Die Antwort ist ganz einfach 01805340035 (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Montag, 30.03.2009, 21:31 (vor 6190 Tagen) @ Tommyboy

Hallo,

bahn.de meint aber, dass "Online-Tickets können also nicht auf den Namen Dritter ausgestellt werden". Andererseits meint bahn.de aber auch: "Ihre gewählte Ausweis-ID ist unabhängig von der Bezahlungsart. Sie können also mit Ihrer Kreditkarte bezahlen und die ec-Karte als Ausweis-ID verwenden." Wobei die Betonung hier auf Ihrer zu liegen scheint.

Die Antwort auf die erste Frage ist ganz einfach: Einfach nicht den Trend zur noch weiteren Einschränkung der Reisenden mitmachen und die Fahrkarten trelefonisch buchen. Da gibt es den ganzen Unsinn nicht. Erhält übrigens auch Arbeitsplätze.

Zudem kann niemand mitlesen, wann wer wohin fährt, das das Telefon im Gegensatz zum Internet (im Moment noch:) durch das Fernmeldegeheimnis geschützt ist. Also einfach diesen Unsinn mit der Selbstbedienung aufgeben.

Zudem häufen sich die Hinweise darauf, dass das Internet zunehmend st**tlich auch ohne D*rchs*chungsb***** kontrolliert wird. (Sicherheitshinweis bitte ernst nehmen, kein Scherz !)

Telefonisch gekaufte Fahrkarten ohne BC-Rabatt sind bis zum Fahrtantritt LEGAL übertragbar.

Grüße, GUM


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