Wegvorschrift bei Umweg (Allgemeines Forum)
Hast du deine Fahrkarte am Automaten gekauft? Dann bekommst du auch eine Reiseverbindung mit ausgedruckt.
In der Tat hat mir die Reiseverbindung neulich auch diverse Diskussionen erspart ("zeigen 'se mal den Reiseplan dazu..."), obwohl die Zugbindung eigentlich alles ausgesagt hat. Aber: welchen Wert hat ein solcher Ausdruck, insbesondere wenn er am Automaten erstellt wurde? Denn dort sind durchaus auch Verbindungen druckbar, die so nicht bepreisbar sind. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass, sofern die FK nach diesem Laufweg gekauft wurde sie auch gültig sein muss, eine FN letztlich keinen Bestand haben kann.
Aber was macht man bei einer Reise von A nach D, wenn nur A-B im Fernverkehr zurückgelegt werden (mit Zugbindung), sich C aber erheblich außerhalb der verkehrsüblichen Verbindung B-D befindet? Im ICE hatte ich bislang mit solchen Experimenten nie Probleme, im NV wäre ich mir nicht so sicher. Selbst wenn eine FN nicht gerechtfertigt ist hat man als Fahrgast die Arbeit, sie zu reklamieren.
Gruß,
Tommyboy
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Lennart,
30.05.2009, 00:10
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Tommyboy,
30.05.2009, 00:56
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Matze86,
30.05.2009, 13:19
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