2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse? (Fahrkarten und Angebote)
baeckerman83, Dienstag, 09.06.2009, 22:35 (vor 6274 Tagen)
bearbeitet von baeckerman83, Dienstag, 09.06.2009, 22:35
Hi!
Ich habe eine BC50 first.
Dienstlich darf ich nur 2. Klasse fahren. Ich muss von Hannover nach Frankfurt, habe jetzt also eine Fahrkarte 2. Klasse für 80,00€.
Eine Fahrkarte 1. Klasse für die Strecke mit BC50 kostet 65€.
Wenn ich jetzt also im Zug einen Übergang kaufen möchte, wieviel muss ich dann bezahlen? Es ist ja kein "Aufpreis". :) Die 1. Klasse Fahrkarte ist ja günstiger. Dumm, dass mein Arbeitgeber das nicht versteht.
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse?
ICE 79, Dienstag, 09.06.2009, 22:55 (vor 6274 Tagen) @ baeckerman83
ich gebe mal nen Tipp ab: 25 EUR.
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse?
heinz11, Dienstag, 09.06.2009, 23:09 (vor 6274 Tagen) @ baeckerman83
Hi!
Ich habe eine BC50 first.
Dienstlich darf ich nur 2. Klasse fahren. Ich muss von Hannover nach Frankfurt, habe jetzt also eine Fahrkarte 2. Klasse für 80,00€.
Eine Fahrkarte 1. Klasse für die Strecke mit BC50 kostet 65€.Wenn ich jetzt also im Zug einen Übergang kaufen möchte, wieviel muss ich dann bezahlen? Es ist ja kein "Aufpreis". :) Die 1. Klasse Fahrkarte ist ja günstiger. Dumm, dass mein Arbeitgeber das nicht versteht.
Darf ich mal vermuten: Öffentlicher Dienst?
heinz
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse?
baeckerman83, Dienstag, 09.06.2009, 23:17 (vor 6274 Tagen) @ heinz11
Darf ich mal vermuten: Öffentlicher Dienst?heinz
Fast: Deutsche Telekom AG.
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse?
ICE 79, Dienstag, 09.06.2009, 23:19 (vor 6274 Tagen) @ baeckerman83
dann mal aufpassen dass das nicht rauskommt mit den Upgrades. Die orten jeden... :-)
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse?
baeckerman83, Dienstag, 09.06.2009, 23:32 (vor 6274 Tagen) @ ICE 79
Wenn ich das selbst bezahle ist das ja egal. Bruache halt die 2. Klasse Fahrkarte zum einreichen. Wie kommst du eigentlich auf die 25 Euro?
Freitag fahr eich ICE nach Berlin und gehe mal dort in die Lounge. :) Schön nen Eis essen.
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse?
Alexander, Mittwoch, 10.06.2009, 00:07 (vor 6274 Tagen) @ baeckerman83
Hi,
Wenn ich das selbst bezahle ist das ja egal. Bruache halt die 2. Klasse Fahrkarte zum einreichen. Wie kommst du eigentlich auf die 25 Euro?
Normalpreis 2.Klasse: 80,-€
Normalpreis 1.Klasse: 130,-€
Differenz zu zahlen: 50.-€
Rabatt wegen BC50: 50% von 50,-€
zu zahlen: 25,-€
So würde ich auf die 25,-€ kommen.
Viele Grüße
--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse?
liebe70, Mittwoch, 10.06.2009, 00:50 (vor 6274 Tagen) @ Alexander
Hi,
Wenn ich das selbst bezahle ist das ja egal. Brauche halt die 2. Klasse Fahrkarte zum einreichen. Wie kommst du eigentlich auf die 25 Euro?
Normalpreis 2.Klasse: 80,-€
Normalpreis 1.Klasse: 130,-€Differenz zu zahlen: 50.-€
Rabatt wegen BC50: 50% von 50,-€
zu zahlen: 25,-€
So würde ich auf die 25,-€ kommen.
Korrekt. Der GK-Rabatt darf nicht zur Anwendung kommen, da der Übergang in die 1.Klasse rein privater Natur ist und sowieso vom Arbeitgeber nicht bezahlt wird (Es sei denn, man schafft es den Cheffe zu überzeugen, daß die Fahrt in der 1.Klasse gut fürs Unternehmen ist).
Gruß, Ralf
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse?
Bahnkunde, Mittwoch, 10.06.2009, 08:32 (vor 6273 Tagen) @ liebe70
Korrekt. Der GK-Rabatt darf nicht zur Anwendung kommen, da der Übergang in die 1.Klasse rein privater Natur ist und sowieso vom Arbeitgeber nicht bezahlt wird (Es sei denn, man schafft es den Cheffe zu überzeugen, daß die Fahrt in der 1.Klasse gut fürs Unternehmen ist).
Gruß, Ralf
Das geht der bahn nun wirklich nichts an, welche Fahrscheine eingereicht werden und welche nicht. Wenn beim Kauf die GKR-Nummer genannt wird, in den meisten Fällen ist sie eh auf der Bahncard hinterlegt, hat die Bahn den GKR zu gewähren.
Der Rest ist Sache zwischen Arbeitnehmer und -geber.
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse?
liebe70, Mittwoch, 10.06.2009, 10:04 (vor 6273 Tagen) @ Bahnkunde
Korrekt. Der GK-Rabatt darf nicht zur Anwendung kommen, da der Übergang in die 1.Klasse rein privater Natur ist und sowieso vom Arbeitgeber nicht bezahlt wird (Es sei denn, man schafft es den Cheffe zu überzeugen, daß die Fahrt in der 1.Klasse gut fürs Unternehmen ist).
Gruß, Ralf
Das geht der bahn nun wirklich nichts an, welche Fahrscheine eingereicht werden und welche nicht. Wenn beim Kauf die GKR-Nummer genannt wird, in den meisten Fällen ist sie eh auf der Bahncard hinterlegt, hat die Bahn den GKR zu gewähren.
Wenn Du meinst. Bei mir im Zug gibt es sowas prinzipiell nicht, da kann der Kunde egal wie oft darauf hinweisen, daß er GKR-Kunde ist.
Der Rest ist Sache zwischen Arbeitnehmer und -geber.
Meinetwegen, aber dann sollte man seinen Cheffe schon vorher fragen, ob er das gestattet. Ansonsten könnte es einen gewaltigen Vertrauensbruch darstellen, was u.U. mit dem Verlust des Arbeitsplatzes endet.
Wer auf seinen Arbeitsplatz verzichten kann...
Gruß, Ralf
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse?
Bahnkunde, Mittwoch, 10.06.2009, 10:26 (vor 6273 Tagen) @ liebe70
Korrekt. Der GK-Rabatt darf nicht zur Anwendung kommen, da der Übergang in die 1.Klasse rein privater Natur ist und sowieso vom Arbeitgeber nicht bezahlt wird (Es sei denn, man schafft es den Cheffe zu überzeugen, daß die Fahrt in der 1.Klasse gut fürs Unternehmen ist).
Gruß, Ralf
Das geht der bahn nun wirklich nichts an, welche Fahrscheine eingereicht werden und welche nicht. Wenn beim Kauf die GKR-Nummer genannt wird, in den meisten Fällen ist sie eh auf der Bahncard hinterlegt, hat die Bahn den GKR zu gewähren.
Wenn Du meinst. Bei mir im Zug gibt es sowas prinzipiell nicht, da kann der Kunde egal wie oft darauf hinweisen, daß er GKR-Kunde ist.
Mit welcher Begründung kannst Du das verweigern?
Der Rest ist Sache zwischen Arbeitnehmer und -geber.
Meinetwegen, aber dann sollte man seinen Cheffe schon vorher fragen, ob er das gestattet. Ansonsten könnte es einen gewaltigen Vertrauensbruch darstellen, was u.U. mit dem Verlust des Arbeitsplatzes endet.
Das ist unbestritten. Nur geht das die Bahn nichts an ;-)
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse?
baeckerman83, Mittwoch, 10.06.2009, 10:51 (vor 6273 Tagen) @ liebe70
Meinetwegen, aber dann sollte man seinen Cheffe schon vorher fragen, ob er das gestattet. Ansonsten könnte es einen gewaltigen Vertrauensbruch darstellen, was u.U. mit dem Verlust des Arbeitsplatzes endet.Wer auf seinen Arbeitsplatz verzichten kann...
Gruß, Ralf
Sehe ich auch so. Deswegen habe ich gefragt -> abgelehnt, also bin ich bereit den Aufpreis selbst zu bezahlen. die Bahncard zahle ich auch selbst.
War ja mein Angebot, ich zahle die BahnCard selbst, setze sie aber gerne dienstlich ein wenn ich dafür 1. Klasse fahren darf. Wurde abgelehnt. Also nutze ich meine BahnCard nur privat und dienstlich wird halt der volle Preis bezahlt.
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse?
heinz11, Mittwoch, 10.06.2009, 11:15 (vor 6273 Tagen) @ baeckerman83
Meinetwegen, aber dann sollte man seinen Cheffe schon vorher fragen, ob er das gestattet. Ansonsten könnte es einen gewaltigen Vertrauensbruch darstellen, was u.U. mit dem Verlust des Arbeitsplatzes endet.Wer auf seinen Arbeitsplatz verzichten kann...
Gruß, Ralf
Sehe ich auch so. Deswegen habe ich gefragt -> abgelehnt, also bin ich bereit den Aufpreis selbst zu bezahlen. die Bahncard zahle ich auch selbst.War ja mein Angebot, ich zahle die BahnCard selbst, setze sie aber gerne dienstlich ein wenn ich dafür 1. Klasse fahren darf. Wurde abgelehnt. Also nutze ich meine BahnCard nur privat und dienstlich wird halt der volle Preis bezahlt.
Typisch Behörde. Wir fahren alle zweite Klasse, so heißt die Vorschrift, und die gilt gefälligst für alle. Wo kämen wir denn hin, wenn wir noch anfangen würden zu denken und auf die Kosten schauen. Da könnte ja jeder kommen!
Unabhängig davon, daß die Kombination BC 50 und 1.Klasse deutlich weniger kostet als der Normalpreis 2.Klasse, und Du dir die BC privat kaufst. Kein Wunder, daß die Telekom in vielen Produktbereichen teurer ist als die Wettbewerber.
heinz
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse?
ICE 79, Mittwoch, 10.06.2009, 12:19 (vor 6273 Tagen) @ heinz11
@heinz11
die sind sowieso der nächste Kandidat der nach 50 Mrd EUR schreit...
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse? (ot)
baeckerman83, Mittwoch, 10.06.2009, 12:28 (vor 6273 Tagen) @ ICE 79
@heinz11
die sind sowieso der nächste Kandidat der nach 50 Mrd EUR schreit...
Sehe ich auch so. Bei der Telekom wurde ja der gleich Fehler gemacht wie bei Acandor. Gebäude verkauft und wieder zurückmieten. Nach ca 1 Jahr ist das jetzt schon ein Minus Geschäft.
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse?
sflori, Mittwoch, 10.06.2009, 12:20 (vor 6273 Tagen) @ heinz11
Typisch Behörde.
Kein Wunder, daß die Telekom in vielen Produktbereichen teurer ist als die Wettbewerber.
Nanaa, es ist auch bei anderen Firmen so (bei uns auch). Das hat steuerliche Gründe und beschert der Buchhaltung Mehraufwand. Wenn der Mehraufwand teurer eingeschätzt wird als die einzusparenden Kosten durch die Sonderfälle, gibts eben keine Sonderfälle.
Bye. Flo.
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse?
heinz11, Mittwoch, 10.06.2009, 12:46 (vor 6273 Tagen) @ sflori
bearbeitet von heinz11, Mittwoch, 10.06.2009, 12:50
Typisch Behörde.
Kein Wunder, daß die Telekom in vielen Produktbereichen teurer ist als die Wettbewerber.
Nanaa, es ist auch bei anderen Firmen so (bei uns auch). Das hat steuerliche Gründe und beschert der Buchhaltung Mehraufwand. Wenn der Mehraufwand teurer eingeschätzt wird als die einzusparenden Kosten durch die Sonderfälle, gibts eben keine Sonderfälle.Bye. Flo.
Da begibst Du Dich aufs Glatteis. Kosten für Bahntickets unterliegen keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der steuerlichen Abzugsfähigkeit, im Gegensatz zu PKW-Kosten. Im hier beschriebenen Fall ist es wohl eher ein Nichtwollen.
heinz
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse?
sflori, Mittwoch, 10.06.2009, 14:45 (vor 6273 Tagen) @ heinz11
Da begibst Du Dich aufs Glatteis. Kosten für Bahntickets unterliegen keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der steuerlichen Abzugsfähigkeit, im Gegensatz zu PKW-Kosten. Im hier beschriebenen Fall ist es wohl eher ein Nichtwollen.
Ok, das kann natürlich auch sein. Ich hatte vermutet, daß wenn Du eine BC auch privat nutzt, entsprechend des Anteils geldwerte Vorteile versteuert werden müßten und die Firma die BC dementsprechend nur begrenzt absetzten kann ...
Bye. Flo.
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse?
heinz11, Mittwoch, 10.06.2009, 15:19 (vor 6273 Tagen) @ sflori
Da begibst Du Dich aufs Glatteis. Kosten für Bahntickets unterliegen keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der steuerlichen Abzugsfähigkeit, im Gegensatz zu PKW-Kosten. Im hier beschriebenen Fall ist es wohl eher ein Nichtwollen.
Ok, das kann natürlich auch sein. Ich hatte vermutet, daß wenn Du eine BC auch privat nutzt, entsprechend des Anteils geldwerte Vorteile versteuert werden müßten und die Firma die BC dementsprechend nur begrenzt absetzten kann ...Bye. Flo.
Möglicherweise. Hier ist ja der Witz , daß baeckermann die BC 50 1.Klasse privat bezahlt hat. Also kein Aufwand, kein Streß für den Arbeitgeber, das Ganze noch deutlich billiger und trotzdem wird es nicht gestattet.
heinz
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse?
stuttgarter, Mittwoch, 10.06.2009, 17:07 (vor 6273 Tagen) @ heinz11
bearbeitet von stuttgarter, Mittwoch, 10.06.2009, 17:08
Möglicherweise. Hier ist ja der Witz , daß baeckermann die BC 50 1.Klasse privat bezahlt hat. Also kein Aufwand, kein Streß für den Arbeitgeber, das Ganze noch deutlich billiger und trotzdem wird es nicht gestattet.
Was ich aber WIRKLICH nicht verstehe: Warum kauft dir dein Arbeitgeber keine Fahrkarte der 2. Klasse (den Reiserichtlinien entsprechend) mit BC 50-Rabatt? Er kann also ganz einfach sparen. Und du könntest ganz easy upgraden auf 1. Klasse und das aus eigener Tasche zahlen.
Ob du das Upgrade mit GKR-Rabatt bekommst - keine Ahnung. Also bekommen würdest du es sicher... und was soll der Arbeitgeber schon dagegen haben? Dadurch erhöht sich ja nur sein DB-Umsatz, was sich wiederum gut auf den Rabatt auswirkt. Nachteile entstehen dem AG ja keine, wenn du selbst für dich GKR-Fahrkarten kaufst und privat bezahlst... also denke ich kaum, dass es Probleme geben wird mit dem AG...
und - Sorry Liebe70 - mit welcher Begründung sollte der Arbeitgeber hier Probleme machen, geschweige denn kündigen???? Man macht doch nix illegales, und nichts was den AG schädigt, im Gegenteil!
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse?
baeckerman83, Mittwoch, 10.06.2009, 23:51 (vor 6273 Tagen) @ stuttgarter
Wieso sollte ich jetzt eine 2. Klasse Fahrkarte mit BC Rabatt kaufen? Da gewinne ich doch auch nichts mit. :( Nur mein Arbeitgeber gewinnt. Nur weil er mir weder die 1. Klasse Fahrkarte noch die BahnCard bezahlen möchte.
Ich habe die BahnCard privat. Sprich der Arbeitgeber weiß davon nichts wenn ich es ihm nicht sage. Und dazu bin ich ja nicht verpflichtet.
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse?
liebe70, Donnerstag, 11.06.2009, 00:49 (vor 6273 Tagen) @ baeckerman83
Wieso sollte ich jetzt eine 2. Klasse Fahrkarte mit BC Rabatt kaufen? Da gewinne ich doch auch nichts mit. :( Nur mein Arbeitgeber gewinnt. Nur weil er mir weder die 1. Klasse Fahrkarte noch die BahnCard bezahlen möchte.
Ich habe die BahnCard privat. Sprich der Arbeitgeber weiß davon nichts wenn ich es ihm nicht sage. Und dazu bin ich ja nicht verpflichtet.
Eben. Manchmal haben kleine Zugeständnisse des AG an seinen Mitarbeiter einen großen Nutzen für ihn. Leider scheint das noch nicht bei jedem Boß angekommen zu sein...
Gruß, Ralf
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse?
Markus-P, Donnerstag, 11.06.2009, 16:41 (vor 6272 Tagen) @ baeckerman83
Wieso sollte ich jetzt eine 2. Klasse Fahrkarte mit BC Rabatt kaufen? Da gewinne ich doch auch nichts mit. :( Nur mein Arbeitgeber gewinnt. Nur weil er mir weder die 1. Klasse Fahrkarte noch die BahnCard bezahlen möchte.
Ich habe die BahnCard privat. Sprich der Arbeitgeber weiß davon nichts wenn ich es ihm nicht sage. Und dazu bin ich ja nicht verpflichtet.
Sicher?
Zumindest im öffentlichen Dienst ist man dazu verpflichtet seine private BahnCard auch dienstlich einzusetzen.
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse?
Fabian318, Münster i. W., Freitag, 12.06.2009, 01:41 (vor 6272 Tagen) @ Markus-P
Zumindest im öffentlichen Dienst ist man dazu verpflichtet seine private BahnCard auch dienstlich einzusetzen.
Mit welcher rechtlichen Grundlage muss ich denn Geschenke(!) an den AG machen?
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse?
stuttgarter, Freitag, 12.06.2009, 02:40 (vor 6272 Tagen) @ Fabian318
Ich glaub auch kaum, dass du es MUSST. Aber ich dachte einfach, du könntest so deinem AG etwas Geld sparen... Wenn du das nicht möchtest dann ist das natürlich deine Sache, und so wie sich dein AG wegen der 1.-Klasse-Geschichte anstellt wundert mich deine Einstellung zu dem Thema auch nicht wirklich...
Sei's drum - die Bahn freut sich über die geschenkten 50 % und deinen AG wird es auch kaum in den Ruin treiben.
BTW: Es gibt durchaus Mitarbeiter deines Unternehmens, die dienstlich 1. Klasse fahren - es kann also kaum für alle MA gelten, dass nur 2. Klasse gefahren wird. Aber hier wird es wohl so sein wie in den meisten Unternehmen: 1. Klasse wird erst ab einer bestimmten Einkommensklasse bzw. nur für sog. "Führungskräfte" genehmigt...
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse?
Markus-P, Freitag, 12.06.2009, 14:11 (vor 6271 Tagen) @ Fabian318
Zumindest im öffentlichen Dienst ist man dazu verpflichtet seine private BahnCard auch dienstlich einzusetzen.
Mit welcher rechtlichen Grundlage muss ich denn Geschenke(!) an den AG machen?
§ 4 (2) Bundesreisekostengesetz wird so ausgelegt.
Link!
Ich würde deswegen lieber in die Konzernrichtlinien schauen.
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse?
liebe70, Donnerstag, 11.06.2009, 00:47 (vor 6273 Tagen) @ stuttgarter
und - Sorry Liebe70 - mit welcher Begründung sollte der Arbeitgeber hier Probleme machen, geschweige denn kündigen???? Man macht doch nix illegales, und nichts was den AG schädigt, im Gegenteil!
Was ist daran nicht zu verstehen? Mein AG stellt mir für dienstliche Fahrten eine sogenannte Gastfahrkarte zur Verfügung. Diese ist ausschließlich für dienstliche Fahrten. Für meine privaten Fahrten stehen mir Freifahrten zur Verfügung. Nun nutze ich diese Gastfahrkarte allerdings gegen den Willen meines AG für meine privaten Fahrten. Das schädigt auch nicht den AG, im Gegenteil, dadurch bin ich motivierter. Der AG prüft das zufällig nach und stellt fest, daß ich sein Vertrauen mißbraucht habe.
Ich habe gegen seinen ausdrücklichen Willen die Gastfahrkarte für private Fahrten genutzt. Er wird zwar nicht geschädigt, aber der Vertrauensverlust ist so groß, daß er mit mir nicht mehr arbeiten kann und will. Aus die Maus.
Auf den hiesigen Fall übertragen:
Der GKR-Rabatt und die Gastfahrkarte = beides nur für die dienstliche Nutzung.
Die BC50 First und die persönlichen Freifahrten = beides das persönliche Vergnügen.
Die Nutzung des GKR-Rabattes und die Nutzung der Gastfahrten als persönliche Freifahrt = gegen den Willen des AG = grober Vertrauensmißbrauch.
Der materielle Schaden in beiden Fällen = Null. Und der ideelle Schaden?
Fazit: Raus mit ihm!
Und nein, das ist keine Spinnerei, ich kenne Fälle, wo einmal ein DB-Mitarbeiter flog, weil er die Gastfahrten für persönliche Zwecke mißbrauchte - und einen Mitarbeiter, der ebenso den Abflug machte, weil er den GKR-Rabatt seines AG zweckentfremdet (= für sein Privatvergnügen) nutzte.
Wer wissen will, warum es in meinen Zügen keinen GKR-Rabatt beim Fahrkartenkauf gibt, obwohl die betreffende Firma GKR-Kunde ist, kann gern bei mir mal mitfahren und eine Fahrkarte kaufen. Oder er kommt von allein drauf...
Gruß, Ralf
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse?
stuttgarter, Donnerstag, 11.06.2009, 21:49 (vor 6272 Tagen) @ liebe70
Was ist daran nicht zu verstehen? Mein AG stellt mir für dienstliche Fahrten eine sogenannte Gastfahrkarte zur Verfügung. Diese ist ausschließlich für dienstliche Fahrten. Für meine privaten Fahrten stehen mir Freifahrten zur Verfügung. Nun nutze ich diese Gastfahrkarte allerdings gegen den Willen meines AG für meine privaten Fahrten. Das schädigt auch nicht den AG, im Gegenteil, dadurch bin ich motivierter. Der AG prüft das zufällig nach und stellt fest, daß ich sein Vertrauen mißbraucht habe.
Ja schon klar, aber Gastfahrten bei der DB sehe ich auch als etwas anderes an...
Auf den hiesigen Fall übertragen:Der GKR-Rabatt und die Gastfahrkarte = beides nur für die dienstliche Nutzung.
Die BC50 First und die persönlichen Freifahrten = beides das persönliche Vergnügen.
Die Nutzung des GKR-Rabattes und die Nutzung der Gastfahrten als persönliche Freifahrt = gegen den Willen des AG = grober Vertrauensmißbrauch.
Der materielle Schaden in beiden Fällen = Null. Und der ideelle Schaden?
Fazit: Raus mit ihm!
Sehe ich nicht ganz so.... immerhin ist und bleibt es eine Dienstfahrt, auch wenn der betreffende Mitarbeiter sein 1.-Kl.-Upgrade selbst zahlt.
Im Übrigen glaube ich auch nicht, dass der Arbeitgeber sehen kann, WER mit der GKR-Kundennummer eine rabattierte FK löst. Zumindest war dies früher so. Anders sieht es natürlich aus, wenn der GKR-Rabatt auf ner Bonus.Card Business oder BC "gespeichert" ist, aber meist muss ja nur eine Nummer angegeben werden. Und die ist nicht personalisiert, also wie will der AG es merken?
Und nein, das ist keine Spinnerei, ich kenne Fälle, wo einmal ein DB-Mitarbeiter flog, weil er die Gastfahrten für persönliche Zwecke mißbrauchte
klar, das ist ja verständlich!
und einen Mitarbeiter, der ebenso den Abflug machte, weil er den GKR-Rabatt seines AG zweckentfremdet (= für sein Privatvergnügen) nutzte.
Interessant - auch wenn ich es mir kaum vorstellen kann, aber es gibt ja nichts, was es nicht gibt, ne?
Wer wissen will, warum es in meinen Zügen keinen GKR-Rabatt beim Fahrkartenkauf gibt, obwohl die betreffende Firma GKR-Kunde ist, kann gern bei mir mal mitfahren und eine Fahrkarte kaufen. Oder er kommt von allein drauf...
Mach doch nicht so ein Geheimnis draus - GKR-Rabatt gibt es eben GENERELL nicht im Bordverkauf sondern nur am Schalter/Automat/etc. ;-) Du hast demnach auch schlicht keine Möglichkeit, den GKR-Rabatt im MT einzugeben!
Gruß, Ralf
Gruß, der Stuttgarter
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse?
liebe70, Freitag, 12.06.2009, 01:29 (vor 6272 Tagen) @ stuttgarter
Wer wissen will, warum es in meinen Zügen keinen GKR-Rabatt beim Fahrkartenkauf gibt, obwohl die betreffende Firma GKR-Kunde ist, kann gern bei mir mal mitfahren und eine Fahrkarte kaufen. Oder er kommt von allein drauf...
Mach doch nicht so ein Geheimnis draus - GKR-Rabatt gibt es eben GENERELL nicht im Bordverkauf sondern nur am Schalter/Automat/etc. ;-) Du hast demnach auch schlicht keine Möglichkeit, den GKR-Rabatt im MT einzugeben!
Verdammt, hier weiß einer Bescheid. Stimmt natürlich. :-)
Gruß, Ralf
2. Klasse GKR Fahrkarte -> Aufpreis 1. Klasse?
stuttgarter, Freitag, 12.06.2009, 02:33 (vor 6272 Tagen) @ liebe70
Verdammt, hier weiß einer Bescheid.
Na klar - wollte einfach das Rätsel aufklären für diejenigen, die sich keinen Reim drauf machen konnten, warum du ihnen keinen GKR-Rabatt im Zug verkaufen möchtest... nicht dass noch jemand auf die Idee kommt, du machst das aus Bosheit nicht oder so... ;-)
Grüßle nach Berlin!