Natürlich darfst Du eher anfangen (Allgemeines Forum)

andy24b, Mittwoch, 11.06.2014, 08:41 (vor 4318 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

... ein Blick ins Gesetz erleichtert zuweilen die Rechtsfindung

Arbeitszeitgesetz:


Ausnahmen in besonderen Fällen
§ 14
Außergewöhnliche Fälle
(1) Von den §§ 3 bis 5, 6 Abs. 2, §§ 7, 9 bis 11 darf abgewichen werden bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, besonders wenn Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnisse zu mißlingen drohen.


Etwas anderes ist, dass kein AN ständig in Rufbereitschaft sitzen muss und will.

Und wieder einmal, lieber Bahnerausleideneinschaft, wünsche ich Dir ein bisschen mehr Gelassenheit, wenn es um Kritik an der Bahn gibt.


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