Warteräume in Bahnhöfen - Mal etwas grundsätzlich (Allgemeines Forum)
vor ca. 1 Jahr ein Schreiben bekommen, nachdem ich mich über die Erichtung des neuen Coffee Fellows in Augsburg beschwerte, wo ich sagte, dass dort nicht genug Platz sei für die restlichen Reisenden usw.!
Sie schrieben mir daraufhin, dass diese Plätze auch als "Wartreplätze" "generell" in allen Bahnhöfen deklariert seien, da Sie dazugezählt würden (Brief) usw.
Beförderungsbedingungsspezalisten - jetzt seit ihr nochmals gefragt, ansonsten schreibe ich die Bahn nochmals an! Damals hatten es viele Geschäfte nicht akzeptiert, bis ich ihnen den Brief unter die Nase gehalten hatte! Den hatte ich 1 Jahr dabei und es klappte in vielen Bahnhöfen.
Ich empfehle Dir, Dich erneut an den Bahnhofsbetreiber zu wenden.
Ein Beförderungsbedingungsspezialist wird da kaum weiterhelfen können.
Denn der Beförderungsvertrag wird mit den Beförderern bzw. ausführenden Beförderern, also lt. den Definitionen in EG-VO 1371/2007 Artikel 3, Punkte 1-3
(ausführender)Beförderer: das vertragliche Eisenbahnunternehmen [jedes öffentlich-rechtliche oder private Unternehmen, dessen Tätigkeit im Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen zur Beförderung von Gütern und/oder Personen besteht, wobei dieses Unternehmen die Traktion sicherstellen muss; dies schließt auch Unternehmen ein, die ausschließlich die Traktionsleistung erbringen], mit dem der Fahrgast den Beförderungsvertrag geschlossen hat, oder eine Reihe aufeinanderfolgender Eisenbahnunternehmen, die auf der Grundlage dieses Vertrags haften (Eisenbahnunternehmen, dem das vertragliche Eisenbahnunternehmen die Durchführung der Beförderung auf der Schiene ganz oder teilweise übertragen hat)
geschlossen. Dieser umfasst die Beförderung nach den Beförderungsbedingungen.
In den Beförderungsbedingungen ist lediglich von Abfahrts- und Zielbahnhöfen die Rede. Eine Ausstattung der Bahnhöfe mit Warteräumen/Warteplätzen wird hier nicht garantiert.
Die Warteräume betreffenden Artikel sind schon vor einiger Zeit aus der EVO gestrichen worden. Siehe auch dieser DSO-Beitrag.
Auch im Stationspreissystem der DB Station&Service AG sind Warteräume nicht als Basisleistung vorgesehen. Nur in den Bahnhofskategorien 1-5 ist eine Sitzgelegenheit Basisleistung. In welcher Form diese Sitzgelegenheit zur Verfügung gestellt wird, ist in frei zugänglichen Dokumenten nicht definiert.
Die vermieteten/verpachteten Flächen an Verkehrsstationen sind zudem keine Eisenbahninfrastruktur. Das bedeutet, dass der Beförderer mit dem Stationspreis für die Nutzung dieser Flächen durch Fahrgäste nicht gezahlt hat.
gesamter Thread:
- Warteräume in Bahnhöfen!? Ich hatte von der DB -
Johannes85,
12.12.2013, 16:18
- Warteräume in Bahnhöfen - Mal etwas grundsätzlich -
michael_seelze,
12.12.2013, 17:41
- Eigentlich skandalös -
Frankfurt (Main) Süd,
13.12.2013, 10:15
- Eigentlich skandalös -
JanZ,
13.12.2013, 11:22
- Eigentlich skandalös -
Schlusslicht,
13.12.2013, 13:14
- Eigentlich skandalös -
JanZ,
13.12.2013, 14:21
- Eigentlich skandalös -
sobinichhalt,
13.12.2013, 17:21
- Eigentlich skandalös - ICE 1 Mario, 13.12.2013, 22:20
- Eigentlich skandalös - Schlusslicht, 13.12.2013, 21:49
- Eigentlich skandalös -
sobinichhalt,
13.12.2013, 17:21
- Eigentlich skandalös -
JanZ,
13.12.2013, 14:21
- Eigentlich skandalös - Frankfurt (Main) Süd, 13.12.2013, 14:08
- Eigentlich skandalös - IC Königssee, 13.12.2013, 18:43
- Eigentlich skandalös -
Schlusslicht,
13.12.2013, 13:14
- Eigentlich skandalös - Jol2040, 13.12.2013, 22:34
- Eigentlich skandalös -
JanZ,
13.12.2013, 11:22
- Eigentlich skandalös -
Frankfurt (Main) Süd,
13.12.2013, 10:15
- Warteräume in Bahnhöfen - Mal etwas grundsätzlich -
michael_seelze,
12.12.2013, 17:41