Segway im Zug (Reiseberichte)

rayquaza, Dienstag, 26.08.2014, 06:06 (vor 4275 Tagen) @ dunni

Ich habe mal ein Gespräch zwischen drei Zugbegleitern mitbekommen, die sich über einen Segway unterhalten haben. In Heidelberg gibts oder gabs wohl einen, der damit die S-Bahn benutzt hatte. Allerdings hatten die drei auch drei Meinungen darüber, da so ein Gerät eben nicht von den einschlägigen Beförderungsbedingungen erfasst wird (Verbrennungsmotor hats ja nicht, ein Fahrrad mit Elektromotor ist es aber auch nicht).

Analog zum Strassenverkehr würde ich Segways genauso behandeln wie einen Tretroller, also als Traglast. In den Zugangsregelungen für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität gemäß der EU-Passagierrechtsverordnung (EG) 1371/2007 bei der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH – Leitfaden für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel werden sie (auf der letzten Seite) allerdings explizit ausgeschlossen. In dem entsprechenden Dokument für die Stationen der DB Station&Service AG fehlt dieses Wort und das Bild, es ist aber auch etwa 1½ Jahre älter. Es bleibt die Frage, warum dieser Leitfaden das so sieht.


OT: Punkt 7.2.2 der BB ist ja auch schön: Wenn der Verdacht falsch ist kann der Reisende der "Verpflichtung nicht nachkommen" und kann "von der Beförderung oder Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung
ausgeschlossen werden"…

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