Vergessene Koffer können demnächst teuer für Besitzer werden (Allgemeines Forum)
-> http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/VOGTLAND/REICHENBACH/1451760.html
-> http://drehscheibe-online.ist-im-web.de/forum/read.php?2,4159955
Die Moral von der Geschichte... emotional belastete oder vergessliche Menschen sollten in Zukunft keine öffentlich Gebäute wie Bahnhöfe mehr betreten, da vergessene Gepäckstücke demnächst sehr teuer werden können, in Form von Klagen und Bußgelder.
Sicherheit schön und gut... aber gehen wir nicht irgendwann einfach mal zu weit?
Und ein Schmankerl für Leute die sich von der Bahn ins Auto flüchten.. diese dürfen dann demnächst die Kosten dafür tragen das ihre Autos ohne Verdachtsmoment in irgendwelchen Parkhäusern durchsucht werden dürfen.
Kopfschüttelnte Grüße
Vergessene Koffer können demnächst teuer für Besitzer werden
Naja das ist das gute deutsche Rechtssystem.
Wer anderen einen Schaden zufügt ist nunmal Schadensersatzpflichtig. Und dieser ist hier zweifelsfrei entstanden.
Ich denke hier ist in der Regel von Fahrlässigkeit auszugehen, so sollte eine hoffentlich vorhandene Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen.
Sicherheit schön und gut... aber gehen wir nicht irgendwann einfach mal zu weit?
Naja in der Regel würde ich sagen ja. Das Koffer vergessen werden ist mir auch schon passiert und wird leider immer wieder vorkommen. Man ist halt auf einer Reise nach einem langen Arbeitstag oder nach einer kurzen Nacht müde. Hilft einem anderen Reisenden beim Einladen eines Kinderwagens und stellt dabei seine Tasche ab, dieser bedankt sich noch es folgt ein kurzes Gespräch und schon hat man die zuvor abgestellte Tasche für einen Augenblick vergessen und die Türen des Zuges sind auch schon verschlossen.
Aber die zwei Bombenkoffer von Köln und der etwas zurückliegende Bombenkoffer von Dresden sowie die Anschläge von London und Madrid sprechen eine deutliche Sprache.
Die Frage ist halt wer ist bereit im Einzelfall die Verantwortung zu übernehmen.
Und ein Schmankerl für Leute die sich von der Bahn ins Auto flüchten.. diese dürfen dann demnächst die Kosten dafür tragen das ihre Autos ohne Verdachtsmoment in irgendwelchen Parkhäusern durchsucht werden dürfen.
Ich kann mich da an einen Fall erinnern, da wurde an einem abgestellten Fahrrad in der Nähe des Reichstaggebäudes der Fahrradkoffer gesprengt, nachdem ein Polizeiwauzi angeschlagen hat. Der Inhalt war jedoch belanglos.
Grüße Jörg
Vergessene Koffer können demnächst teuer für Besitzer werden
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-> http://drehscheibe-online.ist-im-web.de/forum/read.php?2,4159955
Die Moral von der Geschichte... emotional belastete oder vergessliche Menschen sollten in Zukunft keine öffentlich Gebäute wie Bahnhöfe mehr betreten, da vergessene Gepäckstücke demnächst sehr teuer werden können, in Form von Klagen und Bußgelder.
Ich stolpere in Deinem Beitrag über etwas anderes. Wenn ich mir die sogenannte Hausordnung der DB anschaue und registriere, wie mit "Nicht DB-konformen Menschen" umgegangen wird, so habe ich große Zweifel, ob Bahnhöfe noch öffentliche Gebäude sind. Mein Eindruck ist eher, daß sich die Bahn so verhält wie Shopping-Malls und originär öffentlichen Raum immer mehr privatisiert.
gruß heinz
Vergessene Koffer können demnächst teuer für Besitzer werden
Wenn ich mir die sogenannte Hausordnung der DB anschaue und registriere, wie mit "Nicht DB-konformen Menschen" umgegangen wird, so habe ich große Zweifel, ob Bahnhöfe noch öffentliche Gebäude sind.
Welchen Teil der Hausodnung genau kritisierst Du denn mit deinen Beitrag.
Grüße Jörg
Ausgewogene Rechte zwischen Kunden und Unternehmen
Hallo,
Naja das ist das gute deutsche Rechtssystem.
Wer anderen einen Schaden zufügt ist nunmal Schadensersatzpflichtig. Und dieser ist hier zweifelsfrei entstanden.
Ich denke hier ist in der Regel von Fahrlässigkeit auszugehen, so sollte eine hoffentlich vorhandene Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen.
ich denke, dass liegengebliebene Gepäckstücke zum normalen Bahnbetrieb dazugehören. Wer als Bahnunternehmen auftritt muss damit rechnen und das in seine Kalkulation einbeziehen. Die Rechte des Kunden gegenüber den Verkehrsunternehmen sind relativ gering und auf dem gleichen Niveau sollten sich die Rechte des Verkehrsunternehmen gegenüber dem Kunden auch befinden.
Sicherheit schön und gut... aber gehen wir nicht irgendwann einfach mal zu weit?
Verdächtiges Gepäck kann meinetwegen durchsucht und gegebenenfalls gesprengt werden. Ich denke, dass die Allgemeinheit für diese doch recht seltenen Fälle aufkommen kann.
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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
![[image]](http://www.abload.de/img/db_tonne_kleinluwx.jpg)
Hat aber nix mit der Bahn zu tun
Könnte genauso teuer werden, wenn man den Koffer auf dem Flughafen oder auf einer Autobahnraststätte stehen lässt...Auch dort kam es schon zu Sperrungen und riesen Polizeiaufgebot.
BGB beachten!
Das Fundrecht ist im BGB geregelt. Da gibt es keine Schadenersatzpflicht für den Verlierer. Dagegen ist der Finder zum sogrfältigen Umgang mit der Fundsache (außer geringwertige Fundsachen) verpflichtet, hat aber für seine Aufwendungen Anspruch auf Finderlohn.
Die derzeit bösgläubige Unterstellung, daß jeder Koffer eine Bombe sei, kann sogar zu einer Schadenersatzpflicht der Polizei gegenüber dem Verlierer führen (Sachbeschädigung). Hier sollte mal jemand, der vergesslich ist, aber eine gute Rechtsschutzversicherung hat, im Falle das sein Koffer wegen falscher Verdächtigung zerstört wird, selber auf Schadenersatz klagen.
Man kann doch auch nicht jeden, der einem verdächtig vorkommt, vorsorlich zusammenschlagen mit der Behauptung "der will mich doch bestimmt überfallen und ausrauben".