Bahncard trotz Abmeldung... (Fahrkarten und Angebote)
Ich hätte da mal ne Frage...
Wenn man so im Internet stöbert, bekommt man den Eindruck, dass die Bahn gerne mal neue Bahncards an Menschen verschickt die die eine Abo-Verlängerung ausdrücklich abbestellt haben (was dann für nicht unbeträchtlichen Ärger sorgt, insbesondere wenn dann auch noch Mahnungen kommen, nur weil die Bahn die Abmeldung angeblich "vergessen" hat). Und: Der Laie möchte ja denken, dass die Bahn, wenn es da soviel Ärger gibt, das Problem versuchen würde, in den Griff zu bekommen - es sei denn, natürlich, es ist aus Sicht der Bahn gar kein Problem: Offenbar zahlen ja gar nicht so wenige den Erlagschein einfach ein. Ok ist das aber in meinen Augen deshalb noch lang nicht.
Jetzt mal den Spieß umgedreht: Können diejenigen, denen auf diese Art und Weise versucht wurde, eine Aboverlängerung anzudrehen, und die sich dagegen erfolgreich gewehrt haben, dann trotzdem die zugesandte Bahncard verwenden?
Der technische Aspekt: Ich habe eine Bahncard mit einem vorgedruckten Ablaufdatum, das in der Zukunft liegt, und auf der mein Name aufgedruckt ist. Zusätzlich habe ich eine separate Identifizierungskarte, die mich als diese Person ausweist. Bei all dem Ärger, den Bahnfahrer regelmäßig bekommen, wenn sie nur mit Bahncard unterwegs sind und der Schaffner angeblich die Validität der Bahncard (trotz aufgedrucktem Namen und vorgelegtem Personalausweis) nicht vor Ort überprüfen kann, müsste diese Kombination doch jedenfalls ausreichen?
Der rechtliche Aspekt: Es gibt Händler, die schicken einem beinhart irgendwelche Waren zu mit Erlagschein, und gehen davon aus, dass man das Unverlangte einfach bezahlt (insbesondere, wenn man selber eine Firma hat, passiert einem so etwas häufiger). Soviel ich weiß, ist die rechtliche Situation so, dass ich die unverlangte Sendung weder bezahlen noch zurücksenden muss, sondern behalten darf. Warum sollte es bei der Bahncard anders sein?
Danke!