Kampfpreise für den IRE B <-> HH (Fahrkarten und Angebote)
bskf, Mittwoch, 26.02.2014, 09:40 (vor 4425 Tagen)
Kampfpreise für den IRE B <-> HH
Reisender, München, Mittwoch, 26.02.2014, 10:16 (vor 4425 Tagen) @ bskf
die Bahn plant für den IRE B <-> HH Preise von 19,90 einfach bzw. 29,90 H/R, schreibt der TSP.
Da für Hin- und Rückfahrt nicht das Doppelte fällig wird, scheinen die genannten Preise keine Normalpreise zu sein. Möglicherweise handelt es sich dabei auch nur um ein zeitlich befristetes Angebot, welches nach der erfolgreichen Einführung des neuen IRE wieder ausläuft.
Unklar ist auch, was die weiteren Angebotskonditionen sind. Gilt das Ticket auch in anderen Regionalzügen in der Relation Berlin-Hamburg? Kann die Fahrkarte auch noch am Reisetag zu den genannten Preisen erworben werden oder muss man sie ähnlich wie die Sparpreise im Fernverkehr mindestens 3 Tage vorher kaufen?
Kampfpreise für den IRE B <-> HH
patj, Berlin, Mittwoch, 26.02.2014, 10:25 (vor 4425 Tagen) @ Reisender
Kann die Fahrkarte auch noch am Reisetag zu den genannten Preisen erworben werden oder muss man sie ähnlich wie die Sparpreise im Fernverkehr mindestens 3 Tage vorher kaufen?
Auf der Seite steht, dass das Ticket für 21,90 (Hin) und 33 Euro (Hin und zurück) auch im Zug gekauft werden kann, also wird es wohl keine Sparpreise geben, sondern ein pauschaler Aktionspreis sein...
Weiß eingentlich jemand, zu welchen Zeiten der Zug fahren soll? Ich finde dazu in der Auskunft leider keine Angaben =(
LG Patrick
Kampfpreise für den IRE B <-> HH
Nordy, Mittwoch, 26.02.2014, 10:54 (vor 4425 Tagen) @ bskf
siehe hier: http://www.ice-treff.de/index.php?id=273014
Auszug:
2.)
a)IRE Berlin-Hamburg-Ticket (Aktionszeitraum 14.04.2014.13.12.2014)
•erhältlich für: 1 Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren und Kindern bis 5 Jahren.
•gültig in: direkte IRE-Züge zwischen Berlin und Hamburg Hbf
•Geltungsdauer: Hinfahrt am auf der FK angegebenen Geltungstag; Rückfahrt muss am 15.Tag nach dem Tag der Hinfahrt und noch im Aktionszeitraum beendet sein.
•Vorverkauf bis zu 3 Monate vor GT
•Preis:
- Berlin (Ostbahnhof, Hbf, Zoologischer Garten, -Spandau) - Stendal/Salzwedel/Uezen/Lüneburg/Hamburg Hbf: einfache Fahrt 19,90€(21,90€ im Zug); Hin- und Rückfahrt: 29,90€(33€ im Zug)
- Hamburg Hbf - Salzwedel/Stendal: einfache Fahrt 19,90€(21,90€ im Zug); Hin- und Rückfahrt: 29,90€(33€ im Zug)
•Fahrtunterbrechung ausgeschlossen
•Erstattung: Vor 1.GT kostenlos, Ab 1.GT der Hinfahrt (FK nicht zur Fahrtbenutzt) gegen 15€ Entgelt.
•FK mit einem erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt
Markt ausloten
funthomas, Mittwoch, 26.02.2014, 11:55 (vor 4425 Tagen) @ bskf
Das sieht nach einer Kampfansage ggü. der Fernbusse aus, auch wenn die Bahn hier selbst eine Verbindung betreibt. Ob das ein Test für weitere Strecken ist?
Ich denke, die Bahn wird mal den Markt ausloten mit einem solchen Angebot.
Die Frage ist halt, ob dieser "Billigzug" das Produkt ICE kannibalisiert.
Wenn nicht, hätte die Bahn ab 2017/18 ja zunehmend Rollmaterial übrig um solche Züge zu betreiben. Sie werden die jetzigen ICs ja nicht aus Jux modernisieren. Die laufen noch viele Jahre ...
und sorry - liebe IR-Freunde. Eh die Bahn die ganzen Milchkannen-Käffer mit nem IR bedient, setzt Sie lieber auf den Rennstrecken einen Billig-IC zusätzlich ein, der bestimmt rentabel sein wird. Aufs platte Land darf dann der Fernbus, der mit geringerer Gefaßgröße dort sehr viel rentabler unterwegs ist...
..denkt sich funthomas
Markt ausloten
Gambrinus, Mittwoch, 26.02.2014, 13:17 (vor 4425 Tagen) @ funthomas
Bin gespannt, welcher Wagentyp hier für die Fahrgäste 1.Klasse genommen wird. Oder wird dieser IRE ohne 1.Klasse fahren ...
1. Klasse
EC 178, Mittwoch, 26.02.2014, 13:19 (vor 4425 Tagen) @ Gambrinus
Bin gespannt, welcher Wagentyp hier für die Fahrgäste 1.Klasse genommen wird. Oder wird dieser IRE ohne 1.Klasse fahren ...
Könnte mir vorstellen, daß wieder (wie beim Stammstreckenshuttle) ein Apmz von DB Fernverkehr zum Einsatz kommt.
EC 178
1. Klasse
Gambrinus, Mittwoch, 26.02.2014, 13:30 (vor 4425 Tagen) @ EC 178
Gut möglich. Vielleicht wird es aber auch so ne Verarsche-1.Klasse wie bei einem ABimz oder wie im MüNex. Also zweite Klasse-Abteile nehmen, die Sitze andersfarbig beziehen, fertig.
Ein Apmz könnte etwas überdimensioniert sein. Die DB könnte eigentlich für sowas ganz gut einen AB-Wagen brauchen. Dann aber bitte einen richtigen ABvmz wie bei der ÖBB oder vielleicht auch wie beim Alex.
Keine 1. Klasse
MvG, Mittwoch, 26.02.2014, 23:36 (vor 4425 Tagen) @ Gambrinus
Ich würde eher vermuten, dass wenn man ein so radikales billig Angebot mit alten Bimzn für absolute spottpreise macht, wird man sich nicht um eine erste Klasse scheren. Wer das Geld hat, erste Klasse zu reisen, kann und soll dann doch ICE fahren, man gestaltet das Angebot ja nicht umsonst möglichst unattraktiv (alte Wagen - viel Spaß im Sommer, lange Fahrzeiten), das Angebot ist speziell für Leute ausgelegt, die starke Komfort- und Reisezeiteinbußen in Kauf nehmen, um billiger zu reisen und das stellt ja nun wirklich einen kompletten Widerspruch zu einer ersten Klasse dar.
Keine 1. Klasse
IC Königssee, Mittwoch, 26.02.2014, 23:57 (vor 4425 Tagen) @ MvG
Das vermute ich absolut nicht. Ich bin zwar ein Fernbus-Hasser, weil ich das Fahren auf der Straße nicht mag, aber wenn die DB eine Konkurrenzprodukt marktfähi gestalten will, dann sollte sie sich erinnern, dass der FB durchaus einiges an Komfort bietet:
Klimaanlage
Tische
halbwegs bequeme Sitze
zumindest Getränke
und vorallem Sauberkeit
sind dort Standart. WEnn Bimz eingesetzt werden sollten, dann müsse da einiges gemacht werden. ich glaube ja irgendwie eher an Dostos.
MFG
IC Königssee
Keine 1. Klasse
MvG, Donnerstag, 27.02.2014, 00:05 (vor 4425 Tagen) @ IC Königssee
In dem im Ursprungsbeitrag verlinkten Zeitungsartikel wurden "alte Interregio Wagen, die besonders wegen ihres Komforts beliebt" seien, als Rollmaterial benannt.
Keine 1. Klasse
Maikie75, Donnerstag, 27.02.2014, 08:13 (vor 4424 Tagen) @ MvG
Ich mag die alten IR-Wagen.
Schöne Sitzaufteilung.
Ok, sie sollten zumindest Steckdosen und Klima dazu bekommen.
Sonst sind die nach meiner Meinung im groben gut.
Wenn ich vom Emsland wegfahre und nicht gerade Strom brauche bin ich immer in den Rentner Wagen zu finden. ;)
Gruß Mike aus dem wünderschönen Papenburg
Keine 1. Klasse
IC Königssee, Donnerstag, 27.02.2014, 18:19 (vor 4424 Tagen) @ Maikie75
Ich hatte das überlesen, sorry:
Ja die IR Wagen sind an sich nicht schlecht, aber sie sind zu versifft. Bei meiner letzten Fahrt habe ich mich vor Dreck geekelt und sonst bin ich nicht gerade ein Hygienefimmel :)
Ich wage zu bezweifeln, dass die Bahn da gegen den Fernbus punkten kann, beim Komfort ist sie wohl (außer für Schienenfahrzuegliebhaber) unterlegen.
MFG
IC Königssee
1. Klasse im Nahverkehr beinahe 33-37 % günstiger als ICE
GUM, Donnerstag, 27.02.2014, 09:37 (vor 4424 Tagen) @ MvG
bearbeitet von GUM, Donnerstag, 27.02.2014, 09:38
Wer das Geld hat, erste Klasse zu reisen, kann und soll dann doch ICE fahren, man gestaltet das Angebot ja nicht umsonst möglichst unattraktiv (alte Wagen - viel Spaß im Sommer, lange Fahrzeiten), das Angebot ist speziell für Leute ausgelegt, die starke Komfort- und Reisezeiteinbußen in Kauf nehmen, um billiger zu reisen und das stellt ja nun wirklich einen kompletten Widerspruch zu einer ersten Klasse dar.
Das ist eine interessante Frage. Ich bin durchaus davon überzeugt, dass es viele Freizeitreisende gibt, die gerne im Nahverkehr unterwegs sind und ein bisschen mehr Komfort haben möchten.
Gerade auf kürzeren Verbindungen wie München-Nürnberg, München-Ulm oder auch einigen Regionalverbindungen ab Hamburg lässt sich dabei jede Menge Geld bei nur leicht verlängerter Fahrzeit sparen.
Denke dabei daran, dass nicht alle direkt von Berlin (Stadtgebiet) nach Hamburg (Stadtgebiet) möchten und auf dem Weg zum kleineren Zielort dann umsteigen müssen und einen Teil der Zeit verlieren.
Mit einem flächendeckenden, hochwertigen Angebot irgendwo zwischen früherem IR und heutigem IRE lässt sich jede Menge Geld generieren.
Und dazu gehört ein Angebot in beiden Klassen. Schließlich ist die Produktgruppe C oftmnals 33 - 37 % billiger als der ICE - wenn man nicht gerade auf den Maximalpreis aufläuft.
Zudem haben sich die Arbeitstechnologien der Geschäftsreisenden verändert, weshalb die teilweise etwas längere Fahrzeit im IR/IRE auch zum Protokolle schreiben, Notizen machen oder für Entwürfe genutzt werden kann.
Deshalb schätze ich, dass es weiterhin ein Potenzial für 1. Klasse Freizeit- und Geschäftsreisende im IR/IRE gibt.
Nür die Münchner Fahrgäste kapieren es halt nicht und verlangen die 1. Klasse in der S-Bahn nicht zurück :eek:
--
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1. Klasse im Nahverkehr beinahe 33-37 % günstiger als ICE
Nocturn, Im Bahndeutsch "Spontaner VieIfahrer", Donnerstag, 27.02.2014, 10:00 (vor 4424 Tagen) @ GUM
Sorry,
aber das was sich im MüNex 1. Klasse schimpft ist keine 1. Klasse sondern eine bodenlose unverschämtheit und nicht einen Cent Aufpreis wert.
Dem stimme ich zu 100 % zu
GUM, Donnerstag, 27.02.2014, 10:17 (vor 4424 Tagen) @ Nocturn
bearbeitet von GUM, Donnerstag, 27.02.2014, 10:17
Sorry,
aber das was sich im MüNex 1. Klasse schimpft ist keine 1. Klasse sondern eine bodenlose unverschämtheit und nicht einen Cent Aufpreis wert.
100 % Zustimmung. Das ist keine 1. Klasse. Das ist ein klassisches 6er B-Abteil mit neuem Sitzbezug.
Nur so am Rande: Der Betreiber hat es in all den Jahren nicht geschafft, denn MüNex umzudrehen: Sprich der 1./2. Klasse Wagen ist so dämlich positioniert, dass gerade bei einer Überfüllung der Wagen am Kopfende des Kopfbahnhofs München Hbf die meisten belegten Stehplätze in diesem Waggon zu finden sind. Der AB-Wagen müsste bei Fahrt in Nordrichtung an erster Position stehen.
*Ironiemodus an*
Neben null mehr Platz in der 1. Klasse gibt es für 60 % Aufpreis nunmehr auch das Aquariums-Gefühl, dass die Stehplätze rein und die Sitzplätze rausschauen.
*Ironiemodus aus*
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1. Klasse MNX
218 466-1, Red Bank NJ / ex-Ingolstadt, Sonntag, 02.03.2014, 16:43 (vor 4421 Tagen) @ GUM
Sorry,
aber das was sich im MüNex 1. Klasse schimpft ist keine 1. Klasse sondern eine bodenlose unverschämtheit und nicht einen Cent Aufpreis wert.
100 % Zustimmung. Das ist keine 1. Klasse. Das ist ein klassisches 6er B-Abteil mit neuem Sitzbezug.
Dennoch von Grund auf bequemer als das, was sich in sonstigen Regionalzügen "1. Klasse" nennt. Liegt aber am eigentlich IC-Konfort des MNX. Richtig ist natürlich, dass die 2. Klasse im ABwmsz die selben Sitze hat. Bleibt als einzoger Vorteil, die Sitzplatzgarantie bei Überfüllung, sofern nicht schon 12 andere 1. Klasse Fahrgäste im Zug sind.
Nur so am Rande: Der Betreiber hat es in all den Jahren nicht geschafft, denn MüNex umzudrehen: Sprich der 1./2. Klasse Wagen ist so dämlich positioniert, dass gerade bei einer Überfüllung der Wagen am Kopfende des Kopfbahnhofs München Hbf die meisten belegten Stehplätze in diesem Waggon zu finden sind. Der AB-Wagen müsste bei Fahrt in Nordrichtung an erster Position stehen.
Es gibt den Zwang mit der Lok südwärts, damit der Zug am Abend "richtig" herum steht für das Werk in Pasing. Am Nordende muss folglich der Steuerwagen sein. Zudem der (wie bei ICE) gewollte Service, des kürzen Weges in München Hbf.
--
Dieser Beitrag gibt (sofern nicht anders gekennzeichnet) allein die Meinung der Verfasserin wieder
MET - Der beste Zug den es je gab
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Der Wagen ist schon gewandert...
Matze86, München, Sonntag, 02.03.2014, 18:21 (vor 4421 Tagen) @ 218 466-1
Sorry,
aber das was sich im MüNex 1. Klasse schimpft ist keine 1. Klasse sondern eine bodenlose unverschämtheit und nicht einen Cent Aufpreis wert.
100 % Zustimmung. Das ist keine 1. Klasse. Das ist ein klassisches 6er B-Abteil mit neuem Sitzbezug.
Dennoch von Grund auf bequemer als das, was sich in sonstigen Regionalzügen "1. Klasse" nennt. Liegt aber am eigentlich IC-Konfort des MNX. Richtig ist natürlich, dass die 2. Klasse im ABwmsz die selben Sitze hat. Bleibt als einzoger Vorteil, die Sitzplatzgarantie bei Überfüllung, sofern nicht schon 12 andere 1. Klasse Fahrgäste im Zug sind.
Nur so am Rande: Der Betreiber hat es in all den Jahren nicht geschafft, denn MüNex umzudrehen: Sprich der 1./2. Klasse Wagen ist so dämlich positioniert, dass gerade bei einer Überfüllung der Wagen am Kopfende des Kopfbahnhofs München Hbf die meisten belegten Stehplätze in diesem Waggon zu finden sind. Der AB-Wagen müsste bei Fahrt in Nordrichtung an erster Position stehen.
Es gibt den Zwang mit der Lok südwärts, damit der Zug am Abend "richtig" herum steht für das Werk in Pasing. Am Nordende muss folglich der Steuerwagen sein. Zudem der (wie bei ICE) gewollte Service, des kürzen Weges in München Hbf.
Nach der Umstrukturierung zum Fahrplanwechsel scheint der AB-Wagen weiter Richtung Mitte gewandert zu sein. Hab ihn diverse Male als ca. dritten Wagen gesichtet.
Der Wagen ist schon gewandert...
218 466-1, Red Bank NJ / ex-Ingolstadt, Sonntag, 02.03.2014, 18:51 (vor 4421 Tagen) @ Matze86
Nach der Umstrukturierung zum Fahrplanwechsel scheint der AB-Wagen weiter Richtung Mitte gewandert zu sein. Hab ihn diverse Male als ca. dritten Wagen gesichtet.
Ich auch, ist aber s.i.w. nur bei einer Garnitur RE 4010, am 11.02.14 in Ingolstadt so. Ich hielt das jedoch für eine vorübergehende Abweichung, bis mal jemand Zeit hat, die übliche Wagenreihung wiederherzustellen. Auch letztes Jahr gab es den AB Zeitweise als zweiten Wagen bei einer Garnitur.
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OT: IC-Wagen
ES89, Hamburg / Rostock, Mittwoch, 26.02.2014, 19:05 (vor 4425 Tagen) @ funthomas
Wenn nicht, hätte die Bahn ab 2017/18 ja zunehmend Rollmaterial übrig um solche Züge zu betreiben. Sie werden die jetzigen ICs ja nicht aus Jux modernisieren. Die laufen noch viele Jahre ...
Richtig, die werden nicht aus Jux modernisiert und schon gar nicht für (I)RE-Leistungen. Wenn wohl eher gegen 2020 die erste größere Anzahl IC-Dosto und ICx kommen sollten, werden mit Sicherheit die verbleibenden Bim(d)z abgestellt. Die übrigen nicht modernisierten IC-Wagen dürften dann nur noch in Verstärkerzügen zu finden sein. Mit den weitergehenden Lieferungen werden dann nach und nach auch diese Wagen verschwinden, so sie nicht bei IRE-Leistungen benötigt werden.
und sorry - liebe IR-Freunde. Eh die Bahn die ganzen Milchkannen-Käffer mit nem IR bedient, setzt Sie lieber auf den Rennstrecken einen Billig-IC zusätzlich ein, der bestimmt rentabel sein wird. Aufs platte Land darf dann der Fernbus, der mit geringerer Gefaßgröße dort sehr viel rentabler unterwegs ist...
Ähm, der IRE fährt eben nicht auf der Rennstrecke, sondern über Stendal und Uelzen.
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Gegen Großraum-Zwang im Fernverkehr!
Für zumindest drei Abteile je Wagenklasse!
Rennstrecke
naseweiß, Mittwoch, 26.02.2014, 19:32 (vor 4425 Tagen) @ ES89
bearbeitet von naseweiß, Mittwoch, 26.02.2014, 19:33
Ähm, der IRE fährt eben nicht auf der Rennstrecke, sondern über Stendal und Uelzen.
Auf Spandau-Stendal und Uelzen-Harburg fährt er schon auf Rennstrecken: 200 bzw. 250 km/h ;-)
Es ist natürlich vor allem gemeint, dass mit Fürhung von Berlin nach Hamburg nur schon bestehender Verkehr verstärkt wird. Inwieweit DB Fern auf Reisende aus Lüneburg, Uelzen, Salzwedel und Stendal spekuliert oder es auf der direkten Strecke Trassenkonflikte gäbe, wäre schon interessant. Uelzen-Harburg ist allerdings alles anderes als schlecht ausgelastet und Uelzen-Stendal meist eingleisig.
Als vergleichbare Route fiele mir in erster Linie Frankfurt-Ruhrpott über Siegen ein, auch eine einigermaßen flotte Route parallel zu einer Rennstrecken, wo gleichzeitig unterwegs noch ein paar Leute mitgenommen werden können.
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OT: IC-Wagen
218 466-1, Red Bank NJ / ex-Ingolstadt, Mittwoch, 26.02.2014, 19:37 (vor 4425 Tagen) @ ES89
Richtig, die werden nicht aus Jux modernisiert und schon gar nicht für (I)RE-Leistungen. Wenn wohl eher gegen 2020 die erste größere Anzahl IC-Dosto und ICx kommen sollten, werden mit Sicherheit die verbleibenden Bim(d)z abgestellt.
Noch nicht. Die Dosto dienen dazu, den Furpark aufzustocken. Nicht um andere Wagen zu ersetzen.
Die übrigen nicht modernisierten IC-Wagen dürften dann nur noch in Verstärkerzügen zu finden sein. Mit den weitergehenden Lieferungen werden dann nach und nach auch diese Wagen verschwinden, so sie nicht bei IRE-Leistungen benötigt werden.
Nein. Erst werden die ICE1 durch ICx ersetzt und dann die nicht modernisierten IC-Wagen.
und sorry - liebe IR-Freunde. Eh die Bahn die ganzen Milchkannen-Käffer mit nem IR bedient, setzt Sie lieber auf den Rennstrecken einen Billig-IC zusätzlich ein, der bestimmt rentabel sein wird. Aufs platte Land darf dann der Fernbus, der mit geringerer Gefaßgröße dort sehr viel rentabler unterwegs ist...
Der "Billig-IC" ist ja fast sowas wie IR. Besonders wenn C-Tarif anerkannt wird.
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OT: IC-Wagen
ES89, Hamburg / Rostock, Mittwoch, 26.02.2014, 20:23 (vor 4425 Tagen) @ 218 466-1
Noch nicht. Die Dosto dienen dazu, den Furpark aufzustocken. Nicht um andere Wagen zu ersetzen.
Offiziell. Tatsächlich werden aber auch jetzt im Fuhrparkmangel schon weiterhin Bimz abgestellt. Insofern gehe ich davon aus, das mit der 2. Charge der Dosto-ICs wohl auch weitere Wagen verschwinden werden.
Nein. Erst werden die ICE1 durch ICx ersetzt und dann die nicht modernisierten IC-Wagen.
So kannte ich das auch. Allerdings las ich auch andere "Stimmen", die genau das Gegenteil behaupten. Von offizieller Seite her kenne ich öffentlich nur diese Präsentation, die aber auch schon wieder fast ein Jahr alt ist. Von daher, abwarten...
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IR-Wagen
TEF4, Mittwoch, 26.02.2014, 21:04 (vor 4425 Tagen) @ ES89
Offiziell. Tatsächlich werden aber auch jetzt im Fuhrparkmangel schon weiterhin Bimz abgestellt. Insofern gehe ich davon aus, das mit der 2. Charge der Dosto-ICs wohl auch weitere Wagen verschwinden werden.
Ganz "offiziell" werden aber auch 2014 noch Revisionen an IR-Wagen beauftragt und der erste im Dezember z-gestellte Bimz hat klammheimlich schon den Weg zurück in den Einsatzbestand gefunden.
Es sind also noch nicht alle Messen gelesen...
Grüße
TEF4
Verbleibende Einsatzdauer in der DB-FV-Flotte.
Twindexx, St. Gallen (CH), Donnerstag, 27.02.2014, 00:48 (vor 4425 Tagen) @ ES89
Hoi,
Von offizieller Seite her kenne ich öffentlich nur diese Präsentation, die aber auch schon wieder fast ein Jahr alt ist. Von daher, abwarten...
Die Präsentation ist in einigen Punkten definitiv falsch. Mir liegen andere, aktuellere Informationen, aus DB-Kreisen vor.
ICE 1
Die ICE 1 hatten ihre Modernisierung 2005/2008. Danach ist mit einer gut 15-jährigen Resteinsatzdauer zu rechnen, also bis 2020/2023.
ICE 2
Ab nächstem Jahr sollen die ICE 2 erstmal neue Stromrichter erhalten und dann werden die damit noch eine Weile unterwegs sein. Aktuell gibt die DB die Ausserdienststellung der ICE 2 mit 2032 an. Es ist daher sogar unklar, ob die ICE 2 überhaupt durch ICx ersetzt werden und nicht bereits mit einer dannzumal aktuellen Fahrzeugplattform.
ICE 3
Diese Fahrzeuge erhalten ab Ende 2015 ihre Modernisierung. Über die gesamt noch verbleibende Einsatzdauer kann ich nichts weiter sagen.
ICE T
Die erste Bauserie ICE T erhält bis 2015 ihre Modernisierung Phase I. Diese soll nur bis 2021/2022 ausreichen, wenn dann für die erste Bauserie ICE T eine volle und endgültige Modernisierung ausgeführt werden soll (mit KIS-Gondeln, Griffen an den Sitzen, etc.). Ein einziger ICE-T-Triebzug ist in zwei Wagen probeweise mit Einrichtungs-Elementen des ICx unterwegs (Restaurant gemäss ICx-Renderings, LED-Farbband in einem anschliessenden Wagen, welches je nach Tageszeit für eine individuelle Atmosphäre sorgen soll).
Die zweite Bauserie ICE T soll dann 2023 eine komplette Modernisierung in einem Rutsch erhalten. Über die gesamt noch verbleibende Einsatzdauer kann ich auch hier nichts weiter sagen.
IC-Dosto
Diese Kompositionen werden in den nächsten Jahren neben einer Entspannung in der IC-Wagenflotte in erster Linie den BR 120 und den nicht im ICmod-Programm enthaltenen IC-Wagen den Garaus machen. Die deutlicheren Fahrzeug-Engpässe gibts in der ICE-Flotte und dagegen kann man mit IC-Dosto nicht allzuviel machen, da muss auf die ICx gewartet werden.
ICmod
Diese Wagen haben noch eine Restnutzungsdauer von gut zehn Jahren. Ihre Ausserdienststellung ist etwa 2024/2025 zu erwarten, also nach den ICE 1. Die nicht im ICmod-Programm enthaltenen IC-Wagen sollen bereits vor dem ICE 1 das Zeitliche segnen.
ICx
Die ersten zwölfteiligen Einheiten sollen den ICE-Fahrzeugengpass beheben, die weiteren Zwölfteiler sind ICE-1-Ersatz. Die Siebenteiler sind anschliessend IC-Wagen-Ersatz.
Soweit mein Informationsstand.
Grüsse aus der Ostschweiz.
--
![[image]](https://abload.de/img/fvd139kqh.jpg)
Aktuell im Einsatz auf den Linien IC 1, IC 2, IC 3, IC 21, IR 13, IR 15, IR 27 und IR 70:
Der SBB FV-Dosto.
OT: IC-Wagen
218 466-1, Red Bank NJ / ex-Ingolstadt, Donnerstag, 27.02.2014, 19:02 (vor 4424 Tagen) @ ES89
Offiziell. Tatsächlich werden aber auch jetzt im Fuhrparkmangel schon weiterhin Bimz abgestellt. Insofern gehe ich davon aus, das mit der 2. Charge der Dosto-ICs wohl auch weitere Wagen verschwinden werden.
Zun Fahrplanwechsel wurden u.a. IC L26 und L60 komplett Bimz-frei. Das war schon eine Überraschung. Klimatisirte Wagen plötzlich im Überfluss?
So kannte ich das auch. Allerdings las ich auch andere "Stimmen", die genau das Gegenteil behaupten. Von offizieller Seite her kenne ich öffentlich nur diese Präsentation, die aber auch schon wieder fast ein Jahr alt ist. Von daher, abwarten...
Es wird vmtl. "auf Verschleiß" gefahren und bei erreichen der Laufkilometergrenze abgestellt. Wie bei den Bnrz, werden Bimz z.T. sich selbst ablösen, wenn noch welche mit längerer Einsatzzeit vor der nächten fälligen Untersuchung vorhanden sind.
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MET - Der beste Zug den es je gab
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Kampfpreise für den IRE B <-> HH
sflori, Mittwoch, 26.02.2014, 13:13 (vor 4425 Tagen) @ bskf
die Bahn plant für den IRE B <-> HH Preise von 19,90 einfach bzw. 29,90 H/R
Ist schon bekannt, ab wann und zu welchen Uhrzeiten die Züge verkehren werden?
Im Hafas konnte ich (auch ab Mai) noch nichts finden...
Bye. Flo.
IRE B <-> AH --- Fahrzeitenlink
Sören Heise, Region Hannover, Mittwoch, 26.02.2014, 13:32 (vor 4425 Tagen) @ sflori
Moin!
In http://www.bahninfo-forum.de/read.php?9,436052,436180 im dritten Beitrag die einstmals geplanten Fahrzeiten. Keine Ahnung, ob das noch aktuell ist.
Viele Grüße
Sören
IRE B <-> AH --- Fahrzeitenlink
worfie, Mittwoch, 26.02.2014, 13:46 (vor 4425 Tagen) @ Sören Heise
Moin!
In http://www.bahninfo-forum.de/read.php?9,436052,436180 im dritten Beitrag die einstmals geplanten Fahrzeiten. Keine Ahnung, ob das noch aktuell ist.
Die erste Abfahrt von Hamburg erst nach 11 Uhr? Und das auch nur am Wochenende, sonst erst weit nach 16 Uhr? Mein lieber Herr Gesangsverein.
Dazu dann noch die oben zitierten Beförderungsbedingungen
Berlin (Ostbahnhof, Hbf, Zoologischer Garten, -Spandau) - Stendal/Salzwedel/Uezen/Lüneburg/Hamburg Hbf: einfache Fahrt 19,90€(21,90€ im Zug); Hin- und Rückfahrt: 29,90€(33€ im Zug)
Hamburg Hbf - Salzwedel/Stendal: einfache Fahrt 19,90€(21,90€ im Zug); Hin- und Rückfahrt: 29,90€(33€ im Zug)
Soll das etwa bedeuten, dass das Angebot sowieso nur von Berlin aus gültig ist, aber in die andere Richtung nur bis Salzwedel/Stendal?
Man könnte es für einen Fehler halten. Wobei man Bahnens auch alles zutrauen kann.
Dann noch der "erheblich ermäßigte Preis". Ergo, wenn eine Streckensperrung oder ähnliches auftritt, darf man also wohl auch nicht über Wittenberge/Ludwigslust/Schwerin ausweichen.
Eine weitere "Glanzleistung" der DB Rechtsabteilung
GUM, Mittwoch, 26.02.2014, 14:54 (vor 4425 Tagen) @ worfie
bearbeitet von GUM, Mittwoch, 26.02.2014, 14:55
Moin!
[...]
Dann noch der "erheblich ermäßigte Preis". Ergo, wenn eine Streckensperrung oder ähnliches auftritt, darf man also wohl auch nicht über Wittenberge/Ludwigslust/Schwerin ausweichen.
Der "erheblich ermäßigte Preis" ist eine weitere "Glanzleistung" der DB Rechtsabteilung, die sich ja so gerne über deutsches und europaweit geltendes Recht hinwegsetzen möchte.
Bei diesem Fahrschein wittern Kenner der Materie Unrat. Und zwar in der Kombination der von der Bahn Bahn selbst erstellten "§" 17 der AGB in Kombination mit "§" 5 der AGB. Dort steht dann wortwörtlich:
"Darüber hinaus kann das Eisenbahnverkehrsunternehmen in den Beförderungsbedingungen von § 17 Abs. 1 Nr. 1 abweichen, wenn nach dem vorgesehenen Tarif für den
Fahrausweis ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt zu zahlen ist."
Bei den Länder-Tickets wird ja bereits von der normalen Rechtslage bei Verspätungen abgewichen. Diese gelten plötzlich als "Zeitkarten des Nahverkehrs" mit einer geringeren Verspätungserstattung.
Also ist bei den ermäßigten Hamburg-Berlin Fahrscheinen entweder mit gar keiner oder einer geringeren Erstattung bei einer Verspätung zu rechnen.
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Eine weitere "Glanzleistung" der DB Rechtsabteilung
tose25, Mittwoch, 26.02.2014, 15:25 (vor 4425 Tagen) @ GUM
bearbeitet von tose25, Mittwoch, 26.02.2014, 15:28
Merkwürdig kommt mir hier die Regelung der Entschädigung als Zeitkarte vor. Eine Zeitkarte hat ja als Vorteil, dass man Fahrtunterbrechungen einbauen darf und innerhalb eines bestimmten Gebietes sowohl hin als auch zurück fahren darf, also ein "uneingeschränktes Fahren" ermöglicht wird. Genau das hier aber nicht der Fall. Daher ist wegen der Regelung mit der Fahrtunterbrechung praktisch die Möglichkeit ausgeschlossen, überhaupt 3 Verspätungen sammeln zu können, um die nötigen 4,50 Euro zu erhalten. Natürlich ist es unfair, wenn der Fernbus als Konkurrenz bei Verspätungen keine Entschädigung zahlen muss, aber das ist eine andere Sache.
Eine weitere "Glanzleistung" der DB Rechtsabteilung
GUM, Mittwoch, 26.02.2014, 16:39 (vor 4425 Tagen) @ tose25
bearbeitet von GUM, Mittwoch, 26.02.2014, 16:41
Merkwürdig kommt mir hier die Regelung der Entschädigung als Zeitkarte vor. Eine Zeitkarte hat ja als Vorteil, dass man Fahrtunterbrechungen einbauen darf und innerhalb eines bestimmten Gebietes sowohl hin als auch zurück fahren darf, also ein "uneingeschränktes Fahren" ermöglicht wird. Genau das hier aber nicht der Fall. Daher ist wegen der Regelung mit der Fahrtunterbrechung praktisch die Möglichkeit ausgeschlossen, überhaupt 3 Verspätungen sammeln zu können, um die nötigen 4,50 Euro zu erhalten. Natürlich ist es unfair, wenn der Fernbus als Konkurrenz bei Verspätungen keine Entschädigung zahlen muss, aber das ist eine andere Sache.
Ich bin leider fest davon überzeugt, dass der Hinweis auf die starke Ermäßigung wohl als Hintertür für die Verweigerung von Entschädigungen geöffnet werden soll. Was sollte dieser Passus ansonsten?
Ich empfehle der Bahn das dringend herauszunehmen.
Es gibt keine Passagiere für die die Fahrgastrechte gelten und eine andere "Klasse" Fahrgäste, die in diesem Sinne rechtlos unterwegs sind. Oder ehrlich gesprochen: Da Bahn könnte sich in der Politik dafür einsetzen, dass Verspätungen unter NN Euro nicht mehr ausgeglichen werden müssen.
Wäre das nicht was für Herrn Pofalla?
So ist es aber eine Hintertür. Schade eigentlich, wo es doch ein so schönes Verkehrsmittel sein könnte. Wenn die 186 (!) Seiten Beförderungsbedingungen nicht wären.
Da steht noch viel mehr drin, was ein seriöser Unternehmer dieser Größe vermeiden würde. Zum Beispiel die Begrenzung der maximalen Erstattung auf 25 % des Zeitkartenwertes. Das nimmt der Bahn jegliche Motivation pünktlicher zu werden....
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Eine weitere "Glanzleistung" der DB Rechtsabteilung
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 26.02.2014, 16:44 (vor 4425 Tagen) @ GUM
Der "erheblich ermäßigte Preis" ist eine weitere "Glanzleistung" der DB Rechtsabteilung, die sich ja so gerne über deutsches und europaweit geltendes Recht hinwegsetzen möchte.
Was hat die Rechtsabteilung der DB damit zu tun? Urheber dieser Regelung ist wohl eher das BMVI.
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Weg mit dem 4744!
Eine weitere "Glanzleistung" der DB Rechtsabteilung
GUM, Donnerstag, 27.02.2014, 09:39 (vor 4424 Tagen) @ JeDi
Der "erheblich ermäßigte Preis" ist eine weitere "Glanzleistung" der DB Rechtsabteilung, die sich ja so gerne über deutsches und europaweit geltendes Recht hinwegsetzen möchte.
Was hat die Rechtsabteilung der DB damit zu tun? Urheber dieser Regelung ist wohl eher das BMVI.
Sie setzt das in den AGB eines Privatunternehmens um.
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Eine weitere "Glanzleistung" der DB Rechtsabteilung
JanZ, HB, Donnerstag, 27.02.2014, 09:41 (vor 4424 Tagen) @ GUM
Der "erheblich ermäßigte Preis" ist eine weitere "Glanzleistung" der DB Rechtsabteilung, die sich ja so gerne über deutsches und europaweit geltendes Recht hinwegsetzen möchte.
Was hat die Rechtsabteilung der DB damit zu tun? Urheber dieser Regelung ist wohl eher das BMVI.
Sie setzt das in den AGB eines Privatunternehmens um.
Was heißt "sie setzt es um"? Sie druckt die Verordnung ab, weil sie nun mal auch für die DB gilt. "Setzt" die DB deiner Meinung nach auch das StGB "um", weil es auch in ihren Zügen gilt? Könnte die DB deiner Meinung nach einfach beschließen, dass Mord und Totschlag bei ihr erlaubt ist?
Viele Regelungen die kundenunfreundlich und zweifelhaft sind
GUM, Donnerstag, 27.02.2014, 09:52 (vor 4424 Tagen) @ JanZ
Es gibt weitere Regelungen, deren Rechtsgültigkeit fraglich erscheint. Beispielsweise die hier: "Entschädigungsbeträge unter 4 € werden nicht ausgezahlt." (S. 17)
Da ich generell kein Freund dieses bürokratischen Entschädigungswustes bin erlaube ich mir nur den allgemeinen Hinweis: Viele Regelungen weichen von dem, was rechtlich geboten und anständig ist, erheblich ab.
Denke an das Fehlen der 1. Klasse im Fernverkehr, bei dem bei Sparpreisen nicht die Klassendiffierenz sondern lediglich eine Pauschale von 20 Euro bezahlt wird. Im Luftverkehr wäre dies undenkbar. Es gibt also so oder so erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Die ganzen Regelungen gehören erheblich eingedampft und gekürzt. Es ist weder in der täglichen Praxis handhabbar, geschweige denn für mich oder Dich als Kunden verständlich.
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Viele Regelungen die kundenunfreundlich und zweifelhaft sind
JanZ, HB, Donnerstag, 27.02.2014, 09:59 (vor 4424 Tagen) @ GUM
Denke an das Fehlen der 1. Klasse im Fernverkehr, bei dem bei Sparpreisen nicht die Klassendiffierenz sondern lediglich eine Pauschale von 20 Euro bezahlt wird. Im Luftverkehr wäre dies undenkbar.
Was genau wäre undenkbar? Eine Kollegin ist neulich Business geflogen, obwohl wir eigentlich Economy fliegen müssen, aber Business war in dem Fall günstiger.
Die ganzen Regelungen gehören erheblich eingedampft und gekürzt. Es ist weder in der täglichen Praxis handhabbar, geschweige denn für mich oder Dich als Kunden verständlich.
Das mag sein. Wobei es für jeden Tarif auch einen gibt, der bei dessen Abschaffung meckern würde. Man denke an Umwegfahrten oder die 30-tägige Gültigkeit grenzüberschreitender Fahrscheine.
Viele Regelungen die kundenunfreundlich und zweifelhaft sind
GUM, Donnerstag, 27.02.2014, 12:02 (vor 4424 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von GUM, Donnerstag, 27.02.2014, 12:02
Denke an das Fehlen der 1. Klasse im Fernverkehr, bei dem bei Sparpreisen nicht die Klassendiffierenz sondern lediglich eine Pauschale von 20 Euro bezahlt wird. Im Luftverkehr wäre dies undenkbar.
Was genau wäre undenkbar? Eine Kollegin ist neulich Business geflogen, obwohl wir eigentlich Economy fliegen müssen, aber Business war in dem Fall günstiger.
Die Pauschalerstattung von nur 20 Euro pro Wegstrecke bei einem "Downgrading" des Passagiers. Im Luftverkehr ist es so, dass die Fluggesellschaft dann einen erheblichen Teil des Flugpreises zurückzahlen muss. Und nicht einen Betrag, der geringer als die bezahlte Klassendifferenz ist. Genaue Zahlen habe ich nicht mehr im Kopf.
Bei den meisten Bahn-Sparpreisen für die Einfache Fahrt ist die Klassendifferenz höher als
20 Euro.
Es ist also undenkbar, dass eine 160%-Leistung verkauft wird und dann nur 20 Euro pauschal erstattet werden. Der Kunde steht immer dann schlechter, wenn 20 Euro kleiner als die Klassendifferenz ist.
Mathematische Formel gibt's jetzt keine, da das Runden auf die 9er und ggf. weitere Stufen noch hinzukommt.....
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Viele Regelungen die kundenunfreundlich und zweifelhaft sind
JanZ, HB, Donnerstag, 27.02.2014, 16:34 (vor 4424 Tagen) @ GUM
Ach so, jetzt versteh' ich's. Allerdings ist es für Airlines i.d.R. auch ungleich einfacher, die Zahl der Plätze in der Business zu erhöhen: den Vorhang um ein paar Reihen verschieben und ein paar Zeitungen und Gratisessen mehr mitnehmen ...
Viele Regelungen die kundenunfreundlich und zweifelhaft sind
JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 27.02.2014, 22:47 (vor 4424 Tagen) @ GUM
Bei den meisten Bahn-Sparpreisen für die Einfache Fahrt ist die Klassendifferenz höher als
20 Euro.
Ich würde gefühlt eher behaupten, dass die Differenz meist 20€ oder weniger beträgt...
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Nee, von der sicher nicht
JanZ, HB, Mittwoch, 26.02.2014, 16:53 (vor 4425 Tagen) @ GUM
bearbeitet von JanZ, Mittwoch, 26.02.2014, 16:55
Richtig ist, dass natürlich der Hinweis auf die erheblich ermäßigte Fahrkarte sich auf den von dir zitierten § 5 bezieht, da braucht man auch nichts zu mutmaßen oder zu spekulieren. Allerdings handelt es sich bei den von dir zitierten §§ (die übrigens wirklich welche sind, warum die Anführungszeichen?) nicht um die DBAG-BB, auch wenn sie im gleichen PDF-Dokument stehen, sondern um die Eisenbahn-Verkehrsordnung, die dort nur nachrichtlich abgedruckt ist. Irgendwelche Appelle an die DB-Rechtsabteilung nützen hier also herzlich wenig. Abgesehen davon ist die Regel keineswegs so neu, wie du den Eindruck zu erwecken versuchst, sondern wird bereits bei SWT und Ländertickets so angewendet.
§17 EVO gilt nur für Nahverkehr - der IRE ist keiner...
Giovanni, Mittwoch, 26.02.2014, 18:50 (vor 4425 Tagen) @ GUM
Moin!
[...]
Dann noch der "erheblich ermäßigte Preis". Ergo, wenn eine Streckensperrung oder ähnliches auftritt, darf man also wohl auch nicht über Wittenberge/Ludwigslust/Schwerin ausweichen.
Der "erheblich ermäßigte Preis" ist eine weitere "Glanzleistung" der DB Rechtsabteilung, die sich ja so gerne über deutsches und europaweit geltendes Recht hinwegsetzen möchte.Bei diesem Fahrschein wittern Kenner der Materie Unrat. Und zwar in der Kombination der von der Bahn Bahn selbst erstellten "§" 17 der AGB in Kombination mit "§" 5 der AGB. Dort steht dann wortwörtlich:
"Darüber hinaus kann das Eisenbahnverkehrsunternehmen in den Beförderungsbedingungen von § 17 Abs. 1 Nr. 1 abweichen, wenn nach dem vorgesehenen Tarif für den
Fahrausweis ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt zu zahlen ist."
§ 17 der Eisenbahnverkehrsordnung bezieht sich ausdrücklich nur auf Fahrscheine, die "ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr" gültig sind.
Allerdings erfüllt dieser IRE nicht § 2 (5) AEG und ist damit kein Schienenpersonennahverkehr:
http://www.gesetze-im-internet.de/aeg_1994/__2.html
Folglich könnte § 17 EVO weder beim IRE-Berlin-Hamburg-Ticket noch bei anderen für diesen Zug bestimmten Tickets angewendet werden.
(Die Bahn wird das allerdings mit Sicherheit anders sehen - viel Spaß!)
Bei den Länder-Tickets wird ja bereits von der normalen Rechtslage bei Verspätungen abgewichen. Diese gelten plötzlich als "Zeitkarten des Nahverkehrs" mit einer geringeren Verspätungserstattung.
Also ist bei den ermäßigten Hamburg-Berlin Fahrscheinen entweder mit gar keiner oder einer geringeren Erstattung bei einer Verspätung zu rechnen.
Nein - da die Tickets explizit als einfache Fahrt bzw Hin+Rückfahrt verkauft werden.
--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)
IRE und Schwerbehindertenausweis
Ludo, Niedersachsen, Mittwoch, 26.02.2014, 21:12 (vor 4425 Tagen) @ Giovanni
§ 17 der Eisenbahnverkehrsordnung bezieht sich ausdrücklich nur auf Fahrscheine, die "ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr" gültig sind.
Allerdings erfüllt dieser IRE nicht § 2 (5) AEG und ist damit kein Schienenpersonennahverkehr:
http://www.gesetze-im-internet.de/aeg_1994/__2.htmlFolglich könnte § 17 EVO weder beim IRE-Berlin-Hamburg-Ticket noch bei anderen für diesen Zug bestimmten Tickets angewendet werden.
Moin,
wie ist das mit dem Schwerbehindertenausweis? Ist der im IRE gültig?
Kann mir jemand dazu eine verlässliche Quelle nennen?
Gruß, Ludo
IRE und Schwerbehindertenausweis
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 26.02.2014, 21:40 (vor 4425 Tagen) @ Ludo
Moin,
wie ist das mit dem Schwerbehindertenausweis? Ist der im IRE gültig?
Kann mir jemand dazu eine verlässliche Quelle nennen?Gruß, Ludo
IRE gehören zur PK C - ist also gültig.
--
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§17 EVO gilt nur für Nahverkehr - der IRE ist keiner...
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 26.02.2014, 21:39 (vor 4425 Tagen) @ Giovanni
§ 17 der Eisenbahnverkehrsordnung bezieht sich ausdrücklich nur auf Fahrscheine, die "ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr" gültig sind.
Allerdings erfüllt dieser IRE nicht § 2 (5) AEG und ist damit kein Schienenpersonennahverkehr:
http://www.gesetze-im-internet.de/aeg_1994/__2.htmlFolglich könnte § 17 EVO weder beim IRE-Berlin-Hamburg-Ticket noch bei anderen für diesen Zug bestimmten Tickets angewendet werden.
(Die Bahn wird das allerdings mit Sicherheit anders sehen - viel Spaß!)
Dann Prozessiere das doch endlich mal aus, anstelle das immer wieder in irgendwelchen Foren zu posten...
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§17 EVO gilt nur für Nahverkehr - der IRE ist keiner...
JanZ, HB, Donnerstag, 27.02.2014, 09:22 (vor 4424 Tagen) @ JeDi
Dann Prozessiere das doch endlich mal aus, anstelle das immer wieder in irgendwelchen Foren zu posten...
Er wäre ja nicht der einzige hier, der pausenlos von der Rechtswidrigkeit irgendwelcher alltäglicher Vorgänge erzählt, sich aber nicht traut, das auszufechten ;-). Die spannende Frage ist, ob § 2 (5) AEG für das Binnenverhältnis zwischen DB und Fahrgast relevant ist oder ob es genau dann Nahverkehr ist, wenn die DB den Zug in der entsprechenden PK betreibt. Wie will ich das sonst auch entscheiden? Regelmäßige Zählungen, wie weit die Fahrgäste dort tatsächlich fahren, und wenn es weiter als 50 km ist, dann einen RE zum IC umdefinieren?
Da bist Du nicht ganz auf dem aktuellen Stand
GUM, Donnerstag, 27.02.2014, 09:45 (vor 4424 Tagen) @ JanZ
Dann Prozessiere das doch endlich mal aus, anstelle das immer wieder in irgendwelchen Foren zu posten...
Er wäre ja nicht der einzige hier, der pausenlos von der Rechtswidrigkeit irgendwelcher alltäglicher Vorgänge erzählt, sich aber nicht traut, das auszufechten ;-).
Die Fristsetzung geht noch bis zum 30.06.2014. Bis dahin kann ich leider nichts machen, da ich mich selbst an die Frist gebunden habe. Danach wandert der von Dir angesproehcne Vorgang zur entsprechenden Aufsichtsbehörde mit der Bitte um Klärung.
Dies ist für die Bahn günstiger als ein Gerichtsverfahren, zudem ist die Gefahr der öffentlichen Blamage geringer wenn die AGBs der BahnCard für ungültig oder nachbesserungswürdig erklärt werden.
Wie versprochen halte ich mich aber hier im Forum zum BahnCard-Thema zurück und werde lediglich über das Endergebnis berichten (etwa im Februar 2015).
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§17 EVO für SPNV-Fahrausweise - im IRE gültig
Henrik, Donnerstag, 27.02.2014, 20:02 (vor 4424 Tagen) @ JanZ
§ 17 der Eisenbahnverkehrsordnung bezieht sich ausdrücklich nur auf Fahrscheine, die "ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr" gültig sind.
und diese Fahrausweise gelten alle im IRE-Berlin-Hamburg.
Allerdings erfüllt dieser IRE nicht § 2 (5) AEG und ist damit kein Schienenpersonennahverkehr:
http://www.gesetze-im-internet.de/aeg_1994/__2.html
komplett anderes Themengebiet, hier nicht relevant.
dieser IRE ist nicht überwiegend für den SPNV bestimmt, entsprechende Fahrausweise sind jedoch gültig, s.o.
(Die Bahn wird das allerdings mit Sicherheit anders sehen - viel Spaß!)
mal abgesehen davon, dass dem nicht so ist,
die Bahn dürfte es anders sehen, zugunsten des Reisenden.
Dann Prozessiere das doch endlich mal aus, anstelle das immer wieder in irgendwelchen Foren zu posten...
Er wäre ja nicht der einzige hier, der pausenlos von der Rechtswidrigkeit irgendwelcher alltäglicher Vorgänge erzählt, sich aber nicht traut, das auszufechten ;-).
wer spricht wo etwas von Rechtswidrigkeit?
Die spannende Frage ist, ob § 2 (5) AEG für das Binnenverhältnis zwischen DB und Fahrgast relevant ist
Nein, ist es nicht,
vgl. §1
oder ob es genau dann Nahverkehr ist, wenn die DB den Zug in der entsprechenden PK betreibt.
lol :D
Nein, ganz sicher nicht.
Wie will ich das sonst auch entscheiden?
Du? Musst Du doch gar nicht.
Regelmäßige Zählungen, wie weit die Fahrgäste dort tatsächlich fahren, und wenn es weiter als 50 km ist,
..überwiegend
zum Beispiel.. - wenn man lustig ist, kann man das machen, wenn man nichts Besseres zu tun hat.^^
da muss man i.d.R. aber auch nicht viel zählen, das sieht man schon so.
hinsichtlich des AEG ist das kein zwingendes Kriterium.
dann einen RE zum IC umdefinieren?
hhmm..??
und dann?
das kann man auch so schon - dafür muss man nichts zählen.
Hier heißt der Zug IRE, nicht IC.
§17 EVO für SPNV-Fahrausweise - im IRE gültig
Giovanni, Donnerstag, 27.02.2014, 20:44 (vor 4424 Tagen) @ Henrik
§ 17 der Eisenbahnverkehrsordnung bezieht sich ausdrücklich nur auf Fahrscheine, die "ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr" gültig sind.
und diese Fahrausweise gelten alle im IRE-Berlin-Hamburg.
Allerdings erfüllt dieser IRE nicht § 2 (5) AEG und ist damit kein Schienenpersonennahverkehr:
http://www.gesetze-im-internet.de/aeg_1994/__2.html
komplett anderes Themengebiet, hier nicht relevant.
dieser IRE ist nicht überwiegend für den SPNV bestimmt, entsprechende Fahrausweise sind jedoch gültig, s.o.
Wenn der IRE kein Nahverkehr ist, kann es sich jedoch nicht um Fahrscheine, die "ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr" gültig sind handeln.
Die spannende Frage ist, ob § 2 (5) AEG für das Binnenverhältnis zwischen DB und Fahrgast relevant ist
Nein, ist es nicht,
vgl. §1
Auch Züge der Gattung EuroNight dürfen laut Tarif mit Fahrkarten der Produktklasse C genutzt werden - was gilt dann für die?
Das IRE-Berlin-Hamburg-Ticket gilt auch nicht in Zügen der Gattungen RB, RE und ME auf den üblichen Reisewegen zwischen Berlin und Hamburg.
OT: Wo ist eigentlich die Höhe einer Produktklasse definiert? Dass die Definition in meiner Signatur garantiert falsch ist weiß ich selbst ;)
--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)
§17 EVO für SPNV-Fahrausweise - im IRE gültig
Henrik, Donnerstag, 27.02.2014, 21:12 (vor 4424 Tagen) @ Giovanni
§ 17 der Eisenbahnverkehrsordnung bezieht sich ausdrücklich nur auf Fahrscheine, die
"ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr" gültig sind.
und diese Fahrausweise gelten alle im IRE-Berlin-Hamburg.
Allerdings erfüllt dieser IRE nicht § 2 (5) AEG und ist damit kein Schienenpersonennahverkehr:
http://www.gesetze-im-internet.de/aeg_1994/__2.html
komplett anderes Themengebiet, hier nicht relevant.
dieser IRE ist nicht überwiegend für den SPNV bestimmt, entsprechende Fahrausweise sind jedoch gültig, s.o.
Wenn der IRE kein Nahverkehr ist, kann es sich jedoch nicht um Fahrscheine, die "ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr" gültig sind handeln.
Der IRE ist nicht überwiegend für den Nahverkehr bestimmt,
aber nach Produktklasse handelt es sich hier um die Beförderung für den Nahverkehr - darum ging es hier,
das AEG ist diesbezüglich irrelevant, s.o.
Der IRE Berlin-Hamburg kann benutzt werden mit Fahrausweisen, die ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr gelten.
http://www.bahn.de/berlin-hamburg
Die spannende Frage ist, ob § 2 (5) AEG für das Binnenverhältnis zwischen DB und Fahrgast relevant ist
Nein, ist es nicht,
vgl. §1
Auch Züge der Gattung EuroNight dürfen laut Tarif mit Fahrkarten der Produktklasse C genutzt werden - was gilt dann für die?
Wenn es bei dieser Gattung Züge gibt, die mit Fahrausweisen der Produktklasse C benutzt werden können,
dann ist die Benutzung dieser Züge mit Fahrausweise der Produktklasse C möglich.
Zuvor geht es jedoch um das AEG - anderes Themengebiet.
Das IRE-Berlin-Hamburg-Ticket gilt auch nicht in Zügen der Gattungen RB, RE und ME auf den üblichen Reisewegen zwischen Berlin und Hamburg.
stimmt.
3.3 Das Aktionsangebot IRE-Berlin-Hamburg-Ticket berechtigt zur Fahrt in den direkten IRE-Zügen zwischen Berlin und Hamburg Hbf.
3.4 Für Fahrten, die außerhalb des Geltungsbereichs des Aktionsangebots IRE-Berlin-Hamburg-Ticket angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof des IRE erforderlich.
OT: Wo ist eigentlich die Höhe einer Produktklasse definiert? Dass die Definition in meiner Signatur garantiert falsch ist weiß ich selbst ;)
hhmm.?
EN und PK C
Florian, Sonntag, 02.03.2014, 03:05 (vor 4422 Tagen) @ Giovanni
"Auch Züge der Gattung EuroNight dürfen laut Tarif mit Fahrkarten der Produktklasse C genutzt werden"
Nachdem auf die Nutzbarkeit der EN mit Fahrkarten der Produktklasse C in Eisenbahn-Foren mehrfach hingewiesen wurde, hat die DB die BB NZ angepasst, so dass jetzt Produktklasse C nicht mehr im EN gültig ist.
Gruß
Florian
Ja, was denn nun....
GUM, Donnerstag, 27.02.2014, 09:41 (vor 4424 Tagen) @ Giovanni
Moin!
[...]
Dann noch der "erheblich ermäßigte Preis". Ergo, wenn eine Streckensperrung oder ähnliches auftritt, darf man also wohl auch nicht über Wittenberge/Ludwigslust/Schwerin ausweichen.
Der "erheblich ermäßigte Preis" ist eine weitere "Glanzleistung" der DB Rechtsabteilung, die sich ja so gerne über deutsches und europaweit geltendes Recht hinwegsetzen möchte.Bei diesem Fahrschein wittern Kenner der Materie Unrat. Und zwar in der Kombination der von der Bahn Bahn selbst erstellten "§" 17 der AGB in Kombination mit "§" 5 der AGB. Dort steht dann wortwörtlich:
"Darüber hinaus kann das Eisenbahnverkehrsunternehmen in den Beförderungsbedingungen von § 17 Abs. 1 Nr. 1 abweichen, wenn nach dem vorgesehenen Tarif für den
Fahrausweis ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt zu zahlen ist."
§ 17 der Eisenbahnverkehrsordnung bezieht sich ausdrücklich nur auf Fahrscheine, die "ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr" gültig sind.Allerdings erfüllt dieser IRE nicht § 2 (5) AEG und ist damit kein Schienenpersonennahverkehr:
http://www.gesetze-im-internet.de/aeg_1994/__2.htmlFolglich könnte § 17 EVO weder beim IRE-Berlin-Hamburg-Ticket noch bei anderen für diesen Zug bestimmten Tickets angewendet werden.
(Die Bahn wird das allerdings mit Sicherheit anders sehen - viel Spaß!)
Bei den Länder-Tickets wird ja bereits von der normalen Rechtslage bei Verspätungen abgewichen. Diese gelten plötzlich als "Zeitkarten des Nahverkehrs" mit einer geringeren Verspätungserstattung.
Also ist bei den ermäßigten Hamburg-Berlin Fahrscheinen entweder mit gar keiner oder einer geringeren Erstattung bei einer Verspätung zu rechnen.
Nein - da die Tickets explizit als einfache Fahrt bzw Hin+Rückfahrt verkauft werden.
Was passiert denn dann mit den Verspätungsansrpüchen, wenn es doch ein "erheblich ermäßigter Fahrausweis" ist?
Ist aber auch nicht meine Strecke, bin sicher dass irgendwann jemand von den Erfahrungen und hoffentlich hohen Pünktlichkeitswerten berichtet.
Vielleicht erleben wir ja die Wiedereinführung des IR in kleinen Schritten.
--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!
Ja, was denn nun....
Giovanni, Donnerstag, 27.02.2014, 10:53 (vor 4424 Tagen) @ GUM
Moin!
[...]
Dann noch der "erheblich ermäßigte Preis". Ergo, wenn eine Streckensperrung oder ähnliches auftritt, darf man also wohl auch nicht über Wittenberge/Ludwigslust/Schwerin ausweichen.
Der "erheblich ermäßigte Preis" ist eine weitere "Glanzleistung" der DB Rechtsabteilung, die sich ja so gerne über deutsches und europaweit geltendes Recht hinwegsetzen möchte.Bei diesem Fahrschein wittern Kenner der Materie Unrat. Und zwar in der Kombination der von der Bahn Bahn selbst erstellten "§" 17 der AGB in Kombination mit "§" 5 der AGB. Dort steht dann wortwörtlich:
"Darüber hinaus kann das Eisenbahnverkehrsunternehmen in den Beförderungsbedingungen von § 17 Abs. 1 Nr. 1 abweichen, wenn nach dem vorgesehenen Tarif für den
Fahrausweis ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt zu zahlen ist."
§ 17 der Eisenbahnverkehrsordnung bezieht sich ausdrücklich nur auf Fahrscheine, die "ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr" gültig sind.Allerdings erfüllt dieser IRE nicht § 2 (5) AEG und ist damit kein Schienenpersonennahverkehr:
http://www.gesetze-im-internet.de/aeg_1994/__2.htmlFolglich könnte § 17 EVO weder beim IRE-Berlin-Hamburg-Ticket noch bei anderen für diesen Zug bestimmten Tickets angewendet werden.
(Die Bahn wird das allerdings mit Sicherheit anders sehen - viel Spaß!)
Bei den Länder-Tickets wird ja bereits von der normalen Rechtslage bei Verspätungen abgewichen. Diese gelten plötzlich als "Zeitkarten des Nahverkehrs" mit einer geringeren Verspätungserstattung.
Also ist bei den ermäßigten Hamburg-Berlin Fahrscheinen entweder mit gar keiner oder einer geringeren Erstattung bei einer Verspätung zu rechnen.
Nein - da die Tickets explizit als einfache Fahrt bzw Hin+Rückfahrt verkauft werden.
Was passiert denn dann mit den Verspätungsansrpüchen, wenn es doch ein "erheblich ermäßigter Fahrausweis" ist?
Die Regelungen zum "erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt" berühren doch in der EVO nur die Nutzung anderer Züge.
Das man die üblicherweise zum "erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt" Tagesnetzkarten als Zeitkarten des Nahverkehrs einstuft um den realistisch möglichen Entschädigungsbetrag unter die Bagatellgrenze zu drücken hat damit nichts zu tun.
Aus der Fahrgastrechtevordnung:
"Fahrgäste, die eine Zeitfahrkarte besitzen und denen während der
Gültigkeitsdauer ihrer Zeitfahrkarte wiederholt Verspätungen
oder Zugausfälle widerfahren, können angemessene Entschädigung
gemäß den Entschädigungsbedingungen des Eisenbahnunternehmens
verlangen."
Zu klären wäre demnach, ob eine Tagesnetzkarte eine Zeitfahrkarte darstellt.
Auch die Frage der Angemessenheit darf gerne geklärt werden, schließlich werden diese Tagesnetzkarten im Durchschnitt für weniger als 2 Fahrten während ihrer Gültigkeit benutzt und aktiv als Alternative für die einzelne Fahrt beworben.
Im Falle des Berlin-Hamburg-Tickets habe ich keine Zweifel, dass diese Regelung zutrifft:
"Wurde der Beförderungsvertrag für eine Hin- und Rückfahrt abgeschlossen,
so wird die Entschädigung für eine entweder auf der
Hin- oder auf der Rückfahrt aufgetretene Verspätung auf der
Grundlage des halben entrichteten Fahrpreises berechnet."
Ist aber auch nicht meine Strecke, bin sicher dass irgendwann jemand von den Erfahrungen und hoffentlich hohen Pünktlichkeitswerten berichtet.
Für sich genommen sind Verspätungen über 60min ja extrem unwahrscheinlich.
"3.4 Für Fahrten, die außerhalb des Geltungsbereichs des Aktionsangebots IRE-Berlin-Hamburg-Ticket angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof des IRE erforderlich."
...daraus könnte man evtl ableiten, dass sich in jedem Fall eine Reisekette mit den Vorlauf/Nachlauf-Fahrscheinen ergeben würde.
(btw: aus meiner Sicht wäre die DB gut beraten, wenn sie die Nutzung der S-Bahn im Bereich der tariflichen Gleichstellung erlauben würde)
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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)
IRE-Berlin-Hamburg-Ticket keine Zeitfahrkarte
michael_seelze, Donnerstag, 27.02.2014, 12:02 (vor 4424 Tagen) @ Giovanni
Bei den Länder-Tickets wird ja bereits von der normalen Rechtslage bei Verspätungen abgewichen. Diese gelten plötzlich als "Zeitkarten des Nahverkehrs" mit einer geringeren Verspätungserstattung.
Also ist bei den ermäßigten Hamburg-Berlin Fahrscheinen entweder mit gar keiner oder einer geringeren Erstattung bei einer Verspätung zu rechnen.
Nein - da die Tickets explizit als einfache Fahrt bzw Hin+Rückfahrt verkauft werden.
Genau. Es findet sich in den BB auch kein Hinweis auf eine Einstufung des IRE-Berlin-Hamburg-Tickets als Zeitkarte.
Was passiert denn dann mit den Verspätungsansrpüchen, wenn es doch ein "erheblich ermäßigter Fahrausweis" ist?
Die Regelungen zum "erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt" berühren doch in der EVO nur die Nutzung anderer Züge.Das man die üblicherweise zum "erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt" Tagesnetzkarten als Zeitkarten des Nahverkehrs einstuft um den realistisch möglichen Entschädigungsbetrag unter die Bagatellgrenze zu drücken hat damit nichts zu tun.
Zu klären wäre demnach, ob eine Tagesnetzkarte eine Zeitfahrkarte darstellt.
Auch die Frage der Angemessenheit darf gerne geklärt werden, schließlich werden diese Tagesnetzkarten im Durchschnitt für weniger als 2 Fahrten während ihrer Gültigkeit benutzt und aktiv als Alternative für die einzelne Fahrt beworben.
[...]eine für eine unbegrenzte Anzahl von Fahrten gültige Fahrkarte, die es dem berechtigten Inhaber erlaubt, auf einer bestimmten Strecke oder in einem bestimmten Netz während eines festgelegten Zeitraums mit der Eisenbahn zu reisen
gilt lt. Artikel 3, Punkt 13 der EG-VO 1371/2007 als Zeitfahrkarte.
Demnach läge eine Zeitfahrkarte z.B. bereits dann vor, wenn man mit ihr innerhalb einer Stunde auf der Strecke zwischen zwei S-Bahnstationen beliebig oft fahren dürfte.
Im Falle des Berlin-Hamburg-Tickets habe ich keine Zweifel, dass diese Regelung zutrifft:
"Wurde der Beförderungsvertrag für eine Hin- und Rückfahrt abgeschlossen, so wird die Entschädigung für eine entweder auf der Hin- oder auf der Rückfahrt aufgetretene Verspätung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrpreises berechnet."
Ganz genau: Punkt 6.2 der BB zum Angebot lautet:
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr.
Also finden die ganz normalen FGR-Regelungen zu Fahrpreisentschädigungen und nicht die Regelungen für Zeitkarten hier Anwendung.
Viel interessanter: der letzte Zug fällt aus...
PhilippK, Donnerstag, 27.02.2014, 12:32 (vor 4424 Tagen) @ michael_seelze
Der Ausschluss der Nutzung eines Zuges einer höheren Produktkategorie wird dann interessant, wenn der letzte Zug eines Tages ausfällt. Dann kannst du nach Fahrgastrechten zwar keinen IC(E) nutzen, aber dir ein Hotel in Berlin/Hamburg nehmen...
Gruß, Philipp
Viel interessanter: der letzte Zug fällt aus...
tose25, Donnerstag, 27.02.2014, 15:59 (vor 4424 Tagen) @ PhilippK
Greift hier dann aber nicht die Regelung mit dem "anderen Verkehrsmittel" und der Zeitangabe zwischen 0 und 5 Uhr? Da das andere Verkehrsmittel nicht genau definiert ist, wäre dann doch auch ein Fernverkehrszug erlaubt?
Viel interessanter: der letzte Zug fällt aus...
Nocturn, Im Bahndeutsch "Spontaner VieIfahrer", Donnerstag, 27.02.2014, 16:18 (vor 4424 Tagen) @ tose25
Bevor die Bahn das Hotel zahlt, geben sie erfahrungsgemäß auch einen ICE frei...
Ist ja auch logisch, das eine verursacht effektiv kosten das andere nicht.
OT: Anderes Verkehrsmittel
michael_seelze, Donnerstag, 27.02.2014, 17:44 (vor 4424 Tagen) @ tose25
Greift hier dann aber nicht die Regelung mit dem "anderen Verkehrsmittel" und der Zeitangabe zwischen 0 und 5 Uhr? Da das andere Verkehrsmittel nicht genau definiert ist, wäre dann doch auch ein Fernverkehrszug erlaubt?
Unter einem anderen Verkehrsmittel verstehe ich Bus, Taxi etc. Siehe z.B. die Verkehrsmittelvergleiche (Flugzeug, Bahn, MIV).
Die Regelung dürfte ihren Ursprung in § 18 (3) EG-VO 1371/2007 haben:
Besteht keine Möglichkeit zur Fortsetzung eines Verkehrsdienstes mehr, so organisiert das Eisenbahnunternehmen so rasch wie möglich einen alternativen Beförderungsdienst für die Fahrgäste.
OT: Anderes Verkehrsmittel
tose25, Donnerstag, 27.02.2014, 20:07 (vor 4424 Tagen) @ michael_seelze
Dann müsste das aber auch so in der EU Verordnung stehen. Für deine Behauptung spricht natürlich, dass der Fernverkehr auch auf Schienen fährt. Gegen deine Behauptung spricht, dass der Fernverkehr aus Sicht Bahn nicht als "vergleichbar" gilt, das spricht für ein "anderes" Verkehrsmittel. Gerichtliche Klärung ist wohl schwierig, weil die Bahn dann wahrscheinlich vorsorglich doch die Leistung bewilligt, um ein Urteil zu verhindern. Ich selber würde aber wohl eher für ein paar Euro mehr den Normalpreis zu 23,95 Euro bzw. 3 Tage vorher einen Sparpreis mit einem 1 km langen IC-Teilstück zu 21,75 Euro buchen. Das hätte mal von den Fahrgastrechten abgesehen den Vorteil, in der jeweiligen Stadt die S-Bahn bzw. im Fall des Sparpreises sogar Bus und Ubahn nutzen zu dürfen.
OT: Anderes Verkehrsmittel
michael_seelze, Donnerstag, 27.02.2014, 22:39 (vor 4424 Tagen) @ tose25
Dann müsste das aber auch so in der EU Verordnung stehen. Für deine Behauptung spricht natürlich, dass der Fernverkehr auch auf Schienen fährt. Gegen deine Behauptung spricht, dass der Fernverkehr aus Sicht Bahn nicht als "vergleichbar" gilt, das spricht für ein "anderes" Verkehrsmittel.
Es werden nur die Beförderungsbedingungen einer Fahrt mit einem Zug der Produktklassen ICE und IC/EC von der Bahn als nicht vergleichbar mit Fahrten mit einem Zug der Produktklasse C angesehen, um das "Schlupfloch" in Artikel 16 der FGR-VO zu nutzen.
Diese "Nichtvergleichbarkeit" hat nichts mit der Einstufung der Verkehre auf der Schiene als "Verkehrsmittel" bzw. "Schienenpersonenverkehrsdienst" zu tun.
IRE Berlin - Hamburg: Pressemeldung
Sören Heise, Region Hannover, Mittwoch, 26.02.2014, 13:50 (vor 4425 Tagen) @ bskf
Moin,
dazu eine DB-PM.
Presseinformation
IRE Berlin - Hamburg ergänzt Reiseangebot
Ab 14. April täglich mit Halt in Stendal, Salzwedel, Uelzen und Lüneburg
(Berlin, 26. Februar 2014) Ab 14. April steht für die Verbindung Berlin – Hamburg ein neues Angebot zur Verfügung.
DB Regio Nordost bietet den Fahrgästen auf der Relation Berlin – Hamburg eine neue Reisemöglichkeit mit Halt in Stendal, Salzwedel, Uelzen und Lüneburg an und erschließt mit dieser Direktverbindung von Berlin aus interessante Tourismusregionen, wie beispielsweise neben Hamburg, die Lüneburger Heide oder die Altmark.
Der Interregio-Express (IRE) verkehrt vom 14. April befristet bis zum 13. Dezember 2014 täglich von Berlin nach Hamburg und zurück. Dabei wird der IRE Montag bis Samstag gegen 7 Uhr in Berlin starten und gegen 10 Uhr Hamburg erreichen. Sonntags erfolgt die Fahrt nach Hamburg gegen 13 Uhr. Die Rückfahrt erfolgt ab Hamburg montags bis donnerstags gegen 16.30 Uhr und freitags bis sonntags gegen 18.00 Uhr. An Freitagen ist darüber hinaus ein weiteres Zugpaar um die Mittagszeit geplant.
Im IRE gilt der Nahverkehrstarif der Deutschen Bahn AG. Damit ist an Wochenenden das Schönes-Wochenende-Ticket gültig und Montag bis Freitag nach 9 Uhr das Quer-durchs-Land-Ticket.
Darüber hinaus gibt es für den IRE einen Festpreis von 19,90 Euro für eine Fahrt und 29,90 Euro für eine Hin- und Rückfahrt innerhalb von 15 Tagen. Die Buchung dieses neuen Sondertarifs ist ab dem 1. April 2014 möglich. Vorverkaufsfristen bestehen nicht. Beim Kauf im Zug gibt es einen Aufpreis.
Eine Sitzplatzreservierung ist möglich. Hier gelten die gültigen Konditionen der Deutschen Bahn AG.
Weiterhin wird im IRE eine Fahrradbeförderung zu den regulären Nahverkehrskonditionen angeboten. Um die Fahrradmitnahme sicherzustellen, ist die kostenlose Reservierung eines Fahrradstellplatzes erforderlich.
Weitere Informationen stehen ab 19. März unter www.bahn.de/berlin-hamburg zur Verfügung.
Viele Grüße
Sören
--
![[image]](https://up.picr.de/48317654tz.jpg)
Verstehen Sie Bahnhof!
Europa: Linkliste Fahrplantabellen und mehr
Ein großes Plus: Verkauf von Fahrscheinen im Zug! *owT*
GUM, Mittwoch, 26.02.2014, 14:58 (vor 4425 Tagen) @ Sören Heise
- kein Text -
--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!
Der Bahn wird langweilig
maxiboy, IBNR: 7006966, Donnerstag, 27.02.2014, 21:13 (vor 4424 Tagen) @ bskf
Eigentlich wäre die Strecke auch für private Wettbewerber à la InterConnex geeignet. Aber die kommen nicht in die Puschen. Also wird die DB selbst aktiv und entlastet die hochfrequentierten Pendlerzüge durch eine Discount-Verbindung.
IRE vsl. mit 182 (MRCE) und Bimz (DB Regio Nordorst )
Wagenzugfan, Freitag, 28.02.2014, 17:02 (vor 4423 Tagen) @ maxiboy
- kein Text -
IRE vsl. mit 182 (MRCE) und Bimz (DB Regio Nordorst )
Splittergattung, Samstag, 01.03.2014, 10:35 (vor 4422 Tagen) @ Wagenzugfan
Was ist das denn? Da weiß ich ja gar nicht, ob ich mir die Dinger unbedingt mal antun soll (weil 182) oder unbedingt vermeiden (weil Bimz) ... ;-)
IRE vsl. mit 182 (MRCE) und Bimz (DB Regio Nordorst )
Tabernaer, Irgendwo im grünen Nirgendwo, Sonntag, 02.03.2014, 07:49 (vor 4422 Tagen) @ Splittergattung
Wenn du Glück hast, sind das Redesign Bimz und die sind um Längen besser, als die Original Ausstattung. Man hat sogar den Vorteil des zu öffnenden Fensters bei behalten. Eine Wohltat vor allem dann, wenn der Vordermann mal wieder seine Schuhe auszieht nach gefühlten 30 Jahren und Knoblauchsuppe isst...
![[image]](http://www.bahnknoten-ingolstadt.de/pics/collage.jpg)