Tarifliche Gleichstellung - Sammelbezeichnung (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Freitag, 08.03.2013, 16:47 (vor 4812 Tagen) @ bernd04
bearbeitet von michael_seelze, Freitag, 08.03.2013, 16:47

Grundlage: http://www.bahn.de/p/view/home/agb/agb_gleichstellung.shtml

Innerhalb eines festgelegten Gebietes ist es egal, an welchem DB-Bahnhof Sie ein- oder aussteigen, der Preis ist der gleiche. So kostet zum Beispiel eine Fahrt von Wattenscheid nach München-Marienplatz genau so viel wie die Fahrt von Bochum Hbf nach München Hbf. Auf Ihrer Fahrkarte wird bei dieser "preislichen Gleichstellung" für den Abgangs- bzw. Zielort eine Sammelbezeichnung angegeben, im oben genannten Beispiel also "Bochum" und "München".
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5.Sammelbezeichnung
Sammelbezeichnung bedeutet, dass auf der Fahrkarte wie z.B Bochum statt Wattenscheid steht. Eigentlich mit oder ohne Sammelbezeichnung ist DB laut Grundlage egal, an welchem DB-Bahnhof Sie ein- oder aussteigen. TG-Funktion ist auch gültig ohne Sammelbezeichnung.

Das denke ich nicht. Ohne Sammelbezeichnung (Fahrkartenaufdruck) keine tarifliche Gleichstellung (s.o.).

Es ist auch zu beachten, dass viele Automaten Leipzig-Hbf statt Leipzig als eine Sammelbezeichnung benutzen.

Das wäre dann aber nicht korrekt.


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