Mietwagenkonkurrenz durch Gesetzgeber ausgebremst (Allgemeines Forum)

Felix, Göttingen, Montag, 06.10.2014, 12:13 (vor 4206 Tagen) @ ICE 79

Bei der Gelegenheit möchte ich noch mal darauf hinweisen, daß der Gesetzgeber noch auf eine weitere Weise die Bahn vor Konkurrenz schützt, indem er letztere massiv behindert: Nämlich durch die Rückkehrpflicht von Mietwagen mit Fahrern.

Auf Wikipedia ist erklärt, was es mit der Rückkehrpflicht auf sich hat.

Gäbe es die Rückkehrpflicht nicht, würde sich in Deutschland wahrscheinlich der "Langstreckenmietwagen mit Fahrer" als weitere Alternative zur Bahn etablieren. Im Unterschied zu den heutigen "Mietwagen mit Fahrer"-Angeboten würden diese nicht nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurückkehren müssen, sondern deutschlandweit umher fahren und nach beendigter Fahrt einen in der Nähe beginnenden neuen Auftrag annehmen.

So ähnlich wie heute Lkws im Fernverkehr fahren, nur mit dem Unterschied, daß Fahrgäste statt Lasten befördert werden. Die Fahrer wären dann auch ähnlich wie Lkw-Fahrer heute eine ganze Woche lang oder noch länger nicht zuhause und würden stattdessen in Hotels übernachten. Oder vielleicht gar in ihrem Auto? (Lkw-Fahrer schlafen ja auch in ihren Lkws)

Matzes Minibus fährt heute die 600 km von Berlin nach München für 40 € pro Person und kann maximal 8 Personen mitnehmen. Deshalb glaube ich, daß ein solcher "Langstreckenmietwagen mit Fahrer" auf Langstrecken schon für einen Preis von 50-60 ct/km fahren könnte.

Wenn mehrere Personen gemeinsam reisen, wäre das für viele erschwinglich. Und für zahlungskräftige Einzelreisende könnte es auch attraktiv sein, weil sie in einem komfortablen Fahrzeug (z.B. Mercedes S-Klasse) gefahren werden und auf der Rückbank sich z.B. ausruhen oder Unterlagen durchsehen können.


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