Ein paar ? zum Deutschlandpass (Fahrkarten und Angebote)
Chikorita, Freitag, 11.07.2014, 09:54 (vor 4287 Tagen)
Guten Morgen!
Ich hab ein paar Fragen zum Deutschlandpass:
1. Verstehe ich das richtig, dass ich mit dem Deutschlandpass jeden (innerdeutschen) Fernzug ohne zusätzliche Fahrkarte verwenden kann? Also quasi so, als ob ich eine Bahncard 100 hätte?
2. Wo lässt sich der Deutschlandpass erwerben? Nur online, oder auch am Automat / Schalter?
3. Muss man eine Vorbestellfrist beachten, oder kann man den Deutschlandpass quasi zum sofort losfahren erwerben?
4. Wenn ein Schwerbehinderter mit Ausweis einen Deutschlandpass kauft, kann er dann trotzdem wie gewohnt eine Begleitperson mitnehmen, oder sind das dann zwei Vergünstigungen, die sich gegenseitig ausschliessen?
Danke im Voraus für Antworten!
Ein paar ? zum Deutschlandpass- nicht dein ernst, oder?
RhBDirk, Freitag, 11.07.2014, 09:58 (vor 4287 Tagen) @ Chikorita
Guten Morgen!
Ich hab ein paar Fragen zum Deutschlandpass:
1. Verstehe ich das richtig, dass ich mit dem Deutschlandpass jeden (innerdeutschen) Fernzug ohne zusätzliche Fahrkarte verwenden kann? Also quasi so, als ob ich eine Bahncard 100 hätte?
2. Wo lässt sich der Deutschlandpass erwerben? Nur online, oder auch am Automat / Schalter?
3. Muss man eine Vorbestellfrist beachten, oder kann man den Deutschlandpass quasi zum sofort losfahren erwerben?
4. Wenn ein Schwerbehinderter mit Ausweis einen Deutschlandpass kauft, kann er dann trotzdem wie gewohnt eine Begleitperson mitnehmen, oder sind das dann zwei Vergünstigungen, die sich gegenseitig ausschliessen?
Danke im Voraus für Antworten!
1. bis 3. --> http://www.bahn.de/micro/view/deutschlandpass/index.shtml
Ein paar ? zum Deutschlandpass
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 11.07.2014, 09:59 (vor 4287 Tagen) @ Chikorita
Guten Morgen!
Ich hab ein paar Fragen zum Deutschlandpass:
1. Verstehe ich das richtig, dass ich mit dem Deutschlandpass jeden (innerdeutschen) Fernzug ohne zusätzliche Fahrkarte verwenden kann? Also quasi so, als ob ich eine Bahncard 100 hätte?
Ja.
2. Wo lässt sich der Deutschlandpass erwerben? Nur online, oder auch am Automat / Schalter?
Selbstverständlich auch am Schalter.
3. Muss man eine Vorbestellfrist beachten, oder kann man den Deutschlandpass quasi zum sofort losfahren erwerben?
Du kannst sofort fahren. Warum sollte es anders sein?
4. Wenn ein Schwerbehinderter mit Ausweis einen Deutschlandpass kauft, kann er dann trotzdem wie gewohnt eine Begleitperson mitnehmen, oder sind das dann zwei Vergünstigungen, die sich gegenseitig ausschliessen?
Sofern er das Merkzeichen „B“ in seinem Schwerbehindertenausweis hat, ist das möglich.
--
Weg mit dem 4744!
Ein paar ? zum Deutschlandpass
ICE 79, Freitag, 11.07.2014, 10:14 (vor 4287 Tagen) @ Chikorita
moin,
also auch hier im Forum schon ausgedehnt besprochen - und weil es kommt: ja das Ticket gilt auch in in den Zügen der Art RB/RE/IRE.
Ein paar ? zum Deutschlandpass
musty97, Freitag, 11.07.2014, 10:27 (vor 4287 Tagen) @ ICE 79
Du vergisst die S-Bahn :D
Und KEIN Cityticket;-)
Frank-RE, Recklinghausen, Freitag, 11.07.2014, 12:07 (vor 4286 Tagen) @ musty97
owt
Ausnahme U-Bahn
BHSH, Freitag, 11.07.2014, 12:19 (vor 4286 Tagen) @ Frank-RE
bearbeitet von BHSH, Freitag, 11.07.2014, 12:20
Aber in Berlin auf Teilen der U1 U2 und U5, wegen Bauarbeiten, da gelten DB-Tickets.
Ausnahme U-Bahn Berlin!
Matze86, München, Freitag, 11.07.2014, 12:36 (vor 4286 Tagen) @ BHSH
- kein Text -
Steht doch im Text?
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 11.07.2014, 12:44 (vor 4286 Tagen) @ Matze86
Außerdem haben wenn man den Berlinern glauben darf, ohnehin andere Städte keine U-Bahn. ;-)
Popcorn machende Grüße
der Colaholiker
U-Bahnen in Deuschland
BHSH, Freitag, 11.07.2014, 15:28 (vor 4286 Tagen) @ Colaholiker
bearbeitet von BHSH, Freitag, 11.07.2014, 15:30
Außerdem haben wenn man den Berlinern glauben darf, ohnehin andere Städte keine U-Bahn...
Doch, ich glaube auch an die Existenz der Schöneberger, Hamburger, Frankfurter, Münchner und Nürnberger U-Bahn. (In Deutschland)
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Städte_mit_U-Bahnen
Ob z.B. In Bielefeld eine U-Bahn existiert, ist jedenfalls selbst philosophisch theoretisch schwer umstritten ;-)
Kann etwas in etwas existieren, was möglicherweise nicht existiert?
U-Bahnen in Deuschland
mrhuss, FKON, Freitag, 11.07.2014, 15:43 (vor 4286 Tagen) @ BHSH
Doch, ich glaube auch an die Existenz der Schöneberger, Hamburger, Frankfurter, Münchner und Nürnberger U-Bahn. (In Deutschland)
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Städte_mit_U-Bahnen
Wobei tatsächlich nach der Definition dieser Liste, nach der "Betriebe, bei denen lediglich einzelne Linien unterirdisch beziehungsweise unabhängig vom Individualverkehr geführt werden" nicht gelistet werden sollen, Frankfurt nicht auftauchen sollte, zudem es dann noch fälschlicherweise als mit Stromschiene gelistet ist. Gleich mal korrigieren…
Aber nicht im Betreff
Matze86, München, Freitag, 11.07.2014, 21:18 (vor 4286 Tagen) @ Colaholiker
Außerdem haben wenn man den Berlinern glauben darf, ohnehin andere Städte keine U-Bahn. ;-)
Popcorn machende Grüße
der Colaholiker
Ich wollte es nur verdeutlichen, da es ja keine allgemeingültige Aussage ist...
Ausnahme U-Bahn.... Nürnberg?
Jon4s94, Freitag, 11.07.2014, 13:09 (vor 4286 Tagen) @ BHSH
Ich möchte meinen, das man auch die U Bahn in Nürnberg zwischen Hauptbahnhof und Nordostbahnhof fahren kann, sozusagen als Zubringer. Ich bin mir aber auch nicht 100% sicher! habe vor 4 Tagen mal eine Anfrage an den VGN geschickt, aber noch keine Antwort erhalten.
Ausnahme U-Bahn.... Nürnberg?
keksi, Freitag, 11.07.2014, 15:40 (vor 4286 Tagen) @ Jon4s94
Zwischen Hbf und dem Nordbahnhof sind auch DB Fahrkarten gültig. Weil das im Transit ist. Steht auch bei jeder Verbindung im Internet extra unten drunter.
Mfg
? Zu Gültigkeit BB bzw. FAQ zum Deutschlandpass
pole73, Homburg/Saar, Freitag, 11.07.2014, 18:43 (vor 4286 Tagen) @ musty97
Hallo zusammen,
ich verfolge diese Diskussion schon eine Weile.
Ich habe selbst einen DP, da steht wörtlich drauf: gilt in Zügen der DB und in Nahverkehrszügen der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland.
Dazu gab es im RZ ein "wichtiges" (so der Mitarbeiter dort) angeheftetes Beiblatt.
Auch dort findet sich keine Einschränkung auf den Fernverkehr.
Auf der Rückseite findet sich ein Hinweislink auf die BB: www.bahn.de/agb
Nun sollte sich herumgesprochen haben, dass AGBs keine "überraschenden" Einschränkungen des beworbenen Angebots enthalten dürfen.
Wie kommt also jemand zu der Einschätzung, dass diese Einschränkung auf den Fernverkehr rechtmäßig ist, nur weil die Bahn auf einer Internetseite eine Reihe von Dokumenten verlinkt, bei der zwei weitere Klicks mich zu einem Dokument führen, in dem auf Seite 65 von 168 eine entsprechende Einschränkung erwähnt wird?
Würde mich echt interessieren, ob die Bahn nicht verpflichtet wäre, das etwas prominenter herauszustellen!
Gruß
pole73
? Zu Gültigkeit BB bzw. FAQ zum Deutschlandpass
Sören Heise, Region Hannover, Freitag, 11.07.2014, 19:06 (vor 4286 Tagen) @ pole73
bearbeitet von Sören Heise, Freitag, 11.07.2014, 19:06
Moin,
die Frage kommt jetzt zum allerersten Mal. Die Einschränkung, daß eine Teilstrecke mit dem Fernverkehr zurückgelegt werden muß, hat tarifrechtliche Gründe. Sofern Du nicht am ersten Geltungstag mit dem ersten Zug des Tages irgendeine reine Nahverkehrsstrecke befährst, die keinen Anschluß zum Fernverkehr bietet, Flöha -> Cranzahl oder so, ist es quasi unmöglich, Dir die Nichteinhaltung dieser Regelung nachzuweisen. Aber so kaputtdiskutiert, wie das gerade wird, wird sich sicherlich eine Methode zur schärferen Kontrolle finden.
Viele Grüße
Sören
--
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Liebe Bahn: Bitte 2015 alles viel komplizierter machen!
Blaschke, Freitag, 11.07.2014, 21:00 (vor 4286 Tagen) @ pole73
bearbeitet von Blaschke, Freitag, 11.07.2014, 21:02
Hallo-
Auch dort findet sich keine Einschränkung auf den Fernverkehr.
Wenn Du damit meinst, dass man NUR Fernverkehr nutzen darf ==> eine solche Einschränkung gibt es nicht.
Schön wäre es, wenn Du irgendwann mal in dem Monat einen Fernzug nutzt. Wenn Du das aber nicht machst, stört das auch niemanden. Völlig egal, was da in AGB, BB und wer weiß wo noch steht. Wobei ich den Deutschland-Paß-Inhaber sehen möchte, der den ganzen Monat keinen einzigen Fernzug nutzt.
Würde mich echt interessieren, ob die Bahn nicht verpflichtet wäre, das etwas prominenter herauszustellen!
Die Bahn sollte sowas simpel primitiv einfaches wie den Deutschland-Paß wieder einstellen. Und nur noch relations- und zuggebundene Fahrkarten mit mind. 1.259 Einschränkungen herausgeben. Möge sie diesen und andere Beitragsbäume mitlesen und in 2015, nein, nicht "in", sondern ohne "in"; also möge sie 2015 entsprechend handeln.
Schöne Grüße von
jörg
Aber wie wir neulich an anderer Stelle festgestellt haben, entsteht hier durch den Paß nach höchstgetreuer, kleinstkariertester Auslegung aller AGB, BB, BGB, Grundgesetze etc. ein gigantisches Schwarzfahrerpotential, welches durch Bahnens einfach ignoriert wird. DAS ist ein Skandal. Noch ein Grund mehr für die ersatzlose Abschaffung solch einfachster Netzfahrkarten.
Liebe Bahn: Bitte 2015 alles viel komplizierter machen!
pole73, Homburg/Saar, Samstag, 12.07.2014, 00:48 (vor 4286 Tagen) @ Blaschke
Hallo-
Auch dort findet sich keine Einschränkung auf den Fernverkehr.
Wenn Du damit meinst, dass man NUR Fernverkehr nutzen darf ==> eine solche Einschränkung gibt es nicht.Schön wäre es, wenn Du irgendwann mal in dem Monat einen Fernzug nutzt. Wenn Du das aber nicht machst, stört das auch niemanden. Völlig egal, was da in AGB, BB und wer weiß wo noch steht. Wobei ich den Deutschland-Paß-Inhaber sehen möchte, der den ganzen Monat keinen einzigen Fernzug nutzt.
Würde mich echt interessieren, ob die Bahn nicht verpflichtet wäre, das etwas prominenter herauszustellen!
Die Bahn sollte sowas simpel primitiv einfaches wie den Deutschland-Paß wieder einstellen. Und nur noch relations- und zuggebundene Fahrkarten mit mind. 1.259 Einschränkungen herausgeben. Möge sie diesen und andere Beitragsbäume mitlesen und in 2015, nein, nicht "in", sondern ohne "in"; also möge sie 2015 entsprechend handeln.
Schöne Grüße vonjörg
Aber wie wir neulich an anderer Stelle festgestellt haben, entsteht hier durch den Paß nach höchstgetreuer, kleinstkariertester Auslegung aller AGB, BB, BGB, Grundgesetze etc. ein gigantisches Schwarzfahrerpotential, welches durch Bahnens einfach ignoriert wird. DAS ist ein Skandal. Noch ein Grund mehr für die ersatzlose Abschaffung solch einfachster Netzfahrkarten.
Die "kleinkarierte Auslegung" kommt leider meist von "Hardcode-BB-Spezialisten" hier im Forum. Hier und in den folgenden Beiträgen z.B. wurde auf die BB verwiesen.
Und nur darauf zielte meine eigentliche und ernstgemeinte Frage: Ist das nicht eine überraschende Klausel in den AGB - und damit unwirksam?
Hier gibt's doch einige Juristen im Forum. Vielleicht gibt es ja für die Bahn spezielle Regelungen und die BB dürfen solche Klauseln enthalten - ich weiß es einfach nicht.
Ich denke, wir sind uns einig, dass die alleinige Nutzung des DP im Nahverkehr sinnlos ist.
Und bevor hier Betrugsvorwürfe kommen: Ich habe meinen DP gleich heute, am ersten Tag, für eine Fahrt im ICE genutzt. Und je öfter ich ihn im Fernverkehr nutzen kann, desto besser.
Gruß
pole73
ganzen Monat keinen einzigen Fernzug nutzt
Nordy, Samstag, 12.07.2014, 04:59 (vor 4286 Tagen) @ Blaschke
bearbeitet von Nordy, Samstag, 12.07.2014, 04:59
Wobei ich den Deutschland-Paß-Inhaber sehen möchte, der den ganzen Monat keinen einzigen Fernzug nutzt.
Ich kenne so jemanden, ein Bekannter von mir, Azubi , wohnhaft noch in Bordesholm , fährt täglich damit zur Ausbildungsstelle in Hamburg. Da durchgehende RE, wird er, wenn nicht doch mal privat, anstelle 242,20€ für S-H Schülermonatskarte nun den DP für 149€ nehmen, fast 100€ gespart. Da er keinen Urlaub hat, wird der DP zum Pendlerticket.
ganzen Monat keinen einzigen Fernzug nutzt
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 12.07.2014, 08:52 (vor 4286 Tagen) @ Nordy
Ich kenne so jemanden, ein Bekannter von mir, Azubi , wohnhaft noch in Bordesholm , fährt täglich damit zur Ausbildungsstelle in Hamburg. Da durchgehende RE, wird er, wenn nicht doch mal privat, anstelle 242,20€ für S-H Schülermonatskarte nun den DP für 149€ nehmen, fast 100€ gespart. Da er keinen Urlaub hat, wird der DP zum Pendlerticket.
Dann wird er wohl Neumünster-Hamburg im EC/ICE fahren müssen.
--
Weg mit dem 4744!
? Zu Gültigkeit BB bzw. FAQ zum Deutschlandpass
kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Samstag, 12.07.2014, 09:31 (vor 4286 Tagen) @ pole73
Hallo zusammen,
Hallo,
Nun sollte sich herumgesprochen haben, dass AGBs keine "überraschenden" Einschränkungen des beworbenen Angebots enthalten dürfen.
AGB(ohne s) dürfen enthalten was sie wollen, solange sie Dir vor Vertragsabschluss vorliegen, nicht gegen deutsche Gesetze verstoßen und Dich nicht sittenwidrig unangemessen benachteiligen.
In D geht man vom mündigen Bürger aus, der lesen und verstehen kann was er kauft und sich der Tatsache bewusst ist, dass wenn man Fernverkehr kauft, da auch Fernverkehr drin ist.
Außerdem kann man voraussetzen, dass das System in D. aus ÖPNV der Verkehrsverbünde und Fernverkehr jedem Schüler bekannt ist, der sein erstes Schokoticket erhält und wenn er es nicht weis, ist es gesetzlich geregelt und damit hätte er es Wissen müssen.
Eine sittenwidrige Benachteiligung durch die AGB ist hier schwerlich vorzuwerfen.
Selbst den Grundsatz von Treu und Glauben sehe ich hier nicht verletzt,um kurz das Thema "Überraschung" anzureißen:
Du kaufst eine Fahrkarte u.a. für den Fernverkehr bei einem Fernverkehrsunternehmen. Was "glaubst" Du wohl, was Du bekommst? Überraaaaschuuuuung!
Wie kommt also jemand zu der Einschätzung, dass diese Einschränkung auf den Fernverkehr rechtmäßig ist, nur weil die Bahn auf einer Internetseite eine Reihe von Dokumenten verlinkt, bei der zwei weitere Klicks mich zu einem Dokument führen, in dem auf Seite 65 von 168 eine entsprechende Einschränkung erwähnt wird?
Die Bahn erwähnt dies nicht nur in einen Pdf auf Seite xyz, sondern auch in der Leistungsbeschreibung und in der Werbung. Zudem liegen die BB in jedem Reisezentrum, also vor dem Kauf, aus.
Außerdem müsste es lauten:
"in dem auf Seite 65 von 168 eine entsprechende Einschränkung erwähnt werden muss"
Der Bahn ist es eigentlich ziemlich Schnuppe, wenn da Papa Staat nicht mit Gesetzen und Verordnungen die Tonlage angeben würde. Das Du ein Gesetz nicht kennst, ist leider nirgendwo eine gültige Ausrede.
Würde mich echt interessieren, ob die Bahn nicht verpflichtet wäre, das etwas prominenter herauszustellen!
Nein, ich muss nicht an die große Glocke hängen, wenn ich Dinge in die Bedingungen schreibe(n muss), die dazu dienen gesetzeskonform zu sein.
Gruß
pole73
Gruß
kimba2k
? Zu Gültigkeit BB bzw. FAQ zum Deutschlandpass
pole73, Homburg/Saar, Samstag, 12.07.2014, 14:30 (vor 4285 Tagen) @ kimba2k
Hallo zusammen,
Hallo,
Nun sollte sich herumgesprochen haben, dass AGBs keine "überraschenden" Einschränkungen des beworbenen Angebots enthalten dürfen.
AGB(ohne s) dürfen enthalten was sie wollen, solange sie Dir vor Vertragsabschluss vorliegen, nicht gegen deutsche Gesetze verstoßen und Dich nicht sittenwidrig unangemessen benachteiligen.
Nun, ob diese Benachteiligung sittenwidrig ist oder nur "unlauter" wäre gerade die Frage.
In D geht man vom mündigen Bürger aus, der lesen und verstehen kann was er kauft und sich der Tatsache bewusst ist, dass wenn man Fernverkehr kauft, da auch Fernverkehr drin ist.
Genau das wird dem durchschnittlichen Bürger aber nicht bewusst, wenn er diese Pressemitteilung der Bahn liest (ich zitiere mal "Der Pass gilt einen Monat lang deutschlandweit für beliebig viele Fahrten in den Zügen der DB – auch im ICE und IC"), und daraufhin im RZ einen Deutschlandpass kauft.
Dass weder auf dem DP selbst noch auf dem angehefteten Beiblatt die Einschränkung auftaucht, hatte ich ja bereits erwähnt.
Eine sittenwidrige Benachteiligung durch die AGB ist hier schwerlich vorzuwerfen.
Selbst den Grundsatz von Treu und Glauben sehe ich hier nicht verletzt,um kurz das Thema "Überraschung" anzureißen:
Du kaufst eine Fahrkarte u.a. für den Fernverkehr bei einem Fernverkehrsunternehmen. Was "glaubst" Du wohl, was Du bekommst? Überraaaaschuuuuung!
Wie oben beschrieben: Ich kaufe eine Fahrkarte im RZ der Bahn. Bei einem "Mobilitätsdienstleister", der nicht nur Fernverkehr sondern auch Regionalverkehr anbietet. ;-)
Wie kommt also jemand zu der Einschätzung, dass diese Einschränkung auf den Fernverkehr rechtmäßig ist, nur weil die Bahn auf einer Internetseite eine Reihe von Dokumenten verlinkt, bei der zwei weitere Klicks mich zu einem Dokument führen, in dem auf Seite 65 von 168 eine entsprechende Einschränkung erwähnt wird?
Die Bahn erwähnt dies nicht nur in einen Pdf auf Seite xyz, sondern auch in der Leistungsbeschreibung und in der Werbung. Zudem liegen die BB in jedem Reisezentrum, also vor dem Kauf, aus.
Wenn Du diese Leistungsbeschreibung meinst: Ja, in der Tat. Wenn man aktiv danach sucht, findet man die.
Außerdem müsste es lauten:
"in dem auf Seite 65 von 168 eine entsprechende Einschränkung erwähnt werden muss"Der Bahn ist es eigentlich ziemlich Schnuppe, wenn da Papa Staat nicht mit Gesetzen und Verordnungen die Tonlage angeben würde. Das Du ein Gesetz nicht kennst, ist leider nirgendwo eine gültige Ausrede.
Stimmt, ein Gesetz, das vorschreibt, das bestimmte Fahrkarten mindestens einmal im Fernverkehr benutzt werden müssen, war mir nicht bekannt. Da muss ich wohl noch dazulernen.
Gruß
pole73
Also dann mal im Detail
kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Samstag, 12.07.2014, 20:49 (vor 4285 Tagen) @ pole73
Nun, ob diese Benachteiligung sittenwidrig ist oder nur "unlauter" wäre gerade die Frage.
Weder noch, da es keine ist.
Du kannst niemanden damit benachteiligen in dem Du geltende Gesetze und Verordnungen befolgst. Und wo ist denn die Benachteiligung?
Es gelten die ausliegenden BB der Bahn, da kannst Du reingucken oder es lassen. Auch wenn es modern ist, dass dem angeblich mündigen Bürger heutzutage der Arsch nachgetragen werden soll, so gelten bei Vertragsabschluss noch ganz simple uralte Regeln:
Die Bahn sagt: "Es gibt einen DP zum Preis 309€ , es gelten unsere BB als Bedingung" das ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes und nicht bindend für die DB.
Wikipedia
Du gehst ins RZ und sagst: "Ich will den kaufen [...]". Das ist ein Angebot zum Vertragsabschluss, das den notwendigen Mindestinhalt (Essentialia negotii) enthält, nämlich "[...] zu deinem Preis und Bedingungen", wenn nichts anderes hier angesagt wird.
Dieses Angebot wiederum ist eine Willenserklärung und bindend, wenn nicht explizit die Bindung ausgeschlossen wird.
Wikipedia
Die Bahn sagt: "309 Euro bitte". Das ist die Annahme deines Angebots. Der Vertrag steht, wie (von Dir) angeboten, also zu den Bedingungen der Bahn, den Du nicht widersprochen hast.
Wikipedia
Also was möchtest Du. Wenn man es so formal juristisch sieht, wie Du das gerne hättest, hast DU der Bahn ein Kaufangebot zu deren Bedingungen und Preis unterbreitet, und diese hat dein Angebot in der Form akzeptiert.
Wenn Du blind ein Angebot zu deren Bedingungen abgibst, ohne diese zu kennen, Pech.
Man hat Dir diese zugänglich gemacht, man hat weder irgendwas darin versteckt oder verklausuliert, absichtlich klein oder an seltsamer Stelle gedruckt, der von Dir bemängelte Teil ist klar und deutlich für jeden verständlich formuliert im ganz normalen Layout der Bahn BB. Das wären die meisten Kriterien für eine Ungültigkeit aufgrund von Sittenwidrigkeit und sind damit vom Tisch.
Einen Verstoß gegen das UWG kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen. Dieser wäre auch ganz sicher in den letzten Jahren schon abgemahnt worden, gerade gegenüber der Bahn.
In D geht man vom mündigen Bürger aus, der lesen und verstehen kann was er kauft und sich der Tatsache bewusst ist, dass wenn man Fernverkehr kauft, da auch Fernverkehr drin ist.
Genau das wird dem durchschnittlichen Bürger aber nicht bewusst, wenn er diese Pressemitteilung der Bahn liest (ich zitiere mal "Der Pass gilt einen Monat lang deutschlandweit für beliebig viele Fahrten in den Zügen der DB – auch im ICE und IC"), und daraufhin im RZ einen Deutschlandpass kauft.
Kein Mensch kommt auf die Idee eine Fahrkarte von Wuppertal-Oberbarmen nach Wuppertal-Vohwinkel für die S-Bahn im RZ der DB zu suchen.
Doch, der durchschnittliche Bürger merkt spätestens beim IC/ICE Vermerk, das hier Fernverkehr im Spiel ist.
Zeitkarten der DB für IC/ICE haben auch grundsätzlich einen zwingenden Fernverkehrsanteil, was ist daran neu, oder ungewöhnlich.
Im Zweifel das Kleingedruckte lesen vor dem Kauf. Hat meine Oma schon gesagt.
Der Bahn ist es eigentlich ziemlich Schnuppe, wenn da Papa Staat nicht mit Gesetzen und Verordnungen die Tonlage angeben würde. Das Du ein Gesetz nicht kennst, ist leider nirgendwo eine gültige Ausrede.
Stimmt, ein Gesetz, das vorschreibt, das bestimmte Fahrkarten mindestens einmal im Fernverkehr benutzt werden müssen, war mir nicht bekannt. Da muss ich wohl noch dazulernen.
Der Nah- und Fernverkehr ist eindeutig geregelt. Alleine schon die unterschiedliche MwSt. sollte auffallen. Auch, dass sich um den Nahverkehr nicht die DB, sondern diverse Verbünde kümmern, sollte auffallen.