Zur Nutzungs"verpflichtung" von FV-Zügen (Fahrkarten und Angebote)

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Mittwoch, 25.06.2008, 16:45 (vor 6381 Tagen) @ RBG

Hallo,

Das mit dem FV hat wohl rechtliche Gründe. Bin da kein Experte. Aber vermute, dass z.B. bei Fahrten im Verbund (nur RE, RB) ja nur die im Verbund gültigen Beförderungsbedingungen gültig sind, nicht die der Bahn. So hat man den Passus eingeführt, das je eine Fahrt in PK A oder B zurückgelegt werden muss, so gelten die BB Personenverkehr.

das ist soweit schon ganz gut erklärt. Der Nahverkehr wird von den Ländern (bzw. Zweckverbänden im Auftrag der Länder) bestellt. Die Verträge beinhalten verschiedene Formen der Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen. Unter Umständen sieht ein Vertrag vor, dass die Fahrgeldeinnahmen beim Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) verbleiben. Wenn nun ein Fahrgast mit seinem Deutschlandpass zwischen A-Stadt und B-Dorf fährt, so stehen dem EVU auch die Einnahmen aus dieser Fahrt zu. Wenn man nun aber erklärt, dass jede Fahrt auch die Nutzung von FV-Zügen voraussetzt, also tariflich immer weiter von B-Dorf nach C-Stadt mit dem ICE gefahren werden muss, so wird die Fahrkarte im Anstoßverkehr auch anerkannt. Ob man nun tatsächlich weiter fährt, ist in diesem Fall egal, denn man hat ja eine Fernverkehrsfahrkarte und darf damit auch die Fahrt unterbrechen.

Achso, und du musst nicht bei jeder Fahrt den FV nutzen. Dich wird schon keiner ausm Regio schmeißen weil du noch keinen FV Zangenabdruck hast

Genau, denn eigentlich interessiert es niemanden. Welcher Zangenabdruck da einmal drauf angebracht wurde, ist vollkommen egal.

Wie gesagt, ne rein rechtliche Sache.

Genau.

Meine Erklärung zu den Bestellerentgelten ist bestimmt im Detail auch nicht hundertprozentig korrekt. ;-)

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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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