Wie so eigentlich Einzelfahrscheine ??? (Fahrkarten und Angebote)

Andi L., Dienstag, 12.05.2009, 23:45 (vor 6147 Tagen) @ FloSch

Einzelfahrt Innenraum + Tageskarte Außenraum ist aber billiger als 4 Zonen Einzelfahrt....

Kenne mich in München nicht aus, aber entsteht da nicht eine Lücke zwischen dem letzten Bahnhof im Innenraum und dem ersten Bahnhof Aussenraum oder gibts immer einen Übergangsbahnhof, der beiden Zonen zugeteilt ist? Zeitkarten und Tageskarten scheinen ja bis zur Zonengrenze zu gelten, aber Einzelfahrten?

(4) Einzelfahrkarten und Streifenkarten sollen für die gesamte zurückzulegende
Fahrtstrecke
beschafft und entwertet werden.
Wenn keine durchgehende Fahrkarte verwendet wird, ist die Anschlussfahrkarte
spätestens am Ende des örtlichen Geltungsbereichs der vorhergehenden Fahrkarte
zu entwerten
. Grundsätzlich muss die Summe der Fahrpreise der verwendeten
Fahrkarten mindestens den Fahrpreis erreichen, der sich bei durchgehender Abfertigung
ergäbe. Abweichende Regelungen nach Absatz 8 sind zugelassen.
Die Anschlussfahrkarte gilt nur in Verbindung mit der zuerst gelösten Fahrkarte für
die gesamte Beförderungsstrecke. Die Geltungsdauer wird durch den Entwerterstempel
auf der zuerst gelösten Fahrkarte bestimmt.
(5) Die Kombination von Zonentarif und Kurzstreckentarif sowie das Aufteilen einer
Fahrt in mehrere Kurzstrecken ist nicht zulässig.
(8) Wenn der Inhaber einer Zeitkarte diese über deren örtlichen Geltungsbereich nutzen
will, so kann er für die außerhalb des Geltungsbereichs seiner Zeitkarte zurückzulegende
Fahrtstrecke eine Fahrkarte des Bartarifs verwenden und diese bereits
auch innerhalb des Geltungsbereichs der Zeitkarte entwerten.

Bei Angeboten mit zeitlicher Einschränkung (z.B. IsarCard9Uhr, IsarCard60), sind
für Fahrten, die vor Beginn der Geltungsdauer angetreten werden, Fahrkarten des
Bartarifs – bis zur ersten Haltestelle, die das Verkehrsmittel fahrplanmäßig ab der
festgesetzten Geltungsdauer erreicht hat – zu lösen. Für Fahrten nach Ablauf der
Geltungsdauer sind Fahrkarten des Bartarifs ab der letzten Haltestelle, die das Verkehrsmittel
fahrplanmäßig bis zur festgesetzten Geltungsdauer erreicht, zu lösen.
Der Fahrpreis für die Anschlussfahrkarte ist so zu berechnen, wie wenn die Fahrt
an der Grenze des Geltungsbereichs der Zeitkarte angetreten bzw. beendet würde.

Die Anschlussfahrkarte gilt nur in Verbindung mit der Zeitkarte für die gesamte Beförderungsstrecke.
Die Geltungsdauer der Anschlusskarte richtet sich nach der Zahl
der Bartarifzonen, die auf der Gesamtstrecke (Zeitkarte und Anschlussfahrkarte)
benötigt werden. Diese Regelung gilt entsprechend für Tageskarten und für Kongress-
Tickets.

MVV-Tarif

Vielleicht kann ein ortskundiger ja klären, ob es eine Lücke gibt zw den Zonen.
Oder kann eine Einzelfahrt statt an einem Bahnhof auch schon an der Zonengrenze beginnen ?


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