Nicht ganz falsch... (mit Blick in die BB)? (Reiseberichte)

bahn.patient, Sonntag, 18.08.2013, 19:57 (vor 4605 Tagen) @ JumpUp

Ist das wirklich ganz falsch? Ich hatte die Konstellation zum Beispiel auf dem Weg von Stockholm nach Puttgarden (von dort weiter mit BC100), als ich spontan in Kopenhagen unterbrochen hatte.

Nun hab ich eben mal die Beförderungsbedingungen gewälzt

Ziffer 7.1 der SCIC-NRT lautet:


Die Fahrkarten gelten 1 Monat ab dem 1.Geltungstag (z.B.: 1.Geltungstag 20.04., Letzter Geltungstag 19.05.). 

Für bestimmte Verkehre oder besondere Angebote können die SCIC-SB (Tfv 711) sowie die Besonderen Beförderungsbedingungen 
des jeweiligen Beförderers eine abweichende Geltungsdauer regeln.  (...)

Ziffer 7.3 der SCIC-NRT lautet:


Fahrkarten für Angebote mit Zugbindung gelten nur an dem auf dem Beförderungsausweis angegebenen Reisetag und in den aufgeführten Zügen. 

Wie auch diversen Beiträgen im Forum zu entnehmen ist, heißt es auf ES-Fahrkarten neben der Gültigkeit "DB: Gilt nur in gebuchten Zügen an angegebenen Reisetagen" und im Laufweg wird zwar die Zugbindung in Deutschland, nicht aber im Ausland angegeben (bis auf besagte Ausnahmen).

Das ES hat im Ausland also keine Zugbindung. Das bestätigt auch das Facebook-Team der Bahn. Selbst in Schweden kann man den X2000 umbuchen, wie Ziffer 1.3.4 der SCIC-SB zu entnehmen ist:


Für die Nutzung der SJ Hochgeschwindigkeitszüge besteht Reservierungspflicht. Beim 
Kauf einer Fahrkarte „Europa-Spezial Schweden“ ist die Sitzplatzreservierung in den SJ Hochgeschwindigkeitszügen kostenfrei. 

Soll auf Wunsch des Kunden ein anderer als der ursprünglich vorgesehene SJ Hochge-
schwindigkeitszug ab/bis Kopenhagen genutzt werden, muss für den neu gewählten SJ 
Hochgeschwindigkeitszug eine neue Reservierung ausgestellt werden, sofern dies im 
Rahmen der Verfügbarkeit möglich ist. Hierfür wird eine Fahrkarte zum Aufpreis „Pass“ inklusive Reservierung (2.Kl 7€, 1.Kl 17€) ausgestellt. 

Auch Deine Aussage stimmt aber, denn Ziffer 10.1 der SCIC-NRT lautet:

Innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte zum Normalpreis darf der Reisende die Fahrt grundsätzlich beliebig oft und ohne Formalitäten unterbrechen.
 
Bei Angeboten mit Zugbindung (z. B. Europa-Spezial) sind auf der Gesamtstrecke 
höchstens zwei Unterbrechungen bis max. je unter 48 Stunden zugelassen. 

In der Zusammenschau würde das heißen, dass es im Auslandsteil keine Zugbindung gibt, davon unabhängig aber auf der Gesamtstrecke nur zwei Unterbrechungen bis jew. 48 Stunden zulässig sind...

... was der Zub jeweils bei der Kontrolle nachzurechnen hätte. Kann das sein?

Auf meiner Weiterfahrt von Kopenhagen nach Puttgarden hatte der Zub jedenfalls kein Problem mit meiner Fahrkarte, genauso hab ich das auch schon in Österreich und in der Schweiz gemacht.


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