FGR DB - InterConnex: Erstattung auf welcher Grundlage? (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Dienstag, 30.07.2013, 19:05 (vor 4639 Tagen) @ Armchair traveller

Ja, kann ich bestätigen, schon 2x gemacht, allerdings wurde es beide Male im ersten Durchlauf vom Servicecenter abgelehnt und ich musste in Widerspruch gehen. Dann wurde es aber erstattet.

Auf welcher Grundlage erfolgte die Erstattung? Die 20-Minuten-Regelung stammt ja aus den BB PV der DB und gilt daher nur für Züge der DB bzw. die Züge, in denen der DB-Tarif anerkannt wird. Bei den EU-FGR gibt es bei der zu erwartenden 60-Minuten-Verspätung am Zielort lt. Beförderungsvertrag dann ja die problematische Regelung "unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen".


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