Dabei wäre das mal eine Sache, mit der die Bahn punkten könnte, wenn sie Kulanz anwendet!
Bei allem Ärger bzw. Unverständnis über die neuen Fahrgastrechte dürfen wir nicht vergessen, dass es gesetzliche Vorgaben gibt und diese eine einheitliche Lösung fordern.
Die Vorgaben fordern aber nur einheitliche Mindeststandards, die nicht unterschritten werden dürfen. Mir ist nicht bekannt, daß es den EVU verboten ist, daüber hinaus mehr an den Fahrgast zu leisten. Automobilhersteller zum Beispiel haben auch verschiedene Kulanzregelungen.
heinz
Die neuen Fahrgastrechte
MAPO81, Mittwoch, 08.07.2009, 20:44 (vor 6016 Tagen) @ heinz11
Moin,
natürlich ist Kulanz eine freiwillige Leistung. Aber zeig mir den Firmenchef, der weit über die Vorgaben hinaus entschädigt!
Außerdem ist jeder Automobilhersteller auch für die Umsetzung seiner Kulanz verantwortlich und nicht an eine Zentrale Anlaufstelle gebunden, die sowohl für Porsche als auch für Dacia entschädigt.
Es ist ja nicht damit getan, dass du nur für die PUs entschädigst. Dann stellen ja alle anderen, die eigentlich vom Gesetz her nichts mehr bekommen dürften, auch (dann ja völlig zurecht) Entschädigungsforderungen und das natürlich auch bei der kompletten Reisekette etc.
Als Beispiel: Da bleibt irgendwo ein LKW unter einer Brücke hängen, dein Zug muss warten bis die Brücke überprüft wurde und du verpasst deinen Anschlußzug, weil dein Zug mit +20 am Zielbahnhof eintrudelt. Bleibt nur der Anschluß eine Stunde später und du kommst mit +60 ans Ziel. Dafür soll die Bahn dann zahlen?
Anderes Beispiel: Die DB bescheinigt im Zug die Verspätung wg. PU und es gibt eine Entschädigung. Das Servicecenter Fahrgastrechte bescheinigt, als Dienstleister für alle EVU, auf Grundlage des Gesetzes für den gleichen Zug kein Recht auf Entschädigung und für alle die Ihre Fahrkarte eingeschickt haben gibt es nix. Ist ein Zug mit zwei unterschiedlichen Regelungen denn gerecht? Meinstu damit tut sich die Bahn wirklich einen Gefallen und steigert ihr Image im Bereich Kundenservice?
Ich fahre täglich rund 400km mit der Bahn, bin regelmäßig von Verspätungen betroffen und diskutiere auch immer wieder mit dem BahnComfort Service, aber ich bin trotzdem der Meinung, dass man als Fahrgast ein bisschen die Realität im Auge behalten sollte und ich habe großen Respekt vor der Komplexität dieses Themas auch wenn es mir sicher in Zukunft weniger Gutscheine beschert.
Viele Grüße,
Martin