Deutschland Pass Fragen (Fahrkarten und Angebote)
Skater06, Sonntag, 06.07.2014, 09:22 (vor 4296 Tagen)
1. Ist der Deutschland Pass unbegrenzt erhältlich, also ohne bestimmtes Kontingent?
2. Kann ich damit zum Zielort auch nur Nahverkehr nehmen wenn es kein IC/ICE gibt?
Deutschland Pass Fragen
RhBDirk, Sonntag, 06.07.2014, 09:43 (vor 4296 Tagen) @ Skater06
Auch für dich nochmal:
http://www.bahn.de/micro/view/deutschlandpass/index.shtml
Deutschland Pass Fragen
Skater06, Sonntag, 06.07.2014, 10:19 (vor 4296 Tagen) @ RhBDirk
Ja, ich weiß! Das steht da aber nicht. Da ist nur die Rede davon daß im vor und nachlauf RE's nutzen kann aber da steht nichts vo ausschließlich RE nutzung, also eine Fahrt wo kein ICE mit drin ist.
Da steht auch nichts davon ob der Pass unbegrenzt erhältlich ist. Nur von einem Zeitraum wo es erhältlich wäre.
Oder ich habe die Stellen nicht gesehen wo das steht.
Deutschland Pass Fragen
westtoeast, Sonntag, 06.07.2014, 10:23 (vor 4296 Tagen) @ Skater06
Die Frage zur reinen Nutzung im Regionalverkehr wurde vor kurzem hier diskutiert. Beim Rest hilft Logik: Wenn es ein begrenztes Kontingent wäre, müsste es die Bahn auf ihrer Seite erwähnen.
beides ja
laeuft, Sonntag, 06.07.2014, 10:19 (vor 4296 Tagen) @ Skater06
- kein Text -
beides ja ist nicht ganz richtig ;-)
gnampf, Sonntag, 06.07.2014, 11:01 (vor 4296 Tagen) @ laeuft
1) kein Kontingent vorgesehen, aber wie alles auf der Welt beschränkt durch verfügbare Resourcen... wenn alles Druckerpapier aufgebraucht ist gibts keinen Pass mehr
2) gemäß Bedingungen vom Pass: nein! Es muss ein Teil der Strecke im Fernverkehr stattfinden. Ob das in der Realität kontrollierbar ist kann sich wohl jeder selbst beantworten, und wenn nicht die Antwort im Forum finden. Dem Zub erzählen das man nur NV fahren will, oder einen Fahrgastrechteantrag stellen mit einer Verbindung die nur NV enthält würde ich lieber lassen.
beides ja ist nicht ganz richtig ;-), aber logisch!
BHSH, Sonntag, 06.07.2014, 13:06 (vor 4296 Tagen) @ gnampf
1) kein Kontingent vorgesehen, aber wie alles auf der Welt beschränkt durch verfügbare Resourcen... wenn alles Druckerpapier aufgebraucht ist gibts keinen Pass mehr
+ 1 Daumen hoch, Tinte alle oder Toner alle geht auch.
2) gemäß Bedingungen vom Pass: nein! Es muss ein Teil der Strecke im Fernverkehr stattfinden. Ob das in der Realität kontrollierbar ist kann sich wohl jeder selbst beantworten, und wenn nicht die Antwort im Forum finden. Dem Zub erzählen das man nur NV fahren will, oder einen Fahrgastrechteantrag stellen mit einer Verbindung die nur NV enthält würde ich lieber lassen.
Auch hier noch mal Logik: der Deutschland-Pass ist von seiner Natur her keine Streckenkarte, die Gültigkeit ist nur durch Raum und Zeit begrenzt. Der Raum ist grob gesagt die Fläche von Deutschland (mit ein paar Ausnahmen wie z.B. Salzburg und Reutte i.T. In A, Basel Bad und Schaffhausen in CH, nach PL kommt man auch und für wenige € ist auch CZ-Transit möglich), die Zeit ist aufgedruckt (1 Monat)
Es gibt keinen Zwang JEDEN Tag IC/ICE zu fahren.
Jede weitere Frage diesbezüglich ist sinnlos und spitzfindig.
Wer einen Deutschlandpass nur kauft, um daraus Rechte oder Pflichten irgendeiner Art abzuleiten, hat sowieso mein volles Mitleid.
beides ja ist nicht ganz richtig ;-), aber logisch!
gnampf, Sonntag, 06.07.2014, 13:42 (vor 4296 Tagen) @ BHSH
2) gemäß Bedingungen vom Pass: nein! Es muss ein Teil der Strecke im Fernverkehr stattfinden. Ob das in der Realität kontrollierbar ist kann sich wohl jeder selbst beantworten, und wenn nicht die Antwort im Forum finden. Dem Zub erzählen das man nur NV fahren will, oder einen Fahrgastrechteantrag stellen mit einer Verbindung die nur NV enthält würde ich lieber lassen.
Auch hier noch mal Logik: der Deutschland-Pass ist von seiner Natur her keine Streckenkarte, die Gültigkeit ist nur durch Raum und Zeit begrenzt. Der Raum ist grob gesagt die Fläche von Deutschland (mit ein paar Ausnahmen wie z.B. Salzburg und Reutte i.T. In A, Basel Bad und Schaffhausen in CH, nach PL kommt man auch und für wenige € ist auch CZ-Transit möglich), die Zeit ist aufgedruckt (1 Monat)
Es gibt keinen Zwang JEDEN Tag IC/ICE zu fahren.
Jede weitere Frage diesbezüglich ist sinnlos und spitzfindig.
Wer einen Deutschlandpass nur kauft, um daraus Rechte oder Pflichten irgendeiner Art abzuleiten, hat sowieso mein volles Mitleid.
Es geht hier ja rein um die Theorie oder das rechtliche, nicht um die ganz klar anders liegende Praxis. Die BB sagen:
3.2
Die Fahrkarten gelten grundsätzlich einen Monat, längstens jedoch bis zum 16. Sep-
tember 2014, 3.00 Uhr. Die Fahrkarten berechtigen innerhalb des unter Nr. 2 aufgeführten Akti-
onszeitraums zu beliebig vielen innerdeutschen Fahrten in den Zügen der Produktklassen ICE,
IC/EC und C bzw. in den IC Bussen innerhalb eines Monats, wenn zumindest jeweils eine Teils-
trecke in Zügen der Produktklassen ICE oder IC/EC oder den IC Bussen zurückgelegt wird. Für
die Benutzung der IC Busse ist eine separate Sitzplatzreservierung erforderlich.
Das heisst je Fahrt muss eine Teilstrecke mit FV sein. Reine NV-Fahrten sind eben nicht erlaubt. Es reicht nicht während der Laufzeit vom Pass ein FV gefahren zu sein.
Eine Kontrollierbarkeit gibt es aber natürlich nicht. Wer aber so blöd ist freiwillig zu behaupten eine reine Nahverkehrsfahrt zu unternehmen, entweder gegenüber dem Zub oder gegenüber z.B. dem Fahrgastrechtecenter, der muss sich halt ggf. anhören das seine Fahrkarte ungültig ist.
beides ja ist nicht ganz richtig ;-), aber logisch!
BHSH, Sonntag, 06.07.2014, 14:16 (vor 4296 Tagen) @ gnampf
Es geht hier ja rein um die Theorie oder das rechtliche, nicht um die ganz klar anders liegende Praxis. Die BB sagen:
3.2
Die Fahrkarten gelten grundsätzlich einen Monat, längstens jedoch bis zum 16. Sep-
tember 2014, 3.00 Uhr. Die Fahrkarten berechtigen innerhalb des unter Nr. 2 aufgeführten Akti-
onszeitraums zu beliebig vielen innerdeutschen Fahrten in den Zügen der Produktklassen ICE,
IC/EC und C bzw. in den IC Bussen innerhalb eines Monats, wenn zumindest jeweils eine Teils-
trecke in Zügen der Produktklassen ICE oder IC/EC oder den IC Bussen zurückgelegt wird. Für
die Benutzung der IC Busse ist eine separate Sitzplatzreservierung erforderlich.Das heisst je Fahrt muss eine Teilstrecke mit FV sein. Reine NV-Fahrten sind eben nicht erlaubt. Es reicht nicht während der Laufzeit vom Pass ein FV gefahren zu sein.
Eine Kontrollierbarkeit gibt es aber natürlich nicht.
Nun ja, die Theorie und das "Recht" ist das eine. Die BB sind in der Praxis dann auch auf dem "Ressourcenmäßig begrenztem Papier" gedruckt... Nicht alles läßt sich vorher regeln, nicht alles was in der Theorie geregelt ist, ist in der Praxis kontrollierbar.
In der Praxis hilft immer ein bisschen Vernunft und Freundlichkeit auf beiden Seiten.
Mit diesem Ansatz bin ich bisher am bequemsten gefahren.
Zu den Begriffen "Fahrt" und "jeweils"
Co_Tabara-98, Hannover, Sonntag, 06.07.2014, 15:28 (vor 4296 Tagen) @ BHSH
Es geht hier ja rein um die Theorie oder das rechtliche, nicht um die ganz klar anders liegende Praxis. Die BB sagen:
3.2
Die Fahrkarten gelten grundsätzlich einen Monat, längstens jedoch bis zum 16. Sep-
tember 2014, 3.00 Uhr. Die Fahrkarten berechtigen innerhalb des unter Nr. 2 aufgeführten Akti-
onszeitraums zu beliebig vielen innerdeutschen Fahrten in den Zügen der Produktklassen ICE,
IC/EC und C bzw. in den IC Bussen innerhalb eines Monats, wenn zumindest jeweils eine Teils-
trecke in Zügen der Produktklassen ICE oder IC/EC oder den IC Bussen zurückgelegt wird. Für
die Benutzung der IC Busse ist eine separate Sitzplatzreservierung erforderlich.Das heisst je Fahrt muss eine Teilstrecke mit FV sein. Reine NV-Fahrten sind eben nicht erlaubt. Es reicht nicht während der Laufzeit vom Pass ein FV gefahren zu sein.
Eine Kontrollierbarkeit gibt es aber natürlich nicht.
Nun ja, die Theorie und das "Recht" ist das eine. Die BB sind in der Praxis dann auch auf dem "Ressourcenmäßig begrenztem Papier" gedruckt... Nicht alles läßt sich vorher regeln, nicht alles was in der Theorie geregelt ist, ist in der Praxis kontrollierbar.
Und letzteres weiß auch die Bahn, und wir. Aber so mancher, gerade aus der vermeintlichen Zielgruppe der Seltenfahrer, wird sich schon fragen, was diese seltsame Regelung soll (*). Und wird auch zu Recht wissen wollen, was das in der Praxis bedeutet.
Die Bahn macht es mit den FAQ nicht einfacher, wenn sie schreibt: "Sie können mit dem Deutschland-Pass innerhalb Deutschlands die Züge der Produktklassen ICE, IC/EC und C (IRE, RE, RB und S-Bahnen) nutzen, wenn zumindest jeweils eine Teilstrecke in Zügen der Produktklassen ICE oder IC/EC zurückgelegt wird." Auf welches Ereignis bezieht sich das "jeweils"? Tag, Woche, "Fahrt", "Reise" (definiert als vom Ausgangsort zum Ziel, ggf. zum weiteren Ziel, und zurück)? So geht es, wenn gekürzt wird...
In den Beförderungsbedingungen (danke für den Hinweis) wird sich auf "Fahrt" bezogen. Intuitiv ist uns klar, es geht von A nach B. Im Zweifelsfall ist das definiert? Ist es nicht. Es gibt zwar Geltungsdauern von Fahrkarten, aber den Inhaber eines Deutschland-Passes muss es ja wohl nicht kümmern, dass man bei einer Fahrt von A nach C über B mit 3 Tagen Aufenthalt 2 Einzelfahrkarten lösen müsste. Und warum soll eine "Fahrt" nicht möglich sein von A nach Z? Muss überhaupt vorher klar sein, wo Z liegt?
(*) ICE79 hat es hier schön zusammengefasst.
Zu dem Begriff "Fahrt"
michael_seelze, Sonntag, 06.07.2014, 18:35 (vor 4295 Tagen) @ Co_Tabara-98
bearbeitet von michael_seelze, Sonntag, 06.07.2014, 18:36
In den Beförderungsbedingungen (danke für den Hinweis) wird sich auf "Fahrt" bezogen. Intuitiv ist uns klar, es geht von A nach B. Im Zweifelsfall ist das definiert? Ist es nicht. Es gibt zwar Geltungsdauern von Fahrkarten, aber den Inhaber eines Deutschland-Passes muss es ja wohl nicht kümmern, dass man bei einer Fahrt von A nach C über B mit 3 Tagen Aufenthalt 2 Einzelfahrkarten lösen müsste. Und warum soll eine "Fahrt" nicht möglich sein von A nach Z? Muss überhaupt vorher klar sein, wo Z liegt?
Schauen wir mal an den Beginn der BB PV:
Diese Bedingungen gelten für die Beförderung von Reisenden im innerdeutschen Schienenverkehr und regeln den Abschluss und die Durchführung von Beförderungs-verträgen zwischen Reisenden und einem oder mehreren Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Unternehmen des Deutschen Bahn-Konzerns sind. Das schließt die Fahrten in Zügen dieser Unternehmen ab bzw. nach den Tarifpunkten gemäß Teil 3 des Entfernungszeigers Strecken-entfernungszeiger, Tfv 603) ein.
Das kann man so auslegen, dass es sich bei jeder Beförderung in Zügen zwischen den Tarifpunkten um eine Fahrt handelt.
Bei relationslosen Fahrkarten sind Start- und Zieltarifpunkt nicht per Fk definiert.
Da für die ebenfalls nicht genau definierten Rund-, Kreuz- und Querfahrten sowie Fahrten in entgegengesetzter Fahrtrichtung i.d.R der Erwerb mehrerer Fahrkarten erforderlich ist, und der Austausch von Gruppenmitgliedern bei NV-Pauschalpreisfahr-karten nach Antritt der ersten (der möglichen) Fahrten ausgeschlossen ist, kann davon ausgegangen werden, dass eine Fahrt mit dem Abschluss der Beförderung zwischen zwei Tarifpunkten abgeschlossen ist, wenn dabei keine Rund-, Kreuz- und Querfahrten sowie Fahrten in entgegengesetzter Fahrtrichtung (Anschlussausnahmen ausgenommen) durchgeführt wird.
Abermillionen Fahrten auseinander dröseln..
Blaschke, Sonntag, 06.07.2014, 19:00 (vor 4295 Tagen) @ michael_seelze
Guten Tag.
Das kann man so auslegen, dass es sich bei jeder Beförderung in Zügen zwischen den Tarifpunkten um eine Fahrt handelt.
Bei relationslosen Fahrkarten sind Start- und Zieltarifpunkt nicht per Fk definiert.
Da für die ebenfalls nicht genau definierten Rund-, Kreuz- und Querfahrten sowie Fahrten in entgegengesetzter Fahrtrichtung i.d.R der Erwerb mehrerer Fahrkarten erforderlich ist (...), kann davon ausgegangen werden, dass eine Fahrt mit dem Abschluss der Beförderung zwischen zwei Tarifpunkten abgeschlossen ist, wenn dabei keine Rund-, Kreuz- und Querfahrten sowie Fahrten in entgegengesetzter Fahrtrichtung (...) durchgeführt wird.
Schön.
Da ihr ja alle so geil drauf seid, das auszudiskutieren und weil es draußen grad regnet und das Essen noch im Ofen steht:
Ich fahre mit meinem Deutschland-Paß jetzt mal von Osnabrück nach Berlin. Mit dem Fernzug. Früh morgens. In Berlin entscheide ich spontan, ach fährte mal weiter nach Stralsund. Könnte man grad noch so als verkehrsüblich abtun. Ob Nah- oder Fernzug, ist egal. In Stralsund kraxele ich in den Nahverkehrszug nach Binz. Rügen gefällt mir. Ich fahre von Binz wieder zurück bis Lietzow. Von Lietzow nehme ich den Bummelzug nach Sassnitz. Dort schaue ich mich kurz um und fahre dann mit dem durchgehenden RE zurück nach Stralsund und weiter nach Rostock. Ich Rostock bleibe ich eine Woche und fahre danach irgendwo anders hin.
Gemäß Deiner Definition mache ich dann 3 Fahrten:
a.) Osnabrück - Berlin - Stralsund - Binz (wenn wir das nicht als Umweg deuten)
b.) Binz - Lietzow - Sassnitz
c.) Sassnitz - Rostock
So, und jetzt bitte ich um Antwort, wie ich auf Fahrt b.) und c.) dann die Fernzug-Vorgabe erfüllen soll. Oder willst Du mir (und anderen) jetzt ernsthaft mitteilen, dass die Fahrten b.) und c.) dann gar nicht stattfinden dürften?
Abertausende andere Beispiele ließen sich auch noch finden; bis zum Ende des Deutschland-Passes könnte ich das Forum jetzt zumüllen.
Mein Fazit, liebe DB: Macht sowas einfaches wie eine Deutschland-Netzkarte, wo man beliebig einen Monat durch Deutschland fahren kann, bitte NIE NIE wieder! Die potentiellen Reisenden sind mit sowas einfachem, wie man sieht, völlig überfordert!
Schöne Grüße von
jörg
Abermillionen Fahrten auseinander dröseln..
Berlin-Express, nähe BPHD, Sonntag, 06.07.2014, 19:12 (vor 4295 Tagen) @ Blaschke
bearbeitet von Berlin-Express, Sonntag, 06.07.2014, 19:12
Zu Fahrt b: warte einfach in Binz ein paar Stunden und fahre mit einem Fernzug deiner Wahl bis Bergen auf Rügen und dann mit dem RE nach Sassnitz.
Zu Fahrt c: fahre mit dem RE statt direkt nach Rostock durchzufahren nur bis Stralsund und warte dort gerademal 2 Stunden und nutze einen IC nach Rostock.
Also gut, Vorschlag 2.
Blaschke, Sonntag, 06.07.2014, 19:33 (vor 4295 Tagen) @ Berlin-Express
Guten Tag!
Zu Fahrt b: warte einfach in Binz ein paar Stunden und fahre mit einem Fernzug deiner Wahl bis Bergen auf Rügen und dann mit dem RE nach Sassnitz.
Dann ist das Teilstück Bergen auf Rügen - Lietzow aber doppelt drin. Ob das erlaubt ist?
Zu Fahrt c: fahre mit dem RE statt direkt nach Rostock durchzufahren nur bis Stralsund und warte dort gerademal 2 Stunden und nutze einen IC nach Rostock.
Wenn denn dann noch einer fährt. Mittwoch z.B. fährt der letzte IC ab Stralsund um 15:27 Uhr nach Rostock. Dann erst wieder um 5:27 Uhr am nächsten Tag. 2 Std. sind also dehnbar.
Aber gut, nehmen wir das nächste Beispiel; danach ist das Essen allerdings fertig: Diesmal habe ich Lust auf deutsche Mittelgebirge. Also mit dem IC von Osnabrück bis Hagen. Weiter mit einer Privatbahn nach Finnentrop. Dort steige ich in den DB-Zug nach Olpe. Da ich nicht abgesoffen bin, fahre ich zurück nach Finnentrop, dann weiter nach Kreuztal und von dort mit der DB-Kiste nach Bad Berleburg. Nach dem Ortsrundgang fahre ich zurück bis Erndtebrück, entere die Kurhessenbahn mit ihrem schönen 628 und fahre bis Sarnau oder Cölbe. Dort hüpfe ich in den Zug nach Frankenberg (Eder). Von Frankenberg (Eder) geht's dann auf der Schiene (noch!) zwangsweise nur zurück in Richtung Marburg. Dort lege ich eine mehrtägige Rast ein, um mich vom Geiste der Stadt inspirieren zu lassen.
Wieder sind es mehrere Fahrten:
a.) Osnabrück - Hagen - Finnentrop - Olpe
b.) Olpe - Finnentrop - Kreuztal - Bad Berleburg
b.) Bad Berleburg - Erndtebrück - Cölbe - Frankenberg (Eder)
c.) Frankenberg (Eder) - Marburg
Es ist also der aufgestellten Logik zufolge richtig, dass ich ab b.) zum Schwarzfahrer werde und das bis zum Ende in Marburg auch bleibe, ja? Und das glaubt ihr jetzt ernsthaft?
Schöne Grüße von
jörg
Deutschlandpass im NV: wann tariflich gesehen ohne gült. Fk
michael_seelze, Sonntag, 06.07.2014, 20:23 (vor 4295 Tagen) @ Blaschke
bearbeitet von michael_seelze, Sonntag, 06.07.2014, 20:23
Zu Fahrt b: warte einfach in Binz ein paar Stunden und fahre mit einem Fernzug deiner Wahl bis Bergen auf Rügen und dann mit dem RE nach Sassnitz.
Dann ist das Teilstück Bergen auf Rügen - Lietzow aber doppelt drin. Ob das erlaubt ist?
Unter entsprehender Verkehrsmittelwahl: Ja.
Zitat aus Punkt 3.6 des Teiles 0 des Entfernungszeigers
Wiederholungsfahrten für einen Streckenabschnitt innerhalb der Raumbegrenzung sind zugelassen, wenn sie zum besseren Erreichen einer Anschlußverbindung erforderlich sind (Umsteigen). Wiederholungsfahrten aus anderen Gründen sind ausgeschlossen.
Aber gut, nehmen wir das nächste Beispiel; danach ist das Essen allerdings fertig:
Du bist aber hartnäckig.
Diesmal habe ich Lust auf deutsche Mittelgebirge. Also mit dem IC von Osnabrück bis Hagen. Weiter mit einer Privatbahn nach Finnentrop. Dort steige ich in den DB-Zug nach Olpe. Da ich nicht abgesoffen bin, fahre ich zurück nach Finnentrop, dann weiter nach Kreuztal und von dort mit der DB-Kiste nach Bad Berleburg. Nach dem Ortsrundgang fahre ich zurück bis Erndtebrück, entere die Kurhessenbahn mit ihrem schönen 628 und fahre bis Sarnau oder Cölbe. Dort hüpfe ich in den Zug nach Frankenberg (Eder). Von Frankenberg (Eder) geht's dann auf der Schiene (noch!) zwangsweise nur zurück in Richtung Marburg. Dort lege ich eine mehrtägige Rast ein, um mich vom Geiste der Stadt inspirieren zu lassen.
Wieder sind es mehrere Fahrten:
a.) Osnabrück - Hagen - Finnentrop - Olpe
b.) Olpe - Finnentrop - Kreuztal - Bad Berleburg
c.) Bad Berleburg - Erndtebrück - Cölbe - Frankenberg (Eder)
d.) Frankenberg (Eder) - MarburgEs ist also der aufgestellten Logik zufolge richtig, dass ich ab b.) zum Schwarzfahrer werde und das bis zum Ende in Marburg auch bleibe, ja?
Tariflich gesehen, wärest Du das ab dem Zeitpunkt, zu dem Du Erndtebrück in Richtung Bad Berleburg verließest.
Und das glaubt ihr jetzt ernsthaft?
Bei tariflichen Regelungen ist es mit Glauben nicht weit her.
Zur Überprüfbarkeit der ganzen Sache wurde bereits genügend geschrieben.
GEIL: Verheddert im Tarifwirrwarr! // Lösung für's Problem!
Blaschke, Sonntag, 06.07.2014, 21:18 (vor 4295 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von Blaschke, Sonntag, 06.07.2014, 21:22
Hallihallo!
Jetzt habe ich es geschafft - der Tarifirrsinn hat auch unseren Experten geschafft... ,-)
Zu Fahrt b: warte einfach in Binz ein paar Stunden und fahre mit einem Fernzug deiner Wahl bis Bergen auf Rügen und dann mit dem RE nach Sassnitz.
Dann ist das Teilstück Bergen auf Rügen - Lietzow aber doppelt drin. Ob das erlaubt ist?
Unter entsprehender Verkehrsmittelwahl: Ja.
Zitat aus Punkt 3.6 des Teiles 0 des Entfernungszeigers
Wiederholungsfahrten für einen Streckenabschnitt innerhalb der Raumbegrenzung sind zugelassen, wenn sie zum besseren Erreichen einer Anschlußverbindung erforderlich sind (Umsteigen). Wiederholungsfahrten aus anderen Gründen sind ausgeschlossen.
Dann spiele mal mit der Bahnauskunft: Es ist in ALLEN von mir überprüften Fällen IMMER schneller, mit Nahverkehr bis Lietzow und dann nach Sassnitz zu fahren! Zumindest für eine bessere Erreichbarkeit des Zuges nach Sassnitz gibt es überhaupt keinen Grund, mit einem Fernzug von Binz bis Bergen auf Rügen zu fahren. Für Abfahrt Binz gilt: Mit dem jeweils nach dem Fernzug verkehrenden Nahverkehrszug komme ich entweder früher oder zur gleichen Zeit in Sassnitz an!
Demzufolge wäre eine Fahrt mit dem Fernzug bis Bergen und dem dortigen Umstieg in den Nahverkehrszug nach Sassnitz also nicht zulässig!
GEIL - Punktsieg ;-))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))
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Wieder sind es mehrere Fahrten:
a.) Osnabrück - Hagen - Finnentrop - Olpe
b.) Olpe - Finnentrop - Kreuztal - Bad Berleburg
c.) Bad Berleburg - Erndtebrück - Cölbe - Frankenberg (Eder)
d.) Frankenberg (Eder) - MarburgEs ist also der aufgestellten Logik zufolge richtig, dass ich ab b.) zum Schwarzfahrer werde und das bis zum Ende in Marburg auch bleibe, ja?
Tariflich gesehen, wärest Du das ab dem Zeitpunkt, zu dem Du Erndtebrück in Richtung Bad Berleburg verließest.
Zur Überprüfbarkeit der ganzen Sache wurde bereits genügend geschrieben.
Bei solch GIGANTISCHEM Schwarzfahrerpotential wird es aber ALLERHÖCHSTE Zeit, die Bedingungen zu ändern. Und z.B. eine Art Fahrtenbuch einzuführen. Dann ließe sich im Beispiel zumindest in Bad Berleburg bei der Ankunft festhalten, dass dort ab Erndtebrück eine Schwarzfahrt durchgeführt wurde!
Am Besten wäre es, würde es dann noch eine Art Rückgabepflicht der Nachweise geben - ich stelle mir eine Art Pfandsystem vor: Der Fahrschein kostet 200 Euro, die natürlich nicht erstattet werden - das dazugehörige Fahrtenbuch kostet 200 Euro Pfand. Die gibt's nach Einreichung und Prüfung, dass alle Fahrten ordnungsgemäß stattfanden, dann erstattet - ansonsten dienen die 200 Euro der Anzahl der Schwarzfahrten ;-). Allein hier wären es ja schon 3x 40 Euro.
Schöne Grüße von
jörg
Kein Verheddern im Tarifwirrwarr!
michael_seelze, Montag, 07.07.2014, 14:27 (vor 4295 Tagen) @ Blaschke
Zu Fahrt b: warte einfach in Binz ein paar Stunden und fahre mit einem Fernzug deiner Wahl bis Bergen auf Rügen und dann mit dem RE nach Sassnitz.
Dann ist das Teilstück Bergen auf Rügen - Lietzow aber doppelt drin. Ob das erlaubt ist?
Unter entsprehender Verkehrsmittelwahl: Ja.
Zitat aus Punkt 3.6 des Teiles 0 des Entfernungszeigers
Wiederholungsfahrten für einen Streckenabschnitt innerhalb der Raumbegrenzung sind zugelassen, wenn sie zum besseren Erreichen einer Anschlußverbindung erforderlich sind (Umsteigen). Wiederholungsfahrten aus anderen Gründen sind ausgeschlossen.
Dann spiele mal mit der Bahnauskunft: Es ist in ALLEN von mir überprüften Fällen IMMER schneller, mit Nahverkehr bis Lietzow und dann nach Sassnitz zu fahren!
Zumindest für eine bessere Erreichbarkeit des Zuges nach Sassnitz gibt es überhaupt keinen Grund, mit einem Fernzug von Binz bis Bergen auf Rügen zu fahren.
Außer man möchte einen IC benutzen. Die DB-Website gibt mir für die entsprechenden Verbindungen (auch bei mehrfacher Wiederholung) sogar einen Preis an.
Ob "besser" = "schneller" bedeutet, wurde im übrigen nicht festgelegt. Der IC bietet mir ggf. besseren Komfort.
Demzufolge wäre eine Fahrt mit dem Fernzug bis Bergen und dem dortigen Umstieg in den Nahverkehrszug nach Sassnitz also nicht zulässig!
Das bezweifle ich. Wohlmöglich liegt hier aber einer der zahlreichen Fälle vor, in denen Gesamtpreise für Verbindungsanfragen offeriert werden, die es lt. Tarif nur unter der Verwendung mehrerer Fk gäbe.
Den Rest Deines Beitrages verbuche ich mal unter Satire.
Sarnau!
Sören Heise, Region Hannover, Sonntag, 06.07.2014, 20:24 (vor 4295 Tagen) @ Blaschke
[...] entere die Kurhessenbahn mit ihrem schönen 628 und fahre bis Sarnau oder Cölbe.
Schade. Ich wäre gerne dabei, wenn Du in Sarnau ausgestiegen bist und der Zug weg. ;-)
Was gab es denn Feines?
Viele Grüße
Sören
Jep... ;-)
Blaschke, Sonntag, 06.07.2014, 21:25 (vor 4295 Tagen) @ Sören Heise
Huhu Sören!
[...] entere die Kurhessenbahn mit ihrem schönen 628 und fahre bis Sarnau oder Cölbe.
Schade. Ich wäre gerne dabei, wenn Du in Sarnau ausgestiegen bist und der Zug weg. ;-)
Jeder Gang macht schlank. Bloß kein Stück doppelt fahren. ;-). Dann lieber laufen bis zum nächsten Bahnhof. Wobei das mit der Lauferei und dem "schlank" natürlich Unfug ist. Muß ich ja jetzt nicht weiter ausführen; ist bei mir ja selbsterklärend ;-)
Was gab es denn Feines?
Eine schöne heiße Lasagne, gepaart mit eiskalter Cola und zuguterletzt ein leckerer LIMETTEN-Joghurt! ;-)
Schöne Grüße von
jörg
Sarnau?
Sören Heise, Region Hannover, Montag, 07.07.2014, 08:42 (vor 4295 Tagen) @ Blaschke
Schade. Ich wäre gerne dabei, wenn Du in Sarnau ausgestiegen bist und der Zug weg. ;-)
Jeder Gang macht schlank. Bloß kein Stück doppelt fahren. ;-).
Hm. Hast Du meinen Einwand wirklich verstanden?
Viele Grüße
Sören
PS: Lasagne klingt lecker.
Abermillionen Fahrten auseinander dröseln..
michael_seelze, Sonntag, 06.07.2014, 19:23 (vor 4295 Tagen) @ Blaschke
bearbeitet von michael_seelze, Sonntag, 06.07.2014, 19:25
Nein ich bin nicht darauf geil, das auszudiskutieren und wollte mit meinem Beitrag lediglich dem Schrieber des vorherigen Beitrages einen Anhalt bei seiner Suche nach der Bedeutung des Begriffes "Fahrt" geben. Daher antworte ich jetzt nur, da eine konkrete Frage an mich gestellt wurde
Ich fahre mit meinem Deutschland-Paß jetzt mal von Osnabrück nach Berlin. Mit dem Fernzug. Früh morgens. In Berlin entscheide ich spontan, ach fährte mal weiter nach Stralsund. Könnte man grad noch so als verkehrsüblich abtun. Ob Nah- oder Fernzug, ist egal. In Stralsund kraxele ich in den Nahverkehrszug nach Binz. Rügen gefällt mir. Ich fahre von Binz wieder zurück bis Lietzow. Von Lietzow nehme ich den Bummelzug nach Sassnitz. Dort schaue ich mich kurz um und fahre dann mit dem durchgehenden RE zurück nach Stralsund und weiter nach Rostock. Ich Rostock bleibe ich eine Woche und fahre danach irgendwo anders hin.
Gemäß Deiner Definition mache ich dann 3 Fahrten:
a.) Osnabrück - Berlin - Stralsund - Binz (wenn wir das nicht als Umweg deuten)
b.) Binz - Lietzow - Sassnitz
c.) Sassnitz - RostockSo, und jetzt bitte ich um Antwort, wie ich auf Fahrt b.) und c.) dann die Fernzug-Vorgabe erfüllen soll.
Theoretisch geht es bei b) durch Fahrten in entgegengesetzter Fahrtrichtung ? Hupps, schon wieder mehrere Fahrten.
Oder willst Du mir (und anderen) jetzt ernsthaft mitteilen, dass die Fahrten b.) und c.) dann gar nicht stattfinden dürften?
Die Fahrten dürften natürlich stattfinden. Streng nach den Bedingungen der BB für die dabei verwendete Fahrkarte, unter Verwendung der von mir vorgeschlagenen Definition des Begriffes "Fahrt", fänden sie aber, wenn sie ausschließlich in NV-Zügen durchgeführt werden, ohne gültige Fk statt.
Wie schon viele ausgedrückt haben, gleicht die Sache im Grunde genommen einer Spiegelfechterei. Über die Gründe für die entsprechende Regelung in Aktionsangeboten der DB Fernverkehr wurde ja bereits genug berichtet.
beides ja ist nicht ganz richtig ;-), aber logisch!
meilensammler, Sonntag, 06.07.2014, 15:02 (vor 4296 Tagen) @ gnampf
> Das heisst je Fahrt muss eine Teilstrecke mit FV sein. Reine NV-Fahrten sind eben nicht erlaubt.
Das sehe ich nicht so. Der Deutschland-Pass berechtigt zu beliebig vielen Fahrtunterbrechungen und verbietet keine Rück- und Rundfahrten. Also ist der ganze Monat als eine einzige Fahrt zu sehen. Und während dieser einmonatigen Fahrt muss man eben einmal mit IC/ICE gefahren sein.
beides ja ist nicht ganz richtig ;-), aber logisch!
gnampf, Sonntag, 06.07.2014, 15:15 (vor 4296 Tagen) @ meilensammler
Das sehe ich nicht so. Der Deutschland-Pass berechtigt zu beliebig vielen Fahrtunterbrechungen und verbietet keine Rück- und Rundfahrten. Also ist der ganze Monat als eine einzige Fahrt zu sehen. Und während dieser einmonatigen Fahrt muss man eben einmal mit IC/ICE gefahren sein.
wenn dem so wäre, dann wäre das Thema Fahrgastrechte auch ganz einfach abgehakt: solange deine allerletzte Fahrt zum Ticketablauf nicht min. 60min zu spät ist gibts gar nix, egal was du zwischendurch an Verspätungen hattest. Maximale Erstattung somit 5 bzw. 7,50 EUR. Ob das besser ist als sich einen IC/ICE/... zu suchen der einen zum Startpunkt befördert hat oder ab Zielpunkt weiter befördern soll?
Es ist sowas von hoffnungslos... :-(
Blaschke, Sonntag, 06.07.2014, 16:59 (vor 4295 Tagen) @ Skater06
bearbeitet von Blaschke, Sonntag, 06.07.2014, 17:00
Guten Tag!
Was muß man denn das Ganze hier exorbiant weit ausbreiten? Und sich in diverse juristische Spitzfindigkeiten ergehen?
Und dann wird wieder gejault, wenn in Zukunft das Angebot womöglich weiter eingeschränkt wird.
Niemanden, wirklich NIEMANDEN interessiert es, ob da jemand in dem Monat mal für ein paar tausend Meter oder auch mehr einen Fernzug genutzt hat.
Dazu kommt: Zeige mir den Deutschland-Paß-Inhaber, der konsequent den ganzen Monat nicht ein einziges Mal einen Fernzug nutzt. Ich behaupte mal: Es wird keinen geben (außer irgendein Querulant ließt das hier jetzt und will zwanghaft das Gegenteil beweisen)
Leute, Leute, Leute... Setzt Euch in die Züge und fahrt einfach durch Deutschland. Mit Fernzügen. Mit Nahverkehrszügen. Punkt. Fertig. Aus. Niemanden interessiert es, woher und wohin - ihr könnt 30 oder 31 Tage ununterbrochen im Kreis fahren - auch das ist erlaubt. Da braucht man keine Storys zu erfinden, keine Schaffner zu belügen und sich auch sonst nix ausdenken.
Kann doch nicht so schwer sein...
Oder muß partout irgendwo ein Haar in der Suppe gesucht werden? FURCHTBAR!
Aber ich habe die Hoffnung längst aufgegeben. Irgendwann wird's dann wieder eingestellt das Angebot oder die Bedingungen werden verschärft oder so klar gefaßt, dass es dann auch wirklich jeder begreift. Dann wird die Freiheit drastisch eingeschränkt, aber ein Teil der Nutzer wird das dann noch bejubeln.
Ich schreib ja: Hoffnungslos...
Grüße von
jörg
Es ist sowas von hoffnungslos... :-(
kllaas, Sonntag, 06.07.2014, 17:14 (vor 4295 Tagen) @ Blaschke
bearbeitet von kllaas, Sonntag, 06.07.2014, 17:18
Danke Jörg für die Meldung, seeeehr gut.
Auch wenn ich dieses Jahr nicht zur Zielgruppe des Deutschland Passes gehöre.
Und nebennei gesagt bin ich in meinem Leben sehr gut gefahren, wenn ich mich nicht um Juristisches gekümmert habe und meinen gesunden Menschenverstand und meine Erfahrung einsetze. Bitte ermöglicht der Berufsgruppe der Juristen weitegehend ein Leben ohne die Bahn.
Kristian
Du hast ja sowas von recht Blaschi...
Tabernaer, Irgendwo im grünen Nirgendwo, Sonntag, 06.07.2014, 17:15 (vor 4295 Tagen) @ Blaschke
Man kann auch die Sache unnötig verkomplizieren. Dabei ist es doch so einfach: Reinsetzen - los fahren - genießen - aussteigen - Fertig.
Wahrscheinlich wird die Event-Fraktion zu wenig bespaßt...
Blaschke, Sonntag, 06.07.2014, 17:36 (vor 4295 Tagen) @ Tabernaer
bearbeitet von Blaschke, Sonntag, 06.07.2014, 17:37
Hallo!
Dabei ist es doch so einfach: Reinsetzen - los fahren - genießen - aussteigen - Fertig.
Ist der "Event-Frakton" unserer Gesellschaft aber wahrscheinlich zu langweilig.
Sie wollen lieber kontrolliert werden - um sich womöglich hinterher zu beklagen, dass sie kontrolliert wurden. Und da der Schaffner immer der Feind ist, sie sich also in einer Art Machtkampf befinden, geht's dann immer auch gleich richtig rund.
Es ist immer höchst faszinierend, wieviele Fahrgäste sich regelmäßig beklagen, dass sie nicht kontrolliert wurden. Es heißt dann immer: Dann hätte ich ja gar keinen Fahrschein kaufen brauchen. Die dahinterstehende krankhafte Denkweise begreife ich bis heute nicht: Eigentlich wird doch der Fahrschein gekauft, um die Dienstleistung zu bezahlen, die in Anspruch genommen wird. Aber irgendwie kauft ein nicht unerheblicher Teil der Kundschaft den Fahrschein nur aus Angst vor der Kontrolle. Ein Fall für die Psychiatrie, auch wenn man dort vermutlich auch nicht helfen kann.
Vielleicht sollte man, wie z.B. beim Zoo oder im Fußballstadion oder sonst wo, die Bahnareale alle absperren und die Zugangskontrolle am Eingang stattfinden lassen. Ich meine, im Stadion kommt ja auch niemand durch und will in der 65. Spielminute noch eben die Eintrittskarte sehen. Auch im Zoo erlebte ich es noch nicht, dass mich jemand, wenn ich stundenlang bei meinen Lieblingen, den Elefanten oder den Hängebauchschweinen (mit dem Spruch "Liefe ich auf 4 Beinen, sähe ich auch so aus" kann man immer die Umstehenden zu einem verschämten Lächeln animieren) verweilte, nach meiner Eintrittskarte gefragt hat.
Es müssen also wieder Bahnsteigsperren her bzw. besser gleich ganze Bahnhofssperren. Gekennzeichnete Areale, in denen man ohne Fahrschein ein Outlaw ist. So werden dann ALLE Kunden zu Beginn (und evtl. am Ende) ihrer Fahrt kontrolliert. Das müßte sie ja eigentlich dann glücklich machen. Darf nur nicht elektronisch sein die Kontrolle und damit womöglich irgendwo speicherbar, dann beschweren sie sich wieder über den Datenschutz - am besten öffentlich bei Facebook.
Noch immer hoffnungslose Grüße von
jörg
Durchaus richtig...
ALR997, Sonntag, 06.07.2014, 17:44 (vor 4295 Tagen) @ Blaschke
...oder ich gehe noch weiter: im Normalfall würde ich dir uneingeschränkt Recht geben.
Allerdings fällt mir dann dieser Beitrag ein. Ich behaupte, das ist ein Fall von 1 Millionen möglichen, also sehr selten, aber wenn du an so einen gerätst ist es trotzdem doof weil du dich erstmal rechtfertigen musst.
Vor allem sollte die Hauptsache an dem Deutschland-Pass sein: egal womit, wann, wohin, worüber, wie (usw.): es macht Spaß. Weil sonst sind die 149€ rausgeschmissen Geld.
Zuhause bleiben oder "GUMschen Normalpreis" zahlen ;-)
Blaschke, Sonntag, 06.07.2014, 18:01 (vor 4295 Tagen) @ ALR997
bearbeitet von Blaschke, Sonntag, 06.07.2014, 18:03
...oder ich gehe noch weiter: im Normalfall würde ich dir uneingeschränkt Recht geben.
Allerdings fällt mir dann dieser Beitrag ein. Ich behaupte, das ist ein Fall von 1 Millionen möglichen, also sehr selten, aber wenn du an so einen gerätst ist es trotzdem doof weil du dich erstmal rechtfertigen musst.
Ja, so ist das Leben nunmal. 1 von einer Million dürfte die Wahrscheinlichkeit in etwa treffen. Vermutlich wird man eher Lottomegagewinner oder vom Blitz erwischt. Außerdem muß ich mich nicht rechtfertigen, sondern die Bahn mir dann meine vermeintliche Schwarzfahrt nachweisen. Gibt dann womöglich etwas Papierkram, und zum Schluß bekomme ich 'ne schöne Entschädigung. Wird also alles gut.
Aber der Deutsche neigt ja dazu, auch für die Wahrscheinlichkeit 1:1.000.000 noch einen Unterparagraphen ins Regelungswerk zu schreiben. Oder eine endlose Debatte vom Zaun zu brechen.
Wem das Risiko dann jetzt aber trotz der Unwahrscheinlichkeit noch immer zu groß ist, der muß dann entweder zu Hause bleiben (und hoffen, dass die Ehefrau/Freundin/Freund/Partner nicht mal nach dem Berechtigungsschein für den häuslichen Aufenthalt fragt) oder den sogenannten "GUMschen Normalpreis" (keine Ermäßigungen, keine Umwege, keine Tricks) zahlen.
Grüße von
jörg
Zuhause bleiben oder "GUMschen Normalpreis" zahlen ;-)
kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Sonntag, 06.07.2014, 18:43 (vor 4295 Tagen) @ Blaschke
Aber der Deutsche neigt ja dazu, auch für die Wahrscheinlichkeit 1:1.000.000 noch einen Unterparagraphen ins Regelungswerk zu schreiben. Oder eine endlose Debatte vom Zaun zu brechen.
Du hast das Abschließen einer Vollkaskoversicherung für den Fall, dass daraus ein Schaden von 43.70 entstehen könnte, für 39,78 einmalig vergessen ;-)
Stümmt; ich vergaß... ;-)
Blaschke, Sonntag, 06.07.2014, 18:49 (vor 4295 Tagen) @ kimba2k
Hallöchen!
Aber der Deutsche neigt ja dazu, auch für die Wahrscheinlichkeit 1:1.000.000 noch einen Unterparagraphen ins Regelungswerk zu schreiben. Oder eine endlose Debatte vom Zaun zu brechen.
Du hast das Abschließen einer Vollkaskoversicherung für den Fall, dass daraus ein Schaden von 43.70 entstehen könnte, für 39,78 einmalig vergessen ;-)
STIMMT! Danke für den Hinweis.
Für den Schriftverkehr im Schadenfall kommt dann noch 1x Porto von 60 Cent hinzu, und, weil das Schreiben nicht angekommen ist, nochmal ein zweites Schreiben, sprich nochmal 60 Cent + 3,95 € für "Einschreiben Rückschein".
Schöne Grüße von
jörg
?? Zwei Fragen zum Dtldpass als OT
Tw 17, Sonntag, 06.07.2014, 21:31 (vor 4295 Tagen) @ Skater06
Hallo,
da man schon einen Theard bezüglich Fragen zum Deutschlandpass hat, hänge ich gerade mal meine Fragen an.
1. Ich kaufe mir eigentlich meinen Deutschlandpass immer am Schalter um ein schönes Ticket zu erhalten, aber dieses Jahr tendiere ich zum Online-Ticket, sofern Kinder-Country Gutscheine einlösbar wären, ist dies der Fall? Sofern ja, lassen sich gleich zwei einlösen :)?
2. Sofern ich mich für ein Online-Ticket entscheiden würde und dieses während des Zeitraums verliere, was passiert wenn dann ein erneuterer Ausdruck gescannt wird bzw. ist dies überhaupt erlaubt?
Grüße
Tw 17
?? Zwei Fragen zum Dtldpass als OT
gnampf, Sonntag, 06.07.2014, 21:39 (vor 4295 Tagen) @ Tw 17
Hallo,
da man schon einen Theard bezüglich Fragen zum Deutschlandpass hat, hänge ich gerade mal meine Fragen an.
1. Ich kaufe mir eigentlich meinen Deutschlandpass immer am Schalter um ein schönes Ticket zu erhalten, aber dieses Jahr tendiere ich zum Online-Ticket, sofern Kinder-Country Gutscheine einlösbar wären, ist dies der Fall? Sofern ja, lassen sich gleich zwei einlösen :)?
nein, geht nicht. Weder erlaubt das der KinderCountry-Code, noch lassen sich beim Deutschlandpass irgendwelche Gutscheine einsetzen. Du bekommst auch kein Online-Ticket, sondern bestellst dir den lediglich online per Post... bekommst also das gleiche wie am Schalter, zahlst aber noch Porto drauf.
2. Sofern ich mich für ein Online-Ticket entscheiden würde und dieses während des Zeitraums verliere, was passiert wenn dann ein erneuterer Ausdruck gescannt wird bzw. ist dies überhaupt erlaubt?
Stellt sich nicht, da es nichts zum Ausdrucken gibt ;-) Ansonsten wäre es egal, da ein Online-Ticket ja eh 0-x Mal gescannt werden kann.
Grüße
Tw 17
Verspätungsgutscheine?
Tob, Sonntag, 06.07.2014, 22:21 (vor 4295 Tagen) @ gnampf
, noch lassen sich beim Deutschlandpass irgendwelche Gutscheine einsetzen.
Kann man keine Gutscheine, die man aufgrund einer Zugverspätung erhalten hat anrechnen lassen?
Verspätungsgutscheine?
gnampf, Sonntag, 06.07.2014, 22:37 (vor 4295 Tagen) @ Tob
, noch lassen sich beim Deutschlandpass irgendwelche Gutscheine einsetzen.
Kann man keine Gutscheine, die man aufgrund einer Zugverspätung erhalten hat anrechnen lassen?
zumindest bei der Online-Bestellung gibts dafür keine Eingabemöglichkeit. Im Reisezentrum mags gehen.
Verspätungsgutscheine?
JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 07.07.2014, 00:52 (vor 4295 Tagen) @ gnampf
, noch lassen sich beim Deutschlandpass irgendwelche Gutscheine einsetzen.
Kann man keine Gutscheine, die man aufgrund einer Zugverspätung erhalten hat anrechnen lassen?
zumindest bei der Online-Bestellung gibts dafür keine Eingabemöglichkeit. Im Reisezentrum mags gehen.
Am Schalter geht das selbstverständlich!
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Weg mit dem 4744!