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br 403, Ruhrpott, Dienstag, 28.04.2009, 21:46 (vor 6085 Tagen) @ Steffen

Hi,

das kann man so nicht sagen: die 1000 m (=Abstand Vorsignal-Hauptsignal) gelten nur für PZB. Hierfür kann ein Zug auch eine Zulassung mit reduzierter Geschwindigkeit bekommen (z.B. 140 km/h), bei der er innerhalb der geforderten 1000 m zum Stehen kommt. Bei anderen Zugsystemen (LZB, ETCS) spielt das keine Rolle!

Deshalb darf ein Güterzug nur 100km/h oder auch 90km/h fahren wegen der langen Bremsverzögerung.

Vergleiche mit schweren Güterzügen, die unter LZB schneller fahren dürfen wie unter PZB. (oder??)

Vorrausgesetzt, dass die Wagen für die höheren Geschwindigkeiten ausgelegt sind.

mfg Patrick


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