Frage zu Reise(Kulanz-) Gutscheinen: Wie lange WIRKLICH gült (Allgemeines Forum)

liebe70, Montag, 22.06.2009, 20:52 (vor 6032 Tagen) @ GUM

Hallo,

habe mal eine kurze Frage zu den Kulanzgutscheinen. Vorhin habe ich (zu meinem Erschrecken) einen 25 Euro Gutschein aus April 2008 gefunden.Mir ist klar, dass der Reisegutschein schon abgelaufen ist.

Guckst Du hier. Es geht zwar im verlinkten Artikel um Geschenkgutscheine, aber das dürfte mittlerweile unerheblich sein. Das OLG Köln hat in einem Fall, wo es um Telekom-Telefonkarten ging, ähnlich entschieden (OLG Köln, Urteil vom 3.6.2009 - 11 U 213/08). urbs-media berichtet dazu folgendes: "Die rechtlichen Grundsätze des Urteils dürften über den entschiedenen Fall mit Telefonkarten auch für andere Gutscheine bzw. Guthabenkarten ohne aufgedruckte Gültigkeitsbeschränkung gelten. Zu denken ist hierbei z.B. an den Verfall von alten Fahrtausweisen (z.B. Viererkarten) im öffentlichen Personennahverkehr. Hier gibt es nach Fahrpreiserhöhungen im Regelfall nur eine kurze Umtauschfrist von zwei oder drei Monaten und dann verfällt das Restguthaben ersatzlos. Eine derartige für die Kunden ärgerliche Praxis dürfte nach den Erwägungen des OLG Köln jetzt eindeutig rechtswidrig sein.

Das Oberlandesgericht hat zwar eine Revision zum Bundesgerichtshof ausdrücklich zugelassen und die Telekom wird den Rechtsweg vermutlich bis zum Ende ausschöpfen. Wir geben einer Revision der Telekom jedoch wenig Erfolgschancen. Denn der BGH hat zwar kürzlich der Telekom das Recht auf nachträgliche Sperrung von eigentlich unbefristeten Karten ausdrücklich zugestanden, dabei aber gleichzeitig festgestellt, dass Restguthaben in diesen Fällen nicht ersatzlos verfallen dürfen (BGH, Urteil vom 24.1.2008 - III ZR 79/07)."

Ähnlich dürfte es bei den Kulanz-Gutscheinen sein.

Wie ist denn die WIRKLICHE Praxis in den Reisezentren ?

Da würde ich nicht hingehen, sondern mich an den Kundendialog wenden, das Problem erklären und um Umtausch des Gutscheines bitten. Falls eine Ablehnung kommt, einen dezenten Hinweis auf das Urteil vom OLG Köln geben.

Gruß, Ralf

PS: Gibt es hier nicht einen Rechtsanwalt, der das genauer erklären kann?


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