Neue Regelungen bei Verspätung + Abfindung für Mehdorn (Allgemeines Forum)
Hallo,
nochmal zum Nachlesen, was hier schon erwähnt wurde: Neue Regelungen bei Verspätung
Bahn will Mehdorn 4,9 Millionen Abfindung zahlen
Ein schönes Wochenende wünsche ich euch.
Neue Regelungen bei Verspätung + Abfindung für Mehdorn
nochmal zum Nachlesen, was hier schon erwähnt wurde: Neue Regelungen bei Verspätung
Leider steht da noch immer "mehr als 60 Minuten" und nicht "ab 60 Minuten". Denn ob der Folgezug +0 oder +1 hat ist eher Zufall (und lt. Bahn noch pünktlich - zurecht), sodass der Anspruch mehr oder weniger auch vom Zufall abhängt.
Einen echten Fortschritt finde ich, dass man sich zukünftig das Geld auch in Bar auszahlen lassen kann.
Das habe ich ehrlich gesagt nicht anders erwartet und ist auch nichts ungewöhnliches.
Ein schönes Wochenende wünsche ich euch.
Dem schliesse ich mich uneingeschränkt an :)
--
![[image]](http://img.aachen-im-bild.de/brueckebelgien.jpg)
Neue Regelungen bei Verspätung + Abfindung für Mehdorn
Einen echten Fortschritt finde ich, dass man sich zukünftig das Geld auch in Bar auszahlen lassen kann.
Weiterer Fortschritt: Die Verspätung wird auch bei Verpassen des Anschlusszuges weitergerechnet.
Das habe ich ehrlich gesagt nicht anders erwartet und ist auch nichts ungewöhnliches.
Hat aber auch Bahnbezug und wollte euch das nicht vorenthalten ;)
Neue Regelungen bei Verspätung + Abfindung für Mehdorn
Einen echten Fortschritt finde ich, dass man sich zukünftig das Geld auch in Bar auszahlen lassen kann.
Weiterer Fortschritt: Die Verspätung wird auch bei Verpassen des Anschlusszuges weitergerechnet.
War das bisher nicht? Dann ist das der wohl hilfreichste Fortschritt. Ob es wohl ein Umdenken beim Warten von Anschlusszügen gibt? (ggf. auch, dass die Zeit, dass ein Zug als Anschluss gilt, auf 10 Minuten heraufgesetzt wird o.ä.)
Das habe ich ehrlich gesagt nicht anders erwartet und ist auch nichts ungewöhnliches.
Hat aber auch Bahnbezug und wollte euch das nicht vorenthalten ;)
Ja, natürlich! Brauchst Dich nicht rechtfertigen für die Info ;)
--
![[image]](http://img.aachen-im-bild.de/brueckebelgien.jpg)
Neue Regelungen bei Verspätung + Abfindung für Mehdorn
Leider steht da noch immer "mehr als 60 Minuten" und nicht "ab 60 Minuten". Denn ob der Folgezug +0 oder +1 hat ist eher Zufall (und lt. Bahn noch pünktlich - zurecht), sodass der Anspruch mehr oder weniger auch vom Zufall abhängt.
Na ja, dieses Problem hast Du natürlich bei jeder Zeitbegrenzung, denn bei einer Formulierung 'ab 60 Minuten' hätten diejenigen die 'Ar....karte', deren Zug 59 Minuten verspätet wären, usw. usw. ... !
Neue Regelungen bei Verspätung + Abfindung für Mehdorn
Leider steht da noch immer "mehr als 60 Minuten" und nicht "ab 60 Minuten". Denn ob der Folgezug +0 oder +1 hat ist eher Zufall (und lt. Bahn noch pünktlich - zurecht), sodass der Anspruch mehr oder weniger auch vom Zufall abhängt.
Na ja, dieses Problem hast Du natürlich bei jeder Zeitbegrenzung, denn bei einer Formulierung 'ab 60 Minuten' hätten diejenigen die 'Ar....karte', deren Zug 59 Minuten verspätet wären, usw. usw. ... !
Nein, nicht ganz: Da die Reisekette zählt und nicht der einzelne Zug bekommt man bei Anschlussverlust nur dann eine Entschädigung, wenn der Anschlusszug (der meistens genau 60 Minuten später fährt) auch mindestens eine Minute Verspätung hat.
Für Fälle, wo man keinen Anschlussverlust hatte, hast Du natürlich recht. Aber die meinte ich hier nicht.
--
![[image]](http://img.aachen-im-bild.de/brueckebelgien.jpg)
Unsaubere Takt
Moin!
Ein unsauberer Takt kann da für die Fahrgäst von Vorteil sein. Beispiel: Dortmund Hbf -> Braunschweig Hbf
11:48 Uhr ab Dortmund Hbf
13:28 Uhr an Hannover Hbf
ICE 547
13:36 Uhr ab Hannover Hbf
14:08 Uhr an Braunschweig Hbf
IC 2039
Durch die obligatorische Verspätung auf der Linie wird in Hannover der Anschluss IC und auch der RE verpasst.
Der nächste IC ist der 2049. Abfahrt in Hannover Hbf 14:36, Ankunft in Braunschweig Hbf aber erst um 15:09 Uhr.
Viele Grüße
fabs
--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...
Neue Regelungen bei Verspätung + Abfindung für Mehdorn
War das bisher nicht?
Nur bei Anschlüssen innerhalb des FV.
Ah, Danke! *OwT*
.
--
![[image]](http://img.aachen-im-bild.de/brueckebelgien.jpg)
Neue Regelungen bei Verspätung + Abfindung für Mehdorn
nochmal zum Nachlesen, was hier schon erwähnt wurde: Neue Regelungen bei Verspätung
Einerseits sehr gut. Andererseits sind Preiserhöhungen mal wieder vorprogrammiert...
4,9 Millionen Zimbabwe-Dollar? Oder Fußtritte? Oder doch Euro? ;-)
Jan
Neue Regelungen bei Verspätung + Abfindung für Mehdorn
4,9 Millionen Zimbabwe-Dollar? Oder Fußtritte? Oder doch Euro? ;-)
4,9 Millionen Zwangsminuten im Zug...
*SCNR*
--
![[image]](http://img.aachen-im-bild.de/brueckebelgien.jpg)
Neue Regelungen bei Verspätung + Abfindung für Mehdorn
Einerseits sehr gut. Andererseits sind Preiserhöhungen mal wieder vorprogrammiert...
Die dürften im Promillebereich liegen und im Gegenzug die Kundenzufriedenheit erhöhen und damit auch (geringe Mehr-) Einnahmen schaffen.
Absolute Augenwischerei.
Nabend,
naja so begeistert darf man von der neuen Regelung nun nicht sein.
Erstens sei erwähnt bei mehr als 60 Minuten, größtenteils fährt die allerdings Bahn im Stundentakt...
Eine Hotelübernachtung oder Taxifahrt wird jetzt angesprochen als ob man das Rad neu erfunden hat, aber das gibt es schon seit Jahren...
Weiterhin glaube ich, dass es in Zukunft bei Personenunfällen, Böschungsbränden, BÜ-Unfällen o.ä. nicht ohne große Probleme eine Erstattung geben wird. Da wird der Konzern in Zukunft genuaer hinschauen und nicht großzügig bei Fremdverschulden erstatten/gutschreiben. Da werden sich noch viele umgucken...
Auch der Rücktritt von der Fahrt und die volle Erstattung gibt es schon ewig...
Absolut kein Meilenstein was man da "verhandelt" hat...
Schönen Abend
Fahrgastrechte sind nun Gesetz
Hallo,
Eine Hotelübernachtung oder Taxifahrt wird jetzt angesprochen als ob man das Rad neu erfunden hat, aber das gibt es schon seit Jahren...
eben nicht. Bislang war es eine freiwillige Leistung der DB, nun liegt das in Gesetzesform vor.
--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
![[image]](http://www.abload.de/img/db_tonne_kleinluwx.jpg)
Fahrgastrechte sind nun Gesetz
Hallo,
Eine Hotelübernachtung oder Taxifahrt wird jetzt angesprochen als ob man das Rad neu erfunden hat, aber das gibt es schon seit Jahren...
eben nicht. Bislang war es eine freiwillige Leistung der DB, nun liegt das in Gesetzesform vor.
Siehe Punkt 9.1 der BB Bahn. Hotelübernachtung und Taxifahrt sind auch schon jetzt drin.
Fahrgastrechte sind nun Gesetz
eben nicht. Bislang war es eine freiwillige Leistung der DB, nun liegt das in Gesetzesform vor.
Siehe Punkt 9.1 der BB Bahn. Hotelübernachtung und Taxifahrt sind auch schon jetzt drin.
AGBs != Gesetz
Fahrgastrechte sind nun Gesetz
eben nicht. Bislang war es eine freiwillige Leistung der DB, nun liegt das in Gesetzesform vor.
Siehe Punkt 9.1 der BB Bahn. Hotelübernachtung und Taxifahrt sind auch schon jetzt drin.
AGBs != Gesetz
Nein, wirklich?
Trotzdem gibt es die Hotelübernachtung und Taxifahrt schon, was Holger meinte, es noch nicht geben würde.
Fahrgastrechte sind nun Gesetz
Hallo,
Eine Hotelübernachtung oder Taxifahrt wird jetzt angesprochen als ob man das Rad neu erfunden hat, aber das gibt es schon seit Jahren...
eben nicht. Bislang war es eine freiwillige Leistung der DB, nun liegt das in Gesetzesform vor.
Siehe Punkt 9.1 der BB Bahn. Hotelübernachtung und Taxifahrt sind auch schon jetzt drin.
ja. In den Beförderungsbedingungen der DB BAHN steht das drin (und beides habe ich schon genutzt). Aber Beförderungsbedingungen sind kein Gesetz. Die kann man ändern, wie man lustig ist und genau das ist der Unterschied. Nun gelten diese Sachen auf für Kunden anderer EVUs.
--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
![[image]](http://www.abload.de/img/db_tonne_kleinluwx.jpg)
Fahrgastrechte sind nun Gesetz
Hallo,
eben nicht. Bislang war es eine freiwillige Leistung der DB, nun liegt das in Gesetzesform vor.
Siehe Punkt 9.1 der BB Bahn. Hotelübernachtung und Taxifahrt sind auch schon jetzt drin.
AGBs != Gesetz
Nein, wirklich?
Trotzdem gibt es die Hotelübernachtung und Taxifahrt schon, was Holger meinte, es noch nicht geben würde.
Bitte genau lesen. Gab es sie schon in Form eines Gesetzes, was eben ein EVU nicht nach Belieben ändern kann? Nein!
--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
![[image]](http://www.abload.de/img/db_tonne_kleinluwx.jpg)
Fahrgastrechte sind nun Gesetz
Hallo,
Eine Hotelübernachtung oder Taxifahrt wird jetzt angesprochen als ob man das Rad neu erfunden hat, aber das gibt es schon seit Jahren...
eben nicht. Bislang war es eine freiwillige Leistung der DB, nun liegt das in Gesetzesform vor.
Siehe Punkt 9.1 der BB Bahn. Hotelübernachtung und Taxifahrt sind auch schon jetzt drin.
ja. In den Beförderungsbedingungen der DB BAHN steht das drin (und beides habe ich schon genutzt). Aber Beförderungsbedingungen sind kein Gesetz. Die kann man ändern, wie man lustig ist und genau das ist der Unterschied. Nun gelten diese Sachen auf für Kunden anderer EVUs.
Glaubst du wirkllich, dass sich durch das neue Gesetz jemand verantwortlich zeigt, wenn ich durch einen verspäteten DB-Zug (oder NWB-Zug) den letzten NWB-Zug (oder DB-Zug) verpasse? Wer soll dann die Hotelübernachtung zahlen? Solche Folgen der Bahnreform und Wettbewerbsvergabe sind nämlich leider nicht bedacht worden.
Die kann man nicht ändern wie man lustig ist. Wenn ich einen Vertrag nach Maßgabe einer bestimmten AGB schließe, kann die nicht nachträglich geändert werden, insofern sind die AGB sehr wohl bindend.
Auch ist es fraglich, ob das Gesetz nicht nach hinten losgehen wird: Denn mich würde es nicht wundern, wenn alle Kulanzregelungen (und jetzt gab es sehr viele Gutscheine etc. auf Kulanz) abgeschafft werden.
Fahrgastrechte sind nun Gesetz
Hallo,
eben nicht. Bislang war es eine freiwillige Leistung der DB, nun liegt das in Gesetzesform vor.
Siehe Punkt 9.1 der BB Bahn. Hotelübernachtung und Taxifahrt sind auch schon jetzt drin.
AGBs != Gesetz
Nein, wirklich?
Trotzdem gibt es die Hotelübernachtung und Taxifahrt schon, was Holger meinte, es noch nicht geben würde.
Bitte genau lesen. Gab es sie schon in Form eines Gesetzes, was eben ein EVU nicht nach Belieben ändern kann? Nein!
Das habe ich nicht geschrieben. Du hast geschrieben:
eben nicht. Bislang war es eine freiwillige Leistung der DB, nun liegt das in Gesetzesform vor.
Die Leistung war nicht freiwillig, sondern vertraglich festgeschrieben.
Fahrgastrechte sind nun Gesetz
Hallo,
eben nicht. Bislang war es eine freiwillige Leistung der DB, nun liegt das in Gesetzesform vor.
Siehe Punkt 9.1 der BB Bahn. Hotelübernachtung und Taxifahrt sind auch schon jetzt drin.
AGBs != Gesetz
Nein, wirklich?
Trotzdem gibt es die Hotelübernachtung und Taxifahrt schon, was Holger meinte, es noch nicht geben würde.
Bitte genau lesen. Gab es sie schon in Form eines Gesetzes, was eben ein EVU nicht nach Belieben ändern kann? Nein!
Achja, weshalb man ein Gesetz braucht: Weil die Poltik das wieder so halbwegs gerade zu biegen versucht, was sie angerichtet hat. Ohne das gelb-weiße, grüne, violette und türkisfarbene Geraffel hätten wir all solche Probleme nicht und jeder hätte nachts sein Bett im Hotel, weil es nichts EVU-überschreitendes geben würde. Never change a working system...
Fahrgastrechte sind nun Gesetz
Glaubst du wirkllich, dass sich durch das neue Gesetz jemand verantwortlich zeigt, wenn ich durch einen verspäteten DB-Zug (oder NWB-Zug) den letzten NWB-Zug (oder DB-Zug) verpasse? Wer soll dann die Hotelübernachtung zahlen? Solche Folgen der Bahnreform und Wettbewerbsvergabe sind nämlich leider nicht bedacht worden.
Das wird in der Tat ein lustiges Spiel :D
Die kann man nicht ändern wie man lustig ist. Wenn ich einen Vertrag nach Maßgabe einer bestimmten AGB schließe, kann die nicht nachträglich geändert werden, insofern sind die AGB sehr wohl bindend.
Ja. Wenn aber die DB Morgen ihre AGB ändert, sind alle ab übermorgen gekauften Fahrkarten nach den neuen AGB gekauft. Von daher könnte man - theoretisch - die (bis dato freiwilligen) Fahrgastrechte schnell wieder abschaffen
Auch ist es fraglich, ob das Gesetz nicht nach hinten losgehen wird: Denn mich würde es nicht wundern, wenn alle Kulanzregelungen (und jetzt gab es sehr viele Gutscheine etc. auf Kulanz) abgeschafft werden.
Ich sehe es eigentlich als Geschenk der Regierung an die DB, dass man die von der DB mehr oder weniger freiwillig auferlegten Verpflichtungen nun 1:1 in ein Gesetz packt. Ich glaube deshalb nicht, dass die DB nun sehr "verstimmt" ist.
--
![[image]](http://img.aachen-im-bild.de/brueckebelgien.jpg)
Fahrgastrechte sind nun Gesetz
Hallo,
Achja, weshalb man ein Gesetz braucht: Weil die Poltik das wieder so halbwegs gerade zu biegen versucht, was sie angerichtet hat. Ohne das gelb-weiße, grüne, violette und türkisfarbene Geraffel hätten wir all solche Probleme nicht und jeder hätte nachts sein Bett im Hotel, weil es nichts EVU-überschreitendes geben würde. Never change a working system...
also die "guten alten Bundesbahnzeiten" wünsche ich mir nicht zurück. Damals gab es keinerlei Ansprüche wegen irgendetwas, der Beförderungsfall reiste in alten miefigen Abteilwagen und auf "Nebenstrecken" wagte man noch nicht einmal von einem ITF zu träumen.
--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
![[image]](http://www.abload.de/img/db_tonne_kleinluwx.jpg)
Fahrgastrechte sind nun Gesetz
Hallo,
Achja, weshalb man ein Gesetz braucht: Weil die Poltik das wieder so halbwegs gerade zu biegen versucht, was sie angerichtet hat. Ohne das gelb-weiße, grüne, violette und türkisfarbene Geraffel hätten wir all solche Probleme nicht und jeder hätte nachts sein Bett im Hotel, weil es nichts EVU-überschreitendes geben würde. Never change a working system...
also die "guten alten Bundesbahnzeiten" wünsche ich mir nicht zurück. Damals gab es keinerlei Ansprüche wegen irgendetwas, der Beförderungsfall reiste in alten miefigen Abteilwagen und auf "Nebenstrecken" wagte man noch nicht einmal von einem ITF zu träumen.
Deshalb ja auch "WORKING system". Und um Verbesserungen zu erzielen, bedarf es keiner Privatbahnen oder sonstiger Form von Kleinstaaterei.
Fahrgastrechte sind nun Gesetz
Ich sehe es eigentlich als Geschenk der Regierung an die DB, dass man die von der DB mehr oder weniger freiwillig auferlegten Verpflichtungen nun 1:1 in ein Gesetz packt. Ich glaube deshalb nicht, dass die DB nun sehr "verstimmt" ist.
das sehe ich anders, die meisten Leute werden Baraiszahlung wählen und damit geht das Geld aus dem Unternehmen, nicht wie bei den Gutscheinen.
Viele Grüße
--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)
Fahrgastrechte sind nun Gesetz
Ich sehe es eigentlich als Geschenk der Regierung an die DB, dass man die von der DB mehr oder weniger freiwillig auferlegten Verpflichtungen nun 1:1 in ein Gesetz packt. Ich glaube deshalb nicht, dass die DB nun sehr "verstimmt" ist.
das sehe ich anders, die meisten Leute werden Baraiszahlung wählen und damit geht das Geld aus dem Unternehmen, nicht wie bei den Gutscheinen.Viele Grüße
Ja, der Punkt mit der Barauszahlung ist für die DB in der Tat unangenehm. Meinst Du denn, viele Verspätungsgutscheine sind verfallen? (in den anderen Fällen landet das Geld ja wieder bei der DB).
--
![[image]](http://img.aachen-im-bild.de/brueckebelgien.jpg)
Neue Regelungen bei Verspätung + Abfindung für Mehdorn
Die Netzeitung ist noch etwas ausführlicher:
http://www.netzeitung.de/wirtschaft/ratgeber/1338100.html
Ganz unten...
Was verbessert sich noch für Bahnreisende?
Die Bahnunternehmen sind künftig verpflichtet, gemeinsam mit Interessenvertretern dafür zu sorgen, dass der Bahnhof und die Bahnsteige für Behinderte oder alte Menschen zugänglich sind. Sie müssen zudem deutlich sichtbar über die eigene Beschwerdestelle informieren und Beschwerden innerhalb von drei Monaten bearbeiten.
Fahrgastrechte sind nun Gesetz
Für die DB ist das Gesetz als Geschenk zu sehen.
Habt ihr euch schon mal überlegt wo das Gesetz denn eigentlich greift?
Stellwerksausfall nein!
Signalstörung nein!
Bauarbeiten nein!
… usw.
Einzig bei Störungen am Zug selbst und daraus entstehenden Verspätungen muss anteilig erstattet werden. Denn nur Verschulden eines EVU ist im Gesetzt hinterlegt. Hier zählen keine Störungen bei Infrastrukturunternehmen.
Neue Regelungen bei Verspätung + Abfindung für Mehdorn
Beschwerden beim Bahnhof werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen beantwortet.
Fahrgastrechte sind nun Gesetz
Habt ihr euch schon mal überlegt wo das Gesetz denn eigentlich greift?
Stellwerksausfall nein!
Signalstörung nein!
Bauarbeiten nein!
… usw.
Immerhin: Anschlussverluste sind nicht gerade selten!
Fahrgastrechte sind nun Gesetz
Für die DB ist das Gesetz als Geschenk zu sehen.
Habt ihr euch schon mal überlegt wo das Gesetz denn eigentlich greift?
Stellwerksausfall nein!
Signalstörung nein!
Bauarbeiten nein!
… usw.
Einzig bei Störungen am Zug selbst und daraus entstehenden Verspätungen muss anteilig erstattet werden. Denn nur Verschulden eines EVU ist im Gesetzt hinterlegt. Hier zählen keine Störungen bei Infrastrukturunternehmen.
Einspruch. Das Gesetz greift bei allen Störungen, deren Ursach im Eisenbahnbetrieb liegt. Egal ob die Ursache dem Betreiber des betreffenden Zug, einem anderen EVU oder einem Infrastrukturunternehmen zuzuordnen ist. Die verschiedenen Eisenbahnunternehmen müssen die Aufteilung der entstehenden Kosten unter sich ausmachen.