FGR bei Rail& Fly (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 30.09.2014, 19:42 (vor 4243 Tagen) @ travelfreak

Nur bei AirRail (also LH-Flugnummer auf ICE) gibt's einen Anspruch.

Falsch, bei Pauschalreisen oder einer Flugbuchung ab/bis Railway Germany gilt das genau so - nur wenn das Airail nicht Bestandteil des Fluges oder einer Pauschalreise war, gibts keinen Anspruch, z.B. als kostenpflichtige Zusatzleistung.

Dass man für den Schadenersatz höchst wahrscheinlich den Rechtsweg bestreiten müssen wird, und die Situation grade bei nur einmal die Woche fliegenden Flügen eher unangenehm sein wird, ist aber denke ich unbestritten.

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Weg mit dem 4744!


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