?Bis wieviel Uhr gilt eine Bahncard (100)? (Fahrkarten und Angebote)
Flatrate-Bahnfahren, Freitag, 25.07.2014, 12:55 (vor 4322 Tagen)
Aus aktuellem Anlass und weil ich in den BB und mit der Forensuche keine Antwort gefunden habe: Gilt meine Bahncard 100 bis zum "Bis-Datum" 24:00 Uhr oder noch einige Stunden (03:00 Uhr, 10:00 Uhr,...) am Folgetag?
Mitternacht vorbei
bahnerausleidenschaft, Freitag, 25.07.2014, 12:58 (vor 4322 Tagen) @ Flatrate-Bahnfahren
- kein Text -
Hmmmm
M-PAS, München, Freitag, 25.07.2014, 15:42 (vor 4322 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
bearbeitet von M-PAS, Freitag, 25.07.2014, 15:43
Also sicher gilt wohl die planmäßige Ankunftszeit. Also wenn der Zug statt 23:59h PLAN mit +40min ankommt, sollte die Bahncard 100 wohl sicher noch gültig sein. ,-))))
Einen Unterschied sehe ich aber auch in einer BC 25/50 gegenüber einer BC 100.
Die ersten Karten sind reine Rabattkarten und es braucht einen Fahrschein (rabattiert) hierzu. Da wäre ein gekaufter Fahrschein am letzten Geltungstag der Bahncard (bei mehr als 100km) im Fernverkehr, laut Tiket (steht da so drauf) auch noch am Folgetag gültig?
Wie schaut das dann mit einer internationalen Fahrkarte aus?
Bei der BC100 lässt sich streiten, ob diese eine Zeitkarte (gültig 1 Jahr) ist.
Denn für Zeitkarten gilt in den BB:
6. Geltungsdauer
Zeitkarten gelten bis 12.00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Werktages. Ist der letzte Geltungstag ein Samstag, gelten die Karten bis Montag 12.00 Uhr.
Schülerzeitkarten sind längstens bis zum Ablauf der Geltungsdauer der Berechtigungskarte gültig.
Bin mir nicht so sicher, ob deine Aussage stimmt.
Wobei ich auch sagen muss, ich bin schon mal 3 Tage nach Ablauf meiner BC 100 in mehreren Zügen (auch ICE) gefahren und habe dem ZUB jeweils gesagt, die neue Karte liegt schon zu Hause, habe es aber leider noch nicht geschafft nach München zu kommen und bin seit einer Woche im Norden unterwegs. Er soll mir eine Fahrpreisnacherhebung ausstellen und ich schicke es dann ein. Das war 3x der Fall und jedesmal sagte der ZUB, naja auf die paar Tage kommt es auch nicht an, ich glaube Ihnen das schon und ging weiter.
Hmmmm
kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Freitag, 25.07.2014, 15:54 (vor 4322 Tagen) @ M-PAS
bearbeitet von kimba2k, Freitag, 25.07.2014, 15:57
Bei der BC100 lässt sich streiten, ob diese eine Zeitkarte (gültig 1 Jahr) ist.
Laut BB eigentlich nicht, da sie im Abschnitt "Zeitkarten" nicht aufgeführt ist, sondern im Abschnitt "BahnCard" aufgeführt wird.
Der Abschnitt "Zeitkarten" definiert solche als:
"Zeitkarten sind die Strecken- und die Schülerzeitkarten."
Die BC100 ist in dem Sinn keine Fahrkarte sondern dient lediglich als Nachweis des bestehenden Beförderungsvertrags, wie Fahrkarten auch, genießt aber nicht die Sonderregelungen von Fahrkarten. Verträge enden, wenn nicht anders vereinbart, um 23:59:59 am vereinbarten Ablauftag, somit auch die BC100.
Und was sagt die Bahn hier?
M-PAS, München, Freitag, 25.07.2014, 15:58 (vor 4322 Tagen) @ kimba2k
Alle Zeitkarten in der Übersicht!
Deutsche Bahn - Unser Zeitkartenangebot !!!
Das sieht schon sehr nach einer Zeitkarte aus, oder?
Und was sagt die Bahn hier?
kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Freitag, 25.07.2014, 16:13 (vor 4322 Tagen) @ M-PAS
Das die Werbung mit den BB nicht jur. exakt einhergehen muss, hatten wir doch schon öfter hier, oder?
Die BB definieren Zeitkarten, für welche diese spezielle Ablaufbestimmung des Abschnitts "Zeitkarten" gilt eben als:
"Zeitkarten sind die Strecken- und die Schülerzeitkarten."
Da also nichts anderes vereinbart ist, gilt die BC100 bis Mitternacht.
Und was sagt die Bahn hier?
heinz11, Freitag, 25.07.2014, 16:43 (vor 4322 Tagen) @ M-PAS
Alle Zeitkarten in der Übersicht!
Deutsche Bahn - Unser Zeitkartenangebot !!!Das sieht schon sehr nach einer Zeitkarte aus, oder?
Ich würde mir diesen Sreenshot einfach ausdrucken und mitnehmen.
Bringt dann was?
kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Freitag, 25.07.2014, 16:54 (vor 4322 Tagen) @ heinz11
Die Sonderregelung im Abschnitt "Zeitkarten" der BB gilt für die dort definierten Zeitkarten. Für die BC100 gilt, mangels anderer Vereinbarung Mitternacht.
Da machst Du dir das aber zu einfach
M-PAS, München, Freitag, 25.07.2014, 18:31 (vor 4322 Tagen) @ kimba2k
bearbeitet von M-PAS, Freitag, 25.07.2014, 18:35
Auf Seite 20 steht in den BB aktuell
Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten
1. Zeitkarten
Zeitkarten sind die Strecken- und die Schülerzeitkarten.
6. Geltungsdauer
Zeitkarten gelten bis 12.00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Werktages. Ist der letzte Geltungstag ein Samstag, gelten die Karten bis Montag 12.00 Uhr. Schülerzeitkarten sind längstens bis zum Ablauf der Geltungsdauer der Berechtigungskarte gültig.
dann hier:
Die Bahn listet Ihre Zeitkarten auf:
Alle Zeitkartenangebote der DB
Da ist die BC 100 dabei. Du sagst, !was soll ein Screenshot! und ich sage .. zeige Du mir, wo in den BB steht, die BC-100 sei keine Zeitkarte, bzw. keine Streckenkarte, bzw. eine Berechtigungskarte, ein gewisses Streckennetz (Streckenkarte) zu nutzen.
Entweder die Bahn konkretisiert das ... *) hinter BC 100 mit Hinweis .. gilt nicht im Sinne einer Zeitkarte nach Absatz bla Punkt 1 - 6 der Bedingungen zur Nutzung von Zeitkarten mit Nachtrag 3 vom 16.06.2014 - ODER -
Alternativ ist das ein Fall für die Verbraucherzentrale, welche die Bahn hier wegen § 305c (Überraschende und mehrdeutige Klauseln) mal den Hosenboden lang ziehen sollte.
Ich bleibe dabei! Es lässt sich streiten, ob die BC-100 eine Zeitkarte ist. Wenn ja (siehe die Übersicht der DB) dann gelten auch die für Zeitkarten definierte Geltungsdauer. Aus Amen. Was du da dir zusammenrichtest ist eine! eben Deine Meinung, dass die BC 100 nicht besonders bei den Zeitkarten in den BB aufgeführt ist. Es ist hier aber von Streckenkarten die Rede und in den BB zur BC 100 steht ...
auf Seite 31 BB Seite 31 zur BC 100
3. BahnCard 100
3.1 Geltungsumfang
3.1.1 Die BahnCard 100 berechtigt ihren Inhaber zur Beförderung in allen Zügen gemäß Nr.1.2 der BB Personenverkehr zwischen den im Teil 3 des Entfernungszeigers (Streckenentfernungszeiger, Tfv 603) aufgeführten Tarifpunkten in der 2. Wagenklasse oder – als BahnCard 100 1. Klasse – auch in der 1. Wagenklasse.
Wenn die Bahncard 100 also keine Streckenfahrkarte ist, was dann?
Und nun du bitte ... Worauf stützt Du deine Argumentation? Sei mir nicht böse, aber die BC-100 ist eine Streckenfahrkarte und somit laut BB eine Zeitkarte.
Somit gültig bis 12 Uhr des folgenden Werktags!
In einem Verbund wäre die BC100 eine Jahresnetzkarte.
sfn17, Freitag, 25.07.2014, 19:02 (vor 4322 Tagen) @ M-PAS
Man muss nicht jedem Gedanken folgen, auch nicht dem, dass Sparpreise Sonderangebote seien.
Wäre die BC100 ein Angebot eines Verbunds, handelte es sich um eine Jahresnetzkarte, deren Gültigkeit sich bis zu dieser notorischen Uhrzeit 12:00 Uhr eines kompliziert zu errechnenden Werktages erstrecken würde.
Allein die Tatsache, dass die DB AG die BC100 überhaupt in irgendeiner Zeitkartentabelle auftauchen lässt, gibt zur Vermutung Anlass, dass in DB's Augen die BC100 nicht einfach eine Rabattkarte zu 100% ist, sondern eben eine Jahresnetzkarte. Die ansonsten auszustellenden 0€-Fahrkarten fehlen also nicht der Praktikabilität wegen, sondern prinzipiell.
Es ist einfach
kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Freitag, 25.07.2014, 19:32 (vor 4322 Tagen) @ M-PAS
bearbeitet von kimba2k, Freitag, 25.07.2014, 19:33
Und nun du bitte ... Worauf stützt Du deine Argumentation? Sei mir nicht böse, aber die BC-100 ist eine Streckenfahrkarte und somit laut BB eine Zeitkarte.
Es steht doch direkt in §2 was Strecken- und Schülerzeitkarten sind:
"2. Geltungsumfang
2.1 Strecken- und Schülerzeitkarten berechtigen den in ihnen bezeichneten Inhaber (persönliche
Strecken- und Schülerzeitkarten) innerhalb der Geltungsdauer zur Beförderung auf
den in der Fahrkarte angegebenen Strecken und Produktklassen. Streckenzeitkarten werden
als persönliche Jahreskarten im Abonnement (in Abhängigkeit von der Bezahlung als „Jahreskarte
im Abo“ bzw. „Monatskarte im Abo“ bezeichnet), Monats- und Wochenkarten, für Züge der
Produktklasse C auch als übertragbare Jahreskarten im Abonnement (in Abhängigkeit von der
Bezahlung als „Jahreskarte im Abo“ bzw. „Monatskarte im Abo“ bezeichnet), Monats- und Wochenkarten
sowie Schülerzeitkarten als Schülermonatskarte im Abo, Monats- und Wochenkarten
ausgestellt."
Streckenzeitkarten werden ausgegeben für eine vorher bestimmte Strecke und einen gewissen Zeitraum.
Die BC100 ist zwar zeitlich beschränkt, aber nicht auf eine bestimmte Strecke. Sie ist sicherlich eine Zeitkarte, aber keine Streckenzeitkarte, welcher es aber laut Definition dafür bedarf.
Abgesehen davon hat bahnerausleidenschaft doch schon gesagt, wie sein Arbeitgeber das sieht.
Du drehst dich im Kreis und widersprichst dir schon selbst
M-PAS, München, Freitag, 25.07.2014, 19:44 (vor 4322 Tagen) @ kimba2k
Streckenzeitkarten werden ausgegeben für eine vorher bestimmte Strecke und einen gewissen Zeitraum.Die BC100 ist zwar zeitlich beschränkt, aber nicht auf eine bestimmte Strecke. Sie ist sicherlich eine Zeitkarte, aber keine Streckenzeitkarte, welcher es aber laut Definition dafür bedarf.
Wieso sollte die BC 100 nicht auf eine bestimmte Strecke begrenzt sein? Sie ist begrenzt auf allen Strecken, zwischen den im Teil 3 des Entfernungszeigers (Streckenentfernungszeiger, Tfv 603) aufgeführten Tarifpunkten.
Abgesehen davon hat bahnerausleidenschaft doch schon gesagt, wie sein Arbeitgeber das sieht.
Oben schreibst du ... "Sie ist sicherlich eine Zeitkarte" Im Beitrag vorher schreibst du: "Zeitkarten sind nur Strecken- und Schülerkarten". Du drehst dich im Kreis.
Auf der DB Seite ist die BC100 als Zeitkarte aufgeführt. Die BB sagen, Zeitkarten sind gültig bis 12Uhr des folgenden Werktags. Ende aus Amen. Ich werde jetzt dazu die BahnBonus Hotline für Bahncard 100 Kunden anschreiben und die sollen das beantworten. Ende. Meiner Meinung nach ist die Karte (wie du ja auch sagst) eine Zeitkarte, deswegen auch bis zum folgenden Werktag 12 Uhr gültig.
Was der Bahnerausleidenschaft sein Arbeitgeber sagt, ist ja schon verlinkt! Die Bahn sagt, die BC-100 ist ein Zeitkartenangebot ...
Du drehst dich im Kreis und widersprichst dir schon selbst
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 25.07.2014, 19:50 (vor 4322 Tagen) @ M-PAS
Streckenzeitkarten werden ausgegeben für eine vorher bestimmte Strecke und einen gewissen Zeitraum.Die BC100 ist zwar zeitlich beschränkt, aber nicht auf eine bestimmte Strecke. Sie ist sicherlich eine Zeitkarte, aber keine Streckenzeitkarte, welcher es aber laut Definition dafür bedarf.
Wieso sollte die BC 100 nicht auf eine bestimmte Strecke begrenzt sein? Sie ist begrenzt auf allen Strecken, zwischen den im Teil 3 des Entfernungszeigers (Streckenentfernungszeiger, Tfv 603) aufgeführten Tarifpunkten.
...Und damit auf mehrere Strecken, und nicht nur auf eine. Mit einer Streckenzeitkarte wären keine Kreuzfahrten möglich, mit der Black Mamba schon.
--
Weg mit dem 4744!
Das ist jetzt nicht dein Ernst
M-PAS, München, Freitag, 25.07.2014, 20:01 (vor 4322 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von M-PAS, Freitag, 25.07.2014, 20:01
Also eine Streckenkarte besagt ja nicht, dass nur eine Strecke befahren werden darf.
Eine Streckenkarte (Monatskarte der DB) z.B. München - Stuttgart kann beliebig via A * UL * DON * AA befahren werden, also mehrere Strecken (Wege) möglich.
Eine Streckenkarte sieht für ganz Bayern z.B. so aus Streckennetz Bayern
Und für die BC 100 eben ganz Deutschland (plus Grenztarifbahnhöfe, Ausnahmen und so weiter). Eine Zeitkarte des Münchner MVV ist ja auch eine Zeitkarte (für ein bestimmtes Streckennetz) und nicht nur für eine gewisse Strecke gültig. Eben eine Zeitkarte!
Die DB bietet hier alle DB Zeitkarten an. Was soll also die BC-100 anderes sein, als eine Zeitkarte für ein Jahr, gültig für das gesamte Streckennetz der DB (plus Zusatz, Ausnahmen, ect).
Zeitkarte mehrere Strecken
M-PAS, München, Freitag, 25.07.2014, 20:04 (vor 4322 Tagen) @ M-PAS
Gerade abgefragt
Zeitkarte für ICE, IC/EC und Nahverkehr in der 2. Klasse
München - Stuttgart
Gültig für München - Augsburg - (Günzburg - Ulm - Göppingen - Plochingen oder Donauwörth - Aalen - Schwäbisch Gmünd) - Stuttgart
kurz: M*A*(GZ*UL*GP*PLO/DON*AA*SGM)*S
Das ist eine Zeitkarte, als Streckenkarte mit mehreren möglichen Strecken !!!!
Zeitkarte mit mehreren Wegen auf der Strecke
kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Freitag, 25.07.2014, 20:13 (vor 4322 Tagen) @ M-PAS
Gerade abgefragt
Zeitkarte für ICE, IC/EC und Nahverkehr in der 2. Klasse
München - Stuttgart
Gültig für München - Augsburg - (Günzburg - Ulm - Göppingen - Plochingen oder Donauwörth - Aalen - Schwäbisch Gmünd) - Stuttgart
kurz: M*A*(GZ*UL*GP*PLO/DON*AA*SGM)*SDas ist eine Zeitkarte, als Streckenkarte mit mehreren möglichen Strecken !!!!
Nein, deine Strecke ist München - Stuttgart, macht ziemlich genau 1 Strecke. Du kannst diese Strecke über mehrere verschieden Wege zurücklegen, über manche auch nicht (ich kenne die via dort unten nicht), es ist und bleibt aber die Strecke München - Stuttgart.
Meine sieht so aus:
Wuppertal - Frankfurt(Main)
via: GRUI*(SG/D)*K*LM*(FH/WIBI*FFMF)
Ist also eine Streckenzeitkarte für die Strecke Wuppertal-Frankfurt(Main).
Aber danke für den Hinweis, ich wusste bisher gar nicht (vorher BC100), dass ich erst um 12:00 am anderen Tag eine neue Karte brauche, weil die BC100 dann eben nicht mehr gültig ist, die Monatskarte schon.
Zeitkarte mit mehreren Wegen auf der Strecke
bahnerausleidenschaft, Freitag, 25.07.2014, 20:19 (vor 4322 Tagen) @ kimba2k
bearbeitet von bahnerausleidenschaft, Freitag, 25.07.2014, 20:19
Die Regelung mit 12 Uhr ist deshalb damit der Reisende die Möglichkeit hat ohne Stress eine neue kaufen zu können. So kann er morgens noch zur Arbeit fahren und dann zum Schalter oder Automat die neue kaufen.
Augen auf beim Zeitkartenkauf ,-)
M-PAS, München, Freitag, 25.07.2014, 20:24 (vor 4322 Tagen) @ kimba2k
bearbeitet von M-PAS, Freitag, 25.07.2014, 20:25
Aber danke für den Hinweis, ich wusste bisher gar nicht (vorher BC100), dass ich erst um 12:00 am anderen Tag eine neue Karte brauche, weil die BC100 dann eben nicht mehr gültig ist, die Monatskarte schon.
Die Monatskarte im Mai war dieses Jahr besonders beliebt. Diese war sogar gültig bis 02.06.2014 bis 12:00 Uhr ,--)) der 31.05. war dieses Jahr ein Samstag. Auch gut wäre in den nächsten Jahren mal wieder der 30.04. als Sonntag, da dann der 01.05. ein Feiertag wäre, usw. ....
Nein, Du wirfst meine Aussagen durcheinander
kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Freitag, 25.07.2014, 19:58 (vor 4322 Tagen) @ M-PAS
bearbeitet von kimba2k, Freitag, 25.07.2014, 20:01
Der BB Begriff "Zeitkarte" ist in den BB als "Strecken- und Schülerzeitkarten" definiert. Das ist für die weitere Verwendung des Begriffs Zeitkarte.
Was diese sind, definiert §2 und da steht eindeutig drin:
"zur Beförderung auf den in der Fahrkarte angegebenen Strecken und Produktklassen"
Das hat eine BC100 nun einmal nicht.
Nach deiner Definition könnte ich auch sagen: Strecke = ganzer Planet Erde.
Ob ich Dir recht gebe und sage, das es wohl der Auffassung nach eine Zeitkarte ist, hat mit der Begriffsdefinition "Zeitkarte" in den BB nichts zu tun, dafür steht sie ja da drin.
Ich werde jetzt dazu die BahnBonus Hotline für Bahncard 100 Kunden anschreiben und die sollen das beantworten. Ende.
Gerne, ich denke aber nicht, dass die was anderes Aussagen als bahnerausleidenschaft, der die Dinger täglich kontrolliert. Wäre aber spannend zu erfahren.
Meiner Meinung nach ist die Karte (wie du ja auch sagst) eine Zeitkarte, deswegen auch bis zum folgenden Werktag 12 Uhr gültig.
Aber keine "Zeitkarte" gemäß der Begriffsdefinition des Abschnitts "Zeitkarten" der BB (und NUR dafür gilt der weitere § des GLEICHEN Abschnitts der BB, welcher die Uhrzeiten regelt), weil es eben keine Streckenzeitkarte ist, da diese nur für vorher definiert Strecken (m.M.n <=250KM) mit via Aufdruck ausgegeben werden.
Die Fahrgastrechte sagen was anderes
M-PAS, München, Freitag, 25.07.2014, 20:38 (vor 4322 Tagen) @ kimba2k
Schau mal hier ....
Entschädigung pro Fahrt für Zeitkarten ab 60 Minuten Verspätung
da steht ....
Zeitkarte !!! uiui und Bahncard 100 uiuiui
Wir drehen uns im Kreis
kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Freitag, 25.07.2014, 20:42 (vor 4322 Tagen) @ M-PAS
bearbeitet von kimba2k, Freitag, 25.07.2014, 20:44
Zeitkarten des Fernverkehrs 5,- Euro 7,50 Euro
BahnCard 100 10,- Euro 15,- Euro
Und warum sind die da separat aufgeführt und nicht beide unter Zeitkarten?
Nein - Überschrift bitte beachten
M-PAS, München, Freitag, 25.07.2014, 20:51 (vor 4322 Tagen) @ kimba2k
bearbeitet von M-PAS, Freitag, 25.07.2014, 20:51
Zeitkarten des Fernverkehrs 5,- Euro 7,50 Euro
BahnCard 100 10,- Euro 15,- Euro
Und warum sind die da separat aufgeführt und nicht beide unter Zeitkarten?
In der Überschrift steht !!!
Entschädigung pro Fahrt für Zeitkarten ab 60 Minuten Verspätung
... dann werden alle Zeitkarten aufgelistet!!!!!!
Nochmal zum nachlesen der Link - Auflistung der Zeitkarten weiter unten!!
Zeitkarten des Nahverkehrs
Länder-Tickets
Schönes-Wochenende-Ticket
Quer-durchs-Land-Ticket 1,50 Euro 2,25 Euro
Zeitkarten des Fernverkehrs 5,- Euro 7,50 Euro
BahnCard 100 10,- Euro 15,- Euro
Ergo sind BC-100 auch Zeitkarten
Nein - Überschrift bitte beachten
kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Freitag, 25.07.2014, 21:02 (vor 4322 Tagen) @ M-PAS
bearbeitet von kimba2k, Freitag, 25.07.2014, 21:03
Das dies eine, im allgemeinen Sprachgebrauch, Zeitkarte ist bestreitet doch keiner.
Das dies eine "Zeitkarte" nach Definition der BB für Zeitkarten (§1 des 600/B des Tarifverzeichnisses Personenverkehr, Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten) ist, für welche diese 12:00 Regelung gilt (§6),darum geht es.
Die BC100 wird nach "600/C des Tarifverzeichnisses Personenverkehr,Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards" angeboten und verkauft und erfüllt den Umstand "Streckenzeitkarte" nicht.
Wir warten mal ab, was die Bahn sagt
M-PAS, München, Freitag, 25.07.2014, 21:13 (vor 4322 Tagen) @ kimba2k
Denn ich habe dir nun schon zwei Seiten der DB verlinkt, wo Sie selbst die BC-100 als Zeitkarte anbietet, oder die BC-100 in den Fahrgastrechten unter den Zeitkarten auflistet. Und das ist die offizielle Deutsche Bahn Seite. Und in den BB steht unter Zeitkarten nichts weiter, sondern dass diese bis 12 Uhr des folgenden Werktags gültig sind.
Wir warten mal ab, was die Bahn sagt
Nachtzugfan, Friedberg (Hessen), Freitag, 25.07.2014, 21:39 (vor 4322 Tagen) @ M-PAS
Das ist wohl am besten. Es kann ja nur eine richtige Antwort geben, doch die wird sich mit der hier nun vorliegenden Stimmenvielfalt nicht ermitteln lassen.
Ich habe heute dem Bahncard-Service eine Mail geschickt, warte auf Antwort und werde sie dann gerne posten.
@ Nachtzugfan
M-PAS, München, Mittwoch, 30.07.2014, 15:29 (vor 4317 Tagen) @ Nachtzugfan
Hast du zwischenzeitlich eine Antwort auf deine Nachfrage erhalten?
Ich noch nicht. Sonst hake ich nochmal nach.
Gruß
würde mich auch über (baldige) Antwort freuen...
Flatrate-Bahnfahren, Mittwoch, 30.07.2014, 16:49 (vor 4317 Tagen) @ M-PAS
bis auf Weiteres gehe ich von 23:59:59 aus.
ich habe heute eine Antwort erhalten
M-PAS, München, Donnerstag, 31.07.2014, 22:29 (vor 4316 Tagen) @ Flatrate-Bahnfahren
bearbeitet von M-PAS, Donnerstag, 31.07.2014, 22:34
Ich wurde heute nachmittag vom Bahn-Comfort-Service (genauer eine 0180-6-340035) Nummer angerufen, obwohl ich nur eine schriftliche Anfrage per Comfort Portal gestellt hatte? Vermutlich wollte man nicht schriftlich antworten. Kurzum, nachdem die freundliche Mitarbeiterin, des Bahn-Comfort-Service nun nicht richtig wusste, um was es mir genau ging und wir das mühsam klärten, fragte Sie Ihren Chef und einen zufällig anwesenden "Produktmanager für die Zeitkarten" wegen dem Thema Gültigkeit BC-100. Antwort - nach dann doch zwei Rückfragen - die Bahncard 25/50 enden wie aufgedruckt. Letzte Gültigkeit ist der bedruckte Tag 23:59 Uhr. Die Bahncard 100 ist jedoch eine Fahrkarte "in sich selbst" (Original Wortlaut der Mitarbeiterin und Gruß vom Chef) und ... so endet die Gültigkeit um 03:00Uhr des Folgetages ( mit Betriebsschluss) so wurde es gesagt. Es wurde weiter gesagt, die Bahncard 100 wird fälschlicherweise als Zeitkarte auf den Bahn.de Seiten bezeichnet, man leitet das weiter, denn Zeitkarten sind bis 10:00 Uhr des folgenden Werktags gültig. Sollte es kein Werktag sein ,,,, usw. Aber klar wurde gesagt, die BC100 ist dann doch keine Zeitkarte, aber eine Fahrkarte, deswegen gilt die Regelung für Zeitkarten nicht! sondern die für Fahrkarten und die besagt 3:00 Uhr Folgetag.
Auf Nachfrage wurde dann bestätigt, eine Bahncard 100 endet also nicht am aufgedrucktem Datum, sondern erst um 3 Uhr des Folgetages! Da es eine "normale" Fahrkarte ist? JA so ist das! Und weiter, den Fehler, die BC-100 als Zeitkarte zu bezeichnen, das leiten wir weiter, das ist dann wohl nicht so gut ... Die Seiten der bahn.de werden dann überarbeitet.
Soviel dazu!
vielen Dank, Antwort kam gerade noch rechtzeitig...
Flatrate-Bahnfahren, Freitag, 01.08.2014, 11:44 (vor 4315 Tagen) @ M-PAS
denn heute ist der "große Tag" bei mir ;-) ...
und dann mache ich erst mal ein paar Tage Zugpause.
Planmäßig will ich vor Mitternacht zu Hause sein, aber wenn irgendwas dazwischenkommt, weiß ich, dass ich nicht nur über die FGR abgesichert bin.
Wir warten mal ab, was die Bahn sagt
kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Freitag, 25.07.2014, 22:21 (vor 4322 Tagen) @ M-PAS
Und in den BB steht unter Zeitkarten nichts weiter, sondern dass diese bis 12 Uhr des folgenden Werktags gültig sind.
Doch, da steht vorher drin, was die Bahn im weiteren Verlauf als "Zeitkarten" im Sinne des Tarifverzeichnisses 600/B versteht und zwar ganz oben.
Aber, wir warten gerne ab, wenn dir die erste Antwort von "der Bahn" in diesem Thread nicht genügt.
Wir warten mal ab, was die Bahn sagt
M-PAS, München, Donnerstag, 31.07.2014, 22:41 (vor 4316 Tagen) @ kimba2k
Tja Kimba2k,
die "Bahn" also die Bahn Comfort Hotline, sieht das anders als Du.
Sorry, aber da hast Du scheinbar die falschen INFOS.
Nichts von dem was Du über die BC-100 gesagt hast, scheint zu stimmen.
Du liest aber schon deine eigenen Posts, oder?
kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Freitag, 01.08.2014, 17:33 (vor 4315 Tagen) @ M-PAS
bearbeitet von kimba2k, Freitag, 01.08.2014, 17:36
Zitat von DIR:
Ich bleibe dabei! Es lässt sich streiten, ob die BC-100 eine Zeitkarte ist. Wenn ja (siehe die Übersicht der DB) dann gelten auch die für Zeitkarten definierte Geltungsdauer. Aus Amen. Was du da dir zusammenrichtest ist eine! eben Deine Meinung, dass die BC 100 nicht besonders bei den Zeitkarten in den BB aufgeführt ist. Es ist hier aber von Streckenkarten die Rede und in den BB zur BC 100 steht ...
Und noch eins von Dir:
Die DB bietet hier alle DB Zeitkarten an. Was soll also die BC-100 anderes sein, als eine Zeitkarte für ein Jahr, gültig für das gesamte Streckennetz der DB (plus Zusatz, Ausnahmen, ect).
Und noch eins:
Auf der DB Seite ist die BC100 als Zeitkarte aufgeführt. Die BB sagen, Zeitkarten sind gültig bis 12Uhr des folgenden Werktags. Ende aus Amen. Ich werde jetzt dazu die BahnBonus Hotline für Bahncard 100 Kunden anschreiben und die sollen das beantworten. Ende. Meiner Meinung nach ist die Karte (wie du ja auch sagst) eine Zeitkarte, deswegen auch bis zum folgenden Werktag 12 Uhr gültig.
Zitat von MIR:
Der BB Begriff "Zeitkarte" ist in den BB als "Strecken- und Schülerzeitkarten" definiert. Das ist für die weitere Verwendung des Begriffs Zeitkarte.
Was diese sind, definiert §2 und da steht eindeutig drin:
"zur Beförderung auf den in der Fahrkarte angegebenen Strecken und Produktklassen"
Das hat eine BC100 nun einmal nicht.
Und noch eins:
Das dies eine "Zeitkarte" nach Definition der BB für Zeitkarten (§1 des 600/B des Tarifverzeichnisses Personenverkehr, Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten) ist, für welche diese 12:00 Regelung gilt (§6),darum geht es.
Die BC100 wird nach "600/C des Tarifverzeichnisses Personenverkehr,Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards" angeboten und verkauft und erfüllt den Umstand "Streckenzeitkarte" nicht.
Zitat von DIR heute:
Es wurde weiter gesagt, die Bahncard 100 wird fälschlicherweise als Zeitkarte auf den Bahn.de Seiten bezeichnet. [...] Aber klar wurde gesagt, die BC100 ist dann doch keine Zeitkarte, aber eine Fahrkarte, deswegen gilt die Regelung für Zeitkarten nicht! sondern die für Fahrkarten und die besagt 3:00 Uhr Folgetag.
Fazit: Die BC100 ist keine Zeitkarte nach §1 des 600/B des Tarifverzeichnisses Personenverkehr und gilt somit NICHT bis 12:00 des auf den Ablauf folgenden Werktags, genau DAS WAS ICH gesagt habe und genau das, worum es ging.
Das die nun bis 03:00 gelten soll, was wir auch mal klären müssen, statt bis 00:00 schenke ich Dir.
Du bist nicht zufällig hauptberuflich Politiker ;-)?
Und nun die Königsfrage zum Abschluss: Was ist dann der DP?
kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Freitag, 25.07.2014, 20:15 (vor 4322 Tagen) @ M-PAS
- kein Text -
:-D
sflori, Samstag, 26.07.2014, 00:03 (vor 4322 Tagen) @ kimba2k
bearbeitet von sflori, Samstag, 26.07.2014, 00:05
Also ICH finde ja, dass derjenige, der nach einem Monat hard-core Bahnfahrn am Tag nach Gültigkeitsende IMMER NOCH bis 12 Uhr weiterfahren will, sich dies auch absolut verdient hat. :)
Übrigens gestern am Schalter in Berlin:
- "Guten Abend. Wohin möchten Sie fahren?"
"Kreuz und quer durch Deutschland!"
- "Äh. Und wann möchten Sie fahren?"
"Den ganzen Monat lang!"
Kein Scherz. War wirklich so! :)
Und dann hat sie mich auch noch tatsächlich gefragt, ob ich über 27 bin. *tag gerettet*
Bye. Flo.
:-D
mrhuss, FKON, Samstag, 26.07.2014, 09:37 (vor 4321 Tagen) @ sflori
... sich dies auch absolut verdient hat. :)
Und womit? ;)
"Kreuz und quer durch Deutschland!"
Wenn DAS mal nicht Rund-, Kreuz- und Querfahrten sind!
Und dann hat sie mich auch noch tatsächlich gefragt, ob ich über 27 bin. *tag gerettet*
:-D
Hmmmm
Henrik, Freitag, 25.07.2014, 20:09 (vor 4322 Tagen) @ M-PAS
Also sicher gilt wohl die planmäßige Ankunftszeit. Also wenn der Zug statt 23:59h PLAN mit +40min ankommt, sollte die Bahncard 100 wohl sicher noch gültig sein. ,-))))
das sollte zumindest nicht das Problem sein, ja.
Einen Unterschied sehe ich aber auch in einer BC 25/50 gegenüber einer BC 100.
Die ersten Karten sind reine Rabattkarten und es braucht einen Fahrschein (rabattiert) hierzu. Da wäre ein gekaufter Fahrschein am letzten Geltungstag der Bahncard (bei mehr als 100km) im Fernverkehr, laut Tiket (steht da so drauf) auch noch am Folgetag gültig?
am Abend des Folgetages? das Ticket alleine gewiss. es ist aber dazu eine gültige BahnCard vonnöten, sprich man sollte dann die Anschluss-BahnCard dabei haben.
Wie schaut das dann mit einer internationalen Fahrkarte aus?
entsprechend genauso.
Hmmmm
M-PAS, München, Freitag, 25.07.2014, 20:14 (vor 4322 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von M-PAS, Freitag, 25.07.2014, 20:15
Das mit der BC 25/50 und Ausland sehe ich genauso wie du es geschrieben hast, deswegen hatte ich es ja als Frage formuliert um den Unterschied zur BC 100 auzuzeigen, da diese ja von der Bahn selber als Zeitkarte bezeichnet wird. BC 25/50 ist halt doch nur eine Rabattkarte, die BC 100 eine Netzkarte oder Mobility Card.
Und da schaut es in den BB eben anders aus.
Anfrage an die Comfort Hotline ist raus, mal sehen was die sich zu dem Thema aus den Fingern saugen.
?Bis wieviel Uhr gilt eine Bahncard (100)?
ICE 79, Freitag, 25.07.2014, 16:16 (vor 4322 Tagen) @ Flatrate-Bahnfahren
Der normale BC100-Kunde kauft doch eh ne Folgekarte.
Oder halt nen Zug früher zuruckfahren.
Geht mir als BC50 Kunde doch genauso, es wäre im "schlimmsten" Fall vielleicht noch eine Fahrkarte mit Reststrecke vorhanden.
Alle die ein BC-Abo haben und dieses gekuendigt/nicht verlängert wurde stehen dann ohne gültigen Fahrausweis da.
?Bis wieviel Uhr gilt eine Bahncard (25/50)?
br752, Freitag, 25.07.2014, 17:02 (vor 4322 Tagen) @ Flatrate-Bahnfahren
Da haenge ich mich mal interessenshalber dran. ;-)
Bis wann gilt eine (auslaufende/gekuendigte) BC 25/50?
BR52
?Bis wieviel Uhr gilt eine Bahncard (100)?
M-PAS, München, Donnerstag, 31.07.2014, 22:40 (vor 4316 Tagen) @ Flatrate-Bahnfahren
Also meine heute erhaltene Antwort ist ... bis 03:00 Uhr Folgetag. Da BC100 ist eine "Fahrkarte" keine Bahncard 25/50 und auch keine Zeitkarte, wie falsch auf bahn.de gerne behauptet. Siehe ... "ich habe eine Antwort erhalten ..."
Antwort vom BC100-Service - gültig bis 23:59 Uhr
Nachtzugfan, Friedberg (Hessen), Samstag, 02.08.2014, 20:06 (vor 4314 Tagen) @ M-PAS
Nach einer Anfrage an den Bahncard-Service erhielt ich heute einen Rückruf vom BC 100-Service. Die Mitarbeiterin dort teilte mir mit, dass es anfangs auch in ihrer Abteilung unterschiedliche Ansichten gegeben habe. Eine Nachfrage bei der Fachabteilung habe dann aber zur Antwort geführt, daß die
Bahncard 100 bis 23:59 Uhr am letzten Geltungstag gilt.
Ich habe dann die Anregung gegeben, eine Aussage zum Ende der Gültigkeit einer BC 100 auch schriftlich in die Bedingungen aufzunehmen.
Antwort BC100-Service - nur gültig bis 23:59 - Toll gemacht!
br752, Samstag, 02.08.2014, 20:50 (vor 4314 Tagen) @ Nachtzugfan
bearbeitet von br752, Samstag, 02.08.2014, 20:53
Nach einer Anfrage an den Bahncard-Service erhielt ich heute einen Rückruf vom BC 100-Service. Die Mitarbeiterin dort teilte mir mit, dass es anfangs auch in ihrer Abteilung unterschiedliche Ansichten gegeben habe. Eine Nachfrage bei der Fachabteilung habe dann aber zur Antwort geführt, daß die
Bahncard 100 bis 23:59 Uhr am letzten Geltungstag gilt.
Ich habe dann die Anregung gegeben, eine Aussage zum Ende der Gültigkeit einer BC 100 auch schriftlich in die Bedingungen aufzunehmen.
Super! Das ist die schlechteste aller Moeglichkeiten, aber wir sind uns nun sicher das es so ist.
Ohne Nachfragen waere sie wohl auch bis 23:59h gueltig gewesen, oder?
Ohne Nachfragen haette die meisten (alle) Schaffner wohl auch Spaetverbindung bis 3:00h akzeptiert.
Ohne Nachfragen waere vielleicht auch der Nachtzug bis 10:00h des Folgetages moeglich gewesen.
Wer vor der 3:00h oder 10:00h Regelung Angst gehabt haette, der kann sich ab 0:00h ein Ticket kaufen und fertig ist die Laube!
Da bist du nun ueberschlau gewesen und hast allen "Harten Jungs" die Chance vermiest es auszuprobieren. Toll gemacht, jetzt hat keiner mehr einen Vorteil dadurch. Moechtest du noch mehr fuer uns hier regeln?
Diese "Ich weiss was Herr Lehrer" Fraktion hat schon soviel kaputt gemacht, dass man denen eigentlich den Lolly wegnehmen sollte.
Wie, mit Verlaub, d**f muss man sein um neben der eingeholten Info auch noch zu fordern, dass so etwas schriftlich fixieren werden soll.
DARUM MERKE: Es gibt keine dummen Fragen, aber viele Fragen die nicht zielfuehrend sind.
Sag mal, wie fuehlt man sich eigentlich wenn man anderen eine Chance verbaut?
BR752
MAN, SO EIN KINDERGARTEN HIER UND AUCH WOANDERS. DIE PASSEN WAHRSCHEINLICH AUCH AUF DAS DIE ALLEINERZIEHENDE MUTTER BLOS NICHT 3,80 EURO ZUVIEL HERZ IV BEKOMMT. ARM!
Wie bitte?
westtoeast, Samstag, 02.08.2014, 21:10 (vor 4314 Tagen) @ br752
Sag mal, wie fuehlt man sich eigentlich wenn man anderen eine Chance verbaut?
Du regst Dich ernsthaft – und in aller Ausführlichkeit – darüber auf, dass man die Möglichkeit (Chance ist für mich etwas ganz anderes) eine BahnCard 100, die 365 Tage gültig ist, 3 oder maximal 10 Stunden länger (aber mißbräuchlich, weil so nicht vorgesehen) zu nutzen, nicht mehr hat? Erstens würde ich sagen, dass man die Chance vermutlich durchaus noch hat, weil wohl die meisten ZUB das nicht unbedingt beanstanden würden, zweitens – und vor allem – würde ich aber sagen – Entschuldigung für den Tonfall, aber Du hast Dich ja selbst für eine deutliche Wortwahl entschieden – das ist einfach armselig. Die viel kritisierte "Geiz ist Geil"- und "Mitnehmen, was geht, koste es was es wolle"-Mentalität wird hier ja immer eher bei Fernbusfahrern vermutet, aber auch Bahnfahrer scheinen davor nicht gefeit zu sein. Traurig. Außerdem: Was ist schlimm daran, dass ausdrücklich schriftlich zu fixieren? Dann weiß jeder, woran man ist und niemand muss mehr irgendwelchen "Chancen" hinterrennen, weil von vornherein klar ist, welche Regeln gelten.
+ 0,5
ALR997, Samstag, 02.08.2014, 21:17 (vor 4314 Tagen) @ westtoeast
Sag mal, wie fuehlt man sich eigentlich wenn man anderen eine Chance verbaut?
Du regst Dich ernsthaft – und in aller Ausführlichkeit – darüber auf, dass man die Möglichkeit (Chance ist für mich etwas ganz anderes) eine BahnCard 100, die 365 Tage gültig ist, 3 oder maximal 10 Stunden länger (aber mißbräuchlich, weil so nicht vorgesehen) zu nutzen, nicht mehr hat? Erstens würde ich sagen, dass man die Chance vermutlich durchaus noch hat, weil wohl die meisten ZUB das nicht unbedingt beanstanden würden, zweitens – und vor allem – würde ich aber sagen – Entschuldigung für den Tonfall, aber Du hast Dich ja selbst für eine deutliche Wortwahl entschieden – das ist einfach armselig. Die viel kritisierte "Geiz ist Geil"- und "Mitnehmen, was geht, koste es was es wolle"-Mentalität wird hier ja immer eher bei Fernbusfahrern vermutet, aber auch Bahnfahrer scheinen davor nicht gefeit zu sein. Traurig. Außerdem: Was ist schlimm daran, dass ausdrücklich schriftlich zu fixieren? Dann weiß jeder, woran man ist und niemand muss mehr irgendwelchen "Chancen" hinterrennen, weil von vornherein klar ist, welche Regeln gelten.
So ähnlich sehe ich das auch. Mir missfällt aber eher der Umgangston als der Inhalt. Den möchte ich jetzt mal nicht kommentieren - da kann sich jeder seinen Teil denken. Aber die von Nachtzugfan ergriffene Maßnahme in dieser Art zu kritisieren finde ich etwas unangemessen.
Übrigens: ich glaube um ehrlich zu sein nicht im Traum daran, dass ein Vorschlag von einem ganz normalen Kunden, an der Angebotsbeschreibung etwas zu ändern, auch tatsächlich umgesetzt werden würde. Insofern wäre die Diskussion hinfällig.
Wie bitte? - So bitte!
br752, Samstag, 02.08.2014, 21:44 (vor 4314 Tagen) @ westtoeast
bearbeitet von br752, Samstag, 02.08.2014, 21:44
Sag mal, wie fuehlt man sich eigentlich wenn man anderen eine Chance verbaut?
Du regst Dich ernsthaft – und in aller Ausführlichkeit – darüber auf, dass man die Möglichkeit (Chance ist für mich etwas ganz anderes) eine BahnCard 100, die 365 Tage gültig ist, 3 oder maximal 10 Stunden länger (aber mißbräuchlich, weil so nicht vorgesehen) zu nutzen, nicht mehr hat?
Solange es nicht fixiert ist, ist es auch nicht missbraeuchlich! Wo kein Klaeger (Frager) da kein Richter, aber ihr spielt euch gerade zum (An)klaeger auf. - Dann kommt eben ein Richter und verbietet es nach 23:59h! Toll!
Sagt mal, fragt ihr auch bei der Polizei oder Stadtverwaltung nach ob das Auto am Stadtrand an der Stelle xy dort parken darf, obwohl es dort keinen behindert oder stoert? Ihr wollt es doch nur wissen und dann festschreiben, oder? Was ist das dann fuer eine Genugtuung wenn man es geschafft hat, jemand anders den Parkplatz wegzunehmen ohne dass man selbst davon einen Vorteil hat? Ich wuerde mich freuen wenn so ein unsoziales Verhalten in der Bevoelkerung geaechtet wuerde.
Was ist schlimm daran, dass ausdrücklich schriftlich zu fixieren? Dann weiß jeder, woran man ist und niemand muss mehr irgendwelchen "Chancen" hinterrennen, weil von vornherein klar ist, welche Regeln gelten.
Kann ich dir sagen! Ich nutze das Beispiel gerne: Vorwürfe gegen Düsseldorfer Klinik: 65-Jähriger stirbt nach Zusammenbruch vor Krankenhaus
Ein 65-Jähriger bricht vor einem Krankenhaus zusammen - und kein Arzt kommt heraus, um dem Mann zu helfen [...] Stattdessen forderte der Pförtner den Zeugen laut "Express" auf, einen Krankenwagen zu rufen: Ärzte dürften die Klinik nicht verlassen. Als schließlich zwei Mediziner an der Pforte nach dem Rechten schauen wollten, habe der Pförtner abgewiegelt, er habe die Feuerwehr bereits verständigt. Der Patient wurde schließlich die wenigen Meter zur Notaufnahme mit einem Rettungswagen gefahren. [...] Der Düsseldorfer Oberstaatsanwalt Uwe Kessel sagte auf Anfrage, er sehe in dem Vorfall, wie ihn der "Express" schildert, kein strafbares Verhalten.
Alles geregelt und immer schon an die Regeln halten!
BR752
Wie bitte? - So bitte!
westtoeast, Samstag, 02.08.2014, 22:34 (vor 4314 Tagen) @ br752
bearbeitet von westtoeast, Samstag, 02.08.2014, 22:36
Ein 65-Jähriger bricht vor einem Krankenhaus zusammen - und kein Arzt kommt heraus, um dem Mann zu helfen [...] Stattdessen forderte der Pförtner den Zeugen laut "Express" auf, einen Krankenwagen zu rufen: Ärzte dürften die Klinik nicht verlassen. Als schließlich zwei Mediziner an der Pforte nach dem Rechten schauen wollten, habe der Pförtner abgewiegelt, er habe die Feuerwehr bereits verständigt. Der Patient wurde schließlich die wenigen Meter zur Notaufnahme mit einem Rettungswagen gefahren. [...] Der Düsseldorfer Oberstaatsanwalt Uwe Kessel sagte auf Anfrage, er sehe in dem Vorfall, wie ihn der "Express" schildert, kein strafbares Verhalten.
Alles geregelt und immer schon an die Regeln halten!
Tut mir Leid, aber Du vergleichst hier Dinge, die man weder vergleichen kann noch sollte. Eine Situation in der es um Menschenleben geht mit der Klarstellung einer vertraglichen Regelung. Einen solchen Vergleich finde ich vollkommen abwegig und absurd. Bei Verträgen hat es sich meines Erachtens immer bewährt, eine für beide Seiten klare Regelung zu treffen, damit – wie ich schrieb – klar ist, welche Rechten und Pflichten es gibt. Da es hier offensichtlich eine unklare Bestimmung gab, ist es für mich das normalste der Welt, im Dialog mit meinem Vertragspartner (Du scheinst hier irgendwie immer ein Feindbild "Bahn" zu haben), herauszufinden, wie diese Bestimmung zu verstehen ist. Dann kann ich entweder zustimmen oder – wenn es einen Dissens gäbe, ich also meinte, ich müsste unbedingt das Recht haben, bis 3 Uhr fahren zu dürfen (yeah – 3 Stunden mehr, Wahnsinn!), entweder eine Lösung erarbeiten oder es auf eine Eskalation ankommen lassen.
Bei der Situation in Düsseldorf, von der ich gehört habe, die ich aber nicht im Detail verfolgt habe, geht es, anders als Du annimmst, überhaupt nicht nur um Regeln, sondern eben gerade auch um eine moralische Ebene, eine Frage der Menschlichkeit sozusagen, Hilfe zu leisten. Aber selbst auf der formaljuristischen Ebene dürfte die Lage keineswegs so einfach sein, und es stellt sich durchaus die Frage, ob sich nicht zumindest der Pförtner unterlassener Hilfeleistung zuschulden hat kommen lassen. Welche Bewertung die Strafverfolgungsbehörden hierzu letztendlich hatten, weiß ich nicht, aber auf Zitate in Zeitungen wie Express verlasse ich mich grundsätzlich nicht.
Übrigens: Du hast Dich hier vor kurzem furchtbar über meinen Umgangston aufgeregt und Dich lautstark über Diffamierung beklagt, wo ich mich einfach sachlich mit Deinen Einlassungen auseinandergesetzt habe. Hier jetzt auf einmal mich und andere User geschickt über einen Wikipedia-Link in die Nähe von Staatsorganen eines Unrechtsstaates zu rücken, das empfinde ich in der Tat als beleidigend, und es zeugt meines Erachtens von einer merkwürdigen Auffassung Deinerseits, wie man Diskussionen führen sollte.
ADMIN: Nein - so bitte nicht!
Steffen, Samstag, 02.08.2014, 22:39 (vor 4314 Tagen) @ br752
Hallo br752,
Solange es nicht fixiert ist, ist es auch nicht missbraeuchlich! Wo kein Klaeger (Frager) da kein Richter, aber ihr spielt euch gerade zum (An)klaeger auf.
Und Du Dich als Verteidiger einer nicht vorhandenen Anklage.
Du tust gerade so, als hätte Nachtzugfan Dir Deine Freiheiten beraubt - und das in einem sehr unschönen Ton, den wir hier im Forum nicht haben wollen! Beruhige Dich mal wieder.
--
![[image]](http://img.aachen-im-bild.de/brueckebelgien.jpg)
ADMIN: Nein - so bitte nicht! - Sorry dafuer.
br752, Sonntag, 03.08.2014, 00:15 (vor 4314 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von br752, Sonntag, 03.08.2014, 00:16
Hallo br752,
Solange es nicht fixiert ist, ist es auch nicht missbraeuchlich! Wo kein Klaeger (Frager) da kein Richter, aber ihr spielt euch gerade zum (An)klaeger auf.
Und Du Dich als Verteidiger einer nicht vorhandenen Anklage.
Hallo Steffen,
danke fuer deinen Beitrag. Die "Anklage" ist ja schon in der Form passiert, dass jemand etwas hat pruefen lassen und der "Richter" etwas entschieden hat. - Bitte beachte das Sprichwort im uetragenen Sinne. ;-)
Ja ich habe ein Problem damit, wenn Leute, ohne davon betroffen zu sein, anderen Leuten ihre Freiheit oder Moeglichkeiten einschraenken.
Du tust gerade so, als hätte Nachtzugfan Dir Deine Freiheiten beraubt - und das in einem sehr unschönen Ton, den wir hier im Forum nicht haben wollen! Beruhige Dich mal wieder.
Etwas zu beruhigen ist sicher immer eine gute Idee. :-) Ok. Was mir besonders unangenehm aufstoesst ist die mangelnde Einsicht, dass man anderen Leuten um Moeglichkeiten beraubt hat. Wie bereits geschrieben kuemmern sich solche Leute morgen auch darum ob das Forumsimpressum 100% richtig ist oder ob die IP Speicherung im Forum den Datenschutzgesetz zu 100% entspricht ohne davon betroffen zu sein. Oder sie lassen die Wegevorschrift fuer alle Fahrkarten pruefen oder sind natuerlich fuer 40 Euro Strafe fuer den Aufenthalt im Treppenbereich der 1. Klasse mit 2. Klasse Fahrkarte. Ordnung muss ja schliesslich sein, oder?
Wie sagte westtoeast:
Es ging einfach darum herauszufinden, welche Auslegung die "richtige" ist, bzw. diejenige, die die Bahn vertritt.
Denk bitte daran wenn durch solche Personen eine flexible Regelung irgendwann durch eine feste Regelung zu deinen Ungunsten ausgelegt wird. ;-(
Steffen, mein Ton mag ein wenig "aufgeheizt" gewesen sein (Sorry dafuer), aber in der Sache bin ich davon ueberzeugt.
Von mir aus koennen wir es hierzu belassen.
Danke nochmals. :-)
BR752
ADMIN: Nein - so bitte nicht! - Sorry dafuer.
Steffen, Sonntag, 03.08.2014, 00:45 (vor 4314 Tagen) @ br752
Hallo br752,
Ja ich habe ein Problem damit, wenn Leute, ohne davon betroffen zu sein, anderen Leuten ihre Freiheit oder Moeglichkeiten einschraenken.
ich habe mich bewusst nicht zur Sache geäußert und werde das jetzt, wo ich als Admin schreibe, auch nicht tun. Du kannst gerne ein Problem damit haben, das ist dann Deine Meinung. Andere sind anderer Meinung. Und hier im Forum redet bzw. schreibt man dann über die Meinungsunterschiede, dafür ist ein Forum doch da ;)
Aber eben in ruhigem Ton und ohne den Gegenüber anzugreifen.
Draußen, zumindest hier in Stuttgart, ist das Gewitter und der Regen vorbei, hier im Forum ist es jetzt auch wieder kühler - in dem Sinne wünsche ich allen einen schönen Sonntag
Steffen
--
![[image]](http://img.aachen-im-bild.de/brueckebelgien.jpg)
Auch hier ist das Gewitter durch
br752, Sonntag, 03.08.2014, 00:48 (vor 4314 Tagen) @ Steffen
Draußen, zumindest hier in Stuttgart, ist das Gewitter und der Regen vorbei, hier im Forum ist es jetzt auch wieder kühler - in dem Sinne wünsche ich allen einen schönen Sonntag
Das Gewitter ist in Duesseldorf schon am Nachmittag durchgezogen und vielleicht ist es danach wieder zu warm geworden. ;-)
Danke und angenehme Nachtruhe.
BR752
Nachtrag
westtoeast, Samstag, 02.08.2014, 22:43 (vor 4314 Tagen) @ br752
bearbeitet von westtoeast, Samstag, 02.08.2014, 22:45
Solange es nicht fixiert ist, ist es auch nicht missbraeuchlich! Wo kein Klaeger (Frager) da kein Richter, aber ihr spielt euch gerade zum (An)klaeger auf. - Dann kommt eben ein Richter und verbietet es nach 23:59h! Toll!
Ich habe den Thread nicht im Detail verfolgt, gehöre leider gar nicht zum Kreis der BC-100-Nutzer, aber: soweit ich es gesehen habe, hat hier niemand irgendjemand "angeklagt". Es ging einfach darum herauszufinden, welche Auslegung die "richtige" ist, bzw. diejenige, die die Bahn vertritt. Da die Bahn von der 23:59 Uhr Deadline auszugehen scheint, hätte ein entsprechend geschulter ZUB, das doch auch schon vor jeder Nachfrage hier entsprechend monieren können. Du hast also durch die Diskussion hier keine "Chancen" verloren.
Ehrlich gesagt wird es wohl eher umgekehrt sein, dass die ganze Diskussion hier sich überhaupt nicht auf die Praxis auswirken wird. Die 0,001 Prozent der BC-100-Besitzer, die es darauf ankommen lassen (aus Versehen oder aus Unkenntnis oder aus Absicht) geraten zu mindestens 95 Prozent wohl an einen ZUB, der sich daran nicht groß stören wird, und die drei Stunden jedenfalls toleriert. Kurzum: Viel Lärm um nichts. Insofern wird sich an der Praxis wohl nicht viel ändern, aber Du wirst einfach damit leben müssen, dass es ehrliche Menschen gibt, die gerne wissen wollen, welche Regeln gelten, und deren Lebensmotto nicht darin besteht, immer das Maximum rausholen zu müssen, auch um den Preis, sich damit in Grauzonen zu begeben.
Nachtrag - Vortrag
br752, Samstag, 02.08.2014, 23:55 (vor 4314 Tagen) @ westtoeast
Solange es nicht fixiert ist, ist es auch nicht missbraeuchlich! Wo kein Klaeger (Frager) da kein Richter, aber ihr spielt euch gerade zum (An)klaeger auf. - Dann kommt eben ein Richter und verbietet es nach 23:59h! Toll!
Ich habe den Thread nicht im Detail verfolgt, gehöre leider gar nicht zum Kreis der BC-100-Nutzer, aber: soweit ich es gesehen habe, hat hier niemand irgendjemand "angeklagt". Es ging einfach darum herauszufinden, welche Auslegung die "richtige" ist, bzw. diejenige, die die Bahn vertritt. Da die Bahn von der 23:59 Uhr Deadline auszugehen scheint, hätte ein entsprechend geschulter ZUB, das doch auch schon vor jeder Nachfrage hier entsprechend monieren können. Du hast also durch die Diskussion hier keine "Chancen" verloren.
Kennst du das Sprichwort wirklich nicht? Fuer dich zur Erklaerung:
Das Sprichwort heisst: "Wo kein Klaeger, da kein Richter". Im uebertragenen Sinne bedeutet, dass wenn man wenn man bloede Fragen stellt oder was geregelt haben moechte und es durch einen Dritten bewerten laesst, dass man auch schnell den Kuerzeren ziehen kann oder das Nachsehen hat. Genauso wie in diesem Fall.
Soll heissen: Nachgefragt und die schlechtest moegliche (finale) Antwort bekommen. Dass man sich sogar wuenscht dass fuer alle festzuschreiben finde ich schon schiekanierend.
Ehrlich gesagt wird es wohl eher umgekehrt sein, dass die ganze Diskussion hier sich überhaupt nicht auf die Praxis auswirken wird. Die 0,001 Prozent der BC-100-Besitzer, die es darauf ankommen lassen (aus Versehen oder aus Unkenntnis oder aus Absicht) geraten zu mindestens 95 Prozent wohl an einen ZUB, der sich daran nicht groß stören wird, und die drei Stunden jedenfalls toleriert. Kurzum: Viel Lärm um nichts.
Da wirst du ja immer noch schlimmer. Auf der einen Seite unterstuetz du die Idee, dass man die 23:59h Regel doch bitte in den BB festschreiben soll und auf der anderen Seite hoffst du oder gehst davon aus, dass die Zugbegleiter dann _vorsaetzlich_ dagegen verstossen koennen/sollen?
Und morgen kuemmert ihr euch dann um die exakte Einhaltung der Wege auf der Fahrkarte oder das Fotografieren auf dem Bahnsteig oder den Aufenthalt im Vorraum der 1. Klasse Dostos. -> Hier diskutiert.
Insofern wird sich an der Praxis wohl nicht viel ändern, aber Du wirst einfach damit leben müssen, dass es ehrliche Menschen gibt, die gerne wissen wollen, welche Regeln gelten, und deren Lebensmotto nicht darin besteht, immer das Maximum rausholen zu müssen, auch um den Preis, sich damit in Grauzonen zu begeben.
Natuerlich wird sich was aendern, genauso wie durch die "Herr Lehrer ich weiss was" Fraktion auch schon die Gueltigkeit der Auslandstickets halbiert wurde!
Sobald es festgeschrieben ist, ist es auch fuer den Zub eine Uebertretung der Regeln, ansonsten waere es ein Ermessenspielraum.
Soll heissen: Diese d**fe Nachfragerei nimmt in Zukunft dem Zub den Ermessensspielraum. Da verwechselst du wohl "Ermessenspielraum" mit Grauzone.
Es gab keine Regeln bis ihr/er sie habt pruefen und feststellen lassen. Versteh das doch bitte.
> Es ging einfach darum herauszufinden, welche Auslegung die "richtige" ist, bzw. diejenige, die die Bahn vertritt
Weisst du wie man Leute nennt die nur etwas um des Wissens wollen herausfinden wollen, ohne dabei die Konsequenzen fuer sich und andere zu bedenken? Ich schreib es hier nicht!
BR752
Nein, danke
westtoeast, Sonntag, 03.08.2014, 00:43 (vor 4314 Tagen) @ br752
br752, ich glaube wir haben eine massiv unterschiedliche Weltsicht und werden wohl nicht zusammenkommen, insofern verzichte ich gerne auf jedweden Vortrag von Dir. Lass mich dennoch noch einmal ein paar Punkte zusammenfassen:
1. Ich verstehe es schon nicht, wie es einem so wichtig sein, dass man bei einem Ticket, dass 8.760 Stunden gültig ist, es ganz toll findet, wenn man aufgrund eines Graubereiches, das Ticket noch 3 oder 10 Stunden mehr nutzen könnte.
2. Wenn ich eine BC 100 habe und Zweifel daran habe, wie lange diese genau gültig ist, ist es mein gutes Recht mich hierzu zu erkundigen, damit ich mich rechtskonform verhalten kann. Hiermit klage ich weder jemanden an (nein, auch nicht sprichwörtlich, Anklage ist ein Begriff aus dem Strafrecht) und nein, ich klage auch nicht, es richtet auch niemand, ich hole lediglich Informationen ein, zu einem Vertrag, den ich geschlossen habe. Ein ganz normaler Vorgang, und es ist absurd zu konstruieren, ich würde damit die Freiheit Dritter einschränken oder diese gar schikanieren (meine Güte, DAS soll eine Schikane sein – siehe hierzu 1).
3. Du verwechselst Graubereich und Ermessen. Graubereich ist, wenn man sich in den Zug setzt und genau weiß, dass es nicht so ganz koscher ist, was man macht, aber hofft, damit durchzukommen. Ermessen ist es, wenn man zum ZUB sagt: Ich weiß, eigentlich läuft die BahnCard ab, bevor ich mein Ziel erreiche, aber ich habe heute nur den letzten Zug erwischt – was machen wir, Ticket zum Bordpreis? Dann bekommt man entweder ein Ticket zum Bordpreis oder der ZUB sagt: "Gute Fahrt und kommen Sie gut nach Hause." Zweiteres muss übrigens überhaupt nicht "illegal" sein, dann nämlich nicht, wenn der Arbeitgeber ein solches Ermessen einräumt. Ob das der Fall ist oder nicht, weiß ich nicht. Clever wäre es jedenfalls, denn die BC-100-Kunden sind sicherlich gute Kunden. Ein anderes Wort für Ermessen wäre hier Kulanz.
4. Ich weiß nicht, wie Du Leute nennst, die etwas herausfinden wollen, nur um des Wissens willen. Mir fallen jedoch nur positive Begriffe ein. Ich gehe davon aus, dass wir uns auch in diesem Punkt unterscheiden. So oder so wäre die schlimmste mögliche Konsequenz für Dritte in diesem Fall, dass sie mit ihrer BC 100 3 oder 10 Stunden weniger fahren können. Hier verweise ich auf 1. und kann weiterhin sehr gut schlafen.
5. Du hast letztens sehr empfindlich reagiert und sahst Dich durch eine wie ich fand doch noch sehr sachliche Analyse Deines Beitrages "diffamiert". Du selber wählst aber einen alles andere als zimperlichen Tonfall, wirfst Usern hier Beschneidung von Freiheit und Schikane vor und rückst sie gar in die Nähe von Vertretern eines Unrechtsstaates. Ehrlich gesagt fände ich es da mehr als angemessen, wenn Du dann nicht nur Steffen einen netten Beitrag schreibst, sondern Dich einfach mal bei den Betroffenen entschuldigst.
6. Deine Weltsicht kannst Du dann natürlich immer noch weiter pflegen, ich verabschiede mich jedenfalls von weiteren Diskussion zu diesem Thema.
Solange es nicht fixiert ist, ist es auch nicht missbraeuchlich! Wo kein Klaeger (Frager) da kein Richter, aber ihr spielt euch gerade zum (An)klaeger auf. - Dann kommt eben ein Richter und verbietet es nach 23:59h! Toll!
Ich habe den Thread nicht im Detail verfolgt, gehöre leider gar nicht zum Kreis der BC-100-Nutzer, aber: soweit ich es gesehen habe, hat hier niemand irgendjemand "angeklagt". Es ging einfach darum herauszufinden, welche Auslegung die "richtige" ist, bzw. diejenige, die die Bahn vertritt. Da die Bahn von der 23:59 Uhr Deadline auszugehen scheint, hätte ein entsprechend geschulter ZUB, das doch auch schon vor jeder Nachfrage hier entsprechend monieren können. Du hast also durch die Diskussion hier keine "Chancen" verloren.
Kennst du das Sprichwort wirklich nicht? Fuer dich zur Erklaerung:Das Sprichwort heisst: "Wo kein Klaeger, da kein Richter". Im uebertragenen Sinne bedeutet, dass wenn man wenn man bloede Fragen stellt oder was geregelt haben moechte und es durch einen Dritten bewerten laesst, dass man auch schnell den Kuerzeren ziehen kann oder das Nachsehen hat. Genauso wie in diesem Fall.
Soll heissen: Nachgefragt und die schlechtest moegliche (finale) Antwort bekommen. Dass man sich sogar wuenscht dass fuer alle festzuschreiben finde ich schon schiekanierend.
Ehrlich gesagt wird es wohl eher umgekehrt sein, dass die ganze Diskussion hier sich überhaupt nicht auf die Praxis auswirken wird. Die 0,001 Prozent der BC-100-Besitzer, die es darauf ankommen lassen (aus Versehen oder aus Unkenntnis oder aus Absicht) geraten zu mindestens 95 Prozent wohl an einen ZUB, der sich daran nicht groß stören wird, und die drei Stunden jedenfalls toleriert. Kurzum: Viel Lärm um nichts.
Da wirst du ja immer noch schlimmer. Auf der einen Seite unterstuetz du die Idee, dass man die 23:59h Regel doch bitte in den BB festschreiben soll und auf der anderen Seite hoffst du oder gehst davon aus, dass die Zugbegleiter dann _vorsaetzlich_ dagegen verstossen koennen/sollen?Und morgen kuemmert ihr euch dann um die exakte Einhaltung der Wege auf der Fahrkarte oder das Fotografieren auf dem Bahnsteig oder den Aufenthalt im Vorraum der 1. Klasse Dostos. -> Hier diskutiert.
Insofern wird sich an der Praxis wohl nicht viel ändern, aber Du wirst einfach damit leben müssen, dass es ehrliche Menschen gibt, die gerne wissen wollen, welche Regeln gelten, und deren Lebensmotto nicht darin besteht, immer das Maximum rausholen zu müssen, auch um den Preis, sich damit in Grauzonen zu begeben.
Natuerlich wird sich was aendern, genauso wie durch die "Herr Lehrer ich weiss was" Fraktion auch schon die Gueltigkeit der Auslandstickets halbiert wurde!Sobald es festgeschrieben ist, ist es auch fuer den Zub eine Uebertretung der Regeln, ansonsten waere es ein Ermessenspielraum.
Soll heissen: Diese d**fe Nachfragerei nimmt in Zukunft dem Zub den Ermessensspielraum. Da verwechselst du wohl "Ermessenspielraum" mit Grauzone.
Es gab keine Regeln bis ihr/er sie habt pruefen und feststellen lassen. Versteh das doch bitte.
> Es ging einfach darum herauszufinden, welche Auslegung die "richtige" ist, bzw. diejenige, die die Bahn vertritt
Weisst du wie man Leute nennt die nur etwas um des Wissens wollen herausfinden wollen, ohne dabei die Konsequenzen fuer sich und andere zu bedenken? Ich schreib es hier nicht!
BR752
Nein, danke - Bitte schoen.
br752, Sonntag, 03.08.2014, 00:54 (vor 4314 Tagen) @ westtoeast
1. Ich verstehe es schon nicht, wie es einem so wichtig sein, dass man bei einem Ticket, dass 8.760 Stunden gültig ist, es ganz toll findet, wenn man aufgrund eines Graubereiches, das Ticket noch 3 oder 10 Stunden mehr nutzen könnte.
Das ist eine Prinzipfrage:
"Gestern standen wir vor dem Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter" - So kann ein kleiner Schritt oder eine Stunde laenger den Unterschied am Ende eines langen Weges machen.
Es ist eben eine unterschiedliche Weltsicht. :-) :-)
BR752
Nein, danke - Bitte schoen.
westtoeast, Sonntag, 03.08.2014, 09:32 (vor 4313 Tagen) @ br752
1. Ich verstehe es schon nicht, wie es einem so wichtig sein, dass man bei einem Ticket, dass 8.760 Stunden gültig ist, es ganz toll findet, wenn man aufgrund eines Graubereiches, das Ticket noch 3 oder 10 Stunden mehr nutzen könnte.
Das ist eine Prinzipfrage:"Gestern standen wir vor dem Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter" - So kann ein kleiner Schritt oder eine Stunde laenger den Unterschied am Ende eines langen Weges machen.
Wenn man nur fähig wäre zu erkennen, was ein Abgrund ist und was eher nicht. Oder – Du magst doch Sprichwörter :-) – manchmal sollte man eben die Kirche im Dort lassen.
Du outest dich als Troll. Schade.
geko, München, Samstag, 02.08.2014, 21:26 (vor 4314 Tagen) @ br752
- kein Text -
Du outest dich als Troll. Schade - Bitte, wenn du moechtest.
br752, Samstag, 02.08.2014, 21:49 (vor 4314 Tagen) @ geko
Ich koennte wetten es gibt Leute die mich anhalten weil ich ueber eine Rote Ampel gefahren bin und mir mit einer Anzeige drohen, obwohl wir die letzten beiden Menschen auf diesem Planeten sind!
Vielleicht mal vor der naechsten Roten Ampel darueber nachdenken. ;-)
BR752