Zugverspätungen durch Koffer - Kosten (Allgemeines Forum)

Dirk, Sonntag, 12.04.2009, 08:40 (vor 6268 Tagen) @ Jipii

Moin,
die Verpflichtung zur Kostenerstattung bestimmt sich anhand der Gebührenordnungen der jeweils handelnden Behörden (Landespolizei, Bundespolizei, Feuerwehr). Da ist wohl bei allen Gebühenordnungen auch eine Gebühr vorgesehen für den unnötig verursachten Einsatz. Ob im Fall des schlicht vergessenen Koffers die Voraussetzungen vorliegen, muss dann konkret geprüft werden, wenn die Dame sich gemeldet hat.


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