Welche "neuen Regelungen"? (Allgemeines Forum)

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Samstag, 25.04.2009, 22:34 (vor 6088 Tagen) @ jor

Hallo,

Die "höhere Gewalt" wird noch interessant. Denn wenn die Vegetationspflege
mangelhaft erfolgt, ist ein auf die Strecke kippender Baum mit Sicherheit keine
höhere Gewalt.


Was kann denn ein EVU dazu, wenn DB Netz die Pflege vernachlässigt?

eben genau das meine ich. Das EVU kann dafür nichts, vor allem nicht ein EVU, dass nicht zum DB-Konzern gehört. Ähnlich ist es ja mit dem Abbau von Überholmöglichkeiten.

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
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